Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente
Fragen zu Anträge; in Forum: Information; Guten Tag Ich bin neue hier im Forum und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bei mir würde mit 14 eine Verbiegung der Wirbelsäule festgestellt und das wurde durch Physoterapie , ...| Tags: antraege, fragen |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 7
| Guten Tag Ich bin neue hier im Forum und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bei mir würde mit 14 eine Verbiegung der Wirbelsäule festgestellt und das wurde durch Physoterapie , Korset. behandelt um eine Verschlechterung bzw. Probleme im Alter hinauszuschieben. Als Ausbildung entschied ich mich nach der Realschule für eine Ausbildung zum Assistenten für Wirtschaftsinfomatik. Danach erfolgte eine zeitlang ALG2 (mit verschieden Maßnahmen). Bis mir mein SB den Vorschlag machte ich solle eine Umschulung zum Berufskraftfahrer machen. Trotz wie sich hinterher herausstellte starker bedenken der Amts Ärztin begann ich die Umschulung. Aber aus gesundheitlichen Gründen musste ich diese Vorzeitig beenden. Danach stellte ich auch einen GDB Antrag und es wurden mir eine Behinderung von 20 zugestanden. Nach meinem letzten besuch bei Orthopäden (der wundert sich über denn GDB Grad war aber dann über die schlecht Haltung regelrecht entsetzt). Nun will ich einen GDB Verschlechterungs- Antrag stellen. Zudem bin ich mir nicht sicher ob ich noch andere Anträge stellen sollte. Mich würde euer Meinung Interessieren ob ich auch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie Berufsunfähigkeit (auf denn Erlernten Beruf bezogen) beantragen soll. Ich hoffe ihr könnte mir Weitehelfen und vielen Dank schon mal im Voraus. Geändert von Tomy (11.03.2010 um 11:44 Uhr) |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 7
| Nanu noch keine Antworten? |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.203
| Zitat:
Community Schwerbehinderung-Aktuell | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 7
| @ Reiner Zufall Also ich hatte gegen meine GDB (Antragsstellung war 2007) widerspruch eingelegt aber leider ohne erfolgt. Es wurde nur nach Gutachten von Orthopäden einfach festgelegt. Ich bin Jahrgang 1984. Bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit weiss ich nicht wer so etwas macht. Vielleicht die Amtsärztin der Agentur für Arbeit? Von der habe ich nun schon drei Gutachten welche verschiedene Arbeitshaltung sowie Körperlich schwere Arbeiten genzlich ausschliessen. Zwar steht im meiner EV nun das Gesundheitlich Beeinschränkung zu berücksichtigen sind aber es kommt durchaus vor das mir Job angebote zugeschickt werden die ich nicht ausüben kann. Mein neuer Fb meint zu Thema Wirbelsäule nur jeder hat eine Krankheit außdem würde das ja wieder weggehen. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Hallo Tomy! Bei einem ausgewachsenen Menschen geht natürlich eine Wirbelsäulenverbiegung nicht mehr weg. Durch gezieltes Rückenmuskeltraining kann man die Beschwerden erheblich lindern. Mein Sohn und ich haben ähnliche Probleme und deshalb weiß ich , wovon ich rede. Deine SB scheint nicht die hellste zu sein, da sie dir zudem eine Umschulung zum Berufskraftfahrer empfohlen hat. Gerade diese Berufssparte ist durch Vibrationsbelastungen stark wirbelsäulengefährdet, dafür gibt es eine BK Nr. 2110. |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 7
| Gegen die eingeschränkte BW habe ich Rehasport (bewirkt eher nichts) gegen Schmerzen helfen am besten Spritzen, Medikamente wirken dagegen nur bedingt.Verbessern wird sich bei mir nichts mehr sondern die Beschwerden werden durch zunehmendes alter steigen. Wahrscheinlich wurden diese Vibrationen in Kombination mit der fehlender Beweglichkeit mir zum Verhängnis. Aber das spielt nun keine Rolle mehr da ich ja damit aufgehört habe. Trozdem habe ich bis heute Probleme (mitunter halt man das kaum aus). Aber das kann ich nicht mehr ändern. Jetzt ist nur die Frage liegt eine Ewerbsminderung vor? Wer legt die hohe fest ? Was ist mit einer Berufsunfähigkeit? Mein Ziel wäre es irgendwie wieder an eine Ausbildung zukommen. Aber mit einer abgeschlossenen Erstausbildung ist das nahezu unmöglich. Unterstützung durch die Rehe abteilung der Agentur für Arbeit kann ich durch den GDB Grad vergessen. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 373
| Hallo Tomy, stelle einen Antrag auf medizinische Reha bei der DRV (Rentenversicherung), lass dich von deinem behandelnden Arzt dabei unterstützen. In der Reha wird deine Berufs- / Arbeitsfähigkeit eingeschätzt und eventuell eine Berufliche Reha-Maßnahme (Umschulung) vorgeschlagen. Das steht dann Alles genau im Abschlußbericht. Mit Jahrgang 1984 hast du keinen Anspruch mehr auf eine Anerkennung von Berufsunfähigkeit (falls du das im Bezug auf eine entsprechende Rente meinst), das gilt nur noch für Leute die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Einen Grad für Erwerbsminderung gibt es in dem Sinne nicht. Im Reha-Bericht würde dann z.B. stehen, ob du mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kannst (das bedeutet Vollzeit!), oder nur zwischen 3 und höchstens 6 Stunden (das wäre das Kriterium für eine Teilerwerbsminderung /ev. halbe Rente) oder unter 3 Stunden was dann als Voll-Erwerbsminderung zählt (wäre bei Anspruch die Volle EM-Rente). Zusätzlich werden dann noch die Einschränkungen angegeben, die sich aus deiner Erkrankung/ Behinderung ergeben und bei der Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sind. Unter Vorlage des Reha-Berichtes kann es auch günstig sein einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen (bei meinem hat mich die dortige Sozialarbeiterin unterstützt und ich bekam dann eine Erhöhung von GdB 30 auf GdB 40 / ist nur ein Beispiel, ich habe ganz andere Gesundheitsprobleme als du). Erhöhungsantrag kannst du natürlich auch ohne Reha stellen und wenn dein Orthopäde auch schreibt was er dir sagt ist eine Erhöhung des GdB auf 30 oder 40 durchaus möglich. Damit könntest du einen Gleichstellungsantrag (bei der AA) stellen und nach Genehmigung wäre dann tatsächlich die Reha-Abteilung für dich zuständig. Bei deinem Ausbildungsberuf sehe ich allerdings wenig Chancen auf eine Umschulung durch die DRV oder die Arbeitsagentur. Korrigiere mich bitte wenn ich da falsch liege, das ist doch schon so eine Art Büroberuf, überwiegend machbar ohne schwere körperliche Arbeit, oder??? Kann natürlich sein, dass dir für meine Vorschläge (die DRV betreffend) ganz oder teilweise die rentenrechtlichen Voraussetzungen fehlen, das kannst du nur direkt bei der DRV erfragen. MfG Doppeloma
__________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen! |
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| Danke @Doppeloma sagt: |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.203
| Würde mir auch einen Termin zur Beratung bei der DRV geben lassen... |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 7
| @Doppeloma Einen Antrag auf medizinische Reha wollte ich auch schon stellen. Ob ich eine bekomme oder nicht weiss ich nicht aber mein Hausartz wollte mich dabei unterstützen. |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 7
| Mal noch eine kurze Frage sollte ich bei der ARGE angeben das ich in Behandlung (Reha) bin wegen meiner WS? |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.203
| Würde ich machen. |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Die Papnasen haben sich nicht einmal dafür interessiert, dass ich einen GdB von 40 hatte und meinen Schwerbehindertenausweis haben sie auch viele Jahre nicht zur Kenntnis genommen |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 373
| Hallo Tomy, einen Antrag auf medizinische Reha kannst du immer stellen und wenn dein Arzt dich dabei unterstützen will ist doch prima. Es spielt auch für dich erst mal keine Rolle wer (DRV oder KK) da für dich zuständig ist, das müssen die dann schon selber klären Du bekommst früher oder später (kann einige Wochen aber auch Monate dauern) einen schriftlichen Bescheid dazu und wenn eine Reha abgelehnt wird muß das auch begründet werden. Soweit ich das verstanden habe warst du doch schon beim Ärztlichen Dienst der Arge , oder? Da sollten deine gesundheitlichen Einschränkungen beim SB doch bekannt sein (jedenfalls was du darfst oder nicht darfst beim Arbeiten)? Nimmt der SB bei der Vermittlung usw. darauf keine Rücksicht würde ich mich bei seinem Vorgesetzten und/oder dem "Kundenreaktionsmanagement" beschweren (ein frisches Attest vom Arzt, ohne konkrete Diagnose (!), "dass Herr XXX folgende Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann", ist da möglicherweise sehr hilfreich). Allerdings ist sowas meist nicht kostenlos Ansonsten macht eine längere (ärztlich bescheinigte!) Arbeitsunfähigkeit auch klar, dass man wohl krank ist! Da muß man erst mal gar nichts mehr machen was der Gesundheit schadet (ist übrigens auch gut geeignet die Entscheidung über einen Reha-Antrag zu beschleunigen Alles Gute von Doppeloma
__________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen! |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 7
| Okay danke erstmal. |
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