Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente
EM-Rente läuft bald aus - wann zum Arbeitsamt?; in Forum: Information; Hallo Forum! Meine befristete EM-Rente läuft im Sommer diesen Jahres aus. Habe bereits ein Schreiben der DRV samt Verlängerungsantrag zugesendet bekommen. In dem Schreiben steht, dass ich mich unverzüglich bei ...| Tags: arbeitsamt, bald, emrente, laeuft |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 74
| Hallo Forum! Meine befristete EM-Rente läuft im Sommer diesen Jahres aus. Habe bereits ein Schreiben der DRV samt Verlängerungsantrag zugesendet bekommen. In dem Schreiben steht, dass ich mich unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden soll, um evtl. Nachteile oder Kürzungen wegen nicht rechtzeitiger Antragstellung zu vermeiden. Inzwischen war ich beim VdK und habe bei der DRV den Rentenverlängerungsantrag (+ zahlreiche aktuelle Atteste aller behandelnden Ärzte) gestellt. Auf meine Frage beim VdK, wann ich denn nun zur Arbeitsagentur muss, wurde mir gesagt, dass es völlig ausreicht, wenn ich in dem Monat dort vorstellig werde, in dem auch die Rente abläuft. Nun bin ich doch recht verunsichert. Kommt mir irgendwie sehr spät vor. Wenn man von einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erfährt, muss man das ja auch unverzüglich der Arbeitsagentur melden. Immerhin weiss ich ja heute schon, dass die Rente im Sommer ausläuft.............es sei denn, mein Verlängerungsantrag wird bewilligt! Kennt sich jemand genauer aus? Wann muss ich denn nun zur Arbeitsagentur? Viele Grüsse REP |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 26
| Ich glaube die aktuelle Regel ist, sobald man von der Arbeitslosigkeit weiß, aber frühestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Arbeitslosmeldung - www.arbeitsagentur.de |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Mir hat die Agentur gesagt, dass ich im Oktober kommen sollte, weil meine Rente im Dezember ausläuft. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2009 Ort: Worms
Beiträge: 287
| Hallo den Antrag zur verlängerung EM Rente stellt Mann eigentlich 4-5 Monate vorher um rechtzeitig die Rente weiter zu bekommen ich glaube das hast du ein bissen verschlafen.
__________________ Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung PS:Entschuldigung wegen meiner schlechten Rechtschreibung bin in Bolivien zur schule gegangen |
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| | #5 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 375
| Zitat:
Zitat:
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| Danke @Hoffmannstropfen sagt: |
| | #6 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 74
| Zitat:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Antrag ist bereits gestellt und bis zum Sommer ist noch ausreichend Zeit! @alle anderen: Danke für euer Feedback. Werde also doch lieber frühzeitig zur Arbeitsagentur maschieren, als im Monat des Rentenablaufs. Viele Grüsse REP | |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich habe meine Schwester gefragt. Sie stellt den Antrag spätestens 2 Monate vor Ablauf. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2009 Ort: Worms
Beiträge: 287
| wird eine weiterbewilligung nach aktenlage genehmigt? oder muss Mann wieder zur den ganzen ärzten laufen wie beim Anfang.
__________________ Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung PS:Entschuldigung wegen meiner schlechten Rechtschreibung bin in Bolivien zur schule gegangen |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.12.2009
Beiträge: 82
| Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass Arbeitsämter teilweise richtig sauer reagieren, wenn man "wegen auslaufender Rente" dort vorstellig wird. Der Grund: im Normalfall (also, wenn man den Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt hat... etwa 4 Monate vor Ablauf) ist bis zum Ablauftag über die Weitergewährung bereits entschieden. Kommt man also 3 oder auch 4 Monate vor Rentenablauf zum Arbeitsamt, kann es sein, dass man wieder heimgeschickt wird; mit dem Hinweis, dass es noch viel zu früh für einen Antrag sei. Man soll abwarten, bis etwa 4 Wochen vor Rentenende und dann wieder kommen. Die Arbeitsämter scheuen die -oftmals unnötige- Arbeitsmühe und verweisen -zu Recht, wie ich finde- auf den spätmöglichsten Termin. So ist es nicht nur mir ergangen... ich kenne da etliche Fälle. Wichtig scheint aber zu sein: je größer der Heimatort, um so früher die Meldung. Je kleiner der Ort, um so mehr wird man erst einmal wieder heimgeschickt. Offiziell heißt es, 3 Monate vor Rentenablauf sollte man sich melden... Und an Griese77: Im Normalfall geht das ganze Prozedere wieder von vorne los; soll heißen: man wird wieder zu Gutachtern der Rentenversicherung geschickt und die entscheiden dann. Es gibt Ausnahmefälle: wenn es sich um eine sehr schwere Erkrankung handelt und feststeht, dass sich diese auch nicht mehr bessern wird oder sogar verschlechtert hat. Beispiel: fortgeschrittene Krebserkrankungen, fortgeschrittene MS-Erkrankung, Alzheimer-Erkrankung, schwere Unfallschäden... und so weiter. DANN KANN nach Aktenlage entschieden werden! Liebe Grüße Schalentierchen |
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| Danke @Schalentierchen sagt: |
| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Mir hat heute ein Versichungsältester der DRV gesagt, dass es ausreicht, ein Attest vom HA bei der Verlängerung der Rente beizufügen. |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.12.2009
Beiträge: 82
| Tja Muzel, wenn ein Attest vom HA bei mir ausgereicht hätte, hätte mein Rentenkampf keine 7 Jahre gedauert! Ich hatte bei JEDEM Verlängerungsantrag ein Attest beigelegt; genutzt hat das überhaupt NIX. Die Gutachter waren sich in dieser Hinsicht einig: das ist ein Gefälligkeitsattest des Hausarztes... Somit kann man durchaus ein Attest beifügen, nur interessiert das niemanden. LG Schalentierchen |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Schalentierchen, die Befürchtung habe ich auch. Denn ein Attest kostet ja auch. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.280
| Denke mal, kommt auf den Einzelfall an. Bekomme Rente, weil ich nicht wegefähig bin. Eventuell könnte man da was mit einer OP machen, dazu konnte mich die DRV in meinem Rentenverfahren aber nicht zwingen. Ich will mich aber nicht operieren lassen, da ich die Nase voll habe von Krankenhäusern(Krebsbehandlung) und der Ausgang auch ungewiss ist. Da dürfte ein Attest wohl ausreichen.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Gelibeh, ich denke, wo du recht hast...Ich habe eine psychische Erkrankung und du eine physische. Eine psychische Krankheit kann man nicht durch irgendwelche Verfahren beweisen. Außerdem wird die psychische Erkrankung manchmal völlig überbewertet, "der geisteskranke Mörder" oder bagatallisiert. Wenn eine alte Frau ihre Brille verlegt, sagt sie: "Alzheimer lässt grüßen" und für widersprüchliches Verhalten wird schizophren eingesetzt. Das macht es so unendlich schwer, mit einer psychischen Erkrankung einen Rentenantrag durchzusetzen. Sollte man wie ich erfolgreich den Antrag durchgeprügelt haben, hat man Angst, dass als nächstes der Führerschein weg ist, man zwangseingewiesen wird und ähnliche Scherzchen. |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.280
| Ich leide auch an Depris, Panikstörungen etc. wenn ich unter Leistungsdruck gerate. Darum hatte ich Rente beantragt und genau aus den von Dir genannten Gründen wurde die abgelehnt. Meine Durchblutungsstörungen wurden erst bei der körperlichen Untersuchung durch die psychiatrische Gutachterin festgestellt. Hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber irgendwie bin ich froh, dass ich noch was körperliches habe und dadurch Rente bekomme.
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Gelibeh, ich habe deine alten Beiträge gelesen, aber Krebs wünsche ich mir trotzdem nicht. Dein Schicksal hat uns alle tief berührt. |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.280
| Den wünsche ich auch keinen, der ist aber "nur" noch eine "Zugabe" auf die Durchblutungsstörung, die zur Rente geführt hat. Wichtig für mich ist, ich hab Ruhe vor der ARGE, kann auch mit den Einschränkungen meinen Hobbies nachgehen(Grafik). Na ja, drücke allen die Daumen, dass der Verlängerung zugestimmt wird.
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| | #18 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 74
| Guten Morgen zusammen! Habe dann nochmal eine Frage zum Thema: Welche Unterlagen muss ich mit zum Arbeitsamt nehmen? Reicht das Schreiben der DRV, in dem steht, dass ich mich beim Arbeitsamt melden soll mit Angabe des Datums zu dem die Rente ausläuft? Würdet ihr auch alle vorhandenen aktuellen Atteste mitnehmen? Fehlt sonst noch irgendwas? Möchte nicht, dass die mich nochmal nach Hause schicken, weil irgendwelche Unterlagen fehlen! Viele Grüsse REP |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| ich werde der Arge nichts mitnehmen. Die haben doch meinen Rentenbescheid und wissen, dass ich mich erneut melden muss. Gesundheitsunterlagen gehen den SBs einen feuchten... an. |
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| | #20 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 74
| Morgen zusammen! War inzwischen beim Arbeitsamt und nun weiss ich es ganz genau: Solange man eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, hat man Keine Meldepflicht! Ich soll erst am letzten Tag der Rente oder am 1. Tag nach Ablauf der Rente dort wieder vorstellig werden. Es entstehen keine Nachteile in Sachen Leistungen/Geld der Agentur wegen verspäteter Meldung. Anfangs wollte ich noch darauf bestehen, trotzdem schon jetzt als arbeitssuchend aufgenommen zu werden (wie empfohlen im Schreiben der DRV). Mir wurde gesagt, dass hätte lediglich zur Folge, dass mir erneut ein medizinischer Fragebogen zum Ausfüllen mitgegeben wird, sowie dass ein neuer Termin beim Medizinischen Dienst anberaumt würde. Da ich ohnehin demnächst mit einem Termin beim Gutachter der DRV rechne, habe ich also beim Arbeitsamt darauf verzichtet. Ausserdem habe ich erfahren, dass sich mein Anspruch auf ALG1 inzwischen wieder um 6 Monate erhöht hat, weil die DRV während der Rentenbezugszeit jeden Monat Beiträge entrichtet hat. Viele Grüsse REP |
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