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| Tags: sozialgeld |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| Moin, darf man , um Anspruch auf Sozialgeld zu haben, Wohneigentum besitzen? Gruß Lotteliese |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.02.2006 Ort: Köln
Beiträge: 128
| nö... Das wird als Vermögen betrachtet, sprich du musst das was du dir über die Jahre aufgebaut hast, verkaufen... ...das ist Deutschland; asozial, kalt und einfach nur krank...
__________________ ‘Tous ceux qui jouent au Monopoly Sur le plateau de notre vie Qu’ils nous font perdre à la gagner Qui nous exploitent à volonté Qui s’enrichissent et s’organisent Pour nous soutirer jusqu’à la ch’mise Ceux qui nous envoient au casse-pipe Dès que leurs intérêts l’suscitent C’est notre démocratie, c’est notre démocratie!!.’ |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 133
| Meinst du Sozialgeld gemäss §28 SGBII oder meinst du ALGII? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| Moin, tschuldigung, hat ein bisschen gedauert. Hatte eben mal wieder kein Netz. Ich meinte Sozialgeld bei Arbeitsunfähigkeit. Ist selbstbewohntes Eigentum. Gruß Lotteliese |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Das Sozialgeld erhälst Du ja nur, wenn Du erwerbsunfähiges Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bist. Oder wenn Du noch keine Grundsicherung nach SGB XII erhälst weil sich die zuständigen Träger streiten. Oder als Kid.(Da gibbet aber nch keine Eigentum,oder?) Da kannst Du natürlich selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen des angemessenen Wohnraums haben. Also ca. 130 qm bei einem Haus. Aber auch wenn Du Grusi nach XII erhälst kannst Du weiterhin in Deinem selbstgenutzten Eigentum wohnen bleiben.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| @Ironwistle: Nicht jede Antwort, auch wenn sie einem in Konzept passen würde stimmt. Solche Antworten verunsichern die Hilfesuchenden und sind nicht hilfreich.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| Moin, ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, und die Arge will mich aus dem Alg 2 ins Sozialgeld stecken, weil ich krankheitsbedingt nicht mehr voll einsatzfähig bin. Gruß Lotteliese |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| da dürfte das Problem ja nicht so groß sein. Bisher ist ja auch Eure Wohnung akzeptiert worden. Sozialgeld bedeutet nur, das Du auch weiterhin den gleichen Satz von der Arge bekommst. Es nennt sich nur anders. Aber die Rahmenbedingungen sind die Gleichen wie bei ALgII. Weil, Dein Partner ja weiterhin ALGII bekommt. Etwas anderes wäre es, wenn beide EU sind. Dann würdet Ihr Grusi bekommen. Ist aber ähnlich. Also keine Bange.
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| Moin, vielen Dank für die Hilfe, kann ich heute Nacht ja doch noch ein Auge zu kriegen. Mir hat heute Nachmittag jemand erzählt, mit Eigentum hätte man kein Anspruch, seitdem ziehe ich hier meine Schneisen, so schnell kann man seine Bude ja auch nicht loswerden. Gruß Lotteliese |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Last Euch doch nicht immer ins Bockshorn jagen. Gut, auch wen die Bagis nicht immer die nettesten sind sollten sie sich doch an die Gesetze halten. Und so schnell schießt selbst die Bagis nicht. :mrgreen:
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| Moin Kalle, die Gesetze machen einen verrückt, die Menschen machen sich vor Angst gegeseitig verrückt, und zum Schluß wird man wirklich verrückt! Dank Deiner kann ich mir erstmal den Angstschweiß trocknen. Gruß Lotteliese :hug: |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Hast Du denn auch einen Schwerbehindertenausweis mit z.B. 50 % g ? Dann beantrage aber auch gleich die 17 % Mehrbedarf für Schwerbehinderte mit. Der steht Dir dann als Sozialgeldempfänger in einer BG auch zu.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 129
| Moin, nein, noch nicht. Wollte ich aber beantragen, habe da auch jemand, der mir dabei hilft. Gruß Lotteliese |
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