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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Jetzt krankheitsbedingte Bedarfe im AlgII; in Forum: Information; Hartz IV kannte bisher weder Behinderte noch – mit Ausnahme der Ernährung – krankheitsbedingte Bedarfe. In einem Schreiben des BMWA's vom 2.9.05 an den Petitionsausschuss des Bundestags (AZ: IIB-45-Schramm-) wird ...
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Alt 19.01.2006, 10:11   #1
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Jetzt krankheitsbedingte Bedarfe im AlgII

Hartz IV kannte bisher weder Behinderte noch – mit Ausnahme der Ernährung –
krankheitsbedingte Bedarfe.


In einem Schreiben des BMWA's vom 2.9.05 an den
Petitionsausschuss des Bundestags (AZ: IIB-45-Schramm-) wird nun dargelegt:
"Nach § 30 Abs.1 SGB XII (Sozialhilfe) erhalten Leistungsberechtigte, die voll erwerbsgemindert
[...] und im Besitz eines Ausweises nach § 69 Abs.5 SGB IX mit dem Merkzeichen G sind,
Leistungen für einen Mehrbedarf in Höhe von 17 v.H. des maßgebenden Regelsatzes. Um unbillige
Ergebnisse zu vermeiden, ist bei den Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem
Vierten Kapitel des SGB XII haben oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und/oder
Vermögen nicht haben, auch der nach dem SGB II zugrunde zu legende Bedarf um 17 v.H. der
individuellen Regelleistung zu erhöhen."
I

n der Praxis erhalten damit auch erwerbsunfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft
mit einem "G" im Behindertenausweis einen Mehrbedarf von 17%.


Nach einem Beschluss des SG Lüneburgs vom 11.8.05 ist die fehlende Regelung
zur Übernahme von medizinischen Behandlungskosten im SGB II eine gesetzliche
Regelungslücke.


Zur verfassungskonformen Praxis muss deshalb die
Regelleistung (hier: Kosten für Medikamente, die von der Krankenkasse nicht
übernommen werden) entsprechend erhöht werden.
(s. SG Lüneburg S 30 AS 328/05 ER und unten j) Rechtssprechung)

http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozia...us_HartzIV.pdf
 
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Alt 19.01.2006, 10:20   #2
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Interessante Rechtssprechung

- Erhöhung der Regelleistung AlgII für Kosten medizinischer Behandlung:

In einem weitreichenden
Beschluss hat das SG Lüneburg am 11.8.05 festgelegt, dass für die Kosten notwendiger
medizinischer Behandlung, die durch die Krankenkasse nicht abgedeckt sind, die Regelleistung
AlgII entsprechend zu erhöhen ist.
Wenn dies entgegen den Bestimmungen im SGB XII
(Sozialhilfe) im SGB II nicht möglich ist, handelt es sich um eine gesetzliche Regelungslücke. Für
eine verfassungskonforme Auslegung sind die Kosten zu übernehmen.
Im vorliegenden Fall mussten Kosten für notwendige, aber von der Krankenkasse nicht
übernommene Pflegemittel und nicht verschreibungspflichtige Medikamente – zunächst als
Darlehen nach § 23 Abs.1 Satz 1 – übernommen werden, solange dies medizinisch notwendig ist.


Gleichzeitig wies das Gericht für das Hauptsacheverfahren darauf hin, dass in der Rückforderung
des Darlehens ein Verfassungsverstoß liegen könne (s. SG Lüneburg S 30 AS 328/05 ER)
http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozia...us_HartzIV.pdf
 
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Alt 01.02.2006, 14:54   #3
edy
Redaktion
 
Benutzerbild von edy
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 1.085
Standard Mediz. Grundversorgung für Hartz IV Empfänger

Zitat:
HANDELSBLATT, Mittwoch, 01. Februar 2006, 08:00 Uhr


Urteil zur Kostenübernahme des Sozialgerichts Lüneburg

Medizinische Grundversorgung für Hartz IV-Empfänger


Für Langzeitarbeitslose, die beispielsweise an Neurodermitis leiden, aber nicht wissen, woher sie das Geld für die teuren Medikamente nehmen sollen, dürfte ein aktuelles Urtil des Sozialgerichts Lüneburg interessant sein:










HB DÜSSELDORF. Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für Medikamente und Pflegeprodukte dann übernehmen, wenn solche Ausgaben das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum des Hartz IV-Empfängers in Frage stellen. Auf diese Entscheidung macht die Rechtsschutzversicherung Arag aufmerksam.

Im konkreten Fall brauchte die Tochter einer Hartz-VI-Empfängerin verschiedene Arznei- sowie Pflegeprodukte zu Linderung der Erkrankung. Aus eigener Tasche konnte die Mutter die kostspieligen Ausgaben jedoch nicht finanzieren. Die gesetzliche Krankenkasse wies eine Kostenübernahme ab.

Auch die Bundesagentur für Arbeit wollte den Angaben zufolge nicht einspringen mit der Begründung, dass das zweite Sozialgesetzbuch keine Regelung für einen solchen Fall beinhalte. Eine Erstattung von zusätzlichen Leistungen sei nur für Ernährungskosten, nicht aber für Medikamente und Pflegeprodukte vorgesehen.

Das sahen die Lüneburger Richter den Angaben zufolge anders. Weil die Regelleistung des Arbeitslosengelds II bei monatlichen Mehrausgaben von rund 240 Euro nicht ausreiche, müssten die für die Kranke anfallenden Kosten auch ohne Nennung im Sozialgesetzbuch übernommen werden. Sonst sei das Existenzminimum der Mutter nicht mehr gesichert.

Aktenzeichen:
Sozialgericht Lüneburg, S 30 AS 328/05
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Links, unabhängig, aber freilich parteilich!
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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Alt 10.08.2006, 12:23   #4
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Ort: Bochum
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Standard Zuschuss wurde abgelehnt

Hallo erstmal,

ich bin neu hier im Forum und bin froh das ich Euch hier gefunden habe.. :) Aber nun zu meinem anliegen. Ich bin seid kurzem auf orthopädische Schuhe angewiesen, hierfür wird ein Eigenanteil von 10,- Euro + 77,-Euro Zuzahlung fällig. Dieser Zuzahlungsbetrag ist von den Krankenkassen vorgegeben, mit der Begründung jeder gesunde Mensch müsse sich ja schliesslich auch Schuhe kaufen. Wie soll sich ein langzeitarbeitsloser Hartz IV Empfänger Bitte Schuhe für 88,- Euro kaufen... :dampf: Ich habe dann hier bei der Arge nachgefragt ob ein einmaliger Zuschuss für Mehrbedarf möglich sei..kurze knappe Antwort: für orthp. Schuhe sei das nicht möglich. das habe ich mir auch schriftlich geben lassen. jetzt habe ich hier und auch auf anderen Internetportalen schon Hinweise gefunden, das Schwerbehinderte mit einem GDB von 50% und dem Merkzeichen G Anspruch auf Mehrbedarf haben. Ist das so richtig? und wenn ja, warum bekomme ich dann nicht mehr als den normalen Regelsatz, es ist der Arge doch bekannt das ich 50% Schwerbehindert bin und auch das Merkzeichen G habe??? Was kann ich nun tun um meinen Mehrbedarf geltend zu machen????

Euer Shrek :uebel: ...lol
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Alt 10.08.2006, 13:39   #5
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Hallo
Das Zählt für erwerbsunfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft.

Bist du Erwerbsunfähig & Angehöriger einer Bedarfsgemeinschaft?

Wenn ja dann kannst du bei deiner zuständigen Arge einen antrag auf die 17 % mehrbedarf stellen.

mfg
asterix
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Solange mann den Berg nicht zu besteigen vermag, wird mann den Weg nicht finden
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Alt 10.08.2006, 14:27   #6
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Wie Asterix schon schrieb: Wenn Du erwerbsunfähig und Mitglied einer BG bist, oder wenn Du Leistunge nach SGBXII / Grundsicherung erhältst, dann Mehrbedarf.

Die Behörden werden leider nur auf Antrag tätig. Also gilt der Mehrbedarf ab Antragsabgabe.

Hast Du denn schon einmal die Gebührenbefreiung bei Zuzahlungen und Rezeptgebühren und Arztgebühr beantragt? Würde ich mal machen.
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Alt 10.08.2006, 15:49   #7
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Ja ich habe die Gebührenbefreiung, die bekomme ich aber erst wenn ich meine 1% (wegen chron. Erkrankung, sonst ja 2%) geleistet habe. Also habe ich die Gebührenbefreiung erst immer ab Mai -Juli eines jeden Jahres jenachdem wieviel Praxisgebühren bzw. Arzneimittelzuzahlungen bis dahin angefallen sind, davon ist aber der Eigenanteil, wie jetzt bei den orthop. Schuhen ausgeschlossen, dafür sieht die Krankenkasse keine Befreiung vor...leider!!!

fast vergessen: ich bin weder erwerbsunfähig und gehöre auch keiner BG an...auch wieder so eine sache...sämtliche Behörden erstellen Ihre Gutachten nach Aktenlage....und da meine Erkrankung nicht therapierbar ist gehe ich praktisch nur zu meinen Ärtzen um mir was gegen die schmerzen verschreiben zu lassen, dabei wird im Laufe der Jahre wohl kaum festgehalten wie sehr sich meine Erkrankung verschlimmert hat..die im Prinzip nur durch die Untersuchung während einer Kur vor 11 Jahren erst und einmalig dokumentiert wurde!

mfg. Shrek :uebel:
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Alt 10.08.2006, 18:13   #8
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Verzeiht mir, aber ich bin verwirrt (sprach der Butler zur Queen):
Wovon bestreitest Du denn Deinen Lebensunterhalt.
Wenn Du von der Arge Geld bekommst, dann bist Du in einer BG. Auch wenn nur Du in dieser BG sein solltest. Davon gehe ich einmal aus.
Wenn Du dan auch noch erwerbsfähig bist, dann hast Du Pech mit dem Mehrbedarf. Den gibt es nur für nicht erwerbsfähige Angehörige einer BG.

Es sei denn Du wirst in eine Massnahme zur Förderung der Arbeitsaufnahme gesteck oder bekommst Hilfen nach SGBIX oder III für Behinderte. Dann könntest Du sogar 37 % bekommen.

Die Zuzahlungen für die Schuhe wirst Du warscheinlich genauso bezahlen müssen wie die Zuzahlungen für Hörgeräte oder Brillen.
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Alt 10.08.2006, 18:16   #9
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Auch ein Single-Haushalt ist eine BG ;)
Arania ist offline  
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Alt 10.08.2006, 20:53   #10
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Standard Urteil Lüneburg

Könnt ihr mir das Urteil von Lüneburg hier reinsetzen,meine Pflegeprodukte (Neurodermitis)reißen ein großes Loch in meine Finanzen.Die Medikamente erhalte ich auf Rezept.
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Gruß Eva

"Tu erst das Notwendige,dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche."
evahb ist offline  
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Alt 10.08.2006, 21:03   #11
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Das Urteil hat damals bschlimme reingesetzt.
Guck doch mal unter www.sozialgerichtsbarkeit.de -
Da findest Du alle veröffentlichten Urteile.
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Alt 11.08.2006, 05:05   #12
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Sorry Leute hatte da was missverstanden, dachte weiss der Henker warum das BG für Berufsgenossenschaft steht, bei denen gehts ja nur um Berufsunfähigkeit. Klar bin ich als Single auch in einer Bedarfsgemeinschaft :)

mfg Shrek :uebel:
Shrek ist offline  
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Alt 11.08.2006, 11:43   #13
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:daumen:
Arania ist offline  
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Alt 24.02.2007, 20:05   #14
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Lächeln Makuladegeneration werkennt sich aus ?

Hallo liebes Forum
bei mir wurde eine Makuladegeneration (feucht) festgestellt das linke Auge hat nur noch 0,5 Sehschärfe das Rechte Auge ist auch betroffen und wird jetzt behandelt.
Meine Frage ist nun Wie wird das bei einem GdB beurteilt, wie viel Prozent könnte so was geben.. Wäre sehr dankbar wenn jemand mir mal seine Erfahrung mitteilen könnte.
Danke
__________________
Eppi
aus dem schönen ?????
Eppi ist offline  
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Alt 24.02.2007, 23:02   #15
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Kann Dir wohl leider niemand genau sagen, ich habe einen Bekannten in einer Augenklinik und der kann das auch nicht beantworten, es kommt darauf an wie alt Du bist, wie weit behandelbar das ist, wieweit die Behandlung anschlägt etc.

Im Endeffekt wird das nur das Versorgungsamt einschätzen können mit einem Gutachten des behandelnden Arztes.

Versuch es einfach!
Arania ist offline  
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Alt 20.03.2007, 11:09   #16
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Standard Danke Arania

dachte mir das schon, hab eine Reha nächsten Monat, muss dann einfach mal abwarten
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Eppi
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Alt 20.03.2007, 14:43   #17
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Standard Schwerpunktthema - Mehrbedarfe nach dem SGB II und SGB XII

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Mambo ist offline  
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Alt 08.10.2008, 11:52   #18
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Standard AW: Jetzt krankheitsbedingte Bedarfe im AlgII

hallo, bin neu hier und habe mal ne frage. beziehe schon ewig hartz 4 und denke auch das es so bleiben wird, da ich auch noch schwerbehindert bin mit 60 gdb.
habe mal ne frage.
ich leide seit jahren unter erektiler dysfunktion.
muss daher wenn ich sex haben möchte mir spritzen verschreiben lassen, damit ich auch auf dem gebiet überhaupt etwas lebenswert leben kann.
besteht irgendwie eine möglichkeit die kosten von jemanden zurück zu bekommen. krankenkassen zahlen nicht mehr seit der neuen gesundheitsreform. ja und ob die arge zahlt als mehrdarf weiß ich nicht.

wäre schön wenn jemand mir nen tipp geben könnte.
zwei spritzen kosten immer ca. 35 euro
Hansi46 ist offline  
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