Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)
Mach mit. klick mich....

Diskutieren Sie mit Experten über die aktuelle Entwicklung im Existenzsicherungsrecht!


Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung; in Forum: Information; Hallo, die Befreiung der Zuzahlung kann nach 1% oder 2% des Einkommens ausgesprochen werden. So weit - so gut! Was mir allerdings völlig neu war und mir eine "saftige" Rückzahlung ...
Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV



Danke-Struktur7Danke
Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.06.2009, 16:45   #1
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 02.02.2006
Ort: 37 Nähe Osterode am Harz
Beiträge: 393
Standard Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Hallo,

die Befreiung der Zuzahlung kann nach 1% oder 2% des Einkommens ausgesprochen werden.

So weit - so gut! Was mir allerdings völlig neu war und mir eine "saftige" Rückzahlung der Medizin einbrachte ist folgendes:

Innerhalb einer Ehegemeinschaft und bei geringem Verdienst wird nur das Einkommen des Haushaltsvorstandes zur Errechnung genutzt.

Dies bedeutet bei kleiner Rente bzw Erwerbsloseneinkommen beider ein Betrag bei 1% von knapp 45 Euro.

Bisher war ich von der Berechnung beider Beträge und dementsprechend höherer Zuzahlung ausgegangen.

Wer dies ebenso "verkehrt" berechnet hat, möge es ein Ansporn sein, nachzurechnen und auch noch 2008 nachzureichen!

Grüße
Zita
Zita ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 16:48   #2
Muci
Gast
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
Zitat von Zita Beitrag anzeigen
Hallo,

die Befreiung der Zuzahlung kann nach 1% oder 2% des Einkommens ausgesprochen werden.

So weit - so gut! Was mir allerdings völlig neu war und mir eine "saftige" Rückzahlung der Medizin einbrachte ist folgendes:

Innerhalb einer Ehegemeinschaft und bei geringem Verdienst wird nur das Einkommen des Haushaltsvorstandes zur Errechnung genutzt.

Dies bedeutet bei kleiner Rente bzw Erwerbsloseneinkommen beider ein Betrag bei 1% von knapp 45 Euro.

Bisher war ich von der Berechnung beider Beträge und dementsprechend höherer Zuzahlung ausgegangen.

Wer dies ebenso "verkehrt" berechnet hat, möge es ein Ansporn sein, nachzurechnen und auch noch 2008 nachzureichen!

Grüße
Zita
Prima und Danke!

Und dann darf ich doch gleich noch meinen Tipp mit dranhängen wie man denn diese 1%-Regelung und eine Zuzahlungs-Befreiung bekommt
  Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 21:23   #3
Redaktion
 
Benutzerbild von Kaleika
 
Registriert seit: 20.08.2006
Ort: Bremen
Beiträge: 3,790
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Ein Prozent des Einkommens musst Du dann bezahlen, wenn Du eine chronische Krankheit hast, Du vier Quartale hinter einander deswegen Deinen Arzt aufgesucht hast und er Dir das bescheinigt.

Für alle anderen mit geringem Einkommen gilt, dass sie zwei Prozent zahlen müssen, bevor sie eine Befreiung erhalten.

Die Befreiung gilt für Zuzahlungen zu Medikamenten, die verschreibungspflichtig sind, für die Praxisgebühr.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente musst Du weiterhin selbst bezahlen!

Wenn Dir Dein Arzt gegen Grippe ein nicht verschreibungspflichtiges Mediament verschreibt, darfst Du es selbst bezahlen.
Verschreibt er Dir aber zum Beispiel ein Antibiotikum, dann musst Du nichts dafür bezahlen!

Das ist doch total ungerecht, unterstützt die Schulmedizin und viele Menschen, die chronisch krank sind und nicht verschreibunspflichtige Medikamente im Wert von vielleicht 100 Euro oder so bezahlen müssen, profitieren von dieser Regelung so gut wie gar nicht!

Kaleika
__________________

Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner persönlichen Meinung und meinen Erfahrungen, stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar!




Lieber Gruß von Kaleika
Kaleika ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 21:43   #4
Muci
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
Zitat von Kaleika Beitrag anzeigen
Die Befreiung gilt für Zuzahlungen zu Medikamenten, die verschreibungspflichtig sind, für die Praxisgebühr.
Auch die 10 Euro Zuzahlung pro Tag (maximal für 28 Tage) in einer Reha, Kur oder Klinik fallen darunter ...

Hier noch ein "Zuzahlungsrechner": Zuzahlungsrechner

Zitat:
Anrechnungsfähig wiederum sind alle Zuzahlungen, die vom Versicherten für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind. Hierunter fallen z.B. Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente, vom Arzt verordnete Krankentransporte, verordnungsfähige Heil- und Hilfsmittel oder auch die Praxisgebühr.

Chronisch krank sind Personen, die sich nachweislich wegen derselben Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung befinden und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

a) Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor.
b) Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent vor.
c) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Kompletter Artikel:Wer-gilt-eigentlich-als-chronisch-krank

Geändert von Muci (16.06.2009 um 22:22 Uhr)
  Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 23:06   #5
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 18.09.2008
Ort: Lippe
Beiträge: 331
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Thx for Info

Warum zählt eigentlich der Eigenanteil beim Zahnersatz nicht dazu?

MfG
Eierbecher
Eierbecher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 23:07   #6
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Weil Zahnersatz unter die Härtefallregelung fällt und auch nicht bezahlt werden muss
Arania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 23:21   #7
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von penelope
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 1,695
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Hi Muci

2 x Quartal bezahlt, und 15 € an Medis, Quittung habe ich mir von der Apo ausdrucken lassen.

nun leider habe ich schlicht verpennt es schon am Jahresanfang zu machen,
also hin zur KK, ich müsste bei einer chronischen Krankheit jetzt mehr bezahlen, meine so um die 47 € nun ja beim neuen Quartal bin ich raus

was genau muss ich selber tragen bis zur Befreiung?
zählen Batterien für Hörgerät bzw Reinigungstabs dabei?
__________________
lg:
penelope

Ich bin nicht die Signatur..... Ich putze hier nur!
penelope ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 23:23   #8
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Batterien fürs Hörgerät da gab es letztens ein Urteil zu, musst mal im Forum schauen, Tabs musst Du wohl selber zahlen
Arania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 00:14   #9
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zum Hörgerät gibt es eine gewisse Menge Batterien dazu,- alle weiteren muß man sich selbst kaufen. Auch wenn man von Zuzahlungen befreit ist.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 00:19   #10
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von penelope
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 1,695
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Zum Hörgerät gibt es eine gewisse Menge Batterien dazu,- alle weiteren muß man sich selbst kaufen. Auch wenn man von Zuzahlungen befreit ist.
nicht ganz Rounddancer, ich sollte sofort zahlen
__________________
lg:
penelope

Ich bin nicht die Signatur..... Ich putze hier nur!
penelope ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 09:46   #11
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 02.02.2006
Ort: 37 Nähe Osterode am Harz
Beiträge: 393
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
Zitat von Kaleika Beitrag anzeigen
Ein Prozent des Einkommens musst Du dann bezahlen, wenn Du eine chronische Krankheit hast, Du vier Quartale hinter einander deswegen Deinen Arzt aufgesucht hast und er Dir das bescheinigt.

Für alle anderen mit geringem Einkommen gilt, dass sie zwei Prozent zahlen müssen, bevor sie eine Befreiung erhalten.

Die Befreiung gilt für Zuzahlungen zu Medikamenten, die verschreibungspflichtig sind, für die Praxisgebühr.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente musst Du weiterhin selbst bezahlen!

Wenn Dir Dein Arzt gegen Grippe ein nicht verschreibungspflichtiges Mediament verschreibt, darfst Du es selbst bezahlen.
Verschreibt er Dir aber zum Beispiel ein Antibiotikum, dann musst Du nichts dafür bezahlen!

Das ist doch total ungerecht, unterstützt die Schulmedizin und viele Menschen, die chronisch krank sind und nicht verschreibunspflichtige Medikamente im Wert von vielleicht 100 Euro oder so bezahlen müssen, profitieren von dieser Regelung so gut wie gar nicht!

Kaleika

Hallo,

natürlich ist immer noch die Regelung der 2% für sehr viele maßgebend. Aber alleine, dass bei einem geringem Einkommen NUR das Einkommen des Haushaltsvorstandes angerechnet wird und damit ca. 42 Euro jährlich ( bei 1% Zuzahlung) war mir neu und ich wollte nur darauf aufmerksam machen.

Damit wird die Gesundheitspolitik nicht richtiger oder einfacher!

Auch in diesem Bereich ist man NUR die letzte Stufe im Gebälk. Eben Sch....... Von Gleichheit und medizinischer Versorung weit entfernt.
Zita ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 11:47   #12
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
Zitat von penelope Beitrag anzeigen
nicht ganz Rounddancer, ich sollte sofort zahlen
Tja manches muss man eben erstreiten
Arania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 11:56   #13
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von penelope
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 1,695
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Tja manches muss man eben erstreiten

Hallo Arania

3,99€ für den Batteriesatz soll ich da jetzt die Welle machen
__________________
lg:
penelope

Ich bin nicht die Signatur..... Ich putze hier nur!
penelope ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 12:01   #14
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Arania
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Musst Du wissen, manchmal läppern sich auch kleine Beträge und was Recht ist, muss Recht bleiben
Arania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 18:05   #15
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von wenzing
 
Registriert seit: 19.05.2011
Beiträge: 6
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Wie ist das gemeint mit dem Haushaltsvorstand? Bei uns ist es so, das mein Mann - chronisch erkrankt - gar kein Geld bekommt, ich aber arbeiten gehe. Welches Einkommen wird nun zugrunde gelegt?

Viele Grüße
wenzing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 18:46   #16
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Idee AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Du gehst schaffen,- Dein Mann kriegt kein Hartz IV?

Dann gib einfach Deine Einkommensdaten ein im Zuzahlungsrechner

z.B.
AOK - Die Gesundheitskasse

Samt Angaben über Ehegatten und dessen Verdienst (auch wenn das null Euro sind).


Oder Du, bzw. Ihr, kriegt, obwohl Du schaffst, noch mindestens einen Euro Hartz IV im Jahr,-

dann sagst Du das auch dem Zuzahlungsrechner.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 18:51   #17
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von wenzing
 
Registriert seit: 19.05.2011
Beiträge: 6
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Danke für die schnelle Antwort!
wenzing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2012, 20:06   #18
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von hartzhasser
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: deutschland
Beiträge: 584
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

habe Heute einen Antrag auf befreiung der zuzahlung nebst bescheinigung des Hausarztes auf chronische erkrankung meiner Krankenkasse AOK zugeschickt, habe die Quittungen der 3 mal gezahlten Praxisgebühr je 10€ + 17,81€ Medikamente, meine frage? bekomme ich was von meiner Krankenkasse erstattet,

und noch eine frage, was zählt alles zu den befreiungen? auch die Praxisgebühr?

lg hartzhasser
__________________
ich bin Rentner
und das ist gut so
hartzhasser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2012, 20:57   #19
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
Zitat von hartzhasser Beitrag anzeigen
habe Heute einen Antrag auf befreiung der zuzahlung nebst bescheinigung des Hausarztes auf chronische erkrankung meiner Krankenkasse AOK zugeschickt, habe die Quittungen der 3 mal gezahlten Praxisgebühr je 10€ + 17,81€ Medikamente, meine frage? bekomme ich was von meiner Krankenkasse erstattet,
Hm, das kommt drauf an.
Hast Du Hartz IV, oder Grundsicherung im Alter, oder Sozialhilfe (SGB XII)?

Dann ist Dein Eigenanteil für dieses Jahr (2012) als Chroniker
ein Prozent von (374*12)€, also 44,88 €,
davon gehen Deine Zuzahlungen ab (30 €+17,81 €)= 47,81 €.
Also kriegst Du, wenn Deine kranke Kasse (wie kann man bloß in der AOK sein, seit man frei wechseln kann?) Dich als Chroniker anerkennt, (47,81 € - 44,88 €)= 2,93 € raus,- wenn Deine Rezeptzuzahlungen reguläre Rezeptgebühren waren und nicht Festbetragszuzahlungen oder welche von grünen Rezepten und wenn Deine drei Rezeptgebühren aus unterschiedlichen Quartalen vom Arzt waren). (Zahnarzt zählt natürlich auch).

Zitat:
und noch eine frage, was zählt alles zu den befreiungen? auch die Praxisgebühr?
Natürlich.
  • Praxisgebühr,
  • normale Zuzahlung aus roten Rezepten (keine Festbetragszuzahlungen)
  • Krankenhaus-Zuzahlung
  • Reha-Zuzahlung
  • Rezeptgebühren für auf Kassenrezept verordnete Heil- und Hilfsmittel, (also z.B. die 10 Euro pro Ohr für ein Kassen-Hörgerät, aber nicht den Aufpreis für ein teureres "Hörrohr",- aber bleistiftweise die 10 Euro plus die zehn Prozent, die man normal für auf Kassenrezept verordnete Massagen oder Krankengymnastik zahlen müßte.
Solltest Du aber weder Hartz IV, noch Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen,- dann mußt Du mehr zuzahlen bis zur Befreiung. Dann ist das ganz regulär ein Prozent von Deinem Jahreseinkommen,- wenn Du verheiratet bist, dann vom gemeinsamen Einkommen (minus Freibetrag), aber dafür wird, wenn da die Befreiungsgrenze erreicht ist, Deine Frau/dein Mann auch mitbefreit.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2012, 21:33   #20
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von hartzhasser
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: deutschland
Beiträge: 584
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

hallo Rounddancer

ich bekomme EU rente unbefristet, und Grundsicherung.

habe auch einen Schwerbehindertenausweiss mit GDB 60 ohne Merkzeichen, weiss nicht ob das was zählt?

lg hartzhasser
__________________
ich bin Rentner
und das ist gut so
hartzhasser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2012, 21:47   #21
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von nordlicht22
 
Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 3,777
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

die 60 GdB gelten automatisch als Chroniker
nordlicht22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2012, 21:48   #22
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Idee AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Grundsicherung ist ja Sozialhilfe,-
das bedeutet, Du mußt Deinen Grundsicherungsbescheid (als Kopie) der kranken Kasse zukommen lassen zum Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.
Wenn Du einkommensmäßig drüber kämst, dann bekämst Du ja keine Grundsicherung, also keine Sozialhilfe.

Weitere Angaben zum Einkommen sind so m.E. und nach dem, was ich von den Zuzahlungsrechnern her weiß, nicht nötig.


Da Du GdB 60 hast, und das Dein Arzt sicher auch auf seiner Bescheinigung ankreuzte, dürfte deine kranke Kasse Dich in jedem Fall als Chroniker anerkennen.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2012, 20:33   #23
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von hartzhasser
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: deutschland
Beiträge: 584
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

mein Hausarzt hat mir die bescheinigung das ich Chroniker bin ausgestellt, habe diese dann zusammen mit den Befreiungsantrag zur KK geschickt,


nun noch eine frage, meine Lebenspartnerin ist bei der IKK gesund Plus, Sie ist auch als Chronisch krank eingestuft, und befreit, nun ist sie unsicher ob Sie auch von der Praxisgebür befreit ist? vorher hatte sie in ihren alten Wohnort Sachsen-Anhalt am Hausarztmodell teilgenommen, wo Sie 20€ im Jahr bezahlt hat und damit von der Praxisgebühr befreit war,

lg hartzhasser
__________________
ich bin Rentner
und das ist gut so
hartzhasser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2012, 21:14   #24
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von nordlicht22
 
Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 3,777
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Praxisgebühr ist eine Zuzahlung die unter diese Regelung fällt. Hat sie so einen Karte, Schein oder so bekommen wo das drauf steht?
Einfach beim Arzt vorlegen, die tragen das ein und gut ist.

Die Befreiung gilt für einige Dinge nicht, aber die sind eher nicht verschreibungspflichtig.
nordlicht22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2012, 22:18   #25
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von hartzhasser
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: deutschland
Beiträge: 584
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

habe gerade das Begleitschreiben der IKK gelesen, nix Praxisgebühr mehr , und ich werde wohl auch diese Tage bescheid von meiner KK bekommen, dann ich auch nix mehr praxisgebühr, am Montag sollten Wir beide jeweils 10€ Praxisgebühr abdrücken, aber da wir mal wieder pleite sind haben wir gesagt das wir es später bezahlen, nun hat sich ja rausgestellt das meine Partnerin gar keine Praxisgebühr bezahlen muss, und ich wohl auch in den nächsten Tagen meine Befreiungskarte bekommen werde, ist damit dann die Praxisgebühr hinfällig, oder wie geht das?

lg hartzhasser
__________________
ich bin Rentner
und das ist gut so
hartzhasser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2012, 22:27   #26
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Nun, wenn ich meinen Befreiungsantrag laufen habe,- und währenddessen kommt noch irgendwas, was ich zuzahlen muß, und von dem ich befreit wäre, wenn ich das Befreiungskärtchen schon hätte,- dann sage ich das dem, der die Zuzahlung haben will. Und wenn der dann trotzdem sein Geld will, dann kriegt er die Zuzahlung, und ich den Beleg dafür, und dann reiche ich die Zuzahlung halt meiner kranken Kasse nach und die überweist es mir zurück.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2012, 09:53   #27
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Elenore25
 
Registriert seit: 18.07.2012
Beiträge: 7
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Genau, bezüglich dieses Aspektes bilden chronische Erkrankungen einen wichtigen finanziellen Vorteil. Natürlich bezieht sich die Befreiung auch auf die Praxisgebühr. Nur Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, sind eben nicht davon betroffen.
Elenore25 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2012, 11:25   #28
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von hartzhasser
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: deutschland
Beiträge: 584
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

habe heute die ablehnung der zuzahlungsbefreiung der KK erhalten, ich soll/muss 2% zuzahlen, sind 89.00€, habe aber erst 52.00€ ,
das problem ist, ich habe vor ungefähr 2-3 Monaten den Hausarzt gewechselt, da ich immer mit den Bus in einen anderen Stadteil fahren musste das kostete mir jedesmal Busgeld, mein jetziger neuer Hausarzt hat mir zwar eine Chronische erkrankung bescheinigt, aber die KK schreibt, das die bescheinigung nicht zählt weil Sie ertst ab juni 2012 attestiert wurde, was kann ich nun machen? kann ich vielleicht die Chronische bescheinigung nochmals von meinen alten hausarzt anfordern? oder geht das nicht mehr wenn ich den Arzt gewechselt habe?

lg hartzhasser
__________________
ich bin Rentner
und das ist gut so
hartzhasser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2012, 11:41   #29
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Wäre das Deine erste Befreiung als Chroniker gewesen?
Weil: Man muß erst ein Jahr Chroniker sein, und dafür die Bescheinigung einreichen, und erst im zweiten Jahr zählt man dann als Chroniker.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2012, 12:35   #30
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von hartzhasser
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: deutschland
Beiträge: 584
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

ja ist meine erste chronische bescheinigung.

lg hartzhasser
__________________
ich bin Rentner
und das ist gut so
hartzhasser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2012, 15:01   #31
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
Zitat von hartzhasser Beitrag anzeigen
ja ist meine erste chronische bescheinigung.
Ja, dann ist es klar. Kannst beim jetzigen Arzt bleiben,- wenn Du mit ihm zufrieden bist.
Denn auch ein Zurück zum alten Arzt hätte nur dann was gebracht, wenn Du von ihn bereits vor Ende März für das alte Jahr eine Chronikerbescheinigung bekommen und eingereicht hättest.

Dann hätte Dein Arzt im aktuellen, von ihm in Deinem Befreiungsantrag auszufüllenden Papierkrieg hinschreiben können, daß Du schon seit 2011 Chroniker bist,- und Du hättest die Anerkennung als Chroniker für 2012 jetzt bereits bekommen.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2012, 10:18   #32
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 225
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

ich muss diese befreiung auch endlich mal beantragen.

habe eine chronische augenerkrankung und brauche täglich augentropfen für die ich zuzahlen muss.

die zuzahlung sind pro quartal knapp 6,- euro.
noch dazu 4x jährlich die praxisgebühr.
bekomme hartz4 - da müsste das doch schon reichen für die befreiung, oder?

wenn ja, wie mache ich das?

- ich brauche eine bescheinigung von meiner augenärztin, das ich chronisch krank bin - richtig?
- ich sammle belege von zuzahlungen und praxisgebühr etc und reiche die (in kopie) bei meiner kk ein - richtig?
- kann ich das mitten im jahr machen oder nur zum jahresbeginn bzw -ende?

danke und gruss, flo75
__________________
der frühe vogel kann mich mal!
Flo75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2012, 11:13   #33
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Kriegst Du Deine Tropfen auf rotes Rezept,- nur dann fallen sie unter die Zuzahlungsbefreiung.

Ansonsten: Du mußt ein Jahr schwerwiegend (!) chronisch krank sein, d.h. viermal im Jahr mindestens zum Arzt müssen, und Medikamente verschrieben kriegen, ohne die Du nicht oder nur schwer leben kannst,-
dann kriegste die Zuzahlungsobergrenze bei 1% Deines Jahres-Alg-II-Regelsatzes, normal ist die Zuzahlungsobergrenze bei 2%.

Dann nach Jahresende, im 1.Quartal des neuen Jahres, Antrag mit den geammelten Belegen einreichen, ggf. samt Arztbestätigung, falls der sie gibt.
In den Folgejahren kannst Du dann schon einreichen, wenn Du Deine Zuzahlungsobergrenze bereits erreicht hast, und wirst dann für den Rest des Jahres befreit.
Manche Krankenkassen bieten auch an, fürs neue Jahr die Zuzahlung vorab zu zahlen. Aber wenn man dann weniger Leistungen braucht, als man an Zuzahlung vorab zahlte, kriegt man nix raus. Wenn man abr unterm Jahr in Arbeit kommt, muß man nachzahlen.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2012, 15:36   #34
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 208
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Guten Tag,

ich habe auch mal eine Frage und hoffe Jemand kann mir weiter helfen...

Schwerbehinderung und chr. krank 1 % liegt KK vor.
Bezug von Krankengeld.

Folgendes Problem ist aufgetreten:

Im Mai 2012 wurde der Antrag für die Befreiung der Zuzahlungsbeiträge bei der KK entgegen genommen und auch gleich bearbeitet und auch sofort der Befreiungsausweis ausgestellt.

Heute kommt ein Schreiben der KK mit der Aufforderung einer Zahlung, da angeblich die Zuzahlung bis zur Befreiung fehlt.
Keine nachvollziehbare Aufrechnung, wie die Zuzahlungsbefreiung
von 1 % vom Krankengeld berechnet wurde.

Stationärer Aufenthalt 2011
Rechnung kam erst 2012 und wurde umgegend an die KK gezahlt.

Wo und bei wem liegt nun der Fehler?
Und was kann ich machen?

Danke schon mal für Antworten.

Nette Grüße
Sonne
__________________
Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung.
sonne26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2012, 13:39   #35
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 208
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Hat keiner eine hilfreiche Antwort?

Grüßle
Sonne
__________________
Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung.
sonne26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2012, 13:44   #36
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von ZynHH
 
Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 3,190
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Warst du denn 2011 auch befreit?

Der Betrag ist ja bereits 2011 zu zahlen gewesen.

Versuch mal von deinem Arzt die Bestätigung zu erhalten dass du 2011 auch chronisch Krank warst und beantrage für 2011 auch die zuzahlungsbefreiung.
__________________

Der einzige Fehler in meinem Leben war, nicht alles richtig gemacht zu haben.
ZynHH ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2012, 14:16   #37
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 208
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Hallo ZynHH,

soweit ich weiß, lag für 2011 noch keine Befreiung vor.
Ich werde das an meinen Partner so weiter geben.

Herzlichen Dank an dich....

Grüßle
Sonne
__________________
Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung.
sonne26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2012, 17:07   #38
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Cocolinchen
 
Registriert seit: 30.08.2012
Ort: RLP-AK-WW
Beiträge: 128
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

hätte da auch eine Frage:
zählt Reha-Sport zum chronischen?

mein Orthopäde meinte damals, dass Krankengymnastik bei mir kein Sinn mehr macht, nur mit Reha-Sport könnte ich meine Gelenke vor schnellerer Versteifung schützen

Schilddrüsen zählen ja leider nicht
Cocolinchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2012, 17:59   #39
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von gelibeh
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 12,362
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Zitat:
zählt Reha-Sport zum chronischen?
Versteh ich nicht.
Die Krankheit muss chronisch sein, das muss der Arzt bestätigen. Bei meiner KK muss ich wegen der Krankheit einmal im Quartal beim Arzt gewesen sein, sonst zahle ich 2%. Ob man beim Rehasport was von der KK dazubekommt, weiß ich nicht.
__________________
§1
Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden.
§2
Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen.
gelibeh ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2012, 19:42   #40
Forumnutzer/in
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
Standard AW: Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung

Rehasport zahlt, wenn Rezept vorliegt, die Krankenkasse. Befreiung wirkt auch hier für die Rezeptgebühr.
__________________
Heinz

"Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng")
Rounddancer ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
Pingbacks sind an
Refbacks sind an


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/40933-krankenkasse-zuzahlungsbefeiung.html

Erstellt von Für Typ Datum
Behindert/krank und arm – worst case | Das Erbe der Tara dieses Thema Refback 28.02.2013 12:27
Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) dieses Thema Refback 15.01.2012 18:47

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Krankenkasse volkhardthies Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 4 01.03.2009 14:26
Stress mit der Krankenkasse Luschen Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 5 02.06.2008 14:37
1 € Job bei der Krankenkasse angeben? NorbertCornelius Ein Euro Job / Mini Job 1 16.02.2007 20:20
Krankenkasse - Familienversicherung? ZweiLeipziger81 ALG II 4 16.02.2007 19:22
PROBLEME MIT DER KRANKENKASSE !!!!!!!! meryem79 Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 3 02.08.2006 20:14



Es ist jetzt 18:36 Uhr.





Powered by vBulletin; (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.6.1
Template-Modifikationen durch TMS

Beste Ansicht für Auflösungen ab 1024x768 optimiert!

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland