Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente
Anspruch auf Schwerbehindertenausweis?; in Forum: Information; Hallo, wisst Ihr vielleicht, wann man einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat? Kann ich diesen selbst beantragen, oder muss das von einem Arzt erfolgen? Viele Grüße renti...| Tags: anspruch |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 16
| Hallo, wisst Ihr vielleicht, wann man einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat? Kann ich diesen selbst beantragen, oder muss das von einem Arzt erfolgen? Viele Grüße renti |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.04.2006 Ort: Münster
Beiträge: 245
| Hallo Renti, also bei uns in NRW kann man den Schwerbehindertenausweis bei der zuständigen Kommune selbst beantragen, früher machten das die Versorgungsämter. Ob ein Anspruch auf Ausstellung besteht - hängt von der schwere der Behinderung ab. Kannst Du hier nachlesen: Sozialverband VdK Deutschland - Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
__________________ Meine bescheidenen Äußerungen sind meine private Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar!!! Verlieren können wir nur unsere Angst, die Würde kann uns keiner nehmen! Vorwärts, und nicht vergessen, worin uns´re Stärke besteht! Beim Hungern und beim Essen, vorwärts, nie vergessen, die Solidarität! Hartz4 Rebellenfunk |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.202
| Zitat:
Kannst nur Du selbst beantragen. Arzt kümmert sich nicht um Antrag. Community Schwerbehinderung-Aktuell | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Im Internet stehen Vordrucke für die Antragstellung. Du kannst die Antragstellung online machen. Wichtig ist, dass du alle Beschwerden und die behandelnden Ärzte sorgfältig in das Formular einträgst. |
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| | #5 |
| Forumnutzer Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 197
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Um Deine Frage mal zu beantworten - einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis , hast Du ab einem GdB von 50 !
__________________ Support Your Local Gunfighter - Swifty Morgan ! |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 1.265
| Dafür muss aber erstmal ein GdB festgestellt werden. Und dazu ist die schon geschriebene Verfahrensweise notwendig. Ab einen GdB von 30 kann bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit Behinderten beantragt werden, ab GdB 50 erhält man den Behindertenausweis.
__________________ Gruß Kalle K. es gibt auch ein Leben neben HartzIV Nein, ich berate hier nicht. Ich gebe nur meine Lebenserfahrungen weiter. |
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| Danke @kohldampf sagt: |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.202
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| | #8 |
| Forumnutzer Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 197
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...der wohl erst beantragt werden muss? Die Frage war aber , ab wann der Anspruch besteht !
__________________ Support Your Local Gunfighter - Swifty Morgan ! |
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| | #10 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 197
| Zitat:
Ab einem GdB von 50 ! Und auf den ersten , einfachsten Teil der Frage stand bis Heute 19:33 hier keine klare Antwort -
__________________ Support Your Local Gunfighter - Swifty Morgan ! | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 1.265
| scullers, das ist ja nun Wortklauberei. Wenn mich einer fragt, ob er einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat, gehe ich erstmal davon aus, dass er damit die Antragstellung auf Feststellung eines GdB meint.
__________________ Gruß Kalle K. es gibt auch ein Leben neben HartzIV Nein, ich berate hier nicht. Ich gebe nur meine Lebenserfahrungen weiter. |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 7
| einen antrag anfordern, beim amt fuer soziales und familie, anrufen erklaeren die schicken alles zu, dann alle unterlagen den aerzten schicken, die untersuchen auch nochmal und dann alles einsammeln und dieses amt vergibt dann die prozente ab fuenfzig gibt es einen ausweiss, der allerdings erstmal befristet ist, fuenf jahre etwa, dann muss man bei ablauf den selben mist nochmal machen und dann erst, wenn es schlimmer geworden ist oder gleich bleibt wird dieser unbefristet ausgestellt, hab ich alles durch, stress pur zum teil, ich habe eine schwerhoerigkeit, psychische krankheit und bin bei achtzig prozent, bin rundfunkbefreit, aber alles schaetzen die auf dem tisch ein, ohne dich zu sehen |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.202
| "...für fünf Jahre etwa." Mein jetziger SBA wurde auf 15 Jahre ausgestellt! Liegt vielleicht daran, daß es für meine Krankheiten (noch?) keine Heilung gibt. |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 7
| das wird es sein, aber das ist eher ganz selten, die befristete zeit liegt meistens bei fuenf jahren, dann unbefristet |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| ich hab einen GdB von 40 und auch unbefristet habe auf Widerspruch verzichtet, werde aber demnächst einen Erhöhungsantrag stellen meine Mutter bekam 50 ohne Befristung und auf Widerspruch das G |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
| Bei mir war die Frist sieben Jahre und wurde auf weitere sieben verlängert ohne neue Untersuchungen etc Danach wird wieder um 7 Jahre verlängert, danach unbefristet, eventuell auch schon vorher, wenn sie keine Lust mehr haben immer einen Stempel draufzusetzen
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 24
| Meiner ist 03 ausgestellt. Befristet bis 18. Also 15 Jahre. |
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| | #18 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 7
| hm dann ist es von landkreis zu landkreis unterschiedlich, zumindest zicken viele aemter rum, hab den mist auch voriges jahr durch, obwohl nachgewiesen ist, das keine besser mit der behinderung eintreten wird, die zeit ist ja egal, aber gleich unbefristet zu bekommen, wow mit dem ersten antrag, zu mir haben die gesagt das die regel ist, sobald man einen stellt, erst befristet dann nach ueberpruefung unbefristet, es sei denn man stellt einen verschlechterungsantrag, dann kann dieser naechste wieder befristet sein, brandenburg ist nervig, sachsen war besser |
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.02.2010 Ort: heidelberg
Beiträge: 169
| Zitat:
hab gdb-80-g. für 3 jahre wird aber verlängert (wegen copd) | |
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Eine Überprüfung gibt es nicht, wenn man den für 5 Jahren befristeten Antrag in NRW verlängert. Was anderes ist, wenn man den Verlängerungsantrag verpasst. Man geht nach Zeitablauf zum Bürgerbüro und die drücken einem den Stempel in den Ausweis. Das wäre es. Nur wenn der Ausweis keine 5 Jahre befristet wird, dann prüft das Amt. |
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
| 7 Jahre, auch NRW
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Arania, das du zu den 7 Jahren nähere Infos? Ich bin betroffen. |
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| | #23 |
| Gast
Beiträge: n/a
| von 7 Jahren habe ich auch noch nichts gehört. Ich gehe alle 5 Jahre ins Rathaus und laße mir einen Stempel zur Verlängerung hineinstempeln. Solange jedenfalls, wie noch Platz im Ausweis ist. Im nächsten Jahr gehe ich wieder hin, habe noch Platz für einen Stempel, also dann wieder Ruhe bis 2016. Wie es dann weiter geht, werde ich dann sehen. |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
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Welche Infos sollen das sein? Frag mich per PN
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #25 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| bekommt man diese Befristung ab einem GdB von 50? Ich habe 40 und keine Befristung. Mein Rückenleiden und meine Arthrose bleibt mir ja immer. Wohne auch in NRW |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
| mit einem GdB von 40 bist Du ja noch nicht schwerbehindert, es sei denn Du bist gleichgestellt, das gilt erst ab 50
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #27 |
| Gast
Beiträge: n/a
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Welche Infos das sein sollen? Nun, ich denke, wie du auf die 7 Jahre kommst. Mir ist auch nur bekannt, das Verlängerungen über 5 Jahre laufen. Wenn da jemand etwas anderes weiß, warum dann nur per P.N.? Das wäre sicher auch für andere Betroffene interessant und es widerspricht wohl nicht den Forenregeln, daß hier zu posten. |
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| | #28 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| Zitat:
Den GdB bekommt man doch vom Versorgungsamt, jetzt Stadt, und die Gleichstellung vom Finanzamt. Die Gleichstellung steht nur auf einem Zettel, der vom Finanzamt erstellt wurde, und hilft ja nur etwas bei den Steuern | |
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| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.202
| Zitat:
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 1.265
| Gleichstellung muss bei der AfA beantragt werden. Allerdings kann man auch ohne Gleichstellung mit dem Feststellungsbescheid beim Finanzamt Steuerermäßigungen geltend machen.
__________________ Gruß Kalle K. es gibt auch ein Leben neben HartzIV Nein, ich berate hier nicht. Ich gebe nur meine Lebenserfahrungen weiter. |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.202
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 1.265
| Steuerfreibeträge gibt es ab einem GdB von 25 (bis GdB von 50 unter besonderen Voraussetzungen) DO - Steuerfreibeträge
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| Danke @kohldampf sagt: |
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