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| Tags: renten, rentenbeitraege, steuerrecht |
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| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Seit 2005 hat sich die Besteuerung von Renten und Rentenbeiträgen komplett geändert. Arbeitnehmer werden entlastet. Dafür besteuert der Staat zunehmend die Altersbezüge. Seit Anfang 2005 gilt in Deutschland die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Renten. Das bedeutet, dass Renten anders als bisher in ihrer gesamten Höhe der Einkommenssteuer unterliegen. Im Gegenzug können Arbeitnehmer ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Weiterlesen hier http://www.mdr.de/ratgeber/geld_vers...g/1490389.html |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005
Beiträge: 48
| der ARtikel erwähnt leider nicht die wichtige Tatsache , das es erst zu einer Besteuerung kommt , wenn man einen Freibetrag überschreitet, der derzeit noch so hoch ist, das es praktisch unmöglich ist, diesen nur mit der gesetzlichen Rente zu überschreiten. Otto Normal Rentner ist zwar steuererklärungspflichtig, aber zahlen wird er in aller Regel nix. Lolli |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.12.2006 Ort: Altötting
Beiträge: 533
| was nicht ist, kann noch werden. derzeit bei 52 %, später bei 100% die gretchenfrage? wie weit will der staat mit seiner besteuerung gehen in zukunft. dies ist eine ungeklärte frage und antwort bis jetzt. der highlander! |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| Zitat:
derzeit 54% (renteneintritt in 2007) der grundfreibetrag liegt derzeit bei € 7.664,- . also 7.664 / 0,54 = 14.192,59 (jährlich) + krankenkasse 9,75% (steuerlich absetzbar) = 1.533,27 + werbungskosten- + sonderausgabenpauschale = 148,-- insgesamt = 15.873,86 demnach fallen für rentenbeginner (einzelperson) in diesem jahr steuern ab einer monatlichen rente von € 1.322,82 an. welcher glückspilz kann diesen rentenanspruch sein eigen nennen ?? anzumerken wäre noch, dass der rentenfreibetrag in meinem beispiel (100% - 54% = 46%) in € ausgedrückt lebenslang festgeschrieben wird. ergo wird jede zukünftige rentenerhöhung zu 100% steuerpflichtig.
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.03.2006
Beiträge: 1
| Hallo ich habe mal eine Frage: bekomme seit 01.06 EU-Rente wegen völliger Erwerbsunfähigkeit. Gestern erhielt ich unseren Steuerbescheid. Bei einem erhaltenen Jahresbetrag der Rente von 2.313 € ist der steuerpflichtige Teil 1.203 €. Werbungskosten-Pauschbetrag ist 102,-€. Soweit, so gut. Den Freibetrag als Behinderter (100%) von 1.420 € wird aber nicht allein bei mir vom Einkommen abgezogen, sondern beim gesamten Familieneinkommen. Im Prinzip teile ich mit meiner Frau den Freibetrag. Ist das so richtig? Aus diesem Grund müssen wir für 2006 insgesamt 86,-€ nachzahlen. Davor bekam ich Krankengeld, welches ja nicht versteuert wird. Ach ja, in 2006 bekamen wir noch mtl. 250,-€ vom Sozialamt, als ergänzende Sozialhilfe. Lagen unterhalb der Einkommensgrenze. Frage ist halt, ist es richtig, dass der Behindertenfreibetrag aufgeteilt wird? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus. |
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