Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente
"für leichte Tätigkeiten vollschichtig einsetzbar"; in Forum: Information; Hallo Eierbecher, du siehst das schon richtig, die Arbeitsagentur will normal keine Krankschreibung von uns sehen! Dabei ist es egal nach welchem § das ALGI nach der Aussteuerung durch die ...| Tags: einsetzbarquot, leichte, quotfuer, taetigkeiten, vollschichtig |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 373
| Hallo Eierbecher, du siehst das schon richtig, die Arbeitsagentur will normal keine Krankschreibung von uns sehen! Dabei ist es egal nach welchem § das ALGI nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse gezahlt wird. Es wird halt so getan als stünde man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (obwohl jeder weiß, dass es nicht so ist). Wenn man allerdings eine schriftliche Einladung bekommt und wegen der Krankheit nicht hin kann (oder will) muß schon was vom Arzt als Entschuldigung vorgelegt werden! Das sind so die Kuriositäten unserer Gesetze. Ich bin trotzdem seit 2,5 Jahren durchgehend AU geschrieben von meinen Ärzten (habe da so ein Formular von meiner KK wo der Arzt alle 4-5 Wochen abstempelt, dass ich weiterhin "AU" bin). Bekomme wegen Rentenantrag auch nach § 125 ALG und bisher hat man mich seitens der Arbeitsagentur in Ruhe gelassen. Lief bisher alles verdächtig problemlos, mal sehen wie es weitergeht falls ich Widerspruch einlegen muß. "Stadtpflanze" ist aber leider für Teilzeitarbeitsfähig (von der Afa) begutachtet worden und muß sich daher bis zur Rentenentscheidung tatsächlich der Vermittlung zur Verfügung stellen (ging meinem Mann auch so). Trotzdem sollte sie im Hintergrund die Krankmeldungen lückenlos vorweisen können wegen dem laufenden Rentenantrag. Ist alles ziemlich widersinnig, aber siehe oben Hatte vorhin an meiner Fortsetzung geschrieben aber jetzt ist alles verschwunden Tut mir leid aber für jetzt bin ich zu platt um nochmal anzufangen. Bis demnächst viele Grüße von Doppeloma
__________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen! |
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| | #162 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 43
| Guten Morgen zusammen, "für leichte Tätigkeiten vollschichtig einsetzbar"... auf diesen Bescheid warte ich ich nun auch Ich bin im VDK und dort sagte man mir, dass es egal sei aus welchem Topf ich ALG1 bekäme, weiß aber mittlerweile ,dass das NICHT egal ist. Kan man hier ein neues Thema (Thread) eröffnen für Nahtlosigkeit? ich probiere es mal im Laufe des Tages. und hier steht auch noch was dazu: Sozialverband Deutschland, Landesverband Berlin-Brandenburg ALG ... glaube ich bin ein wenig vom Thema abgekommen sorry....bin aus Doppelomas Fortsetzung gespannt |
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| | #163 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 184
| Zitat:
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, habe jahrelang in meinem Beruf gearbeitet und jahrelang dann in einer anderen Branche.. Trotzdem meinen die Herrschaften, ich sei für eine leichte Tätigkeit vollschichtig einsetzbar..
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... | |
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| | #164 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 184
| Stadtpflanze, warum nimmst Dir nicht einen Anwalt?..geh zum Gericht und hole Dir den Beratungshilfeschein und dann ab zum Anwalt.. Ich hab die Erfahrung mit dem VDK gemacht, das die total überfordert sind und nicht wirklich eine Hilfe..leider.. In meiner Region hier, ist nur EINE Mitarbeiterin da welche einigermaßen Plan hat und die ist mit dem JOb sowas von überfordert, das die unfreundlich wird, wenn man per Telefon nachfragen will.. Ich schrieb ja, das ich dort auch Mitglied bin.. Werd das so schnell es geht wieder ändern..warum sollte ich dort noch sein? Hab eine Anwältin welche immer Zeit für mich hat, mit mir zusammenarbeitet und es kostet mich NICHTS.. Denk mal darüber nach..den Schein bekommst Du garantiert! LG gretl
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| | #165 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 373
| 1. Fortsetzung dann versuche ich mal den Faden wieder aufzunehmen. Die Wiedereingliederung ist also komplett in die Hose gegangen und die Krankenkasse ließ ihn erstmal ein paar Wochen in Ruhe. Zwischenzeitlich hatte er schon in einer Rentenberatungsstelle den Antrag gestellt, vielleicht war das (vom Zeitpunkt her) schon der erste Fehler (er war noch nicht sehr lange AU geschrieben und begann gerade erst die Behandlung bei der Schmerztherapeutin). Ich hatte zu dieser Zeit keine Chance ihn noch daran zu hindern, lag gerade im OP, um mir eine künstliche Herzklappe einbauen zu lassen. Hallo Peramos, da fällt mir gerade dein Link zur Rentenversicherung ein (Post 156). Mir haben schon die Ärzte im Krankenhaus prophezeiht, ",dass man für sowas heute keine Rente mehr bekommt"!!! Aber das nur nebenbei, ich will ja erst mal weiter über meinen Partner berichten. Ziemlich genau 5 (in Worten Fünf!) Wochen nach der Antragstellung brachte die Post schon den Ablehnungsbescheid! So ein Tempo hätten wir der DRV gar nicht zugetraut, allerdings hatten die sich gar nicht erst die Mühe gemacht bei irgendeinem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Kardiologe) Befunde anzufordern (bei den Ärzten wurde von uns nachgefragt!). Offenbar hatte sich die DRV ausschließlich auf den sehr widersprüchlichen Reha-Bericht verlassen und/oder der Jahrgang war Entscheidungshilfe? Da ich gerade wieder so einigermaßen von den "Halbtoten" auferstanden war haben wir natürlich sofort Widerspruch eingelegt (bei uns bin halt ich die "Sekretärin"), zunächst mal ohne Begründung. Die Krankenkasse war inzwischen auch wieder munter geworden und hoffte wohl, dass der MDK meinen Schatz schon arbeitsfähig einschätzen würde, damit sie endlich nicht mehr zahlen müssen. Immerhin wurde er nicht nach Aktenlage beurteilt, sondern zur persönlichen Untersuchung geladen. Die Ärztin war erfreulich nett und gründlich! Sie bestätigte, dass die AU berechtigt ist und mein Schatz in absehbarer Zeit auch nicht arbeitsfähig sein wird (Erwerbsfähigkeit stark gefährdet!). Außerdem stellte sie fest, dass er in seiner letzten Tätigkeit im Wachschutz gar nicht mehr einsatzfähig ist!!! Das Krankengeld war also zunächst wieder sicher und wir hatten zudem auch einen wichtigen Bericht für den Widerspruch bei der DRV (glaubten wir zumindest damals noch). Zusammen mit aktuellen Befunden seiner behandelnden Ärzte (plus Bericht der Schmerztherapeutin) schickten wir dann die Begründung an die DRV. Kurze Zeit später kam von der DRV die Rückfrage, ob es noch weitere Befunde gäbe und ob mein Partner schon mal von der AfA oder der DRV (sollten die doch wissen, oder?) begutachtet wurde. Mein Partner erklärte selbstverständlich seine Bereitschaft für eine Begutachtung durch die DRV und machte seine Verwunderung deutlich, dass die bisherige Entscheidung ohne Gutachterliche Untersuchung und aktuelle Ärztliche Befunde getroffen wurde. Nun brauchte die DRV wohl erst mal eine Denkpause! Dafür hatte die KK den "MDK-Schock" überstanden und forderte meinen Partner auf bei der DRV "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zu beantragen, sonst würde man ihm das Krankengeld streichen!!! So ein Antrag ist komplett kontraproduktiv wenn man Rente beantragt hat! Der besagt ja eigentlich man kann arbeiten und braucht "nur ein wenig Hilfe von der DRV" für den Wiedereinstieg. Diese Hilfe (Zuschuß) bekäme dann allerdings der Arbeitgeber, falls sich einer findet der einen überwiegend arbeitsunfähigen Mitarbeiter einstellen möchte. Natürlich wurde der Antrag gestellt, denn irgenwie müssen auch wir unsere Miete und was Eßbares bezahlen können. Der Bescheid kam fix und mein Schatz sollte sich nun mit der Unterstützung von AfA (die wollte noch nichts davon hören, weil er ja krank ist!) und Integrationsamt (das weiß auch nicht wo es so einen Arbeitsplatz hernehmen soll!) einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz suchen. Auch hier haben wir Widerspruch eingelegt, weil mein Partner aktuell noch immer überhaupt nicht arbeitsfähig ist und die Antragstellung nur erfolgte weil uns sonst der Entzug der Krankengeldzahlung drohte. Die Entscheidung über diesen Widerspruch wurde dann von der DRV mit Verweis auf das laufende Rentenverfahren zunächst mal "auf Eis" gelegt. Wie schnell dieses "Eis" später bei Gericht schmelzen würde haben wir zu dieser Zeit nicht mal ahnen können. Wenig später kam eine Einladung zur Gutachterlichen Untersuchung bei einem Orthopäden. Der stellte dann in 20 Minuten fest, was ohnehin schon in allen eingereichten Berichten stand. Die inzwischen chronische Schmerzkrankheit und die damit verbundenen Gesundheits- und Bewegungsprobleme interessierten ihn nicht. Für Kardiologische Probleme war er schon vom Fachgebiet her nicht zuständig, also hielt mein Partner diesbezügliche Äußerungen ohnehin für überflüssig. Dieses Gutachten war dann Grundlage den Widerspruch abzulehnen! Erstaunlich ist rückblickend, dass der Gutachter immerhin auch die weitere Tätigkeit im Wachschutz/ Sicherheitsbereich ausgeschlossen hat (unter 3 Stunden). Natürlich ist mein Partner ansonsten "für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten vollschichtig einsetzbar", unter Berücksichtigung diverser Einschränkungen selbstverständlich!!! Dass mein Schatz sogar zwei abgeschlossene Berufsausbildungen hat interessiert übrigens (nach gut 35 Arbeitsjahren!) auch nicht, obwohl er vor 1961 geboren ist, also noch "Berufsschutz" hätte. Er hat die letzten 10 Jahre nicht in einem dieser Berufe gearbeitet (wie denn auch?), daher besteht dieser "Berufsschutz" nur in Bezug auf die letzte Tätigkeit (Wachschutz / Sicherheitsdienste) und das zählt (bei ihm) als Anlernberuf. Konkrete Verweisungstätigkeiten müssen daher durch die DRV nicht benannt werden, da ihm der ganze ungelernte allgemeine Arbeitsmarkt offen steht! So, ihr Lieben für heute soll es genug sein! Mich regt das Alles immer wieder tierisch auf! Ach ja, gesünder werden soll man da so nebenbei auch noch!!! Bis zur 2. Fortsetzung LG von Doppeloma
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| | #166 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.11.2007 Ort: Bad Lippspringe
Beiträge: 166
| @Doppeloma, die wollen mit allen möglichen Mitteln/Ausreden verhindern, dass man vor dem Erreichen des Rentenalters eine Rente bezieht, die zwingen dich quasi zur Arbeit oder du bist hinterher nur ein nervliches Wrack, wie ich es langsam bin. Man muss sich zusammenschlissen, um den Gesetzgeber zu überzeugen, dass man mit schwer kranken Menschen nicht umgehen darf. PS. Mich regt es auch immer sehr auf, wenn ich die einzelnen Schicksale lese, deshalb lese ich nur kurz und raus hier sonst drehe ich durch.
__________________ Für die Arbeit zu krank,für die Umschulung zu alt, für die Rente zu gesund! Man sollte mich einschläfern. In meinem Profil findet Ihr meine Homepage Krank-ohne-Renteist ein neues Forum mit dem Schwerpunkt EM-Rente Ich hoffe, dass die Moderatoren vom ELO, diese kleine Werbung dulden. |
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| | #167 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.05.2006 Ort: Erfurt/Thüringen
Beiträge: 1.566
| Mal eine Frage zwischendurch: Gibt es denn schon eine Verbindung o.ä. mehrerer betroffener Bürger, die sich bezüglich dieser Rentenwillkür in unserem Lande zur Wehr setzen? Oder sind wir alle immer noch Einzelkämpfer? Denn so kann es nicht weiter gehen! Ich kann auf Anraten von meinem Anwalt, erst mal nichts mehr zu meinem Verfahren sagen! Nur so viel, reine rechtliche Schritte reichen nicht mehr aus, es müssen andere Personengruppen einbezogen werden! Sicher steckt hinter dem ganzen ein System! Ein Beispiel: Bei meiner ersten Rentenantragsstellung 2005, hätte ich nach Berechnung der DRV, damals noch BfA, eine Erwerbsunfähigkeitsrente (volle Erwerbslosigkeit) von 670 Euro bezogen! Im Dez. 2009 erfolgte eine erneute Berechnung, die allerdings nur noch bei 550 Euro liegt! Allein bei 5 Jahren liegt eine Senkung von 120 Euro vor, da kann sich ja jeder ausrechnen, was übrig bleibt! In meinen Augen ist das Betrug!
__________________ Mein Entschluss steht fest, ich ziehe mich definitiv aus dem Forum zurück! So ein gegenseitiges anscheißen geht mir auf die Ketten! An die, mit denen ich in Verbindung stehe, alles nur noch per PN! -------- Ich bin nicht arbeitslos, ich kämpfe jeden Tag, 24 Std. ums Überleben! Beruf:Um die Rente betrogener Rentner |
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| | #168 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.11.2007 Ort: Bad Lippspringe
Beiträge: 166
| Zitat:
Krank-Ohne-Rente
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| | #169 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.05.2006 Ort: Erfurt/Thüringen
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| Oh danke, das ist doch schon mal ein Anfang!
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| | #170 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 114
| Zitat:
Ich sehe das etwas anders. So wie die das machen ist die Zielsetzung eine andere. Zu den Krankheiten die man schon hat ist es einfach das Krankheitsbild zu vervollständigen. Das ziel ist somit, der Kunde soll den Eintritt in die Rentenzahlung nicht erreichen. Ärzte tun dies seit vielen Jahren, es ist erprobt auf allen Gebieten, denn sie brauchen sich nur auf die Gesundheitsreformen zu berufen. Gutachter, die ja auch Mediziner sind, versetzen vielen Menschen dann den Gnadenstoss. Wenn dem nicht so ist, wie ist dann die Leistung der medizinischen Dienste zu erklären? Diese Dienste werden von den Versicherten der Krankenkassen ausgestattet und bezahlt. Sie arbeiten aber immer nur für ihren "Herrn" die Krankenkassen und die Handlanger der Gesetzgeber, jedoch nie, für die, die ihnen mit Beiträgen ihr tägliches Brot zahlen. Ich bleibe dabei, wer nicht ausgehungert wird, der soll wenigstens unter großen Schmerzen siechen. | |
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| | #171 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.11.2007 Ort: Bad Lippspringe
Beiträge: 166
| Das stimmt auch, am besten, wenn man vor dem Erreichen des Rentenalters den Löffel aufgibt und noch keinen Ehepartner mehr hat, das freut die DRV.
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| | #172 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.12.2009
Beiträge: 82
| Huhu, ich hab jetzt nur kurz die Beiträge überflogen, möchte aber auf eine Absurdität hinweisen, welche dringend einer Änderung bedarf Es kann doch nicht sein, dass ein Gutachter der AFA Kranke aus der Arbeitsvermittlung total rausnimmt (nicht mehr vermittelbar) und GlEICHZEITIG Gutachter der RV entscheidet: "Vollschichtig einsetzbar für leichte Tätigkeiten." ICH nenne das: Hin- und Her-Schiebe-Praxis! Die RV schiebt durch die Aussage Kranke auf den Arbeitsmarkt... der MdK der AfA schiebt durch die Aussage wieder zur RV ODER schlimmstenfalls zum... Sozialamt. Ich fordere: Wenn ein Gutachter der AfA einen Kranken nicht mehr für vermittlungsfähig hält, hat sich der Gutachter der RV danach zu richten UND die Gründe für die Nicht-Vermittlungsfähigkeit... ANZUERKENNEN. Schließlich handelt es sich um die selben Erkrankungen, nach denen entschieden wird. Hüh-Hott- muss endlich ein Ende haben! LG Schalentierchen PS: Meine Beiträge dürfen gerne auf der Seite: "Krank ohne Rente" eingefügt werden |
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| | #173 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.11.2007 Ort: Bad Lippspringe
Beiträge: 166
| Zitat:
Ich wäre auch beinah beim Sozialamt oder ARGE gelandet, aber meine Ehefrau arbeitet und ich bekomme außer einem Arschtritt eine Nullrunde nach 27 Versicherungsjahren.
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| | #174 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.03.2008 Ort: Ba- Wü.
Beiträge: 248
| Ja, ein Anfang. Ich / wir (4 Personen aus diesem Forum) kämpfen, obwohl wir keine Kraft mehr haben gegen: "Wir sichern Generationen" Wir suchen Leute die Mitmachen, Leute die sich bereits ergeben haben aber doch noch eine letzte Kraft entwickeln ihre "Story" zu schreiben, einfach Leute, die ebenfalls dieser Ungerechtigkeit ausgesetzt waren, sind und bleiben, ob kurz ob lang.
__________________ Nette Grüße aus dem Süden Deutschlands |
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| | #175 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.03.2008 Ort: Ba- Wü.
Beiträge: 248
| Lasst uns dagegen angehen. Gretl hat Recht!!! Wer nicht kämpft..... Leider merke ich, dass mich oft eine Kraftlosigkeit überfällt, was die RV freut. Aber wir probieren es....
__________________ Nette Grüße aus dem Süden Deutschlands |
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| | #176 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.09.2008 Ort: Lippe
Beiträge: 297
| Eigentlich sind wir ja schon 5 Mitstreiter. Und wenn ich hier so einige Beiträge lese könnte es auf die Schnelle noch mindestens 3 weitere Mitstreiter geben. Ihr könnt euch bei mir per PM melden. Oder bei Peramos, gretl007, b31runner. Je mehr wir sind umso mehr können wir erreichen. MfG Eierbecher |
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| | #177 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.03.2008 Ort: Ba- Wü.
Beiträge: 248
| Ja, genau richtig. Bitte meldet euch!!! Auch wenn ihr meint, dass alles aussichtslos sei. In der Gemeinschaft kann man mehr erreichen. Es ist leidig das alte Thema von 1989 anzusprechen, was zur Auflösung der DDR führte. Aber es ist und bleibt ein Beispiel, dass man etwas erreichen kann, wenn man zu Hunderten/Tausenden vorgeht. Klar, nichts geht von heute auf morgen, aber nehmt euren Rest Kampfesgeist zusammen und meldet euch. (Gästebuch oder Mail, wie angeboten) Auch unsere Organisation wird tagtäglich besser, versprochen. Die Seite ist erst 4 Tage online.... Unsere Website braucht Mitglieder und / oder Mitstreiter.
__________________ Nette Grüße aus dem Süden Deutschlands |
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| | #178 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 373
| @Schalentierchen und Alle hallo, ich weiß nicht, ob ich die einzelnen Beiträge jetzt richtig zuordnen könnte also schreibe ich einfach mal drauf los. an Schalentierchen kann ich folgendes weitergeben ("warum richtet sich die DRV nicht nach den Gutachten der AfA"?) Ohne zu früh zuviel zu verraten.... Bei der Gerichtsverhandlung haben wir genau diese Frage auch an den Vertreter der DRV gerichtet (Gutachten der AfA " Wachschutz unter 3 Stunden, leichte Tätigkeiten allgemeiner Arbeitsmarkt auf Dauer 3- unter 6 Stunden!!!). Die Antwort war: "dass die AfA immer so begutachtet, dass sie die Leute möglichst schnell wieder los wird, um Geld zu sparen! Daher seien die Gutachten der AfA für die DRV und das Gericht auch nicht maßgeblich"!!! Da fällt einem doch wirklich nicht mehr viel zu ein, oder? Alles weitere demnächst in meinem "Fortsetzungsroman"! Im "Bund der Rentensparer" fehlen meiner Ansicht noch die Versorgungsämter. Als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (GdB 50 oder höher) kann man ja nach bisherigem Recht noch vorzeitig (in meinem Fall z.B. mit 60 1/2, mein Partner mit 60 3/4) in Altersrente gehen (Abzug in diesem Fall dauerhaft höchstens 10,8 %, also genau so wie bei Erwerbsminderungsrente). Mein Partner (wegen der BSV) und ich (wegen der künstlichen Herzklappe) hatten beide schon längere Zeit einen GdB 30 auf Dauer (plus problemloser Gleichstellung durch die AfA!) Durch zusätzliche Gesundheitsprobleme haben wir jeweils schon mehrere Erhöhungsanträge gestellt, die im ersten Anlauf immer abgelehnt wurden. Die zusätzlichen Probleme haben nur selten miteinander was zu tun, haben also völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und das tägliche Leben. So hat mein Partner seit ca. 2 Jahren u.a. eine beatmungspflichtige, schwere Schlafapnoe dazubekommen welche lt. Liste schon zusätzlich mit GdB 20 einzustufen wäre! Trotzdem hat er bisher nur einen Gesamt-GdB von 40 erhalten! Bewertet wurde darin allerdings auch schon seine KHK (sprich der Infarkt), Bluthochdruck, Herzrhytmusstörungen, die somatoforme, hochgradige Schmerzstörung sowie eine (durch die Schmerzerkrankung bedingte) Persönlichkeitsstörung!!! Sein Tinnitus und die beidseitige Schwerhörigkeit (mit Hörgeräteversorgung!)" bewirken keinen Grad von wenigstens 10 und bleiben daher unberücksichtigt". Ein Schelm wer Böses dabei denkt!!! Sorry, brauch ne Pause und Bis demnächst LG von Doppeloma
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| | #179 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.09.2008 Ort: Lippe
Beiträge: 297
| Genau wie bei mir, es wird einiges ignoriert, andere Sachen einfach fallen gelassen. Vor allem völlig unverständlich was die Versorgungsämter überhaupt davon haben wenn sie die Leute völlig falsch bewerten. Laut Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen müßte ich 80 bekommen und ein G. Laut Versorgungsamt erhalte ich nur 40. Lächerlich, die können nicht einmal ihre eigenen Tabellen lesen bzw. umsetzen. Jetzt warte ich ab was die Klage bringt. Aber ich erwarte nix gutes. Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus. Gute Nacht @ all Eierbecher |
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| | #180 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 184
| Achja..das leidige Thema Versorgungsamt.. Stellen sich mir die Haare zu Berge, schon bei dem Gedanken daran. Ich liege auch im Rechtstreit mit denen.. Mein Sohn ist ,seit Geburt, zu 100% schwerbehindert..hatte seit Geburt Merkzeichen..H, G, Ag und B.. Nun meint dat Vers.Amt er wäre über Nacht auf zauberhafte Weise gesünder geworden und will ihm das Ag wieder wegnehmen.. Das würde bedeuten, kein Behindertenparkplatz mehr!!..und das wäre schon ein gravierender Einschnitt, jeder der mit einem schwergehbehinderten unterwegs ist, kann das nachvollziehen.. Und dann kommen derartig freche Kommentare von denen . Naja, ich gehe bis zum Sozialgericht..die spinnen nämlich echt..
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| | #181 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.03.2008 Ort: Ba- Wü.
Beiträge: 248
| Das mit dem Grad der Behinderung wollte ich schon lange mal angehen. Nur leider habe ich lediglich die mündlichen Aussagen der Handchirurgie´n Heidelberg und St. Georgen, dass bei meiner OP an der rechten Hand gepfuscht wurde. Dass meine linke Hand geschädigt ist, bekomme ich sicherlich noch schriftlich seitens von Fachärzten hier. Das mit der rechten Hand könnte allerdings nun nur meine Hausärztin bestätigen. Reicht das, oder brauche ich diese Aussage von einem Facharzt? Diese Umstände plus meine Psyche... Die Hände sind ja irgendwie recht wichtig denke ich mir, deshalb müsste eine Anerkennung stattfinden. müsste....grbmmml....
__________________ Nette Grüße aus dem Süden Deutschlands |
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| | #182 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 184
| runner, hast noch keinen Antrag gestellt beim Versorgungsamt? Den kannst Du Dir ausdrucken, mein ich..schau mal nach.. Ich hab für mich auch Antrag gestellt, Bearbeitung dauert 3 Monate so die Aussage des Amtes, hier in meiner Region.. Ja klar, ist von Vorteil wenn Du Facharzt Bericht hast.. Aber die haben da auch so "nette" Am schlimmsten sind die vom MDK..wenn es um die Begutachtung für eine Pflegestufe geht..mit denen schlag ich mich schon Zeit des Lebens meines Sohnes herrum.. Was die mit den Menschen veranstalten, toppt echt ALLES.. Da könnt ich hier Romane drüber schreiben.. LG gretl
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... |
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| | #183 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.12.2009
Beiträge: 82
| Oh ja, die Versorgungsämter... Aber dafür sollte vielleicht ein eigener Thread eröffnet werden, oder? Ich erhielt nach Beendigung aller Krebstherapien 60%... für 5 Jahre. Danach wollte man mir noch 30% geben. :( Nach Widerspruch bekam ich 50%. Oh ja, Versorgungsämter sind ein Fall für sich. :( LG Schalentierchen |
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| | #184 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.03.2008 Ort: Ba- Wü.
Beiträge: 248
| Ich kenne mich damit nicht so aus, aber Sinn macht es doch erst ab 51%, stimmts? Wie kommen die immer auf solch niedrige Einstufungen? Wir werden total verarscht, wir sind alles nur Mimosen, Wer bitte hat das Wort: VATER STAAT erfunden?
__________________ Nette Grüße aus dem Süden Deutschlands Geändert von b31runner (11.12.2009 um 19:05 Uhr) |
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| | #185 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 184
| Zitat:
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... | |
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| | #186 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 373
| @ b31runner es geht hier nicht um Prozente sondern um den Grad der Behinderung (GdB). Dieser wird jeweils in 10er-Schritten ermittelt und die einzelne Behinderung muß mindestens Grad 10 (nach Meinung der Versorgungsämter) bewirken, sonst wird sie gar nicht erst berücksichtigt (Grad 51 kann es daher nicht geben). Ab 30 kann man sich (von der AfA) auf 50 gleichstellen lassen und hat dadurch (fast) den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter mit Ausweis. Den Ausweis gibt es allerdings erst mit "echtem Grad 50" und damit hat man z.B. Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Und vor Allem kann man mit GdB 50 nach aktueller Rechtslage vorzeitig ab 60 in Altersrente (bei Schwerbehinderung) gehen (das ist inzwischen zwar auch schon je Geb.-Jahrgang nach hinten gestaffelt aber diese Rente kann einem dann nicht mehr genommen werden!!!). Ich denke genau das ist der Grund weshalb diese Behörde sich mit der "Hürde GdB 50" so schwer tut. Wird ja auch nicht einfach alles zusammengerechnet, sondern ausgehend vom höchsten Grad (also z.B. aktuell bei mir Grad 30 wegen meiner Herzklappe) werden dann die anderen akzeptierten Behinderungen nur noch teilweise dazugerechnet. Das ist ziemlich kompliziert geregelt und für Laien kaum nachvollziehbar, darum ist es auch so einfach uns zu besch... Für Interessierte empfehle ich folgende Seite: BMAS - Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit Vielleicht sollte man dafür wirklich ein eigenes Thema eröffnen, ich glaube das gibt ähnlich viel Interesse wie hier mit den Kranken ohne Rente. LG von Doppeloma
__________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen! |
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| | #187 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.09.2008 Ort: Lippe
Beiträge: 297
| Bei mir wird aber nur der höchste Wert anerkannt. Das ist die Bandscheibe mit einem GDB von 40. Alles andere wird unter den Teppich gekehrt. Dazu kämen noch 30 für die Knie, 30 für die Füße, 20 für die anerkannte Berufskrankheit Kontaktallergien. Die Diabetis mit Nervenschäden wird nur mit 10 bewertet. Lapidar wird erklärt das diese Werte nicht zusammen gezählt werden. Stimmt, aber es muß unterschieden werden. 40 + 30 + 30 = 40 Für die Schädigungen Knochen etc. Dazu kämen dann aber die 20 wegen der Allergien + die Diabetis mit einer Höheren Anrechnung wegen der Nervenschäden. Ergo ergibt sich bei mir ein GDB von mind. 70 + G Andere meinen sogar mindestens 80 + G Wie schon erwähnt hat jetzt das Sozialgericht zu entscheiden. Wie sagt Kaiser Franz immer? Schau mir mal Gut´s Nächtle Eierbecher |
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| | #188 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2006 Ort: Westfalen
Beiträge: 348
| @gretl ich habe vor einigen Tagen gefragt, wie es mit deiner Wegefähigkeit aussieht (zum Arbeitsplatz hin und her) und ob du eine Kopie bei der RV von deinem Gutachten angefordert hast. Konnte in den Postings bis heute nicht so wirklich was rauslesen diesbezüglich. Könntest du da kurz Feeback geben, danke MissM.
__________________ Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) |
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| | #189 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 184
| Sorry missmarpel.. war nicht so oft on..muß wohl irgendwie überlesen haben.. Über Wegefähigkeit steht bei mir nichts drin im Gutachten.. Ja, ich hab alle Kopien daheim und was noch fehlt, hat meine Anwältin grad angefordert.. Gruß gretl
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... |
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| | #190 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2006 Ort: Westfalen
Beiträge: 348
| @gretl die Wegefähigkeit (die Fähigkeit den Arbeitsweg hin und zurück zu bestreiten) ist aber auch ein erheblicher Faktor bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit. Beim Formular für den Gutachter müßte es eigentlich so eine Rubrik dafür geben. Evtl hat deine Anwältin ja schon eine Kopie davon ?! Eingeschränkte Wegefähigkeit führt zur Erwerbsminderungsrente Die Rente ist sicher weiterhin alles GUte MissM.
__________________ Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) |
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| | #191 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 184
| Danke Miss Marpel..
__________________ Krank gibts nicht mehr, entweder "TOT" oder arbeiten.... |
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| | #192 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2006 Ort: Westfalen
Beiträge: 348
| Bitte Wenn deine Anwältin fit ist im Rentenrecht, dann wird das mit der Wegefähigkeit aber sicherlich eh kennen und erstmal checken. ansonsten hast du als Antragstellerin in jedem Falle auch ein Recht auf die Kopie des Gutachtens der RV und - sofern man evtl Kopiekosten trägt- bekommt man das auch anstandslos zugeschickt. Schriftliche Bitte um Übersendung des kopierten Gutachtens unter Angabe deiner RV Versichertennummer wäre der beste Weg denke ich. Weiß ja nicht, was bei deiner Anwältin schon eingetrudelt ist derweil. MissM.
__________________ Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) |
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| | #193 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.09.2008 Ort: Lippe
Beiträge: 297
| Ist ja ein wenig eingeschlafen hier Dann will ich mal versuchen dem Thread wieder Leben einzuhauchen. Ich bin jetzt vorübergehend ohne Anwalt. Da meine Gewerkschaft sich mit einer anderen verbünden will wurde die GW vom Dachverband ausgeschlossen. Nun muß ich ein paar Tage abwarten, dann wird sich die GW bei mir melden und den weiteren Weg "beschließen". Wird wohl darauf hinauslaufen das ich einen Anwalt vor Ort nehmen darf. Bei meiner Anwältin habe ich schon mal gefragt ob sie das übernehmen würde. Klares JA. Danke in diesem Zusammenhang an das Kampfpaar Radikal, die beiden haben mir die Anwältin empfohlen. Wie immer, Fortsetzung folgt MfG Eierbecher |
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| | #194 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.03.2008 Ort: Ba- Wü.
Beiträge: 248
| Sowas kann man ja noch brauchen, wenn man bereits in den Seilen hängt. Hoffe für dich, dass das noch zu deinen Gunsten ausgeht. Aber mal was anderes: Dieser Thread steht knapp vor dem 4000ten Klick. Eine ganze Menge wie ich finde.
__________________ Nette Grüße aus dem Süden Deutschlands |
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| | #195 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.280
| Zitat:
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) | |
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