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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

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Alt 09.12.2005, 15:04   #26
Lusjena
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Text: Kostenaufwändige Ernährung kostet einfach mehr

Niedersächsische Gerichte stoppen Sozialhilfe-Kürzungen für Kranke

Kranke, Behinderte oder von Krankheit bzw. von Behinderung bedrohte Personen bekommen nach § 23 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) eine Zulage „in angemessener Höhe“ zum Sozialhilfe-Regelsatz, falls sie nach ärztlichem Gutachten eine besondere und teure Ernährung benötigen. Doch diese Krankenkostzulage wurde im Jahr 2000 in einer Stellungnahme einer Arbeitsgruppe von Ärzten und Ärztinnen aus kommunalen Gesundheitsämtern als größtenteils überflüssig und unberechtigt angegriffen. Darauf gestützt wollen viele Sozialämter mittlerweile nur noch im Ausnahmefall eine Zulage für Sozialhilfebeziehende mit wenigen, besonders schweren Krankheiten anerkennen. Doch mehrere Entscheidungen niedersächsischer Verwaltungsgerichte bestätigen: Diese Kürzungen sind nicht durch das BSHG gedeckt. Sozialhilfebezieherinnen, die an der Zuckerkrankheit, Diabetes mellitus Typ1 und Typ 2a, oder an verschiedenen anderen (vor allem Stoffwechsel-) Krankheiten leiden, haben weiter Anspruch auf eine Krankenkostzulage.

Für welche Krankheitsbilder ein Mehrbedarf bewilligt wird, und wie hoch die Pauschale für diese Krankenkostzulage sein soll, darüber befindet seit langem der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ (im folgenden nur noch „Deutscher Verein“ genannt). Der „Deutsche Verein“ ist ein Zusammenschluss kommunaler Interessenvertreterinnen aus dem Sozialbereich mit Vertreterinnen von Wohlfahrtsverbänden, u.ä. Nach den Empfehlungen der Experten dieses Vereins, die dazu medizinische und ernährungswissenschaftliche Literatur heranziehen, sollen die Sozialämter beispielsweise Personen mit erhöhtem Wert an Blutfetten, die eine spezielle cholesterinarme Kost benötigen, 35,79 Euro; Zulage zum allgemeinen Sozialhilfe-Regelsatz zahlen. Bei Alterszucker (Diabetes mellitus, Typ 2a) empfiehlt der „Deutsche Verein“ dagegen einen Mehrbedarfszuschlag von 51,13 Euro; und für Patienten mit Neurodermitis z.B. eine Zulage von 25,56 Euro; (s. auch Tabelle).

An den Empfehlungen des „Deutschen Vereins“ orientieren sich normalerweise auch die Sozialämter und die Rechtsprechung. In Zeiten der starken Umverteilung von unten nach oben rücken daher auch solche Empfehlungen verstärkt in das Blickfeld kommunaler Interessenvertreterinnen. Im Jahr 1997 entdeckten die Experten des „Deutschen Vereins“ so wundersamer Weise, dass die Vollkost, welche z.B. Krebskranke und an Multipler Sklerose Erkrankte benötigen, gegenüber den Vorjahren plötzlich billiger geworden war. Statt über 100 DM hielten sie somit nur noch 50 DM an Mehrkosten für die betroffenen Krebs- und MS-Kranken gegenüber der Ernährung Gesunder für notwendig.

Schmalkost und Linsengericht

Nach Auffassung kommunaler Kürzungsprofis berücksichtigt diese 1997 vom „Deutschen Verein“ entwickelte Schmalkost für eine Reihe von Krankenkostzulagen jedoch offenbar noch immer nicht ausreichend die Revolutionierung medizinischer Erkenntnisse im Bereich der Diätkosten in den letzten Jahren. Denn, wie eine Arbeitsgruppe von ärztlichen Bediensteten kommunaler Gesundheitsämter in einem Gutachten (im folgenden: "Begutachtungsleitfaden") für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe herausgefunden hat , habe die Ernährung bei einer Reihe von Krankheiten keine wissenschaftlich nachweisbaren Auswirkungen: Z.B. bei Krebserkrankungen oder bei Neurodermitis. Frühere, anders lautende Erkenntnisse seien nach Ansicht der amtsärztlichen Leuchten nicht haltbar. Die den "Begutachtungsleitfaden" herausgebenden Sozialdezernenten von Westfalen-Lippe bräuchten in ihren Städten und Gemeinden den daran Erkrankten den bisher gezahlten Mehrbedarfszuschlag nicht länger zu zahlen.

Bei anderen Krankheiten, etwa bestimmten entzündlich Darmerkrankungen, reiche „eine ausgewogene Mischkost unter Berücksichtigung, d.h. Weglassen, von unverträglichen Nahrungsmitteln“, wodurch „kein erhöhter Kostenaufwand“ entstehe. Solches gelte auch beispielsweise für Zuckerkranke, Übergewichtige und Personen mit hohen Werten von Blutfetten, deren Gesundheitszustand sich durch Weglassen von z.B. allzu zuckerhaltigen Lebensmitteln, weniger Wurst und Fleisch und durch eine Gewichtsabnahme deutlich verbessern könne. Mehrkosten seien mit dieser Ernährungsumstellung aber nicht verbunden, zumal nach neuesten medizinischen Erkenntnissen vom Kauf von häufig hohe Fett- und Energiewerte enthaltenden Diätprodukten eher abzuraten sei.

„Ausgewogene Mischkost“ nach dem Regelsatz

Diese Argumentationsmuster des "Begutachtungsleitfadens" griff auch die Stadtverwaltung Oldenburgs gerne auf, als es zu Beginn des Jahres 2003 vielen Betroffenen den Mehrbedarfszuschlag ersatzlos strich. Der Leiter des Gesundheitsamtes, Herr Dr. Friedrichs, dozierte beispielsweise in Bescheiden an betroffene Zuckerkranke, dass diese insbesondere durch eine „ausgewogene Mischkost“ sowie „die Einhaltung eines normalen Körpergewichtes“ eine bestmögliche Einstellung ihres Blutzuckers erreichen und Probleme und Folgeerkrankungen vermeiden könnten. So genannte „'Diabetikerprodukte'“ seien dagegen nicht nur teurer, sondern auch aus medizinischen Gründen „wegen nachteiliger Auswirkungen“ nicht zu empfehlen. Dr. Friedrichs kommt zu der Schlussfolgerung: „Ein erhöhter Kostenaufwand kann bei diesen Empfehlungen nicht erkannt werden. Im Gegenteil ist durch die Begrenzung des Fleischkonsums eine Einsparung zu erwarten, da pflanzliche Nahrungsmittel in der Tendenz preisgünstiger als tierische sind.“

Nun ist schon die im „Begutachtungsleitfaden“ und bei Dr. Friedrichs mitschwingende Unterstellung, wonach der Sozialhilfe-Regelsatz eine ausgewogene Ernährung durch 'normale Lebensmittel' ermögliche, vorsichtig ausgedrückt unwissend und ignorant. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zeigen beispielsweise, dass in unteren Einkommensschichten sowohl die Häufigkeit von Erkrankungen als auch die Zahl der Sterbefälle in jüngeren Jahren höher ist als in den oberen sozialen Schichten [1]. Dies liegt u.a. daran, dass insbesondere Ernährungsbedingte Krankheiten mit vermindertem Einkommen zunehmen. Qualitativ höherwertige Lebensmittel wie Gemüse, Obst und Milch sind etwa für Sozialhilfebeziehende kaum zu finanzieren. Insbesondere in der „Gummiwoche“ am Ende des Monats, wenn das Geld fast aufgebraucht ist, bleibt die Küche oft kalt und die Betroffenen leben dann z.B. von Tütensuppen und anderen Billigprodukten. Und der Druck der als belastend empfundenen Lebenssituation führt außerdem eher etwa zu vermehrtem Verbrauch von Süßigkeiten oder Alkohol, die z.B. zu Übergewicht führen können [2].


Text: Gesundheitsgefahren durch Gutachten des Gesundheitsamts

Bei Diabetes handelt es sich außerdem um eine durch die Schädigung der Bauchspeicheldrüse verursachte Stoffwechselkrankheit. Dabei führt der Mangel an Insulin zu einer unzureichenden Blutzuckerverwertung und in der Folge auch zu Störungen des körpereigenen Fett-, des Eiweiß- und des Mineralstoffhaushalts. Diabetikerinnen sollten daher nach den Empfehlungen ärztlicher Fachleute eine kohlehydrat- und Fettreduzierte Diät zu sich nehmen, die vor allem aus magerem Fleisch, Fisch, Gemüse und Obst besteht. Diese Lebensmittel sind entgegen den Behauptungen des„Begutachtungsleitfadens“ und des Oldenburger Gesundheitsamtes aber sehr wohl teurer als das normale Supermarktangebot, wie jeder weiß, der nicht von einem Ärztegehalt leben kann. Medizinisch besonders empfohlen werden so z.B. kostenaufwändige Vollkornprodukte, da sie den Blutzuckergehalt des Blutes nur in schonendem Tempo ansteigen lassen und reich an Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralien sind. Und nur in qualitativ hochwertigen und dementsprechend teuren Lebensmitteln, vor allem frischem Obst und Gemüse, sind so genannte „sekundäre Pflanzenstoffe“ enthalten, die den typischen Folgeerkrankungen von Diabetes wie Durchblutungsstörungen der Beine, der Augen oder des Herzens vorbeugen können. Diese Lebensmittel sollten daher möglichst täglich auf dem Speisezettel der Betroffenen stehen. Wie das aber alles zu finanzieren ist, wenn man von der Sozialhilfe lebt, wird wohl das Geheimnis gefälliger Gutachten von sparsamen Bediensteten kommunaler Gesundheitsämter bleiben.

Eine Reihe von Kranken und Behinderten in Niedersachsen wollte jedenfalls die von ihren Sozialämtern verfügte Streichung der Krankenkostzulage nicht hinnehmen. Sie haben gegen die entsprechenden Kürzungsbescheide Widerspruch und dann auch Klage erhoben. Und mittlerweile zeichnet sich hier ein umfassender Erfolg für all diejenigen ab, die die Flinte nicht ins Korn geworfen, sondern mit juristischer Munition geladen haben.


Grün ist die Heide

So urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg beispielsweise, dass einem u.a. an erhöhten Blutfettwerten, Bluthochdruck, Neurodermitis und Übergewicht erkrankten Mann 35,79 Euro; als Krankenkostzulage zu bewilligen sei (Beschluss vom 14.11.2002; AZ: 4 ME 465/02). In einem anderen Fall entschied es, dass – entgegen der feinsinnigen Differenzierung im „Begutachtungsleitfaden“ - nicht nur akut AIDS-Kranken, sondern auch den HIV-Infizierten, bei denen AIDS noch nicht ausgebrochen ist, ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zustehe (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.10.2002 – AZ: 12 ME 622/02).

Zur Begründung führte das OVG dazu aus, dass es die Empfehlungen des „Deutschen Verein“ nach wie vor für den allein gültigen Maßstab dafür halte, ob bei Vorliegen einer ärztlich bestätigten Erkrankung nun ein Mehrbedarf gezahlt werden müsse oder nicht. Dies schon deshalb, weil diese Empfehlungen auf einer breiten Auswertung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen beruhe, während die fachliche Grundlage der Darstellung im „Begutachtungsleitfaden“ unklar und zweifelhaft sei. Zudem sei der „Begutachtungsleitfaden“ nur von Ärzten geschrieben worden, die ernährungswissenschaftliche Gesichtspunkte völlig ausgeblendet hätten. Den gutachtenden Ärzten mangle es daher schlicht auch an der Fähigkeit, die finanzielle Mehrbelastung von Kranken und Behinderten angemessen einzuschätzen.


Klagen statt wehklagen!

Die oben wiedergegebene Begründung lässt sich auch auf allen anderen Fälle übertragen, in denen die Sozialämter Betroffenen einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung verweigern, obwohl die Empfehlungen des „Deutschen Vereins“ in diesem Fall eine Krankenkostzulage vorsehen – also z.B. auch auf Zuckerkranke und auf Personen mit Multipler Sklerose. Zudem folgen inzwischen auch untere Verwaltungsgerichte der Rechtssprechung des OVG Lüneburg, wie es das z.B. vor kurzem das Verwaltungsgericht Göttingen in seinem Urteil vom 24.6.2003 getan hat (AZ: 2 A 2192/02). Betroffene, denen das Sozialamt trotz dieser eindeutigen Rechtslage noch immer die notwendige Zulage verweigert, sollten sich dagegen deshalb unbedingt mit Widerspruch und Klage zur Wehr setzen. Die Erfolgsaussichten dafür sind günstig .
 
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Alt 14.12.2005, 18:24   #27
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Beiträge: 15
Standard uffffffff im 1. Anlauf

Hallo,


hab meinen Bewilligungsbescheid bekommen für den Mehrbedarf - Ernährung.

Nur für 4 Monate, aber immerhin 51,13 Euro je Monat.

Denke, daß es damit zusammenhängt, weil dann ein Folgeantrag fällig ist.

Oder glauben die, daß meine Stoffwechselerkrankung usw. in 4 Monaten verschwunden ist ? :kratz:

Chronisch Krank heißt doch auch: IMMER oder ?

Freu mich jedenfalls, daß meine Argentur kein ZICKZACKKURS erst veranstaltet hat. :)

Muß man ja auch mal loben :hug:


Anne
xAnnex ist offline  
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Alt 14.12.2005, 18:41   #28
bschlimme
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Beiträge: n/a
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Gückwunsch @xAnnex

stell eben rechtzeitig einen neuen Antrag, am besten vor Ablauf der Zeit. Neues Attest und ab damit zur Arge.
 
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Alt 14.12.2005, 21:53   #29
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DANKE bschimmel :) :stern: :stern: :stern: :stern:
xAnnex ist offline  
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Alt 22.05.2006, 09:07   #30
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Registriert seit: 22.05.2006
Beiträge: 3
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Hallo!

Antrag für Kostenaufwendiger Ernährung runterladen, ausdrucken
vom Hausarzt ausfüllen lassen, gilt für 6 Monate, danach eben erneuern.

Hier der Link
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vam...onversation/an zeigeContent?docId=23807&rqc=28&ls=false&ut=0
SittingBull ist offline  
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Alt 30.05.2006, 02:30   #31
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Beiträge: 5
Standard Verar...ung??

Hallo miteinander.

Habe gerade einen neuen Folgeantrag AlG2 abgegeben (Optionskommune). Seit 01/2005 und bei meinen Folgeanträgen 05/2005 und 11/2005 wurde der Mehraufwand für Ernährung (Diabetes) mit € 51,13 jedesmal bewilligt.

Jetzt habe ich eine neue FM und die behauptet, daß es eine Änderung im SGB gegeben hat, wonach dieser Mehraufwand nicht mehr gezahlt wird. Mein Antragsformular (für den Mehraufwand) hat sie auch verweigert anzunehmen.

Auf Nachfrage, ob dies eine interne Dienststellenanweisung oder eine wirkliche Änderung des SGB ist, konnte/wollte sie keine Auskunft geben und kramte in irgendwelchen "internen Protokollen", wo das stehen sollte (natürlich nichts gefunden).

:?: Weiß da jemand was von einer Änderung im SGB? Ich habe jedenfalls nichts dergleichen gehört/gelesen.

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.
Schönen Gruß, Scrat.
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Art. 20 GG - wir sollten ihn endlich anwenden…
Scrat ist offline  
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Alt 30.05.2006, 07:50   #32
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Benutzerbild von Asterix-24
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: NRW - MG
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Hallo
Schau mal hier nach.http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/...hwerpunktthema
Mir wurde das auch vom AA der Arge gesagt
__________________
Solange mann den Berg nicht zu besteigen vermag, wird mann den Weg nicht finden
Asterix-24 ist offline  
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Alt 30.05.2006, 08:42   #33
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Benutzerbild von kalle
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
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Es kommt immer darauf an, welchen Diabetes Du hast.
Wie Du aus obigen Link sehen kannst, haben sich die Meinungen zum Mehrbedarf bei Diabetes ein wenig geändert.
Da brauchen wir näheres, um etwas sagen zu können.
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg
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kalle ist gerade online  
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Alt 30.05.2006, 09:34   #34
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Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Kreis Neuwied
Beiträge: 28
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Hallo,
"für" Diabetes Typ II bei Übergewicht wird kein
Mehrbedarf gezahlt.

Ich hatte Glück, und noch ein Ass im Ärmel.
"Für" Multiple Sklerose gibbet noch was... 8)

Ciao, Fritz
Fritz ist offline  
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Alt 30.05.2006, 20:12   #35
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Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 5
Standard Hm...

Hallo.

Ohne Übergewicht (altersmäßig) = "Typ II a" bei mir und ich denke, die FM hat das einfach ignoriert, obwohl es eindeutig so auf dem Formular stand. Wie gesagt, sie hat ja auch die Annahme des Formulars verweigert. Kriegt sie es jetzt eben per Post mit einem dicken gelben Textmarker-Balken über "Typ II a" nachgereicht.

Eigentlich könnte man ihr fast schon Irreführung und/oder Rechtsbeugung vorwerfen. Da gibt´s doch sicher (nein, nichts von Ratioph...) einen Paragraphen? :kinn:

Nochmal zur FM: die hat sich vielleicht was aufgeregt, weil ich überhaupt ungefragt bei ihr auftauchte (zur Abgabe des Folgeantrags). Ich soll mir gefälligst vorher einen Termin holen! Wie denn, wenn sie telefonisch kaum erreichbar ist – bzw. zugegeben hat, daß sie nicht rangeht weil sie ja soviel zu tun hat… :laber:

Grüße, Scrat
__________________
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Scrat ist offline  
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Alt 30.05.2006, 20:55   #36
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Registriert seit: 05.09.2005
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Mann oh Mann wenn ich das so lese, weiß ich das ich mit netten Leuten bei der ARGE gesegnet bin, da bin ich öfter spontan mal hingegangen, keine Probleme
Arania ist offline  
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Alt 10.06.2006, 03:24   #37
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Standard Die Geschichte geht weiter...

Die Sache war die: da hatte also meine "persönliche FMin" (übrigens: die 4. seit Mai letzten Jahres) die Annahme des Formblatts (wg. MB) verweigert, nachdem sie da drauf den Begriff "Diabetes Mellitus" nur flüchtig wahrgenommen hat. Den Zusatz "Typ IIa" hat sie gar nicht geschnallt. Sie meinte nur "da gibt´s nichts mehr dafür".

Ein paar Tage später kam ein Schreiben der FMin mit einem neuen Antragsformular "MB" und der Ansage, ich soll das doch von meinem Arzt ausfüllen lassen und ein MB kann nur für die auf dem Formblatt angegebenen Krankheiten gewährt werden. Bei diesem Formblatt handelt es sich um ein "selbstgebasteltes" der zuständigen Behörde und da haben die einfach den Eintrag weggelassen, wo bisher "Diabetes Mellitus" stand. Stattdessen steht da jetzt "sonstige Kostform" und "sonstige Erkrankung".

Obwohl die "Empfehlung des Deutschen Vereins [bla bla]" sich ausdrücklich nur auf die Streichung bei "Typ IIb" bezieht, hat man sich wohl gedacht: "Egal: Diabetes ist Diabetes. Raus damit." Die volle Ahnung eben – und die probieren es halt immer wieder mit ihren gesetzeswidrigen Kürzungen und Schikanen.

Es werden halt nun wieder zusätzliche Aktionen fällig: Widerspruch und Beschwerde beim Amtsleiter, sowie evtl. Androhung von weiteren Schritten wg. Willkür im Amt und Rechtsbeugung (wie schon mal erwähnt). <grrr> wo ist denn hier bloß der Smiley mit dem Mittelfinger?

Himmel – bin ich aber stinksauer jetzt… :dampf:

Grüße, Scrat

PS: da ich bei der Antragsabgabe auf den vorherigen Antrag bezugnehmen mußte (Argumentation Kontoauszüge...) fragte ich sie, ob sie überhaupt meine Akte kenne. Ihr werdet sicher nicht überrascht sein: meine "persönliche FMin" musste das verneinen!
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Alt 10.06.2006, 10:56   #38
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Tja, also die üblichen Liebenswürdigkeiten der lieben SB.
Nur nicht unterkriegen lassen. :daumen:

Übrigens können auch andere Krankheiten als die aufgeführten mit einem Mehrbedarf bedacht werden. Die Aufzählungen des Vereins sind nicht abschließend.
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Alt 21.08.2006, 10:10   #39
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Hallo alle zusammen!

Ich hätte eine Frage bezüglich der Krankenkostzulage:

Mein Vater (Grundsicherung) leidet seit 15 Jahren an Hypertonie (ohne Übergewicht), ist auch von verschiedenen Ärzten untersucht worden (die Unterlagen haben wir dem Gesundheitsamt zum Antrag beigefügt).
Der Antrag war abgelehnt worden...mit der Begründung, dass die "Prüfung keine erforderlichen Vorraussetzungen für die derzeitigen Erkrankngen gefunden hat"...
Nach Rücksprache mit der Amtsärztin hat diese erklärt, dass die Krankenkostzulage jetzt gekürzt wird.Sie hat sich auf ein Protokoll vom 13.09.04 berufen....das ich aber nirgendwo im Internet finden konnte..
Weiss jemand darüber etwas Bescheid??
Und bringt es jetzt noch etwas,einen Widerspruch zu stellen?

Für eine Antwort wär ich dankbar :)
orchideehh ist offline  
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Alt 21.08.2006, 16:22   #40
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Also, wenn Ihr einen rechtsmittelfähigen Bescheid habt, dann würde ich auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Man müßte die genaue Begründung der Ablehnung sehen.
Andersrum: Auf eine bloße Aussage der SB würde ich mir keinen Kopf machen. Das muß sie rechtsmittelfähig Bescheiden.

Und wie gesagt: Ohne Bescheid und Begründung kann man nicht viel sagen.

Welches Protokoll Du meinst kann ich Dir leider nicht sagen Ohne Titel oder so.............
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Alt 03.04.2007, 22:44   #41
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Zitat:
Zitat von Fritz Beitrag anzeigen
Hallo,
"für" Diabetes Typ II bei Übergewicht wird kein
Mehrbedarf gezahlt.

Ich hatte Glück, und noch ein Ass im Ärmel.
"Für" Multiple Sklerose gibbet noch was... 8)

Ciao, Fritz
Hallo
Die aussage stimmt so nicht.
Ich bin auch Hartz emppänger und bekomme 61Euro Mehrbedarg für kostenaufwändige ernährung für Diabetis Mellitus Typ 2.
Den antrag muss ich aber alle 3 monate neu einreichen.Formulare gibt es im Internet bei der agentur für arbeit
Gruss josef1
josef1 ist offline  
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Alt 03.04.2007, 23:19   #42
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Josef, das wird dann bei Dir abr vermutlich ein Diabetes Typ II a sein,- nicht der Übergewichtigen-Diabetes Typ II b...
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