Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente
Krankenkasse- Zuzahlungsbefeiung; in Forum: Information; Hallo, die Befreiung der Zuzahlung kann nach 1% oder 2% des Einkommens ausgesprochen werden. So weit - so gut! Was mir allerdings völlig neu war und mir eine "saftige" Rückzahlung ...| Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV |
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| | #1 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.02.2006 Ort: 37 Nähe Osterode am Harz
Beiträge: 393
| Hallo, die Befreiung der Zuzahlung kann nach 1% oder 2% des Einkommens ausgesprochen werden. So weit - so gut! Was mir allerdings völlig neu war und mir eine "saftige" Rückzahlung der Medizin einbrachte ist folgendes: Innerhalb einer Ehegemeinschaft und bei geringem Verdienst wird nur das Einkommen des Haushaltsvorstandes zur Errechnung genutzt. Dies bedeutet bei kleiner Rente bzw Erwerbsloseneinkommen beider ein Betrag bei 1% von knapp 45 Euro. Bisher war ich von der Berechnung beider Beträge und dementsprechend höherer Zuzahlung ausgegangen. Wer dies ebenso "verkehrt" berechnet hat, möge es ein Ansporn sein, nachzurechnen und auch noch 2008 nachzureichen! Grüße Zita |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Und dann darf ich doch gleich noch meinen Tipp mit dranhängen wie man denn diese 1%-Regelung und eine Zuzahlungs-Befreiung bekommt | |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3,790
| Ein Prozent des Einkommens musst Du dann bezahlen, wenn Du eine chronische Krankheit hast, Du vier Quartale hinter einander deswegen Deinen Arzt aufgesucht hast und er Dir das bescheinigt. Für alle anderen mit geringem Einkommen gilt, dass sie zwei Prozent zahlen müssen, bevor sie eine Befreiung erhalten. Die Befreiung gilt für Zuzahlungen zu Medikamenten, die verschreibungspflichtig sind, für die Praxisgebühr. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente musst Du weiterhin selbst bezahlen! Wenn Dir Dein Arzt gegen Grippe ein nicht verschreibungspflichtiges Mediament verschreibt, darfst Du es selbst bezahlen. Verschreibt er Dir aber zum Beispiel ein Antibiotikum, dann musst Du nichts dafür bezahlen! Das ist doch total ungerecht, unterstützt die Schulmedizin und viele Menschen, die chronisch krank sind und nicht verschreibunspflichtige Medikamente im Wert von vielleicht 100 Euro oder so bezahlen müssen, profitieren von dieser Regelung so gut wie gar nicht! Kaleika
__________________ Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner persönlichen Meinung und meinen Erfahrungen, stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar! Lieber Gruß von Kaleika |
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| | #4 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Hier noch ein "Zuzahlungsrechner": Zuzahlungsrechner Zitat:
Geändert von Muci (16.06.2009 um 22:22 Uhr) | ||
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| | #5 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 18.09.2008 Ort: Lippe
Beiträge: 331
| Thx for Info Warum zählt eigentlich der Eigenanteil beim Zahnersatz nicht dazu? MfG Eierbecher |
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| | #6 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
| Weil Zahnersatz unter die Härtefallregelung fällt und auch nicht bezahlt werden muss |
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| | #7 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 1,695
| Hi Muci 2 x Quartal bezahlt, und 15 € an Medis, Quittung habe ich mir von der Apo ausdrucken lassen. nun leider habe ich schlicht verpennt es schon am Jahresanfang zu machen, also hin zur KK, ich müsste bei einer chronischen Krankheit jetzt mehr bezahlen, meine so um die 47 € nun ja beim neuen Quartal bin ich rauswas genau muss ich selber tragen bis zur Befreiung? zählen Batterien für Hörgerät bzw Reinigungstabs dabei?
__________________ lg: penelope Ich bin nicht die Signatur..... Ich putze hier nur! |
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| | #8 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
| Batterien fürs Hörgerät da gab es letztens ein Urteil zu, musst mal im Forum schauen, Tabs musst Du wohl selber zahlen |
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| | #9 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
| Zum Hörgerät gibt es eine gewisse Menge Batterien dazu,- alle weiteren muß man sich selbst kaufen. Auch wenn man von Zuzahlungen befreit ist.
__________________ Heinz "Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng") |
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| | #10 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 1,695
| Zitat:
__________________ lg: penelope Ich bin nicht die Signatur..... Ich putze hier nur! | |
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| | #11 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.02.2006 Ort: 37 Nähe Osterode am Harz
Beiträge: 393
| Zitat:
Hallo, natürlich ist immer noch die Regelung der 2% für sehr viele maßgebend. Aber alleine, dass bei einem geringem Einkommen NUR das Einkommen des Haushaltsvorstandes angerechnet wird und damit ca. 42 Euro jährlich ( bei 1% Zuzahlung) war mir neu und ich wollte nur darauf aufmerksam machen. Damit wird die Gesundheitspolitik nicht richtiger oder einfacher! Auch in diesem Bereich ist man NUR die letzte Stufe im Gebälk. Eben Sch....... Von Gleichheit und medizinischer Versorung weit entfernt. | |
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| | #12 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
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| | #13 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 1,695
| Hallo Arania 3,99€ für den Batteriesatz
__________________ lg: penelope Ich bin nicht die Signatur..... Ich putze hier nur! |
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| | #14 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17,232
| Musst Du wissen, manchmal läppern sich auch kleine Beträge und was Recht ist, muss Recht bleiben |
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| | #15 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 19.05.2011
Beiträge: 6
| Wie ist das gemeint mit dem Haushaltsvorstand? Bei uns ist es so, das mein Mann - chronisch erkrankt - gar kein Geld bekommt, ich aber arbeiten gehe. Welches Einkommen wird nun zugrunde gelegt? Viele Grüße |
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| | #16 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
| Du gehst schaffen,- Dein Mann kriegt kein Hartz IV? Dann gib einfach Deine Einkommensdaten ein im Zuzahlungsrechner z.B. AOK - Die Gesundheitskasse Samt Angaben über Ehegatten und dessen Verdienst (auch wenn das null Euro sind). Oder Du, bzw. Ihr, kriegt, obwohl Du schaffst, noch mindestens einen Euro Hartz IV im Jahr,- dann sagst Du das auch dem Zuzahlungsrechner.
__________________ Heinz "Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng") |
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| | #17 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 19.05.2011
Beiträge: 6
| Danke für die schnelle Antwort! |
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| | #18 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 04.06.2006 Ort: deutschland
Beiträge: 584
| habe Heute einen Antrag auf befreiung der zuzahlung nebst bescheinigung des Hausarztes auf chronische erkrankung meiner Krankenkasse AOK zugeschickt, habe die Quittungen der 3 mal gezahlten Praxisgebühr je 10€ + 17,81€ Medikamente, meine frage? bekomme ich was von meiner Krankenkasse erstattet, und noch eine frage, was zählt alles zu den befreiungen? auch die Praxisgebühr? lg hartzhasser
__________________ ich bin Rentner und das ist gut so |
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| | #19 | ||
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
| Zitat:
Hast Du Hartz IV, oder Grundsicherung im Alter, oder Sozialhilfe (SGB XII)? Dann ist Dein Eigenanteil für dieses Jahr (2012) als Chroniker ein Prozent von (374*12)€, also 44,88 €, davon gehen Deine Zuzahlungen ab (30 €+17,81 €)= 47,81 €. Also kriegst Du, wenn Deine kranke Kasse (wie kann man bloß in der AOK sein, seit man frei wechseln kann?) Dich als Chroniker anerkennt, (47,81 € - 44,88 €)= 2,93 € raus,- wenn Deine Rezeptzuzahlungen reguläre Rezeptgebühren waren und nicht Festbetragszuzahlungen oder welche von grünen Rezepten und wenn Deine drei Rezeptgebühren aus unterschiedlichen Quartalen vom Arzt waren). (Zahnarzt zählt natürlich auch). Zitat:
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| | #20 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 04.06.2006 Ort: deutschland
Beiträge: 584
| hallo Rounddancer ich bekomme EU rente unbefristet, und Grundsicherung. habe auch einen Schwerbehindertenausweiss mit GDB 60 ohne Merkzeichen, weiss nicht ob das was zählt? lg hartzhasser
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| | #21 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 3,777
| die 60 GdB gelten automatisch als Chroniker |
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| | #22 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
| Grundsicherung ist ja Sozialhilfe,- das bedeutet, Du mußt Deinen Grundsicherungsbescheid (als Kopie) der kranken Kasse zukommen lassen zum Antrag auf Zuzahlungsbefreiung. Wenn Du einkommensmäßig drüber kämst, dann bekämst Du ja keine Grundsicherung, also keine Sozialhilfe. Weitere Angaben zum Einkommen sind so m.E. und nach dem, was ich von den Zuzahlungsrechnern her weiß, nicht nötig. Da Du GdB 60 hast, und das Dein Arzt sicher auch auf seiner Bescheinigung ankreuzte, dürfte deine kranke Kasse Dich in jedem Fall als Chroniker anerkennen.
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| | #23 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 04.06.2006 Ort: deutschland
Beiträge: 584
| mein Hausarzt hat mir die bescheinigung das ich Chroniker bin ausgestellt, habe diese dann zusammen mit den Befreiungsantrag zur KK geschickt, nun noch eine frage, meine Lebenspartnerin ist bei der IKK gesund Plus, Sie ist auch als Chronisch krank eingestuft, und befreit, nun ist sie unsicher ob Sie auch von der Praxisgebür befreit ist? vorher hatte sie in ihren alten Wohnort Sachsen-Anhalt am Hausarztmodell teilgenommen, wo Sie 20€ im Jahr bezahlt hat und damit von der Praxisgebühr befreit war, lg hartzhasser
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| | #24 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 3,777
| Praxisgebühr ist eine Zuzahlung die unter diese Regelung fällt. Hat sie so einen Karte, Schein oder so bekommen wo das drauf steht? Einfach beim Arzt vorlegen, die tragen das ein und gut ist. Die Befreiung gilt für einige Dinge nicht, aber die sind eher nicht verschreibungspflichtig. |
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| | #25 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 04.06.2006 Ort: deutschland
Beiträge: 584
| habe gerade das Begleitschreiben der IKK gelesen, nix Praxisgebühr mehr , und ich werde wohl auch diese Tage bescheid von meiner KK bekommen, dann ich auch nix mehr praxisgebührlg hartzhasser
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| | #26 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
| Nun, wenn ich meinen Befreiungsantrag laufen habe,- und währenddessen kommt noch irgendwas, was ich zuzahlen muß, und von dem ich befreit wäre, wenn ich das Befreiungskärtchen schon hätte,- dann sage ich das dem, der die Zuzahlung haben will. Und wenn der dann trotzdem sein Geld will, dann kriegt er die Zuzahlung, und ich den Beleg dafür, und dann reiche ich die Zuzahlung halt meiner kranken Kasse nach und die überweist es mir zurück.
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| | #27 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 18.07.2012
Beiträge: 7
| Genau, bezüglich dieses Aspektes bilden chronische Erkrankungen einen wichtigen finanziellen Vorteil. Natürlich bezieht sich die Befreiung auch auf die Praxisgebühr. Nur Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, sind eben nicht davon betroffen. |
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| | #28 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 04.06.2006 Ort: deutschland
Beiträge: 584
| habe heute die ablehnung der zuzahlungsbefreiung der KK erhalten, ich soll/muss 2% zuzahlen, sind 89.00€, habe aber erst 52.00€ , das problem ist, ich habe vor ungefähr 2-3 Monaten den Hausarzt gewechselt, da ich immer mit den Bus in einen anderen Stadteil fahren musste das kostete mir jedesmal Busgeld, mein jetziger neuer Hausarzt hat mir zwar eine Chronische erkrankung bescheinigt, aber die KK schreibt, das die bescheinigung nicht zählt weil Sie ertst ab juni 2012 attestiert wurde, was kann ich nun machen? kann ich vielleicht die Chronische bescheinigung nochmals von meinen alten hausarzt anfordern? oder geht das nicht mehr wenn ich den Arzt gewechselt habe? lg hartzhasser
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| | #29 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
| Wäre das Deine erste Befreiung als Chroniker gewesen? Weil: Man muß erst ein Jahr Chroniker sein, und dafür die Bescheinigung einreichen, und erst im zweiten Jahr zählt man dann als Chroniker.
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| | #30 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 04.06.2006 Ort: deutschland
Beiträge: 584
| ja ist meine erste chronische bescheinigung. lg hartzhasser
__________________ ich bin Rentner und das ist gut so |
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| | #31 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
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Ja, dann ist es klar. Kannst beim jetzigen Arzt bleiben,- wenn Du mit ihm zufrieden bist. Denn auch ein Zurück zum alten Arzt hätte nur dann was gebracht, wenn Du von ihn bereits vor Ende März für das alte Jahr eine Chronikerbescheinigung bekommen und eingereicht hättest. Dann hätte Dein Arzt im aktuellen, von ihm in Deinem Befreiungsantrag auszufüllenden Papierkrieg hinschreiben können, daß Du schon seit 2011 Chroniker bist,- und Du hättest die Anerkennung als Chroniker für 2012 jetzt bereits bekommen.
__________________ Heinz "Raus aus der Asche, ja raus aus der Asche! Aus den Trümmern Deiner Hoffnung wachsen Rosen des Erfolgs!" (Aus Musical: "Chitty-Chitty-Bängbäng") |
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| | #32 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 225
| ich muss diese befreiung auch endlich mal beantragen. habe eine chronische augenerkrankung und brauche täglich augentropfen für die ich zuzahlen muss. die zuzahlung sind pro quartal knapp 6,- euro. noch dazu 4x jährlich die praxisgebühr. bekomme hartz4 - da müsste das doch schon reichen für die befreiung, oder? wenn ja, wie mache ich das? - ich brauche eine bescheinigung von meiner augenärztin, das ich chronisch krank bin - richtig? - ich sammle belege von zuzahlungen und praxisgebühr etc und reiche die (in kopie) bei meiner kk ein - richtig? - kann ich das mitten im jahr machen oder nur zum jahresbeginn bzw -ende? danke und gruss, flo75
__________________ der frühe vogel kann mich mal! |
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| | #33 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
| Kriegst Du Deine Tropfen auf rotes Rezept,- nur dann fallen sie unter die Zuzahlungsbefreiung. Ansonsten: Du mußt ein Jahr schwerwiegend (!) chronisch krank sein, d.h. viermal im Jahr mindestens zum Arzt müssen, und Medikamente verschrieben kriegen, ohne die Du nicht oder nur schwer leben kannst,- dann kriegste die Zuzahlungsobergrenze bei 1% Deines Jahres-Alg-II-Regelsatzes, normal ist die Zuzahlungsobergrenze bei 2%. Dann nach Jahresende, im 1.Quartal des neuen Jahres, Antrag mit den geammelten Belegen einreichen, ggf. samt Arztbestätigung, falls der sie gibt. In den Folgejahren kannst Du dann schon einreichen, wenn Du Deine Zuzahlungsobergrenze bereits erreicht hast, und wirst dann für den Rest des Jahres befreit. Manche Krankenkassen bieten auch an, fürs neue Jahr die Zuzahlung vorab zu zahlen. Aber wenn man dann weniger Leistungen braucht, als man an Zuzahlung vorab zahlte, kriegt man nix raus. Wenn man abr unterm Jahr in Arbeit kommt, muß man nachzahlen.
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| | #34 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 208
| Guten Tag, ich habe auch mal eine Frage und hoffe Jemand kann mir weiter helfen... Schwerbehinderung und chr. krank 1 % liegt KK vor. Bezug von Krankengeld. Folgendes Problem ist aufgetreten: Im Mai 2012 wurde der Antrag für die Befreiung der Zuzahlungsbeiträge bei der KK entgegen genommen und auch gleich bearbeitet und auch sofort der Befreiungsausweis ausgestellt. Heute kommt ein Schreiben der KK mit der Aufforderung einer Zahlung, da angeblich die Zuzahlung bis zur Befreiung fehlt. Keine nachvollziehbare Aufrechnung, wie die Zuzahlungsbefreiung von 1 % vom Krankengeld berechnet wurde. Stationärer Aufenthalt 2011 Rechnung kam erst 2012 und wurde umgegend an die KK gezahlt. Wo und bei wem liegt nun der Fehler? Und was kann ich machen? Danke schon mal für Antworten. Nette Grüße Sonne
__________________ Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung. |
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| | #35 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 208
| Hat keiner eine hilfreiche Antwort? Grüßle Sonne
__________________ Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung. |
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| | #36 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 3,190
| Warst du denn 2011 auch befreit? Der Betrag ist ja bereits 2011 zu zahlen gewesen. Versuch mal von deinem Arzt die Bestätigung zu erhalten dass du 2011 auch chronisch Krank warst und beantrage für 2011 auch die zuzahlungsbefreiung.
__________________ Der einzige Fehler in meinem Leben war, nicht alles richtig gemacht zu haben. |
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| | #37 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 208
| Hallo ZynHH, soweit ich weiß, lag für 2011 noch keine Befreiung vor. Ich werde das an meinen Partner so weiter geben. Herzlichen Dank an dich.... Grüßle Sonne
__________________ Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung. |
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| | #38 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2012 Ort: RLP-AK-WW
Beiträge: 128
| hätte da auch eine Frage: zählt Reha-Sport zum chronischen? mein Orthopäde meinte damals, dass Krankengymnastik bei mir kein Sinn mehr macht, nur mit Reha-Sport könnte ich meine Gelenke vor schnellerer Versteifung schützen Schilddrüsen zählen ja leider nicht |
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| | #39 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 12,362
| Zitat:
Die Krankheit muss chronisch sein, das muss der Arzt bestätigen. Bei meiner KK muss ich wegen der Krankheit einmal im Quartal beim Arzt gewesen sein, sonst zahle ich 2%. Ob man beim Rehasport was von der KK dazubekommt, weiß ich nicht.
__________________ §1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. | |
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| | #40 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 6,121
| Rehasport zahlt, wenn Rezept vorliegt, die Krankenkasse. Befreiung wirkt auch hier für die Rezeptgebühr.
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| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Behindert/krank und arm – worst case | Das Erbe der Tara | dieses Thema | Refback | 28.02.2013 12:27 | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | dieses Thema | Refback | 15.01.2012 18:47 | |
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Es ist jetzt 18:36 Uhr.


7Danke










nun ja beim neuen Quartal bin ich raus
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