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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

GdB Tabelle; in Forum: Information; Ich habe da etwas gefunden ... Falls der Link nicht hilfreich ist, löscht meinen Eintrag einfach :) http://waldeck-info.de/behindertenrecht/gdb-tabelle.htm Noch ein Link ... sind aber ziemlich viele Seiten http://www.sozial-mv.de/doku/BehAusweis.pdf Grüßle Fee...
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Alt 24.03.2006, 07:54   #1
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Registriert seit: 21.02.2006
Ort: Westerwald
Beiträge: 63
Standard GdB Tabelle

Ich habe da etwas gefunden ...
Falls der Link nicht hilfreich ist, löscht meinen Eintrag einfach :)

http://waldeck-info.de/behindertenrecht/gdb-tabelle.htm

Noch ein Link ... sind aber ziemlich viele Seiten

http://www.sozial-mv.de/doku/BehAusweis.pdf

Grüßle
Fee
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Wen der Regen nicht durchnäßt hat, hat nie gespürt wie warm die Sonne ist.
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Alt 24.03.2006, 08:34   #2
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Benutzerbild von kalle
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
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Beide sehr interessant. Danke!
Ich werde das mal pinnen.
Kann einem eine gute Orientierung geben. :daumen:
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg
Mit Dank an Pixelfool
kalle ist gerade online  
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Alt 24.03.2006, 09:29   #3
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Registriert seit: 21.02.2006
Ort: Westerwald
Beiträge: 63
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Gern geschehen, ihr helft mir ja auch wenn ich Fragen habe :) :hug:
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Alt 24.03.2006, 10:21   #4
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Benutzerbild von gelibeh
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.259
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Hier gibt es auch einen Rechner, den man sich runterladen kann. Ist eine begrenzte Zeit lauffähig.
http://www.global-help.de/download-g...0/221-cm.shtml
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meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
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Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
gelibeh ist offline  
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Alt 24.02.2007, 20:08   #5
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Registriert seit: 18.06.2005
Beiträge: 111
Standard Makuladegeneration werkennt sich aus ?

Hallo liebes Forum
bei mir wurde eine Makuladegeneration (feucht) festgestellt das linke Auge hat nur noch 0,5 Sehschärfe das Rechte Auge ist auch betroffen und wird jetzt behandelt.
Meine Frage ist nun Wie wird das bei einem GdB beurteilt, wie viel Prozent könnte so was geben.. Wäre sehr dankbar wenn jemand mir mal seine Erfahrung mitteilen könnte.
Danke
__________________
Eppi
aus dem schönen ?????
Eppi ist offline  
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Alt 24.02.2007, 21:35   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von kalle
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
Standard

Hallo Epi !
Das kann man so pauschal nicht sagen. Das kommt auch immer auf den Leidensdruck an.
Aber ich denke mal min. 50% sollte es schon geben.
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Alt 24.02.2007, 22:18   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.06.2005
Beiträge: 111
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Dank dir Kalle, ich weiss es ist schwierig, mach mich gerade selber schlau werde mal berichten wie es so geht.
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Eppi
aus dem schönen ?????
Eppi ist offline  
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Alt 03.04.2007, 22:53   #8
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Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von Eppi Beitrag anzeigen
Hallo liebes Forum
bei mir wurde eine Makuladegeneration (feucht) festgestellt das linke Auge hat nur noch 0,5 Sehschärfe das Rechte Auge ist auch betroffen und wird jetzt behandelt.
Meine Frage ist nun Wie wird das bei einem GdB beurteilt, wie viel Prozent könnte so was geben.. Wäre sehr dankbar wenn jemand mir mal seine Erfahrung mitteilen könnte.
Danke
Hallo
Ich kann dir nur mitteilen,das meine Frau auf einem Auge BLIND und auf dem anderen auge noch einem akuten glaukomanfall(Grüner Star )durch eine Not OP
und zwar erfolgreich ,aber auch nur noch ca. 40% sehen kann nur 10% vom verorgungsamt erhalten hat.sie hatte schon frühere Erkrankungen und da 50%
erhalten,hatte dann keinen neuen antrag mehr gestellt.nur jetzt mit der augengeschichte habe ich einen neuen antrag gestellt.mit allen anderen erkrankungen hat sie jetzt 50% erhalten.hoffe ein bisschen geholfen zu haben.
Gruss josef1
josef1 ist offline  
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Alt 11.12.2007, 18:22   #9
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 18.06.2005
Beiträge: 111
Standard Makula degeneration

Zitat:
Zitat von josef1 Beitrag anzeigen
Hallo
Ich kann dir nur mitteilen,das meine Frau auf einem Auge BLIND und auf dem anderen auge noch einem akuten glaukomanfall(Grüner Star )durch eine Not OP
und zwar erfolgreich ,aber auch nur noch ca. 40% sehen kann nur 10% vom verorgungsamt erhalten hat.sie hatte schon frühere Erkrankungen und da 50%
erhalten,hatte dann keinen neuen antrag mehr gestellt.nur jetzt mit der augengeschichte habe ich einen neuen antrag gestellt.mit allen anderen erkrankungen hat sie jetzt 50% erhalten.hoffe ein bisschen geholfen zu haben.
Gruss josef1
wollte euch berichten das mir ein GDB von 80 Mkz G zugesprochen wurde aber auch erst nach Widerspruch mit Anwalt also ich würde immer in den Widerspruch gehen.:icon_klarsch:
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Eppi
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Alt 13.01.2008, 18:28   #10
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Benutzerbild von BakuRock
 
Registriert seit: 12.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 20
Ausrufezeichen

Hallo @All,

hier gibt es eine hervorragende Broschuere "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehoerigen" mit GdB/MdE-Bestimmungen, Tabellen und Anwendungsmerkmalen. Es ist die komplette Ausgabe von 2003 als PDF (ca. 3,6 MB - 501 Seiten - interaktive Seitenanwahl, Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte).

http://www.personalrat.uni-frankfurt...cht/rechte.pdf

Aus dem Inhalt:

Zitat:
1. Die Aufgaben des Sozialstaates und seine Netze
der sozialen Sicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

1.1 Sozialstaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

1.2 Netze der sozialen Sicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

1.3 Erläuterungen zum Schema . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

1.4 Nachrangigkeitsprinzip in der Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

1.5 Rückzahlung von Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

1.6 Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

2. Der Begriff „Behinderung“ und seine rechtlichen
Erscheinungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
3. Behinderte Menschen und ihre Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
3.1 Feststellung der Behinderung/Ausweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
3.2 Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten

der Leistungsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
3.3 Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte und Verbände,

Rechtsschutzversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
3.4 Anträge, Rechtsmittel und Prozesskostenhilfe . . . . . . . . . . . . . . 54
3.5 Benachteiligungsverbot, Gleichstellungsrecht . . . . . . . . . . . . . . 59

4. Die Beziehungen zwischen behinderten Menschen,

Leistungsträgern und Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
4.1 Mitgliedschaft und Beitrittsrechte behinderter Menschen

zur Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
4.2 Pflichten der Leistungsträger gemäß Sozialgesetzbuch I und X . 69
4.3 Rechte und Pflichten behinderter Menschen

gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern . . . . . . . . 72
4.4 Rechtsstellung behinderter Menschen in Einrichtungen . . . . . . 76

5
II. Die Rechtsansprüche behinderter Menschen im Einzelnen . . . . . 80
.................................................. ...........................
Anhang II (Publikationen der Mitgliedsorganisationen der BAGH) . . 327
Anhang III (Hinweise auf sonstige Broschüren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
Anhang IV (Regelsätze) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Anhang V (Freibeträge nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) . . . . . . . . . . . . . 335
Anhang VI (GdB/MdE-Tabelle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
Die BAGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461
usw..........................
Es gibt eine neuere aus 2006, aber noch nicht zum Download:

Rechtshandbuch der BAG SELBSTHILFE für behinderte Menschen erscheint in 34. Auflage - BAG SELBSTHILFE
__________________
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BakuRock ist offline  
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Alt 21.01.2008, 23:30   #11
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Benutzerbild von BakuRock
 
Registriert seit: 12.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 20
Ausrufezeichen

Moin, der letzte Beitrag sollte nur noch mal nach oben ;-)

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