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EU Begutachtung; in Forum: Information; Hallo, auf welche Fragen, muss man sich bei einer EU Begutachtung wegen (osteochondrosis dissecans, lws+bws) gefasst machen und wie läuft eine solche Begutachtung ab? Wie lange dauert die Untersuchung? Wartezeiten?...

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Alt 12.03.2008, 10:37   14 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Beitrag EU Begutachtung

Hallo,

auf welche Fragen, muss man sich bei einer EU Begutachtung wegen (osteochondrosis dissecans, lws+bws) gefasst machen und wie läuft eine solche Begutachtung ab? Wie lange dauert die Untersuchung? Wartezeiten?
Jesse James ist offline  
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Alt 12.03.2008, 13:26   #2
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Zitat:
Zitat von Jesse James Beitrag anzeigen
Hallo,

auf welche Fragen, muss man sich bei einer EU Begutachtung wegen (osteochondrosis dissecans, lws+bws) gefasst machen und wie läuft eine solche Begutachtung ab? Wie lange dauert die Untersuchung? Wartezeiten?
Na ich denke mal, das es von Gutachter zu Gutachter unterschiedlich ist.
Auch die Fragen können Unterschiedlich sein. Es ist schon viel über das Thema hier geschrieben worden. Benutze einfach mal die Suchfunktion und Du wirst mit Sicherheit Antworten auf Deine Fragen finden.

Gruß
Radi
Radi4u ist offline  
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Alt 13.03.2008, 14:48   #3
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So, da bin ich wieder. War heute bei der EU Untersuchung und muss sagen einen so netten Arzt trifft man selten. Ehrlich wahr. Wir sind zusammen die Unterlagen durchgegangen, die er von mir schon per Post bekommen hatte und danach hat er sich mein KG, Wirbelsäule usw angeschaut und auch gesagt, dass das Knie nicht gut ausschaut und immer wieder notizen gemacht. Nun wollt ich mal wissen, wer nun entscheidet ob ich eine EU Rente bekomme oder nicht?! Entscheidet das der Arzt bei dem ich heute war oder wer??

*Und was ist wenn die EU Rente bewilligt wird was dann (wie ist die Berechnung von der Höhe der EU Rente)?
*Was ist wenn die EU Rente nicht bewilligt wird? Einspruch?
*Was kann nach der Begutachtung zur EU Rente noch alles kommen (welche Gutachten? Ärzte? usw) ???

Geändert von Jesse James (13.03.2008 um 14:57 Uhr)
Jesse James ist offline  
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Alt 13.03.2008, 17:38   #4
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Hallo,
ich schätze mal,aus eigener 5 Jahre dauernder Erfahrung,Du hast zur Rente,wenn übehaupt eine genehmigt wird, noch einen langen Weg vor Dir.
Der Arzt,bei dem Du warst gibt seine Einschätzung an die DRV weiter,dort sitzen Ärzte die das dann anschauen und zu 99,9 % wird abgelehnt.
Dann kannst Du Widerspruch erheben,dann bei erneuter Ablehnung Klage vor dem Soz.Gericht.Dazu empfehle ich den Beitritt zu einem Sozialverband wie VdK,dort bekommst Du Hilfe.
Mir hat in einer Orthopädischen Klinik der Oberarzt gesagt,solange man den Kopf bewegen und telefonieren kann gibt es keine EU-Rente.
Ich hab sie inzwischen,aber nur weil ich durch diesen langen Kampf Psychisch Krank geworden bin.

Ach ja,es waren 5 Gutachter und insgesamt 10 Wochen Reha bis ich es geschafft hatte.
AsbachUralt ist offline  
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Alt 13.03.2008, 18:48   #5
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Zitat:
Zitat von AsbachUralt Beitrag anzeigen
Hallo,
Der Arzt,bei dem Du warst gibt seine Einschätzung an die DRV weiter,dort sitzen Ärzte die das dann anschauen und zu 99,9 % wird abgelehnt.

Ach ja,es waren 5 Gutachter und insgesamt 10 Wochen Reha bis ich es geschafft hatte.
Aber ich war doch heute bei einem Arzt bei der DRV zur Begutachtung
Jesse James ist offline  
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Alt 13.03.2008, 19:06   #6
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Der kann aber nur eine Empfehlung aussprechen,entscheiden tun die Sesselpfurzer. Sehr netter Arzt? Wenn das mal kein Trick war
LG Brigitte
Drueckebergerin ist offline  
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Alt 13.03.2008, 19:44   #7
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Lies mal hier:
http://www.elo-forum.org/schwerbehin...e-bitte-2.html

Antwort 33 und 36,da war der Arzt auch sehr nett!!!!!
AsbachUralt ist offline  
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Alt 14.03.2008, 08:03   #8
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schluck... na dann Prost Mahlzeit. Da kann ja noch was auf mich zukommen. Wie lange dauert es denn, bis man denn Bescheid bekommt, wegen der EU rente.
Jesse James ist offline  
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Alt 14.03.2008, 09:47   #9
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Zitat:
Zitat von Jesse James Beitrag anzeigen
schluck... na dann Prost Mahlzeit. Da kann ja noch was auf mich zukommen. Wie lange dauert es denn, bis man denn Bescheid bekommt, wegen der EU rente.
Also meinen Bescheid bekam ich innerhalb eines Monats mit folgendem Wortlaut: Vollschichtig Arbeitsfähig, das heißt mindestens sechs Stunden und damit gibbet es keine Rente und das bei fünf Bandscheibenvorfällen
(3 LWS und 2 HWS) schweren Hinterwandinfarkt usw. Dazu kommen die täglichen starken Schmerzen, die trotz der Schmerzmittel nur einigermaßen erträglich sind. Wenn Du Deinen Kopf noch nicht unter dem Arm trägst, dann mach Dir nicht allzu große Hoffnungen. Es wird ein langer steiniger Weg werden.

Gruß
Radi
Radi4u ist offline  
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Alt 14.03.2008, 09:54   #10
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Zitat:
Zitat von Radi4u Beitrag anzeigen
Also meinen Bescheid bekam ich innerhalb eines Monats mit folgendem Wortlaut: Vollschichtig Arbeitsfähig, das heißt mindestens sechs Stunden und damit gibbet es keine Rente und das bei fünf Bandscheibenvorfällen
(3 LWS und 2 HWS) schweren Hinterwandinfarkt usw. Dazu kommen die täglichen starken Schmerzen, die trotz der Schmerzmittel nur einigermaßen erträglich sind. Wenn Du Deinen Kopf noch nicht unter dem Arm trägst, dann mach Dir nicht allzu große Hoffnungen. Es wird ein langer steiniger Weg werden.
Gruß
Radi
Ok Dankeschön für die schnelle Antwort. Da bin ich ja mal gespannt was da kommt
Jesse James ist offline  
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Alt 21.03.2008, 08:39   #11
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Beitrag AW: EU Begutachtung

Hallo habe heute meinen Ablehnungsbescheid bekommen. Es steht folgendes drin (ich schreibs jetzt Stichwortartig):

Ihrem Antrag vom 07.02.2008 auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach §43 Abs.2 SGB VI kann nicht entsprochen werden, weil weder eine teilweise noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt....
...dann kommt die erklärung was voll und teilweise erwerbsgemindert ist...
  • dann kommen meine Krankheiten (Knorpel/Knochen Krankheit) wo bei einer Krankheit das Wort "Funktionseinschränkung" dabeisteht
  • und bei der anderen Krankheit steht "keine Funktionseinschränkung"
Nach ärztlicher Feststellung können Sie noch mindestens sechs Stunden je Arbeitstag (5-Tage-Woche) unter den üblichen Bedingungen des allgem. Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Bei diesem Leistungsvermögen liegt weder eine teilweise noch eine volle Erwerbsminderung vor.....

So jetzt hab ich den Salat . Was soll ich denn jetzt machen? Ich kann höchstens 150m laufen (mit Krücken) ohne gerade mal 50m, langes Sitzen geht auch nicht da wenn das bein lange angewinckelt wird es anschwillt und blau wird !?!?!

Soll ich jetzt einen Widerspruch einlegen, wenn ja wie wird der Formuliert ?
Und wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

So so jetzt komm ich solangsam auch zum Club der Abgelehnten durch die Rentenversicherung.

Grüßle
Mike

Aus der Reha bin ich Arbeitsunfähig entlassen worden und der Orthopäde dort in der reha hat gemeint, dass ich keine Arbeiten machen solle, in der man lange stehen solle, nicht gebückt arbeiten nicht schwer heben usw....

Kann ich auch direkt zur deutschen rentenversicherung gehen und mich dort zum thema widerspruch beraten lassen?

Geändert von Jesse James (21.03.2008 um 09:07 Uhr)
Jesse James ist offline  
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Alt 21.03.2008, 10:30   #12
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Standard AW: EU Begutachtung

Hallo,

ich würde dir auf jedenfall empfehlen jetzt unbedingt dich vom VDK beraten zu lassen.

Dieser wird für dich wenn du es willst in einem Widerspruch gegen den Rentenbescheid vertreten.

Wichtig der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem der Rentenantrag ausgestellt ist eingegangen sein.

grüße
mrbaboon ist offline  
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Alt 21.03.2008, 16:47   #13
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Standard AW: EU Begutachtung

Auch ich empfehle einen Beitritt zum VdK,geht online und kostet 60 € im Jahr.
Widerspruch kannst Du aber selbst erstmal formlos erheben,eventuell schreiben,ausführliche Begründung folgt,die kann dann der VdK übernehmen.
Ich will Dir keinesfalls die Illusionen rauben,aber die Realität sollte man auch kennen.Tatsache ist jedenfalls das es inzwischen sehr schwer geworden ist eine EU-Rente zu bekommen.
Du denkst vielleicht,jemand der z.B.eine Querschnittslähmung hat bekommt automatisch die Rente?Fehlanzeige,er kann im Rollstuhl viele Arbeiten ausführen,ob der Arbeitsmarkt das hergibt interessiert aber die DRV nicht.Du siehst also,Deine Chancen stehen nicht besonders gut.
Trotzdem,erhebe Widerspruch,klage vor dem Soz.Gericht,vielleicht hast Du ja Glück und triffst auf einen verstännisvollen Richter!?
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Hast Du eigentlich schon einen Schwerbehinderten Ausweis?Falls nicht beim zuständigen Versorgungsamt beantragen,da hilft das Rathaus.
Er wird Dir beim Kampf um die Rente nichts nützen,aber man weiß nie was die Zukunft bringt.Hätte ich damals 1996 nach meinem schweren BSV den Ausweis mit 50 % GdB nicht bekommen,ich könnte nicht mit 60 Jahren in die Altersrente ohne Abschlag. Aber auch bei diesem Antrag wirst Du damit rechnen müssen,erstmal Widerspruch einzulegen,ohne geht heute nichts mehr.

Viel Glück und Kraft
AsbachUralt ist offline  
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Alt 21.03.2008, 23:57   #14
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Standard AW: EU Begutachtung

Zitat:
Zitat von Jesse James Beitrag anzeigen
Hallo habe heute meinen Ablehnungsbescheid bekommen. Es steht folgendes drin (ich schreibs jetzt Stichwortartig):

Ihrem Antrag vom 07.02.2008 auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach §43 Abs.2 SGB VI kann nicht entsprochen werden, weil weder eine teilweise noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt....
...dann kommt die erklärung was voll und teilweise erwerbsgemindert ist...
  • dann kommen meine Krankheiten (Knorpel/Knochen Krankheit) wo bei einer Krankheit das Wort "Funktionseinschränkung" dabeisteht
  • und bei der anderen Krankheit steht "keine Funktionseinschränkung"
Nach ärztlicher Feststellung können Sie noch mindestens sechs Stunden je Arbeitstag (5-Tage-Woche) unter den üblichen Bedingungen des allgem. Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Bei diesem Leistungsvermögen liegt weder eine teilweise noch eine volle Erwerbsminderung vor.....

So jetzt hab ich den Salat . Was soll ich denn jetzt machen? Ich kann höchstens 150m laufen (mit Krücken) ohne gerade mal 50m, langes Sitzen geht auch nicht da wenn das bein lange angewinckelt wird es anschwillt und blau wird !?!?!

Soll ich jetzt einen Widerspruch einlegen, wenn ja wie wird der Formuliert ?
Und wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

So so jetzt komm ich solangsam auch zum Club der Abgelehnten durch die Rentenversicherung.

Grüßle
Mike

Aus der Reha bin ich Arbeitsunfähig entlassen worden und der Orthopäde dort in der reha hat gemeint, dass ich keine Arbeiten machen solle, in der man lange stehen solle, nicht gebückt arbeiten nicht schwer heben usw....

Kann ich auch direkt zur deutschen rentenversicherung gehen und mich dort zum thema widerspruch beraten lassen?
Widerspruch einlegen und mit dem Urteil begründen, das Du hier
Eingeschränkte Wegefähigkeit führt zur Erwerbsminderungsrente « Die Rente ist sicher
findest!
Hat bei mir und mittlerweile 2 Bekannten, die ich darauf hingewiesen habe super funktioniert. Wenn das, was Du über Deine Gehfähigkeit geschrieben hast von den Ärzten bestätigt wird, sollte das eigentlich klappen. Und: lass Dich von der Ablehnung des Antrags nicht irritieren. Ich kenne keine EM-Rentner, dessen Antrag ohne Widerspruch sofort genehmigt wurde. Die erste Ablehnung ist so eine Art andressierter Reflex der Rentenversicherung, die können nicht anders!

avalon

Geändert von avalon (22.03.2008 um 00:02 Uhr)
avalon ist offline  
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Alt 22.03.2008, 09:39   #15
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Standard AW: EU Begutachtung

Vielen vielen Dank ersteinmal für die wirklich sehr Hilfreichen Antworten. Werde mir alles notieren und den Kampf aufnehmen.

Zu der Frage wegen dem Behinderten Ausweis: Ja ich habe einen beantragt. Der 1 wurde mit GDB 20 ausgestellt. Habe nun Widerspruch eingelegt und warte was nun kommt.

Echt wahr, solange du arbeiten kannst und brav einzahlst bist du der beste Bürger. Aber wehe Du wirst Krank ! ! ! Und das beste ist, mein Unfall ist auch noch im Geschäft passiert, und es läuft nicht als Arbeitsunfall
Jesse James ist offline  
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Alt 23.03.2008, 10:35   #16
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Standard AW: EU Begutachtung

Häh, das kapier ich jetzt nicht ganz ?!?!

Wieso ist dein Unfall der während der Arbeitszeit passiert ist nicht als solcher anerkannt worden ?

Normalerweise ist es doch so, das jeder Unfall der während der Arbeitszeit passiert als Betriebsunfall anerkannt werden muss.

Kannst du das mal näher beschreiben mit welcher Begründung die den Unfall nicht als Betriebsunfall anerkennen.

grüße
mrbaboon ist offline  
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Alt 23.03.2008, 13:51   #17
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Standard AW: EU Begutachtung

Zitat:
Zitat von mrbaboon Beitrag anzeigen
Häh, das kapier ich jetzt nicht ganz ?!?!

Wieso ist dein Unfall der während der Arbeitszeit passiert ist nicht als solcher anerkannt worden ?

Normalerweise ist es doch so, das jeder Unfall der während der Arbeitszeit passiert als Betriebsunfall anerkannt werden muss.

Kannst du das mal näher beschreiben mit welcher Begründung die den Unfall nicht als Betriebsunfall anerkennen.

grüße
Da der D Arzt bei dem ich war des Fall im Bericht falsch geschildert hat. Bei mir ist folgendes passiert:

Ich habe in einer tiefen Hocke eine 40KG schwere Papierrolle in eine Druckmaschine heben wollen. Diese ist von der Papierrollen Aufnahme abgerutscht und ich wollte in diesem Moment Nachfassen, das heißt die Papierolle "auffangen". Durch dieses Gewicht hat es mich noch weiter in die knieende Position gedrückt, und in diesem Moment ist dann ein Stück Knorpel mit Knochen in meinem Knie abgebrochen.
Ob mir die Papierrolle in dem Moment als sie mir entgegenkam auch gegen mein Knie fiel weiß ich leider nicht mehr.

Der D-Arzt im Krankenhaus hat aber nur geschrieben: Beim Aufstehen aus der Hocke, plötzlich einschießender Schmerz.

Nach der OP hat der Arzt dann gesagt, es handle sich um eine Osteochondrosis dissecans.
Jesse James ist offline  
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Alt 31.03.2008, 10:54   #18
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Ausrufezeichen AW: Medizinische Begutachtung's Kopie........

Hallo,
ich bins mal wieder
jetzt habe ich Widerspruch bei der DRV gegen meine nicht genehmigte EU Rente eingelegt und als Begründung für den Widerspruch habe ich die Übersendung der Kopien des Med. Gutachtens angefordert, damit ich den Widerspruch endgültig begründen kann.

Jetzt habe ich bei der DRV angerufen und mich erkundigt, ob mein Schreiben angekommen ist, was auch bejaht wurde. Nur sagte mir der Bearbeiter, dass nun die Ärztin entscheiden würde, ob ich das medizinische Gutachten haben dürfe bzw. ob sie mir das zuschicken dürfen. Wenn nicht, solle ich vorbeikommen um es einzusehen.

Darf der/die Arzt/in mir denn verweigern, dass sie das Gutachten zu mir schicken?
Jesse James ist offline  
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Alt 31.03.2008, 11:21   #19
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Standard AW: EU Begutachtung

Zitat:
Zitat von mrbaboon Beitrag anzeigen
Hallo,


Wichtig der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem der Rentenantrag ausgestellt ist eingegangen sein.
Die Frist beginnt erst mit Zugang des Bescheides zu laufen, nicht mit dem Antrag.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 31.03.2008, 15:15   #20
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Ausrufezeichen AW: EU Begutachtung

Darf der/die Arzt/in mir denn verweigern, dass sie/er das Gutachten zu mir schicken ? Ich darf doch wohl meine Akten einsehen oder ?

Und wenn ich vorbeikommen soll, wer bezahlt mir die Kosten ? Ausserdem bin ich immer auf jemanden angewiesen, der mich Fahren kann.
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Alt 31.03.2008, 23:57   #21
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Standard AW: EU Begutachtung

Zitat:
Zitat von Jesse James Beitrag anzeigen
Darf der/die Arzt/in mir denn verweigern, dass sie/er das Gutachten zu mir schicken ? Ich darf doch wohl meine Akten einsehen oder ?

Und wenn ich vorbeikommen soll, wer bezahlt mir die Kosten ? Ausserdem bin ich immer auf jemanden angewiesen, der mich Fahren kann.
Nö, da machen die keinen Ärger. Habs auch so gemacht und bekam das Gutachten sofort zugeschickt, allerdings mit einem Begleitschreiben, dass ich es vertraulich behandeln müsse.
avalon ist offline  
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Alt 01.04.2008, 01:31   #22
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Benutzerbild von Drueckebergerin
 
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Standard AW: EU Begutachtung

Du kannst auch Deinen Hausarzt/ärztin bitten das Gutachten anzufordern. Dem schicken sie es zu, brauchste kein Fahrgeld ausgeben.
Gruß aus Berlin
__________________
Grüße aus Bärlin
500 - 30 - 10 netto....... Hartz IV muß weg !

Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut!
Don`t dream it - be it !
Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen !
Hier gibt`s nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung !
Drueckebergerin ist offline  
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Alt 01.04.2008, 10:27   #23
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Standard AW: EU Begutachtung

dankeschön für die Antworten werd mal warten was sich tut. Werde weiter berichten
Jesse James ist offline  
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Alt 04.04.2008, 10:20   #24
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Beitrag AW: EU Begutachtung

Zitat:
Ich habe in einer tiefen Hocke eine 40KG schwere Papierrolle in eine Druckmaschine heben wollen. Diese ist von der Papierrollen Aufnahme abgerutscht und ich wollte in diesem Moment Nachfassen, das heißt die Papierolle "auffangen". Durch dieses Gewicht hat es mich noch weiter in die knieende Position gedrückt, und in diesem Moment ist dann ein Stück Knorpel mit Knochen in meinem Knie abgebrochen.
Ob mir die Papierrolle in dem Moment als sie mir entgegenkam auch gegen mein Knie fiel weiß ich leider nicht mehr.
wie würdet Ihr diesen Fall sehen bzw. beurteilen ? Als Arbeitsunfall ja oder nein ?
Mfg
Mike
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Alt 04.04.2008, 10:26   #25
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Benutzerbild von biddy
 
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Standard AW: EU Begutachtung

Keine Frage für mich, denn:

Zitat:
§ 8
Arbeitsunfall

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Quelle: Arbeitsunfall - SGB VII
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
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Alt 04.04.2008, 13:27   #26
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Standard AW: EU Begutachtung

Klarer Arbeitsunfall, sehe ich auch so.

Langfristig stehste alleine dumm da, ich möcht Dich noch mal an
einen Sozialverband erinnern: VDK

Die sind auf solche Fälle spezialisiert, und selbst MIT deren Hilfe
ziehen sich Verfahren über Jahre!!!
Das liegt auch an der Überlastung der Gerichte.

Zum VDK gibts gute und weniger gute Meinungen, das wird von Ortsverband
zu Ortsverband verschieden sein. Aber für 4 € im Monat Rechtsschutz
vor den Sozialgerichten haben?? Das solltest Du für Dich mal prüfen!!

Meine Frau und ich sind jetzt ein halbes Jahr dabei, können NOCH nichts
zur Qualität sagen, meiner Frau ist der VDK während einer Reha von Mitpatienten dringend empfohlen worden.
__________________
Vor den Erfolg hat der Gesetzgeber die Verwaltung gesetzt...
Der Murrner ist offline  
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Alt 04.04.2008, 13:36   #27
Tom_
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Beiträge: n/a
Standard AW: EU Begutachtung

Der VdK ist leider nicht in jeder Stadt gut, hängt sehr von den jeweiligen Mitarbeitern dort ab. Alternativ sollte man auch den SOVD mit in Erwägung ziehen. Diesen Sozialverband gibt es deutlich länger als den VdK und ist häufig motivierter.
 
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Alt 04.04.2008, 16:27   #28
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Standard AW: EU Begutachtung

Ich sehe das auch als Arbeitsunfall,also der BG melden.
Leider sind die Berufs Genossenschaften besonders Hartleibig wenn es ums zahlen geht.Dadurch das Du es damals nicht gleich als AU gemeldet hast werden die bestimmt versuchen sich erstmal zu drücken.
Wichtig ist das Du den Vorfall durch Zeugen belegen kannst.
Was den VdK angeht,ich habe beste Erfahrungen,war allerdings auch in der Beratung eines Hauptamtlichen Kreisvorstandes,bei kleineren Ortsverbänden kann es erhebliche Unterschiede geben.
Aber wenn es um Vetretung vor einem Soz.Gericht geht wird das dann sowieso von Assessoren oder Anwälten durchgführt.
AsbachUralt ist offline  
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Alt 05.04.2008, 10:30   #29
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Zeugen gibt es keine ! da ich als einziger in dem Betrieb arbeite, aber ich habe es gleich meinem Chef gemeldet als der Unfall passiert ist. Ob er natürlich etwas aufgeschrieben hat oder nicht, das weiß ich nicht !? Habe auch einen Anwalt für Sozialrecht eingeschaltet und die BG möchte nun, dass ich den Fall nochmals so schildere, wie er aus meiner Sicht passsiert ist und nicht so, wie es der D-Arzt geschrieben hat. Ich habe dem Typ von der BG erklärt, dass ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid brauche, da ich bis heute keinen Bericht von der BG zu dem Unfall erhalten habe. Da hat er mich gefragt, weshalb ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid bräuchte und ich habe dann gesagt, dass ich meinen Anwalt darüber Informieren möchte, und plötzlich sagte der BG'ler ich solle doch nochmals den Unfallhergang aus meiner Sicht schildern denn aus dem Bericht des D-Arztes wäre es kein Arbeitsunfall. Sie würden dann den fall nochmals untersuchen. Jetzt bin ich mal gespannt. Ich nehme dazu den Rechtsanwalt, er soll den Brief in meinem Beisein formulieren.

Geändert von Jesse James (05.04.2008 um 10:37 Uhr)
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Alt 08.04.2008, 13:24   #30
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Hallo,
jetzt habe ich gestern wieder bei der DRV angerufen, weil noch immer keine Kopie des med. Gutachtens bei mir angekommen ist und ich deshalb meinen Widerspruch noch nicht begründen kann. Jetzt sagte mir der Fuzzi von der DRV dass die Ärztin wieder unerwartet im Urlaub sei (bei 1sten Anruf auch schon) und dass er mir das Gutachten nicht schicken dürfe. Aber weshalb hat die Ärztin das Gutachten nicht schon geschrieben, als Sie aus dem Urlaub zurück war ? Wollen die Zeit gewinnen, denn ich muss Anfang Mai nochmals wegen meinem Knie operiert werden ?!?
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Alt 17.04.2008, 10:23   #31
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So nun hat mein Hausarzt den Bericht zugestellt bekommen von der EU Untersuchung. Und was soll ich sagen, das meiste ist erstunken und erlogen in dem Bericht, und sie haben auch einiges aus meinem Reha entlassbericht übernommen, was dort schon falsch angegeben war. Z.b schreibt der EU Unersuchungsarzt etwas von einer Narbe medial , aber ich habe keine Narbe medial . Oder schreibt er das Unfallgeschehen anders als ich es formuliert habe, ich habe sogar etwas schriftlich mit zur Untersuchung genommen ( Merkzettel) und habe es ihm gegeben ( darauf stand auch der korrekte Unfallhergang! (mein Mekzettel ist dann auch an dem EU Gutachtenbericht angeheftet gewesen als kopie), desahlb verstehe ich nicht, wiso er den Unfallhergang falsch formuliert hat und nicht so wie ich es ihm aufgeschrieben habe und und und....

Soll ich nun mit hilfe von meinem Arzt widerspruch einlegen oder meinen Anwalt damit beauftragen oder soll mein Arzt einen Bericht schreiben und soll dann mein Anwalt etwas aufsetzen? Es ist echt zum Verzweifeln?? Wie geht es denn nach dem Widerspruch weiter? Vielleicht doch besser ich lass es meinen Anwalt machen, sonst vergess ich nochwas und es zieht sich noch weiter ! ! ! Ach ist doch mist sowas.... als ob man mit der Krankheit nicht schon genug gestraft ist nein immer noch einen obendrauf......
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Alt 17.04.2008, 12:30   #32
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Du hast ja schon Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt,dann warte erstmal das Ergebnis ab.
Es könnte sein Du bekommst weitere Gutachter Termine oder der Widerspruch wird ganz abgelehnt.In diesem Fall kannst Du das falsche Gutachten in die Klage beim Soz.Gericht mit einflechten.
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Alt 17.04.2008, 12:52   #33
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ich habe widerspuch eingelegt aber ich habe bei dem widerspruch um die zusendung des EU Gutachtenberichtes gebeten der w.o. genannt jetzt eingetroffen ist. Jedoch sind wie schon erwähnt eine Menge falscher Angeben dort aufgeschrieben. So kann ich z.B nach deren Ansicht 6 Std vollschichtig leichte bis mittelschwere tätigkeiten ausüben ( ich gehe an Krücken) oder aber sitzende Tätigkeiten vollbringen. Ich kann aber nicht sehr lange sitzen, da wenn das bein angewinckelt ist es mir im Knie schmerzen bereitet usw usw
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Alt 17.04.2008, 15:04   #34
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Ob das Gutachten falsch ist kann nur von einem neuen Gutachter beurteilt werden.Du kannst natürlich dazu Stellung nehmen,ob die DRV deshalb einen neuen Gutachter beauftragt oder nach diesem Gutachten entscheidet wirst Du dann sehen.
Solltest Du ohne weitere Begutachtung einen negativen Bescheid bekommen gehts halt zum Soz.Gericht,das kann dann einen neutralen Gutachter beauftragen,muß aber nicht.
Außerdem bleibt es Dir dann freigstellt selbst ein Gutachten durchführen zu lassen auf Deine Kosten,mir sagte man vor 3 Jahren,das kostet ca.1200 €.Keine Ahnung ob das stimmt,habs nicht versucht sondern die Klage mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen.
Erst als ich dann depressiv wurde kam mein neuer Rentenantrag durch.

Du wirst wahrscheinlich in den Gutachten immer lesen,der Mann kann unter diesen und jenen Einschränkungen trotzdem mindestens 6 Stunden vollschichtig arbeiten.Also eine Tätigkeit ohne schwer Heben und Tragen,im Wechsel von Sitzen,Stehen und Gehen.Diese Arbeit wirst Du zwar nie finden,ist aber der DRV und den Gerichten egal.
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Alt 17.04.2008, 18:14   #35
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Zitat:
Zitat von AsbachUralt Beitrag anzeigen
Du wirst wahrscheinlich in den Gutachten immer lesen,der Mann kann unter diesen und jenen Einschränkungen trotzdem mindestens 6 Stunden vollschichtig arbeiten.Also eine Tätigkeit ohne schwer Heben und Tragen,im Wechsel von Sitzen,Stehen und Gehen.Diese Arbeit wirst Du zwar nie finden,ist aber der DRV und den Gerichten egal.
Das ist echt der Hammer. Vielen Dank für deine Antwort. Meld mich wieder wenn's was neues gibt
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Alt 22.05.2008, 11:42   #36
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Hallo,

wollte mich zurückmelden nach meiner 2 Operation am Knie. Es waren massive verklebungen und vernarbungen im knie und auch der eingesetzte Knorpel war schräg verwachsen und wurde abgeschliffen. Mir wurde jetzt vom Arzt eine Bewegungsschiene verordnet. Nun das Problem ich könnte die Schiene sofort mit meinem Rezept abholen jedoch die Krankenkasse will die Kosten nicht übernehmen!! und ca.700 euro kann ich beim besten willen nicht aufbringen. Die Krankenkasse begründet es mit einem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2000 in dem die Wirksamkeit der Schiene in Frage gestellt wird. Mir jedoch hat sie in der Klinik viel gebracht.

Was kann man dagegen machen?? Der Arzt schreibt jetzt ein Schreiben, dass er es für medizinisch notwendig ansieht dass ich die schiene bekomme, da ich auch noch ein Morbus Sudek habe und absolut im schmerzfreien bereich üben muss. Zur Zeit hilft mir meine Frau bei den Beugeübungen aber es sind einfach nicht die Bewegungsabläufe, die die Maschine macht.

Ach ja das Amt für bes. Hilfen hat mir jetzt einen Grad der Behinderung von 40 zugesprochen. Zuerst waren es 20 und nach dem Widerspruch sind es nun 40.

Ich habe jetzt auch einen Rechtsanwalt für sozialrecht eingeschaltet. Er vertritt mich nun in der BG und der DRV Sache und er meinte ich solle widerspruch gegen die 40 einlegen und versuchen dass ich die 50 Grad bekomme. Mal sehen was dabei rauskommt.

Aber was soll ich wegen der Bewegungsschiene unternehmen?? Die Behandlung sollte eigentlich nahtlos übergehen nach dem Klinikaufenthalt da es sonst wieder zu vernarbungen kommen kann. Nun ist es schon über eine woche her und ich habe immer noch keine schiene.
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Alt 22.05.2008, 14:54   #37
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Guten Tag,

hier ganz kurz mein Erfahrungsbericht, da ich ähnlichem Behörden Ping Pong ausgesetzt bin.

-Anfang Okt.07 Rentenantrag wegen schwerer Herzinsuffizienz(schwäche) resoltierend aus einer Herzmuskelkrankeit(Herzfehler). Ich kann nicht mal mehr ein Stockwerk Treppen ohne Beschwerden Luftnot Schwitzen etc. gehen.Seit dem bin ich im Bezug von Krankengeld.

-Ende Nov.07 erster Gutachtertermin(Internist)
Seine Aussage:Ja,ja mit Ihrer EU Rente sollte kein Problem darstellen, werde es ensprechend Begründen.

-Mitte Feb.08
Ablehung mit der Beründung: Auf Grund ausreichendem Leistungvermögen können "leichte" arbeiten vollschichtig ausgeübt werden, daher liegt weder eine volle noch teilweise EU vor.

-Widerspruch erfolgte mit zwei Gegengutachten meiner Fachärzte mit und anwaltlichem Beistand.


-Mitte April 08
Aufforderung Seitens der DRV zu einem neuen Gutachten Termin: Anfang Mai

Dem zweiten Gutachen, hoffe ich jetzt gerecht zu werden.
Dieser Gutachter ein Prof. war ebenfalls sehr freundlich und das Gespräch war durchaus angenehm.Er schaffe eine vertraute Atmosphäre

Er war anderer Meinung als der erste Gutachter, nämlich, das "leiche" Arbeiten wenn überhaubt nur noch halbschichtig ausgeübt werden könnten.Auserdem muß ich mich einer Reha unterziehen was ja auch völlig in Ordnung für mich ist.Auch hier wird meine körperliche Leistungsfähikeit noch mal überprüft.Somit wäre ich laut dem Gutachter zumindest ein halber Rentenfall.Ob es jetzt auch so eintritt s, seht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich bin da längst nicht mehr optimistisch.

Zusammenfassend:
Man braucht einen sehr langen Atem und ohne Anwalt kommt man keinen Schritt weiter.
Das Verfahren dauert sehr, sehr lange.
Evtl. geht es auch noch vors Gericht, man sollte aufjedenfall drauf gefasst sein.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und das Du Deiner Erkrankung gerecht wirst.

Mfg
__________________
Und wieder keine Demokratie

Geändert von eisamerKrieger (22.05.2008 um 15:01 Uhr)
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Alt 23.05.2008, 08:56   #38
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Zitat:
Zitat von eisamerKrieger Beitrag anzeigen
Guten Tag,

hier ganz kurz mein Erfahrungsbericht, da ich ähnlichem Behörden Ping Pong ausgesetzt bin.

-Anfang Okt.07 Rentenantrag wegen schwerer Herzinsuffizienz(schwäche) resoltierend aus einer Herzmuskelkrankeit(Herzfehler). Ich kann nicht mal mehr ein Stockwerk Treppen ohne Beschwerden Luftnot Schwitzen etc. gehen.Seit dem bin ich im Bezug von Krankengeld.

-Ende Nov.07 erster Gutachtertermin(Internist)
Seine Aussage:Ja,ja mit Ihrer EU Rente sollte kein Problem darstellen, werde es ensprechend Begründen.

-Mitte Feb.08
Ablehung mit der Beründung: Auf Grund ausreichendem Leistungvermögen können "leichte" arbeiten vollschichtig ausgeübt werden, daher liegt weder eine volle noch teilweise EU vor.

-Widerspruch erfolgte mit zwei Gegengutachten meiner Fachärzte mit und anwaltlichem Beistand.


-Mitte April 08
Aufforderung Seitens der DRV zu einem neuen Gutachten Termin: Anfang Mai

Dem zweiten Gutachen, hoffe ich jetzt gerecht zu werden.
Dieser Gutachter ein Prof. war ebenfalls sehr freundlich und das Gespräch war durchaus angenehm.Er schaffe eine vertraute Atmosphäre

Er war anderer Meinung als der erste Gutachter, nämlich, das "leiche" Arbeiten wenn überhaubt nur noch halbschichtig ausgeübt werden könnten.Auserdem muß ich mich einer Reha unterziehen was ja auch völlig in Ordnung für mich ist.Auch hier wird meine körperliche Leistungsfähikeit noch mal überprüft.Somit wäre ich laut dem Gutachter zumindest ein halber Rentenfall.Ob es jetzt auch so eintritt s, seht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich bin da längst nicht mehr optimistisch.

Zusammenfassend:
Man braucht einen sehr langen Atem und ohne Anwalt kommt man keinen Schritt weiter.
Das Verfahren dauert sehr, sehr lange.
Evtl. geht es auch noch vors Gericht, man sollte aufjedenfall drauf gefasst sein.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und das Du Deiner Erkrankung gerecht wirst.

Mfg
Vielen Dank für die Auskunft. Es ist schon hart, wenn Du heutzutage krank wirst na ja dann warten wer mal.

Aber nochmals wegen der Bewegungsschiene, ich habe irgendwo mal gelesen, dass wenn ich die jetzt mit meinem Rezept hole, es die Krankenkasse bis zu dem Tag der Ablehnung zahlen müssen. Ist das richtig??
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Alt 11.07.2008, 11:12   #39
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Beitrag AW: EU Begutachtung

Hallo,

jetzt war ich vor ca.3 Wochen vom Arbeitsamt aus bei der Ärztlichen Untersuchung und ich muss sagen, dass schlug dem Fass den Boden aus ! Soetwas unfreundliches von einer Ärztin habe ich noch nicht erlebt ! Bin gespannt was die nun in den Bericht hineininterprediert ? Hab wieder alles mitgenommen ( Röntgenbilder,MRT Berichte usw) und nix wollte sie sehen.

Habe extra meine Frau mitgenommen aber die wurde gleich an der Tür abgefertigt, sie solle draußen warten. Und ich Ochse hab nix gesagt

Meine Frau dürfte doch mitrein in die Untersuchung oder?

Ach ja jetzt habe ich 3 Verfahren Laufen :
1. gegen die BG ( dass es als Arbeitsunfall anerkannt wird)
2. gegen das Amt für Besondere Hilfen (jetzt gegen das Landespräsidium da der 2 Widerspruch auch abgelehnt wurde)
3. und gegen die DRV ( da keine EU Rente -nicht mal ne teilweise- genehmigt wurde

Und die lassen sich alle Zeeeeeiiiiiiit.....unglaublich naja warten wir es ab

Kurz nachdem ich hier geschrieben habe, finde ich in meinem Briefkasten Post von der Agentur für Arbeit genauer gesagt vom ärztlichen Dienst.
Sie schreiben:

Sehr geehrter Herr.......
aufgrund des vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erstellten Gutachtens halte ich Sie in ihrer Leistungsfähigkeit für so weit gemindert, dass sie nur noch Beschäftigungen in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich (kurzzeitige Beschäftigung) ausüben können oder mehr als kurzzeitige, weniger als 30 Wochenstunden umfassende Beschäftigungen nicht mehr unter Bedingungen ausüben können, die auf dem für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt üblich sind. Sie stehen damit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos i.S des §118 SGB III.

Gleichwohl haben Sie gem.§125 Abs1 Satz 1 SGB III grundsätzlich bis zur Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf Leistung(Arbeitslosengeld).Die Feststellung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, trifft der zuständige Rentenversicherungsträger.......

Jetzt ist aber es so, dass ich schon bei der ärztlichen Untersuchung von der DRV war und die mir keine Erwerbsminderungsrente zugesprochen haben und ich deshalb auch den Rechtsanwalt eingeschaltet habe und der Widerspruch läuft.

Das habe ich aber der Agentur für Arbeit bereits mitgeteilt, muss ich jetzt trotzdem nochmal zur ärztlichen Untersuchung? oder muss ich warten, bis der Widerspruch bearbeitet wird?

Und wieviel darf man hinzuverdienen, wenn ich weniger als 15 Stunden Wöchentlich arbeite? oder wenn ich Erwerbsminderungsrente bekommen sollte?

Gibt es da Bemessungsgrenzen für den Verdienst?
__________________
[CENTER][B][FONT=Palatino Linotype][SIZE=6]M[/SIZE][/FONT][/B]an muss die dunklen Stunden kennen, um die klaren Sonnentage recht zu schätzen !
-Ruk Mika-
[/CENTER]

Geändert von Jesse James (11.07.2008 um 15:14 Uhr)
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Alt 25.08.2008, 10:11   #40
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So habe am Samstag wieder eine Einladung zur med. Untersuchung von der DRV bekommen um in meiner Renten bzw. Reha-Angelegenheit eine Entscheidung treffen zu können (so steht es im schreiben drin).

So nun fährt mich meine Frau dorthin (nach Stuttgart). Nun meine Frage, kann ich meine Frau mit zur Untersuchung reinnehmen? Denn beim erstenmal hat der Arzt etwas ganz anderes in den Bericht geschrieben als ich gesagt habe und ich hatte keinen Zeugen dabei ! ! ! Nun habe ich folgenden Artikel im www gefunden :
"Massiven Eingriff" in das Selbstbestimmungsrecht: Begleitpersonen muss man zur einer ärztlichen Begutachtung mitnehmen dürfen
Die Hinzuziehung von Vertrauenspersonen zu Untersuchungen im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren widerspricht nicht der geltenden Rechtslage....(quelle:Vertrauenspersonen bei ärztlichen Untersuchungen)


Nun habe ich aber heute morgen mit meinem Rechtsanwalt gesprochen und er meinte da gehen die Rechtssprechungen auseinander ob es nun erlaubt sei eine Vertrauensperson mithineinzunehmen. Denn wenn der Arzt sagt er wolle es nicht und ich würde aber darauf bestehen, sei der Arzt vielleicht gereizt o.ä und das sei auch nicht zu meinem Vorteil.

Hat schon jemand von Euch ne 2 Untersuchung hintersich?? Läuft die ab wie die 1ste untersuchung?? Ich hab ja ein Verfahren gegen meinen 1 Bericht von der DRV laufen, lassen die das einen Spüren wenn man rechtlich gegen die vorgeht oder sind die dann vielleicht vorsichtiger was sie im 2 ten bericht schreiben??

Würde mich über eine Antwort freuen.
__________________
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-Ruk Mika-
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