| Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente Rat & Hilfe speziell für schwerbehindertenspezifische Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW Essen
Beiträge: 3.529
| Unsere Nachbarin ist Hartz-IV-Empfängerin und pflegt ihre kranke Mutter. Wie verhält es sich mit dem Pflegegeld der Mutter, kann es der Nachbarin als Einkommen angerechnet werden ? Die Mutter bezieht keine weiteren Sozialleistungen, sondern nur das Pflegegeld. Geändert von redfly (15.02.2008 um 11:02 Uhr) |
| | |
| | #2 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.462
| Zitat:
Gruß Richard | |
| | |
| | #3 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW Essen
Beiträge: 3.529
| Ok, das Pflegegeld ist ganz klar Zweckbestimmt. Es ist aber nur dann nicht als Einkommen anzurechnen, wenn die pflegende Person aus dem Familienverbund kommt. Bei gewerblich pflegenden Personen wäre das Pflegegeld aber steuerpflichtiges Einkommen. Das Jobcenter könnte trotzdem behaupten, dass die pflegende Person der Arbeitsvermittlung nicht mehr in ausreichender Form zur Verfügung steht. Wie sieht es dann aus ? |
| | |
| | #4 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.462
| Zitat:
Gruß Richard | |
| | |
| | #5 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 3.508
| Das Pflegegeld bekommt ja immer die zu pflegende Person. Um damit die pflegende Person zu bezahlen. Umd die ist in diesem Fall Hartz IV-Empfängerin, womit sich die Frage der Anrechnung stellt.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
| | |
| | #6 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.462
| Zitat:
Das Pflegegeld ist - anders als die Hilfe zum Lebensunterhalt - nicht für den Unterhalt des Pflegebedürftigen und seiner Familie im allgemeinen bestimmt und dient auch nicht dazu, den Pflegeaufwand abzugelten, indem es der Pflegeperson als wirtschaftliches Entgelt für ihre Pflegeleistung zugewendet wird, um wie Erwerbseinkommen ihren allgemeinen Unterhaltsbedarf zu decken [...]. Seine Zweckbestimmung liegt vielmehr darin, es dem Pflegebedürftigen zu ermöglichen, mit Hilfe ausreichender Barmittel die Pflegebereitschaft von nahestehenden Personen oder Nachbarn anzuregen und zu erhalten, um so sicherzustellen, daß ihm die im Einzelfall notwendige Pflege in einer häuslichen Umgebung auch wirklich zuteil wird [...]. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, daß Wartung und Pflege durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe (s. § 69 Abs. 2 Satz 1 BSHG) unentgeltlich geleistet werden; erst für die neben oder anstelle der Wartung und Pflege durch sie erforderliche Heranziehung einer besonderen Pflegekraft ist vom Gesetz eine Kostenübernahme vorgesehen [...]. Vielmehr soll die Sozialleistung "Pflegegeld" den gesteigert Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, nicht nur vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, sondern auch durch darüber hinausgehende Zuwendungen Dank für geleistete und Erwartung künftiger Hilfe auszudrücken. Gruß Richard | |
| | |
| | #7 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 3.508
| Zitat:
Wenn ich mir aber die obigen Ausführungen anschaue, tendiere ich zu einer Art Geschenk, was leider bedeuten würde, dass nur 50 Euro/Jahr anrechnungsfrei bleiben. oder man könnte versuchen, in Richtung Zweckgebundenheit zu argumentieren.
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
| | |
| | #8 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.462
| Zitat:
Einkommen im Sinne von § 76 Abs.1 BSHG einzusetzen. | |
| | |
| | #9 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 3.508
| Richardsch, Deine erste Antwort bezog sich für mich auf den zu pflegenden, nicht auf den Pfleger.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
| | |
| | #10 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW Essen
Beiträge: 3.529
| Na ja, dann dürfte sie keine Probleme mit dem Jobcenter bekommen. Die Verfügbarkeit gegenüber dem Jobcenter bleibt erhalten und das Pflegegeld welches sie von ihrer Mutter bekommt darf nicht angerechnet werden. |
| | |
| | #11 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 1.462
| |
| | |
| | #12 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 3.508
| Alles klar, danke.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
| | |
| | #13 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 27.05.2007 Ort: Südthüringen
Beiträge: 186
| Ich beispielsweise pflege meine Mutter zusammen mit einem Pflegedienst. Ich habe daher 3 Stunden, die ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. Somit ist die Leistung abgesichert. Nur wer will einen Arbeitnehmer, der nur 3 Stunden am Nachmittag zur Verfügung steht? Zwischen Frühstück und Mittag reicht die Zeit nicht aus, um zu jobben. Ist äußerst schwierig. Nachtarbeit geht auch nicht, weil ich öfter des Nachts durch's Mehrfamilienhaus eile, um nach meiner Mutter zu sehen. Die kann sich nicht mehr bewegen, muss alle 2 - 3 Stunden umgelagert werden, Hosen wechseln, füttern, Haushalt mache ich, Körperpflege macht der Pflegedienst. Und so viel ich weiß, darf das Pflegegeld nicht angerechnet werden. Bei mir bleibt eh' nicht viel übrig durch den Pflegedienst. |
| | |
| | #14 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW Essen
Beiträge: 3.529
| Ich muss heute das Thema erneut aufgreifen. Jetzt sind wir auch davon betroffen, da meine Lebensgefährtin eine Nachbarin pflegen möchte. Die Nachbarin wird die Pflegestufe I erhalten und will dann das Geld für die Unterstützung im Haushalt meiner LG geben. Sollte die Nachbarin meine LG im Rahmen eines Minijobs anmelden, oder ist das gar nicht nötig? Normal ist das Pflegegeld eine zweckbstimmte Einnahme, aber nur im Kreis der Angehörigen, dazu zählen ggf. auch Nachbarn. Wie ist die Rechtslage? |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| S 26 AS 323/05 - zur Anrechnung von Pflegegeld | vagabund | ... Familie | 0 | 19.05.2006 18:24 |
| S 16 AS 236/05 ER Anrechnung von Pflegegeld bei Kindern | Lusjena | ... Familie | 0 | 18.01.2006 15:15 |
| anrechnung vom einkommen | woki2005 | ALG II | 11 | 17.12.2005 11:40 |
| SG Aurich S 25 AS 6/05 ER Pflegegeld ist nicht Einkommen der | Martin Behrsing | ... Allgemeine Entscheidungen | 1 | 18.07.2005 07:11 |
| Pflegegeld ist kein Einkommen - Aurich S 15 AS 27/05 | Lillybelle | ... Allgemeine Entscheidungen | 0 | 05.07.2005 17:08 |
Es ist jetzt 06:32 Uhr.













Linear-Darstellung

