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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?; in Forum: Information; Hallo, wisst Ihr vielleicht, wann man einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat? Kann ich diesen selbst beantragen, oder muss das von einem Arzt erfolgen? Viele Grüße renti...

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Alt 10.03.2010, 07:59   #1
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Standard Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Hallo,

wisst Ihr vielleicht, wann man einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat?

Kann ich diesen selbst beantragen, oder muss das von einem Arzt erfolgen?

Viele Grüße
renti
renti29 ist offline  
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Alt 10.03.2010, 08:14   #2
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Hallo Renti,

also bei uns in NRW kann man den Schwerbehindertenausweis bei der zuständigen Kommune selbst beantragen, früher machten das die Versorgungsämter.

Ob ein Anspruch auf Ausstellung besteht - hängt von der schwere der Behinderung ab.

Kannst Du hier nachlesen: Sozialverband VdK Deutschland - Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
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Meine bescheidenen Äußerungen sind meine private Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar!!!

Verlieren können wir nur unsere Angst, die Würde kann uns keiner nehmen!

Vorwärts, und nicht vergessen,
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vorwärts, nie vergessen, die Solidarität!

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Alt 10.03.2010, 10:41   #3
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von renti29 Beitrag anzeigen
Hallo,

wisst Ihr vielleicht, wann man einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat?

Kann ich diesen selbst beantragen, oder muss das von einem Arzt erfolgen?

Viele Grüße
renti
...wenn man wg. einer gesundheitlichen Einschränkung/Krankheit behindert ist.

Kannst nur Du selbst beantragen. Arzt kümmert sich nicht um Antrag.

Community Schwerbehinderung-Aktuell
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Alt 10.03.2010, 19:29   #4
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Im Internet stehen Vordrucke für die Antragstellung. Du kannst die Antragstellung online machen. Wichtig ist, dass du alle Beschwerden und die behandelnden Ärzte sorgfältig in das Formular einträgst.
Muzel ist gerade online  
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Alt 10.03.2010, 19:33   #5
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von renti29 Beitrag anzeigen
Hallo,

wisst Ihr vielleicht, wann man einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat?

Kann ich diesen selbst beantragen, oder muss das von einem Arzt erfolgen?

Viele Grüße
renti
Um Deine Frage mal zu beantworten - einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis , hast Du ab einem GdB von 50 !
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Alt 10.03.2010, 19:43   #6
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Dafür muss aber erstmal ein GdB festgestellt werden. Und dazu ist die schon geschriebene Verfahrensweise notwendig. Ab einen GdB von 30 kann bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit Behinderten beantragt werden, ab GdB 50 erhält man den Behindertenausweis.
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Gruß

Kalle K.

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Danke @kohldampf sagt:
Alt 10.03.2010, 23:02   #7
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von scullers Beitrag anzeigen
Um Deine Frage mal zu beantworten - einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis , hast Du ab einem GdB von 50 !
...der wohl erst festgesetzt werden muß!?
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Alt 10.03.2010, 23:30   #8
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
...der wohl erst festgesetzt werden muß!?
...der wohl erst beantragt werden muss?

Die Frage war aber , ab wann der Anspruch besteht !
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Alt 10.03.2010, 23:38   #9
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

SBA muß beantragt werden. GdB 50 kann man nicht beantragen. Der wird im Bescheid mitgeteilt.
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Danke @Reiner Zufall sagt:
Alt 10.03.2010, 23:55   #10
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
SBA muß beantragt werden. GdB 50 kann man nicht beantragen. Der wird im Bescheid mitgeteilt.
Eben - also ab wann ?
Ab einem GdB von 50 !
Und auf den ersten , einfachsten Teil der Frage stand bis Heute 19:33 hier keine klare Antwort -
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Alt 11.03.2010, 00:13   #11
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

scullers, das ist ja nun Wortklauberei. Wenn mich einer fragt, ob er einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat, gehe ich erstmal davon aus, dass er damit die Antragstellung auf Feststellung eines GdB meint.
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Gruß

Kalle K.

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Alt 12.03.2010, 07:37   #12
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

einen antrag anfordern, beim amt fuer soziales und familie, anrufen erklaeren die schicken alles zu, dann alle unterlagen den aerzten schicken, die untersuchen auch nochmal und dann alles einsammeln und dieses amt vergibt dann die prozente

ab fuenfzig gibt es einen ausweiss, der allerdings erstmal befristet ist, fuenf jahre etwa, dann muss man bei ablauf den selben mist nochmal machen und dann erst, wenn es schlimmer geworden ist oder gleich bleibt wird dieser unbefristet ausgestellt,

hab ich alles durch, stress pur zum teil, ich habe eine schwerhoerigkeit, psychische krankheit und bin bei achtzig prozent, bin rundfunkbefreit, aber alles schaetzen die auf dem tisch ein, ohne dich zu sehen
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Alt 12.03.2010, 09:22   #13
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

"...für fünf Jahre etwa."

Mein jetziger SBA wurde auf 15 Jahre ausgestellt! Liegt vielleicht daran, daß es für meine Krankheiten (noch?) keine Heilung gibt.
Reiner Zufall ist gerade online  
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Alt 12.03.2010, 10:03   #14
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

das wird es sein, aber das ist eher ganz selten, die befristete zeit liegt meistens bei fuenf jahren, dann unbefristet
reni77 ist offline  
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Alt 12.03.2010, 10:58   #15
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

ich hab einen GdB von 40 und auch unbefristet

habe auf Widerspruch verzichtet, werde aber demnächst einen Erhöhungsantrag stellen

meine Mutter bekam 50 ohne Befristung und auf Widerspruch das G
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Alt 12.03.2010, 12:44   #16
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Benutzerbild von Arania
 
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Bei mir war die Frist sieben Jahre und wurde auf weitere sieben verlängert ohne neue Untersuchungen etc
Danach wird wieder um 7 Jahre verlängert, danach unbefristet, eventuell auch schon vorher, wenn sie keine Lust mehr haben immer einen Stempel draufzusetzen
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Man trifft sich im Leben immer zweimal
Arania ist offline  
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Alt 12.03.2010, 15:36   #17
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Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 24
Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Meiner ist 03 ausgestellt.
Befristet bis 18.
Also 15 Jahre.
Tarzan59 ist offline  
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Alt 12.03.2010, 16:21   #18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 7
Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

hm dann ist es von landkreis zu landkreis unterschiedlich, zumindest zicken viele aemter rum, hab den mist auch voriges jahr durch, obwohl nachgewiesen ist, das keine besser mit der behinderung eintreten wird,

die zeit ist ja egal, aber gleich unbefristet zu bekommen, wow mit dem ersten antrag, zu mir haben die gesagt das die regel ist, sobald man einen stellt, erst befristet dann nach ueberpruefung unbefristet, es sei denn man stellt einen verschlechterungsantrag, dann kann dieser naechste wieder befristet sein,

brandenburg ist nervig, sachsen war besser
reni77 ist offline  
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Alt 12.03.2010, 16:43   #19
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Benutzerbild von robert1
 
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
einen antrag anfordern, beim amt fuer soziales und familie, anrufen erklaeren die schicken alles zu, dann alle unterlagen den aerzten schicken, die untersuchen auch nochmal und dann alles einsammeln und dieses amt vergibt dann die prozente

ab fuenfzig gibt es einen ausweiss, der allerdings erstmal befristet ist, fuenf jahre etwa, dann muss man bei ablauf den selben mist nochmal machen und dann erst, wenn es schlimmer geworden ist oder gleich bleibt wird dieser unbefristet ausgestellt,
gilt auch für b.würtemberg, vergabe dort:landratsamt.
hab gdb-80-g. für 3 jahre wird aber verlängert (wegen copd)
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haste maln euro?

www.nachdenkseiten.de
robert1 ist offline  
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Alt 12.03.2010, 18:44   #20
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Eine Überprüfung gibt es nicht, wenn man den für 5 Jahren befristeten Antrag in NRW verlängert. Was anderes ist, wenn man den Verlängerungsantrag verpasst. Man geht nach Zeitablauf zum Bürgerbüro und die drücken einem den Stempel in den Ausweis. Das wäre es. Nur wenn der Ausweis keine 5 Jahre befristet wird, dann prüft das Amt.
Muzel ist gerade online  
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Alt 12.03.2010, 19:28   #21
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Benutzerbild von Arania
 
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

7 Jahre, auch NRW
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Alt 12.03.2010, 20:22   #22
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Arania, das du zu den 7 Jahren nähere Infos? Ich bin betroffen.
Muzel ist gerade online  
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Alt 12.03.2010, 20:48   #23
hajoma
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Beiträge: n/a
Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

von 7 Jahren habe ich auch noch nichts gehört.
Ich gehe alle 5 Jahre ins Rathaus und laße mir einen Stempel zur Verlängerung hineinstempeln. Solange jedenfalls, wie noch Platz im Ausweis ist.
Im nächsten Jahr gehe ich wieder hin, habe noch Platz für einen Stempel, also dann wieder Ruhe bis 2016.
Wie es dann weiter geht, werde ich dann sehen.
 
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Alt 12.03.2010, 21:35   #24
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Benutzerbild von Arania
 
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Arania, das du zu den 7 Jahren nähere Infos? Ich bin betroffen.
Welche Infos sollen das sein? Frag mich per PN
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Arania ist offline  
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Alt 12.03.2010, 23:36   #25
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

bekommt man diese Befristung ab einem GdB von 50? Ich habe 40 und keine Befristung.

Mein Rückenleiden und meine Arthrose bleibt mir ja immer.

Wohne auch in NRW
ela1953 ist offline  
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Alt 12.03.2010, 23:46   #26
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Benutzerbild von Arania
 
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

mit einem GdB von 40 bist Du ja noch nicht schwerbehindert, es sei denn Du bist gleichgestellt, das gilt erst ab 50
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Arania ist offline  
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Alt 13.03.2010, 07:10   #27
hajoma
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Welche Infos sollen das sein? Frag mich per PN
Welche Infos das sein sollen?

Nun, ich denke, wie du auf die 7 Jahre kommst. Mir ist auch nur bekannt, das Verlängerungen über 5 Jahre laufen.

Wenn da jemand etwas anderes weiß, warum dann nur per P.N.? Das wäre sicher auch für andere Betroffene interessant und es widerspricht wohl nicht den Forenregeln, daß hier zu posten.
 
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Alt 13.03.2010, 09:40   #28
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
mit einem GdB von 40 bist Du ja noch nicht schwerbehindert, es sei denn Du bist gleichgestellt, das gilt erst ab 50
Bekommt man denn mit einer Gleichstellung einen Ausweis? Ich hab nämlich keinen.

Den GdB bekommt man doch vom Versorgungsamt, jetzt Stadt, und die Gleichstellung vom Finanzamt.
Die Gleichstellung steht nur auf einem Zettel, der vom Finanzamt erstellt wurde, und hilft ja nur etwas bei den Steuern
ela1953 ist offline  
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Alt 13.03.2010, 09:44   #29
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Benutzerbild von Reiner Zufall
 
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
Bekommt man denn mit einer Gleichstellung einen Ausweis? Ich hab nämlich keinen.

Den GdB bekommt man doch vom Versorgungsamt, jetzt Stadt, und die Gleichstellung vom Finanzamt.
Die Gleichstellung steht nur auf einem Zettel, der vom Finanzamt erstellt wurde, und hilft ja nur etwas bei den Steuern
Vom Finanzamt? Hab zwar keine Gleichstellung, sondern von Anfang an einen SBA, aber die Gleichstellung erfolgt wohl über die AfA.
Reiner Zufall ist gerade online  
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Alt 13.03.2010, 10:39   #30
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Gleichstellung muss bei der AfA beantragt werden. Allerdings kann man auch ohne Gleichstellung mit dem Feststellungsbescheid beim Finanzamt Steuerermäßigungen geltend machen.
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Alt 13.03.2010, 10:49   #31
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Zitat:
Zitat von kohldampf Beitrag anzeigen
Gleichstellung muss bei der AfA beantragt werden. Allerdings kann man auch ohne Gleichstellung mit dem Feststellungsbescheid beim Finanzamt Steuerermäßigungen geltend machen.
...auch bei GdB 40 oder niedriger?
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Alt 13.03.2010, 10:54   #32
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Standard AW: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?

Steuerfreibeträge gibt es ab einem GdB von 25 (bis GdB von 50 unter besonderen Voraussetzungen)

DO - Steuerfreibeträge
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Gruß

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