Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Rente reicht nur knapp für eine Person; in Forum: Information; Hallo, es ist soweit. Die REnte meines Mannes berechnet und durch die Gesetzgebung ALG II und Lebensversicherung reicht sie nur kanpp für eine Person. Bisher wurden wir als Bedarfsgemeinschaft 2 ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 23.08.2008, 16:52   #1
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 02.02.2006
Ort: 37 Nähe Osterode am Harz
Beiträge: 321
Standard Rente reicht nur knapp für eine Person

Hallo,

es ist soweit. Die REnte meines Mannes berechnet und durch die Gesetzgebung ALG II und Lebensversicherung reicht sie nur kanpp für eine Person.

Bisher wurden wir als Bedarfsgemeinschaft 2 Personen + Miete berechnet. Der Rentenbescheid ist eingereicht bei dem Sozialamt und mich interessiert es brennend, wie es weiter geht.

Wird einfach die Rente gegen den bisher berechneten Betrag gegengesetzt und der Rest überwiesen? Erhält mein Mann gar nicht mehr - wer zahlt dann die Diverenz? Bekomme ich nur noch ALG II und muss einen neuen Antrag stellen?

Um die Nachfragen bei unserem Amt richtig zu stellen, wären mir Antworten vorab sehr lieb. Herzlichen Dank.

Gruß
Zita
Zita ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2008, 19:11   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
Standard AW: Rente reicht nur knapp für eine Person

Arbeitslosengeld II Rente HartzIV

schau mal hier
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2008, 20:39   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
Standard AW: Rente reicht nur knapp für eine Person

Viel Ahnung habe ich nicht von der Materie, aber ich überlege mal mit. Alles ohne Gewähr.

Wenn es um Altersrente geht, dann kann Dein Mann, wenn sein Bedarf durch die Rente nicht ganz gedeckt sein sollte, (aufstockende) Grundsicherung im Alter beantragen (oder hat es bereits, da Du von Sozialamt schreibst?).

Du bleibst weiter im Alg-II-Bezug, also bei der argen ARGE. Wenn ich mich nicht irre, seid ihr nun ein "Mischhaushalt".

Neuer Antrag ist nicht nötig, denke ich. Es reicht eine Änderungsmitteilung, darin ist auch das Thema "Rente" berücksichtigt:

*klick* http://www.arbeitsagentur.de/zentral...gen-Alg-II.pdf
__________________
LG biddy

Geändert von biddy (23.08.2008 um 20:48 Uhr).
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2008, 10:50   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 02.02.2006
Ort: 37 Nähe Osterode am Harz
Beiträge: 321
Standard AW: Rente reicht nur knapp für eine Person/Nachfrage dringend

Hallo,

vielen Dank für eure Gedanken. Biddys Gedanken stimmen mit der heute erfahrenen Handlungsweise des Sozialamtes überein.

Es stellt sich jetzt für uns aber die nächste Frage und es wäre sehr schön, wenn schnell geantwortet werden würde.

Folgender Sachverhalt: Mein Mann ist völlig aus dem ALG II Bezug heraus. Mein Anteil läuft bereits weiter. Rücksprache hat ergeben, dass ich zum 1. Sept. meinen Anteil erhalte. Die Rente meines Mannes wird Ende Sept. auf dem Konto sein.

Damit stellt sich die Frage, wie ich den Monat mit meinen paar Euronen "überstehen" kann. Nicht mal die Miete und Abzahlungen sind davon bezahlbar.

Laut Aussage des Sozialamtes kann ich möglichst noch heute, einen Antrag auf Darlehn stellen, damit ich unsere Ausgaben zahlen kann. Dabei muss ich aber die Höhe der Ratenzahlung bestimmen, die "angemessen" sein muss.

Wenn ich dies so in einem Antrag formulieren, bedeutet es, dass wir auch die nächsten Monate nicht genut - nicht mal die Höhe der Grundsicvherung - zur Verfügung haben.

Da auch die Heizkostenanteile, die die Arge nicht zahlen (liegt auf dem Sozialgericht seit über 2 Jahren) bedeutet es eine unheimliche Härte.

Muss nicht, da der Grundsicherungsbetrag uinter der Pfändungsgrenze liegt, die Rente nicht höher als die Grundsicherung eines Partners ist, ein Überbrückungsgeld gezahlt werden, das NICHT zurück gezahlt werden muss?

Bitte schnell um Antwort, damit ich heute noch einen entsprechenden Antrag einreichen kann. Ansonsten stehen wir Anfang des nächsten Monats im Regen! Vielen Dank

Gruß
Zita

Geändert von Zita (26.08.2008 um 14:38 Uhr).
Zita ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zusammenzug davon eine Person erwerbstätig Kitty Kosten der Unterkunft 12 25.07.2008 14:45
kann ich eine rente ablehnen? wolfgang.nolle Allgemeine Fragen 5 03.02.2008 11:48
Wenn die Rente nicht reicht Richardsch News / Diskussionen / Tagespresse 0 29.01.2008 15:07
Zweit KFZ auf eine Person möglich? Hornet Allgemeine Fragen 15 29.04.2006 19:23
eine erklärung reicht nicht aus ???? ollo Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie 3 01.10.2005 11:34


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:37 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland