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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

50% Schwerbehindert; in Forum: Information; Hallo ich bin 50% Schwerbehindert muss ich das der arge melden....
Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV



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Alt 25.02.2010, 18:27   #1
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Standard 50% Schwerbehindert

Hallo ich bin 50% Schwerbehindert muss ich das der arge melden.
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Alt 25.02.2010, 18:33   #2
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Ja. Das ist eine Änderung in deinen persönlichen Verhältnissen. Stichwort: Mitwirkungspflicht. Darüber hinaus ist es von Vorteil für dich. Darum sollte es auch dir ARGE wissen. Das wirkt sich auf deine vermittlung aus.
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Alt 25.02.2010, 18:38   #3
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Standard AW: 50% Schwerbehindert

Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Ja. Das ist eine Änderung in deinen persönlichen Verhältnissen. Stichwort: Mitwirkungspflicht. Darüber hinaus ist es von Vorteil für dich. Darum sollte es auch dir ARGE wissen. Das wirkt sich auf deine vermittlung aus.
wie meist du das es ist zum vorteil für mich.
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Alt 25.02.2010, 18:42   #4
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Ganz einfach. Du bist nun offiziell nicht mehr für jeden Spökes, den die ARGE dir anbietet, zu haben. Ganz besonders was Arbeit angeht. Schau dir dazu den § 10 SGB II an. Ausserdem hat das auch Vorteile bei den Fördermöglichkeiten. Ein weiteres Beispiel dazu wäre der § 219 SGB III.
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Alt 25.02.2010, 18:48   #5
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Zitat:
Zitat von Money77 Beitrag anzeigen
wie meist du das es ist zum vorteil für mich.
Da kann ich Paolo Pinkel nur beipflichten! Du wirst von einer anderen Abteilung betreut u. aus eigener Erfahrung (GdB 60) kann ich sagen, daß anders mit einem umgegangen wird (umgegangen werden muß).
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Alt 25.02.2010, 18:50   #6
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Zitat:
Zitat von Unvermittelt Beitrag anzeigen
Da kann ich Paolo Pinkel nur beipflichten! Du wirst von einer anderen Abteilung betreut u. aus eigener Erfahrung (GdB 60) kann ich sagen, daß anders mit einem umgegangen wird (umgegangen werden muß).
Was ist den das für eine abteilung.
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Alt 25.02.2010, 18:54   #7
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Standard AW: 50% Schwerbehindert

Zitat:
Zitat von Money77 Beitrag anzeigen
Was ist den das für eine abteilung.
Zumindest in einem größeren JC wie hier gibt es eine Abt. REHA/Schwerbehinderte.
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Alt 25.02.2010, 18:54   #8
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Standard AW: 50% Schwerbehindert

Nennt sich Reha-Abteilung (Abweichungen möglich) oder Fallmanagement. Der klassische Arbeitsvermittler bertreut den großen Personenkreis der voll verheizbar ist. Also keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und auch der § 10 SGB II volle Anwendung findet. Der Fallmanager hingegen den mit "Vermittlungshemmnissen". Dazu zählen dann auch schwer behinderte Personen.
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Alt 25.02.2010, 19:00   #9
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ich bin auch 50% Schwerbehindert, mein Sachbearbeiter nennt man, Schwerbehindertenbeauftragter.


lg hartzhasser
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ich bin Rentner
und das ist gut so
hartzhasser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2010, 20:40   #10
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Benutzerbild von gelibeh
 
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Standard AW: 50% Schwerbehindert

Mitteilen solltest Du das. Aber Du bist doch zur Zeit voll Erwerbsgemindert, da wirst Du sowieso nicht vermittelt.
__________________
§1
Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden.
§2
Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen.
gelibeh ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2010, 13:52   #11
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Standard AW: 50% Schwerbehindert

Gelibeh, es kommt darauf an, ob man voll erwerbsgemindert ist oder nur teilweise. Ist man nur teilweise gemindert, muss man mit seinem Restleistungsvermögen dem Ämtchen zu Verfügung stehen.
Muzel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2010, 14:00   #12
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Standard AW: 50% Schwerbehindert

Kleiner Hinweis: Der GdB wird NICHT in Prozent gemessen.
Die Antwort ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2010, 14:00   #13
Forumnutzer
 
Benutzerbild von scullers
 
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Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Gelibeh, es kommt darauf an, ob man voll erwerbsgemindert ist oder nur teilweise. Ist man nur teilweise gemindert, muss man mit seinem Restleistungsvermögen dem Ämtchen zu Verfügung stehen.
Nicht unbedingt - falls vor 1961 geboren und wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für den 50% Erwerbsgeminderten als verschlossen gilt , gibt´s die volle Erwerbsminderungsrente - hab ich gerade durchexerziert !
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scullers ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2010, 14:16   #14
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Zitat:
Zitat von Die Antwort Beitrag anzeigen
Kleiner Hinweis: Der GdB wird NICHT in Prozent gemessen.
Verzeihlich, passiert immer wieder mal...
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Alt 26.02.2010, 14:23   #15
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Standard AW: 50% Schwerbehindert

Scrullers, wie lange musstest du denn noch dem Teilzeitmarkt zur Verfügung stehen, bis die volle Rente kam?
Muzel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2010, 14:39   #16
Forumnutzer
 
Benutzerbild von scullers
 
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Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Scrullers, wie lange musstest du denn noch dem Teilzeitmarkt zur Verfügung stehen, bis die volle Rente kam?
Gar nicht , war vom BAD Dienstunfähig geschrieben und mein AG (ÖD) hat es zwei Jahre lang vorgezogen nach Ablauf des KG zuerst meine volle Rentensumme , dann nach Bescheid 50% EM die andere Hälfte uber diie Absicherung aus dem Pensionsfond weiterzuzahlen - ich bin da als Angestellter nun immer noch in "ruhender Beschäftigung ohne Bezüge" und bekomme nun die volle EM , die sog. Betriebsrente und hoffentlich bald auch noch und rückwirkend Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung !


Ach , in DK muss ich auch noch Rente beantragen - hab da mal einige Jahre an den WE als Trainer gearbeitet - in DK zahlt jeder , der über 9h die Woche arbeitet an die ATP und bekommt Rente !
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Geändert von scullers (26.02.2010 um 15:05 Uhr)
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Alt 26.02.2010, 14:53   #17
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Benutzerbild von Hoffmannstropfen
 
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Dazu gibt es im DRV Forum gerade einen interessanten Eintrag:

Zitat:
Es ist daher durchaus möglich, dass die Rentenversicherungsträger nunmehr wieder häufiger die jeweilige Arbeitsmarktlage vor Ort prüfen und den Einzelfall beurteilen müssen.
ihre-vorsorge.de: Expertenforum - Thema - RE: Änderungen bei der
Hoffmannstropfen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2010, 15:27   #18
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Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Gelibeh, es kommt darauf an, ob man voll ist oder nur teilweise. Ist man nur teilweise gemindert, muss man mit seinem Restleistungsvermögen dem Ämtchen zu Verfügung stehen.
Ich bin voll Erwerbsgemindert.
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Money77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2010, 18:24   #19
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Griese, wenn du doch voll erwerbsgemindert bist, will doch das Ämtchen nicht mehr von dir. Von mir wollten sie bei meiner Abmeldung meinen Eu-Bescheid sehen und haben ihn auch kopiert. Warum und weshalb sie den kompletten Bescheid haben wollten, ist mir schleierhaft. Da meine Rente Ende des Jahres ausläuft, darf ich im Oktober wieder da antanzen. Aber z. Z hast und auch ich 0 Mitwirkungspflichten. Aus welchem Rechtsgrund sollten die sich denn diese ergeben? Du kannst also getrost deinen SB-Ausweis einrahmen.
Muzel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 07:09   #20
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Standard AW: 50% Schwerbehindert

Hallo 50% schwerbehinderung bedeutet doch auch 50% Erwerbminderung.
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Money77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 08:14   #21
hajoma
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Zitat:
Zitat von Money77 Beitrag anzeigen
Hallo 50% schwerbehinderung bedeutet doch auch 50% Erwerbminderung.
50 GdB heißt nicht, daß auch eine Erwerbsminderung von 50 besteht.
Denn eine Schwerbehinderung muß sich nicht auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Ich habe 70 "G", bin aber trotzdem voll erwerbsfähig.
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Alt 27.02.2010, 10:55   #22
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Benutzerbild von Arania
 
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Beiträge: 17,232
Standard AW: 50% Schwerbehindert

so ist es, die Erwerbsfähigkeit muss immer gesondert festgestellt werden es haben auch Leute einen GdB von 100 und sind voll erwerbsfähig, andere haben nur einen von 50 und sind erwerbsunfähig
__________________
Man trifft sich im Leben immer zweimal
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Alt 27.02.2010, 12:12   #23
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Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
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