Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente
50% Schwerbehindert; in Forum: Information; Hallo ich bin 50% Schwerbehindert muss ich das der arge melden....| Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV |
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| | #1 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 628
| Hallo ich bin 50% Schwerbehindert muss ich das der arge melden.
__________________ Entschuldigung wegen meiner schlechten Rechtschreibung bin in Brasilien zur schule gegangen |
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| | #2 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 10,474
| Ja. Das ist eine Änderung in deinen persönlichen Verhältnissen. Stichwort: Mitwirkungspflicht. Darüber hinaus ist es von Vorteil für dich. Darum sollte es auch dir ARGE wissen. Das wirkt sich auf deine vermittlung aus.
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - 1. Hilfe bei: ==> Antragstellung ==> Meldetermin ==> EGV (Update 2.0) Wichtig!: ==> Taugliche Fachliteratur. Kein Herz für Jobcenter-Mitarbeiter ┌∩┐(◣_◢)┌∩┐ |
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| | #3 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 628
| Zitat:
__________________ Entschuldigung wegen meiner schlechten Rechtschreibung bin in Brasilien zur schule gegangen | |
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| | #4 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 10,474
| Ganz einfach. Du bist nun offiziell nicht mehr für jeden Spökes, den die ARGE dir anbietet, zu haben. Ganz besonders was Arbeit angeht. Schau dir dazu den § 10 SGB II an. Ausserdem hat das auch Vorteile bei den Fördermöglichkeiten. Ein weiteres Beispiel dazu wäre der § 219 SGB III.
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Da kann ich Paolo Pinkel nur beipflichten! Du wirst von einer anderen Abteilung betreut u. aus eigener Erfahrung (GdB 60) kann ich sagen, daß anders mit einem umgegangen wird (umgegangen werden muß). |
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| | #6 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 628
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Was ist den das für eine abteilung.
__________________ Entschuldigung wegen meiner schlechten Rechtschreibung bin in Brasilien zur schule gegangen |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #8 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 10,474
| Nennt sich Reha-Abteilung (Abweichungen möglich) oder Fallmanagement. Der klassische Arbeitsvermittler bertreut den großen Personenkreis der voll verheizbar ist. Also keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und auch der § 10 SGB II volle Anwendung findet. Der Fallmanager hingegen den mit "Vermittlungshemmnissen". Dazu zählen dann auch schwer behinderte Personen.
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| | #9 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 04.06.2006 Ort: deutschland
Beiträge: 583
| ich bin auch 50% Schwerbehindert, mein Sachbearbeiter nennt man, Schwerbehindertenbeauftragter. lg hartzhasser
__________________ ich bin Rentner und das ist gut so |
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| | #10 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 12,290
| Mitteilen solltest Du das. Aber Du bist doch zur Zeit voll Erwerbsgemindert, da wirst Du sowieso nicht vermittelt.
__________________ §1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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| | #11 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 7,082
| Gelibeh, es kommt darauf an, ob man voll erwerbsgemindert ist oder nur teilweise. Ist man nur teilweise gemindert, muss man mit seinem Restleistungsvermögen dem Ämtchen zu Verfügung stehen. |
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| | #12 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 1,142
| Kleiner Hinweis: Der GdB wird NICHT in Prozent gemessen. |
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| | #13 |
| Forumnutzer Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 175
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Nicht unbedingt - falls vor 1961 geboren und wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für den 50% Erwerbsgeminderten als verschlossen gilt , gibt´s die volle Erwerbsminderungsrente - hab ich gerade durchexerziert !
__________________ Support Your Local Gunfighter - Swifty Morgan ! |
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #15 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 7,082
| Scrullers, wie lange musstest du denn noch dem Teilzeitmarkt zur Verfügung stehen, bis die volle Rente kam? |
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| | #16 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 175
| Zitat:
Ach , in DK muss ich auch noch Rente beantragen - hab da mal einige Jahre an den WE als Trainer gearbeitet - in DK zahlt jeder , der über 9h die Woche arbeitet an die ATP und bekommt Rente !
__________________ Support Your Local Gunfighter - Swifty Morgan ! Geändert von scullers (26.02.2010 um 15:05 Uhr) | |
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| | #17 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 926
| Dazu gibt es im DRV Forum gerade einen interessanten Eintrag: Zitat:
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| | #18 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 628
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Ich bin voll Erwerbsgemindert.
__________________ Entschuldigung wegen meiner schlechten Rechtschreibung bin in Brasilien zur schule gegangen |
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| | #19 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 7,082
| Griese, wenn du doch voll erwerbsgemindert bist, will doch das Ämtchen nicht mehr von dir. Von mir wollten sie bei meiner Abmeldung meinen Eu-Bescheid sehen und haben ihn auch kopiert. Warum und weshalb sie den kompletten Bescheid haben wollten, ist mir schleierhaft. Da meine Rente Ende des Jahres ausläuft, darf ich im Oktober wieder da antanzen. Aber z. Z hast und auch ich 0 Mitwirkungspflichten. Aus welchem Rechtsgrund sollten die sich denn diese ergeben? Du kannst also getrost deinen SB-Ausweis einrahmen. |
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| | #20 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 628
| Hallo 50% schwerbehinderung bedeutet doch auch 50% Erwerbminderung.
__________________ Entschuldigung wegen meiner schlechten Rechtschreibung bin in Brasilien zur schule gegangen |
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| | #21 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #22 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
| so ist es, die Erwerbsfähigkeit muss immer gesondert festgestellt werden es haben auch Leute einen GdB von 100 und sind voll erwerbsfähig, andere haben nur einen von 50 und sind erwerbsunfähig
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #23 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 2,494
| Merkzeichen?
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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