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Steuerrecht für Renten und Rentenbeiträge; in Forum: Information; Seit 2005 hat sich die Besteuerung von Renten und Rentenbeiträgen komplett geändert. Arbeitnehmer werden entlastet. Dafür besteuert der Staat zunehmend die Altersbezüge. Seit Anfang 2005 gilt in Deutschland die nachgelagerte ...
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Alt 01.02.2006, 13:17   #1
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Steuerrecht für Renten und Rentenbeiträge

Seit 2005 hat sich die Besteuerung von Renten und Rentenbeiträgen komplett geändert. Arbeitnehmer werden entlastet. Dafür besteuert der Staat zunehmend die Altersbezüge.


Seit Anfang 2005 gilt in Deutschland die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Renten. Das bedeutet, dass Renten anders als bisher in ihrer gesamten Höhe der Einkommenssteuer unterliegen. Im Gegenzug können Arbeitnehmer ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer absetzen.



Weiterlesen hier
http://www.mdr.de/ratgeber/geld_vers...g/1490389.html
 
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Alt 17.02.2006, 18:28   #2
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 25.10.2005
Beiträge: 48
Standard

der ARtikel erwähnt leider nicht die wichtige Tatsache , das es erst zu einer Besteuerung kommt , wenn man einen Freibetrag überschreitet, der derzeit noch so hoch ist, das es praktisch unmöglich ist, diesen nur mit der gesetzlichen Rente zu überschreiten.

Otto Normal Rentner ist zwar steuererklärungspflichtig, aber zahlen wird er in aller Regel nix.

Lolli
Lollipop ist offline  
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Alt 11.02.2007, 11:00   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.12.2006
Ort: Altötting
Beiträge: 533
Standard

was nicht ist, kann noch werden.
derzeit bei 52 %, später bei 100%
die gretchenfrage? wie weit will der staat
mit seiner besteuerung gehen in zukunft.
dies ist eine ungeklärte frage und antwort
bis jetzt.


der highlander!
highlander! ist offline  
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Alt 11.02.2007, 14:20   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von egjowe
 
Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
Standard

Zitat:
Zitat von highlander! Beitrag anzeigen
was nicht ist, kann noch werden.
derzeit bei 52 %, später bei 100%
die gretchenfrage? wie weit will der staat
mit seiner besteuerung gehen in zukunft.
dies ist eine ungeklärte frage und antwort
bis jetzt.


der highlander!
korrekt wäre:
derzeit 54% (renteneintritt in 2007)
der grundfreibetrag liegt derzeit bei € 7.664,- .

also
7.664 / 0,54 = 14.192,59 (jährlich)

+ krankenkasse 9,75% (steuerlich absetzbar) = 1.533,27
+ werbungskosten- + sonderausgabenpauschale = 148,--

insgesamt = 15.873,86

demnach fallen für rentenbeginner (einzelperson) in diesem jahr steuern ab einer
monatlichen rente von € 1.322,82 an.

welcher glückspilz kann diesen rentenanspruch sein eigen nennen ??

anzumerken wäre noch, dass der rentenfreibetrag in meinem beispiel
(100% - 54% = 46%) in € ausgedrückt lebenslang festgeschrieben wird.
ergo wird jede zukünftige rentenerhöhung zu 100% steuerpflichtig.
__________________
************************************

Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
************************************

alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
egjowe ist offline  
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Alt 28.04.2007, 09:42   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2006
Beiträge: 1
Standard Steuerrecht für Renten und Rentenbeiträge

Hallo

ich habe mal eine Frage: bekomme seit 01.06 EU-Rente wegen
völliger Erwerbsunfähigkeit. Gestern erhielt ich unseren Steuerbescheid.

Bei einem erhaltenen Jahresbetrag der Rente von 2.313 € ist der
steuerpflichtige Teil 1.203 €.
Werbungskosten-Pauschbetrag ist 102,-€. Soweit, so gut.

Den Freibetrag als Behinderter (100%) von 1.420 € wird aber nicht allein
bei mir vom Einkommen abgezogen, sondern beim gesamten Familieneinkommen. Im Prinzip teile ich mit meiner Frau den Freibetrag.
Ist das so richtig? Aus diesem Grund müssen wir für 2006 insgesamt 86,-€
nachzahlen. Davor bekam ich Krankengeld, welches ja nicht versteuert wird.

Ach ja, in 2006 bekamen wir noch mtl. 250,-€ vom Sozialamt, als
ergänzende Sozialhilfe. Lagen unterhalb der Einkommensgrenze.

Frage ist halt, ist es richtig, dass der Behindertenfreibetrag aufgeteilt wird?

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Megawuff ist offline  
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