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| Tags: arzt, befreiung, keine, mehr, wirklich, zuzahlung |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.05.2006 Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 218
| Hallo, ich komme gerade aus der AOK. Ab einem bestimmten Alter kommt ja alles fast zugleich - Hörgerät, Zähne, Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung etc. Inzwischen liege ich allein im August bei vollen 366 Euro (und paar Cent) in bar. In der AOK habe ich den Antrag auf Befreiung gestellt, der wurde abgelehnt. eine der Begründungen lautet, dass das BSG ein Urteil gefällt habe, in dem festgestellt wurde, dass Hartz4ler ihre Zuzahlungen ebenso leisten müssen, wie der Rest der Welt. Ich solle wiederkommen, wenn meine Zuzahlungen 2% meines "Einkommens" überschritten hätten. Haben sie ja nun - meiner Meinung nach, denn wenn 366 Euro keine zwei Prozent sind, müsste mein "Einkommen" bei über18300 Euro liegen, oder rechne ich da was falsch? Auf was beziehen sich denn diese zwei Prozent? auf die Jahressumme? Stellt man dann den Befreiungsantrag am Jahresende für das Folgejahr? Und was, wenn man da diese Ausgaben nicht hat (ein Hörgerät erhält man nicht neu alle 12 Monate, Zahnersatz wird in der Regel auch nicht jährlich gewechselt oder erneuert) ? Wie stellt man einen solchen Antrag? Das Formular ist mir schon klar, das habe ich ja hier gehabt. Aber wie - monatlich, quartalsweise, jährlich? Man erhält ja von der Tante bei der AOK reineweg gar keine unterstützende Auskunft. Das sieht so beinahe aus, als seien die drauf aus, einem diese Befreiung vorzuenthalten.
__________________ ************ Ein frischer Gruss aus dem Eisbärenpelz |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Hallo Eisbär, es ist teilweise richtig, was die AOK Dir gesagt hat. Es stimmt, dass auch wir Zuzahlungen leisten müssen. Normalerweise in höhe von 2% des Jahresbruttoeinkommens. Wenn Dein Arzt Dir eine chronische Erkrankung bescheinigt, musst Du nur noch 1% des Jahresbrutto selbst übernehmen. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang - mindestens einmal pro Quartal - wegen der selben Krankheit ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung). Zusätzlich muss eines der folgenden Merkmale zutreffen: Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III oder ein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (wegen dieser Erkrankung) von mindestens 60% vor. ODER Es wird kontinuierlich eine medizinische Behandlung durchgeführt, ohne die sich die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmern, die Lebenserwartung vermindern oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt würde. Das muss vom Arzt bescheinigt werden. Eine solche Bescheinigung darf der Arzt ab 01.01.2008 nur noch für diejenigen ausstellen, die sich „therapiegerecht“ verhalten. Als therapiegerechtes Verhalten gilt beispielsweise, den Therapieempfehlungen des Arztes zu folgen oder an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilzunehmen. Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den Brutto-Einnahmen (aller zu berücksichtigenden Angehörigen), die für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Dazu gehören z.B. Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Leistungen der Agentur für Arbeit / der Kommune, Renten, Pensionen, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinserträge. Von den Einnahmen werden folgende Freibeträge (gültig für 2008) abgezogen: 4473,00 EUR für den ersten Angehörigen (z.B. der Ehegatte oder bei Alleinerziehenden das erste Kind) 3648,00 EUR für jedes (weitere) zu berücksichtigende Kind Für Versicherte ohne oder mit nur geringem Einkommen gibt es eine Sonderregelung. Diese Sonderregelung gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Heimbewohner, deren Unterbringung von einem Träger der Sozialhilfe getragen wird, Empfänger einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Empfänger von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge. Für diese Versicherten liegt die jährliche Belastungsgrenze bei etwa 80 EUR (etwa 40 EUR für schwerwiegend chronisch Kranke). Der Betrag berechnet sich nach dem Regelsatz für einen Haushaltsvorstand. Erhälst Du nun 1300 € Brutto Einkommen und bist chronisch Krank und hast beispielsweise eine Frau und ein Kind (die kein Einkommen haben) sieht es wie folgt aus: 1300 * 12 Monate = 15600 Brutto 15600 - Freibeträge (Ehefrau) 4473 (und 1 Kind) 3648 = 7479 € zu Berücksichtigendes Einkommen. 1% daraus wären dann 74,79 € die Du im Jahr selbst zahlen musst, alles andere ist dann frei! Bekommst Du, als Familienvorstand (Ernährer) nur noch Hartz 4 oder Grusi oder Erwerbsminderungsrente etc. liegt der Eigenanteil sowieso in der Regel nur bei 80 € pro Jahr, bei chonischer Erkrankung bei nur noch ca. 40 €/Jahr, wobei es da kleine Unterscheide, je nach Kasse geben kann! Den Antrag auf Befreiung stellt man für das ganze Jahr, kannst ihn irgendwann in Jahr stellen oder auch schon am Jahresanfang, auch rückwirkend für letztes Jahr würde gehen. Solltest Du zum Zeitpunkt des Befreiungsantrages bereits mehr gezahlt haben, als Du musst, bekommst Du den überzahlten Betrag zurück erstattet! Zum Eigenanteil zählen alle Zuzahlungen, wie Praxisgebühr, Zuzahlungen Krankenhaus, Zuzahlungen zu Hilfsmitteln (also auch Höhrgeräte, Rollstühle, Holzbeine) und Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen (z.B. Massagen, Krankengymnastik etc.) Die meisten kassen bieten auch an, dass man direkt den Eigenanteil, gemäß des Einkommens an die Kasse überweist, dann wird man sofort befreit und muss nicht die lässtigen Belege sammeln oder hinterher zusammen bekommen. Aber jeder Arzt, Massagepraxis, Optiker, Hörgerätehersteller und jede Apotheke muss dir für 2007 und 2008 eine Aufstellung machen, aus der hervorgeht, was Du an Eigenanteil bezahlen musstest. Einfach hingehen und bescheid sagen, dass Du eine Bescheinigung für den Befreiungsantrag brauchst, dann wissen die schon was gemeint ist! So dass waren viele Infos, aber es muss halt sein, da Du ja wissen musst, was Sache ist. Hoffe ich konnte Dir helfen! LG René Geändert von ReneOlig (04.09.2008 um 09:17 Uhr). |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.05.2006 Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 218
| Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, besonders die zweite Hälfte trifft ja für mich zu. Jetzt habe ich es nochmals in Angriff genommen, auf die Gesetzeslage verwiesen und bei der gleichen Mitarbeiterin (max. 30 Jahre alt) wieder abgegeben Zitat:
Aber ich meine, dass man daraus wohl ersehen kann, wie dieses System Arbeitslose insbesondere Harzt4-Empfänger in den Augen derer, die noch einen Job haben, kriminalisiert hat. Aber die Dame muss mindestens noch 35 Jahre arbeiten und da kann sie u.U. selbst schnell mal dort landen, wo wir heute sind Es kann aber sein, dass es wieder schief geht, denn inzwischen weiß ich "wie die das machen", d.h. wie es mirerklärt wurde, wer weiß schon wirklich was oder wie die das machen: also das Hörgerät war insgesamt 199 Zuzahlung, darin enthalten 35 Euro sogenannte Hilfsmittel und 10 Euro sowas wie eine Praxisgebühr - für die AOK ist nur die Praxisgebühr von 10 Euro relevant die Zähne waren 169 Euro Zuzahlung plus 10 Euro Praxisgebühr und 80 Euro für irgendwelche Metallteile. Da die AOK bei dem Kostenvoranschlag schon die Härtefallreglung angewendet hat, sind auch hier nur die 10 Euro Praxisgebühr relevant. Rezeptgebühren, d.h. Arzneimittelzuzahlungen, werden inzwischen hierzulande so gut wie gar nicht mehr beachtet, weil es angeblich Listen für zuzahlungsfreie Medikamente gibt und diese hätte ich verlangen müssen. Das Problem in diesem Vertrag mit diesem Staat ist, dass der andere Vertragspartner die Vertragsbedingungen frei nach seinem Willen verändert und verschlechtert und wir nicht aussteigen können. Wäre ich jünger, wäre ich wie mein 34-jähriger Sohn ausgewandert (schon 1997), der ist auf Neuseeland, muss dort zwar auch ordentlich zupacken und arbeiten, aber er weiß wofür.
__________________ ************ Ein frischer Gruss aus dem Eisbärenpelz Geändert von eisbaer (06.09.2008 um 08:10 Uhr). | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Wechsel die Krankenkasse, ich bin allerdings auch bei der AOK und habe da nie Schwierigkeiten, ich zahle den Chroniker-Anteil und das war's, auch über 4000 Euro für die Zahnreparatur war Regelversorgung und wurde voll übernommen, der Anteil für Metall muss allerdings bezahlt werden, aber der sollte im Bereich bis 200 Euro liegen, was er bei Dir ja auch war, auch kann man da mit dem Zahnarzt Raten vereinbaren wenn man es nicht auf einmal zahlen kann, eine Zuzahlung hätte aber vermieden werden können, dann wären es nur die 80 Euro für Dich gewesen Was der Arzt verschreibt muss anerkannt werden |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.05.2006 Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 218
| ein Vorteil hat es gehabt, die Neubegutachtung ergab, dass man die sogenannte Härtefallreglung zwar anerkannt aber leider aus unbekannten Gründen nicht angewendet hatte - was das auch immer heißt Jetzt habe ich zwar noch immer keine Zuzahlungsbefreiung "in der Hand" aber von den anstehenden Zahlungen, die jetzt hier zur Rechnung lagen bin ich befreit. Das habe ich seit heute morgen schriftlich. Die übernimmt nun die AOK. So und jetzt gehe ich zum Zahnarzt unhd gebe dem grünes Licht, die Beißerchen zu machen Wie ist denn das jetzt mit der Rückzahlung des bereits gezahlten Zuzahlungsbetrages für das Hörgerät. Der wird mir aufs Konto zurück überwiesen. Steckt sich den die ARGE jetzt als "Einkommen" ein ? Das ist nämlich ein Problem wo hier keine Verhandlungen möglich sind. Alles was reinkommt ist Einkommen, so sagt man, auch wenn das nicht richtig ist, sagt meine Anwältin. Aber das was die einen machen und die anderen sagen, muss heutzutage nicht mehr übereinstimmen.
__________________ ************ Ein frischer Gruss aus dem Eisbärenpelz |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Die ARGE hat mit den zurückgezahlten Beträgen der Krankenkasse überhaupt nichts zu tun, das ist kein Einkommen, das hast Du aus dem Regelsatz bezahlt und bekommst nun das zuviel bezahlte zurück |
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