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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

MB kostenaufwendige Ernährung § 21 Abs. 5; in Forum: Information; Der Mehrbedarf wird nur gewährt, wenn die Notwendigkeit der kostenaufwändigeren Ernährung aus medizinischen Gründen nachweislich belegt ist. Vordrucke sind unter Download der Portalseite zufinden! Der Nachweis soll durch eine Bescheinigung ...
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Alt 28.08.2005, 14:07   #1
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard MB kostenaufwendige Ernährung § 21 Abs. 5

Der Mehrbedarf wird nur gewährt, wenn die Notwendigkeit der
kostenaufwändigeren Ernährung aus medizinischen Gründen
nachweislich belegt ist. Vordrucke sind unter Download der Portalseite zufinden!

Der Nachweis soll durch eine Bescheinigung des behandelnden
Arztes erbracht werden. Die Bescheinigung muss die genaue
Bezeichnung der Erkrankung und die sich hieraus ergebende
Kostform enthalten.

Sofern mehrere Erkrankungen eine Voraussetzung für die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändigere Ernährung erfüllen, ist der Mehrbedarf zu gewähren, der der höchsten Krankenkostzulage entspricht.

Für Kranke, Genesende, Behinderte oder von einer Krankheit bzw. Behinderung Bedrohte, die eine kostenaufwendigere Ernährung brauchen, gibt es einen Mehrbedarfszuschlag in angemessener Höhe (§ 21 Abs. 5 SGB II). Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach der notwendigen Krankenkost (Diät).

WAS ALS ANGEMESSEN GELTEN KANN - SELBST BEI EINEM SONST GLEICHEN KRANKHEITSBILD SIND KRANKHEITSFOLGEN UND -BEGLEITERSCHEINUNGEN ZU INDIVIDUELL, UM IN JEDEM FALL EINER PAUSCHALIERUNG GERECHT ZU WERDEN. IM ZWEIFELSFALL IST DESHALB IMMER EIN ÄRZTLICHES GUTACHTEN AUSSCHLAGGEBEND, DA DER SACHBEARBEITER DER BEHÖRDE HIER KEINERLEI KOMPETENZ BESITZT.

Eine Stellungnahme bzw. ein ärztliches Gutachten ist durch den medizinischen Dienst des Leistungsträgers (Ärztlicher Dienst, Gesundheitsamt o.ä.) zu erstellen, wenn für ein Krankheitsbild, welches in der Anlage nicht aufgeführt ist, eine kostenaufwändigere
Ernährung geltend gemacht wird.
In der Stellungnahme soll eine Einschätzung zur Höhe des Mehrbedarfes abgegeben werden.
Des Weiteren soll der medizinische Dienst eingeschaltet werden, wenn die voraussichtliche Dauer des Mehrbedarfs von vornherein 12 Monate übersteigt.


Eine kostenaufwendige Ernährung wird benötigt bei verschiedenen Krankheiten aus folgenden Bereichen (vgl. Brühl 2000: 41 ff):
• Magen-Darm-Erkrankungen
• Leber-, Gallenwegs- und Bauchspeicheldrüsenerkrankungen
• Herz- und Kreislauferkrankungen
• Nierenerkrankungen
• Stoffwechselerkrankungen
• Immunschwäche
• Krebserkrankungen

• Nach § 21 VI SGB II darf die Summe der insgesamt gezahlten Mehrbedarfe die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung (RS) nicht überschreiten.

Mit Beschluss vom 09. Juni 2005 hat das Sozialgericht Aurich klar gestellt, dass auch unter der Geltung des SGB II die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Zahlung eines Mehrbedarfszuschlages für eine kostenaufwändige Ernährung heranzuziehen sind.

Fragen? dann schreib mir einen PN
 
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Alt 28.08.2005, 15:40   #2
bschlimme
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hier noch eine Tabelle, damit man einen besseren Überblick bekommt, wann man einen Antrag stellen kann

Krankheitenkostenaufwendige Ernährung
 
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Alt 26.10.2005, 11:36   #3
Luna
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Beiträge: n/a
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Hallo Bschlimme,

bis hierher super, vielen Dank.

Aber für die Tabelle, die Du anführst, sehe ich keinen Link. (Vielleicht bin ich ja heute ein wenig blind?)

... hab´s gerade entdeckt, die Anlage wurde bei mir eben nicht mit angezeigt.

Super. :daumen:

LG
Luna
 
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Alt 14.11.2005, 18:08   #4
Neuer Benutzer
 
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Registriert seit: 14.11.2005
Ort: 48565 Steinfurt
Beiträge: 6
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Hallo bschlimme,

Ich leide an Multiple Sklerose und habe nun schon zum zweiten male Antrag, Widerspruch,Klageersuchen wegen
Mehrbedarfszuschlag für eine kostenaufwändige Ernährung
gestellt und zweimal ist es abgelehnt worden mit der Begründung das diese Diät nich teurer sei als Normalkost.

Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 4.11.2003 (5 K 4689/03) erklärt, dass das Gericht den Empfehlungen Ders Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge nicht folgt, da sich die ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse nach 1997 teilweise geändert haben.

Das ist nun mein Fehler das ich im Verwaltungsbezirk Münster leben muss ich hätte mir nun wircklich Deutschland aussuchen können.
__________________

______________________
Gruß aus dem Münsterland

kalle (mr.rolli)

Tipp- und Rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut und dienen der Belustigung des Lesers.

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.
mr.rolli ist offline  
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Alt 14.11.2005, 18:22   #5
Lusjena
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Standard Kostenaufwendife Ernährung

Ist natürlich eine traurige sache aber vielleicht hilft Dir das.
Das Sozialgericht Aurich hat am 09.06.05 wie folgt geurteilt
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...&cmd=all&Id=74
Gehe in den Widerspruch und berufe Dich auf dieses Urteil, bei Ablehnung beantrage einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht.
Deine Krankheit ist in der Liste aufgeführt , der Richter kann sich auf das Urteil des Sozialgerichts Aurich berufen.
 
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Alt 14.11.2005, 18:29   #6
bschlimme
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Beiträge: n/a
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Für Kranke, Genesende, Behinderte oder von einer Krankheit bzw. Behinderung Bedrohte, die eine kostenaufwendigere Ernährung brauchen, gibt es einen Mehrbedarfszuschlag in angemessener Höhe (§ 21 Abs. 5 SGB II). Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach der notwendigen Krankenkost (Diät).

bei
Multiple Sklerose Vollkost 25,56 € s. Tabelle

WAS ALS ANGEMESSEN GELTEN KANN - SELBST BEI EINEM SONST GLEICHEN KRANKHEITSBILD SIND KRANKHEITSFOLGEN UND -BEGLEITERSCHEINUNGEN ZU INDIVIDUELL, UM IN JEDEM FALL EINER PAUSCHALIERUNG GERECHT ZU WERDEN. IM ZWEIFELSFALL IST DESHALB IMMER EIN ÄRZTLICHES GUTACHTEN AUSSCHLAGGEBEND, DA DER SACHBEARBEITER DER BEHÖRDE HIER KEINERLEI KOMPETENZ BESITZT.

mr.rolli
hast du Klage eingereicht?
 
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Alt 14.11.2005, 18:52   #7
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Beiträge: 33
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Hi,

was soll man dazu sagen...

Ist so wie immer.
Anträge werden abgelehnt, weil die SB keine Ahnung oder eben keine Lust haben.

Bei mir ists Zöliakie.
Aber da haben die sich nicht vor drücken können, da auf Ihrem Zusatzblatt Zöliakie aufgeführt war.
Mein zuständiger Arzt hat den Bogen ausgefüllt....

Aber das ist dann auch schon das einzigste, welches reibungslos durchgegangen ist. :|
meles ist offline  
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Alt 14.11.2005, 19:07   #8
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Ort: 48565 Steinfurt
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vielen Dank für die schnellen Antworten aber die Antwort vom Landrat und Verw.Gericht wahr wohl eindeutig wenn ich ein anderes Ergebniss haben möchte müsste ich umziehen.
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Gruß aus dem Münsterland

kalle (mr.rolli)

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Alt 14.11.2005, 19:14   #9
Lusjena
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Standard Mehraufwand Ernährung

Tue das, was Beschlimme gesagt hat.Reiche eine erneute Klage ein und bestehe auf ein Amtsärztliches Gutachten, welches Dir den Mehrbedarf bescheinigt.Der Sachbearbeiter besitzt nicht die nötige Kompotenz, denn er ist kein Mediziner.
 
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Alt 14.11.2005, 20:32   #10
bschlimme
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von mr.rolli
vielen Dank für die schnellen Antworten aber die Antwort vom Landrat und Verw.Gericht wahr wohl eindeutig wenn ich ein anderes Ergebniss haben möchte müsste ich umziehen.
Das Urteil vom 4.11.2003 ist uralt.
Bekommst du jetzt Hartz IV? Dann ist nämlich das Sozialgericht zuständig d.h. auf ein Neues!
 
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Alt 15.11.2005, 14:12   #11
bschlimme
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Ich leide an Multiple Sklerose und habe nun schon zum zweiten male Antrag, Widerspruch,Klageersuchen wegen
Mehrbedarfszuschlag für eine kostenaufwändige Ernährung
gestellt und zweimal ist es abgelehnt worden mit der Begründung das diese Diät nich teurer sei als Normalkost.
Fest steht, daß eine vollwertige Ernährung mit einer optimalen Zufuhr an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, die Therapie unterstützen und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) rät:


Prof. Dr. med. Heinrich Kasper, Fachvertreter Krankenernährung der DGE, meint: "Ziel der Ernährung bei MS-Kranken ist die Vermeidung einer Mangelernährung. Patienten, die an Multipler Sklerose leiden, können ihre Therapie mit einer laktovegetabilen Ernährung, die reich an den Vitaminen A, C und E ist und Omega-3-Fettsäuren enthält, aktiv unterstützen

Essen Sie mindestens zwei Seefischmahlzeiten pro Woche. Omega-3-Fettsäuren sind besonders reichlich in Lachs, Makrele und Hering enthalten.
Bevorzugen Sie Pflanzenöle wie Walnußöl, Soja- und Rapsöl mit denen die omega-3-Fettsäure alpha-Linolensäure zugeführt wird.
Nehmen Sie Vitamin-, Spurenelement. und Fettsäurepräparate nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.


http://www.dge.de/modules.php?name=N...article&sid=60

Eine solche aufwendige Kost kann man wohl kaum aus den mageren Regelsatz kaufen.
 
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Alt 16.11.2005, 13:26   #12
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Ort: 48565 Steinfurt
Beiträge: 6
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Hallo,

vielen Dank für eure mithilfe der Widerspruchsbescheid wurde zurückgewiesen.

am 16.08 2005 Widerspruchsbescheid

Der Bürgermeister hat das Gesundheitsamt um Stellungsnahme gebeten

Nach dem Begutachtungsleitfaden für den Mehrbedarf bei krankheitsbedingter Ernährung.

Laut der Stellungnahme ist dieser der meinung das keine ernährungsbedingten Mehrkosten anfallen.

Sorry aber ich bin fertig habe gerade nach 3 Jahren Klage vor dem Sozialgericht durchsetzen könne das ich entlich mal den E-Rolli bekomme obwohl ich schon vor 3 Jahren keine 3 Meter mehr laufen konnte.

Was ratet Ihr mir soll ich das mit den Kostenaufwendigen Ernährung wegen MS,Divertikullis noch einmal von vorne beginnen.
Auch Mehrbedarf wegen Merkzeichen "G" abgewürgt

Habt Ihr nen Tipp für mich?
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Gruß aus dem Münsterland

kalle (mr.rolli)

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mr.rolli ist offline  
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Alt 16.11.2005, 13:44   #13
Lillybelle
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Ja, ab zum Sozialgericht und Klage einreichen. Du kannst ja mal eine Auflistungmachen, was Seefisch so üblicherweise kostet für dich im Monat un die anderen teueren Sachen, was Ernährung betrifft.
Wegen dem Merkzeichen G . Da ja leider nur "Erwerbsfähige" unter dem SGB II Mehrbedarf bekommen, die auch gleichezeitig Eingliederungshilfen zur Arbeit erhalten - musst du sehen, ob du nichte entweder eine Eingliederungshilfe beantragen kannst oder schon hast, sonst gibt es hier den Mehrbedarf nicht mehr so selbstverständlich wie bei der ehemaligen Sozialhilfe,.
Mal abgeshen davon, dass die Merbedarfe unter SGB XII und SGB II stark in der Höhe differiren, scheint es uner anderem zudem unglaublich, dass denen, die Behinderungen haben noch unter SGB II zugemutet wird ohne Mehrbedarf auszukommen, nur weil sie eh schon zu krank sind, um eine Eingliederungshilfe zum Arbeitsleben zu erhalten, was dafür Vorrausetzung ist.
Im übrigen erhalten unter sgb II behinderte Kinder keinen Mehrbedarf, nur weil die Eltern noch arbeitsfähig sind, da es hier heisst : Nur "erwerbsfähige ".
Dies alleine zeigt, dass Behinderte in der Vorstellungskraft eines Peter Hartz ( u. a. ) offenbar nicht vorgekommen sind. Aber in Anbetracht der Umstände, die diesen umschmeichelt haben zu der Zeit.. nicht entschuldbar, aber nachvollziehbar. :dampf:
 
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Alt 16.11.2005, 14:09   #14
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Beiträge: 152
Standard Wirkung muß nicht erst langjährig belegt werden

bei Multipler Sklerose muß die Notwendigkeit des Mehrbedarfs an sich nicht diskutiert werden.
Und eine Wirkung muß nach mehreren Urteilen des Bundessozialgerichtes nicht eindeutig langjährig nachgewiesen sein. Es genügt, wenn zwar eine langjährige Nachprüfbarkeit noch gar nicht vorhanden sein kann, aber das Mittel geeignet ist, eine chronische Krankheit zumindest zu lindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden.
Eine Rolle spielt hier lediglich, ob es sich nur um eine lästige oder eben um eine chronische, gefährliche Krankheit handelt.
einen freundlichen Gruß
narssner
narssner ist offline  
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Alt 16.11.2005, 15:03   #15
bschlimme
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Zitat:
Auch Mehrbedarf wegen Merkzeichen "G" abgewürgt
Das ist Sache des Versorgungsamtes und ich weiß wie schwer es ist ein *G* zubekommen. Habe selber 2 Jahre darum gekämpft und das *G* im Jan.05 unbefristet bekommen. Stelle nach jeder Ablehnung SOFORT einen Verschlimmerungsantrag. Dann würde ich dir raten, dass du Mitglied bei der VDK wirst, denn die helfen dir weiter, damit du die Schreibereien nicht machen mußt.
 
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Alt 16.11.2005, 16:07   #16
Lusjena
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Standard MB Kostenaufwendige Ernährung gemäß §21 Abs. 5 SGBII

Das Gesundheitsamt ist da wohl nicht auf dem neusten Stand gewesen.

Ich rate Dir zu einem neuem Antrag auf Kostenaufwendige Ernährung wegen MS.

Lies mal den Leitfaden der MS Gesellschaft. Dort geht es speziell zur Kostenübernahme für Sonderernährung. Dieser Beschluss wurde am 12.09. 05 gefaßt und Dein Widerspruchsbescheid ist vom 19.08.05 .
Dieser Beschluß tritt zum 01.10.05 in Kraft und ist noch brand heiß.

Hier zum Nachlesen
http://www.dmsg.de/index.php?kategor...nr=14&anr=1049 :idee:
 
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Alt 16.11.2005, 16:16   #17
Lillybelle
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Gesundheitsämter erstellen schon mal nach Aktenlage allerlei Gefälligkeitsutachten. Es gilt diese möglichst zu entkräften mittels eigener Gutachten von Fachärtzten.. die man dann leicht mit einreichen kann zur Klage.
 
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Alt 16.11.2005, 16:33   #18
Lusjena
Gast
 
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Standard Mb kostenaufwendige Ernährung

Wie Lillybelle schon schrieb, kochen die gern mal ihr eigenes Süppchen.

Ich würde mir dies noch mit ausdrucken und der Klage hinzufügen.

Gesund Leben mit MS http://www.msif.org/docs/MSinFocusIssue5DE.pdf
 
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Alt 08.12.2005, 20:12   #19
bschlimme
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