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| Tags: algii, bedarfe, krankheitsbedingte |
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| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hartz IV kannte bisher weder Behinderte noch – mit Ausnahme der Ernährung – krankheitsbedingte Bedarfe. In einem Schreiben des BMWA's vom 2.9.05 an den Petitionsausschuss des Bundestags (AZ: IIB-45-Schramm-) wird nun dargelegt: "Nach § 30 Abs.1 SGB XII (Sozialhilfe) erhalten Leistungsberechtigte, die voll erwerbsgemindert [...] und im Besitz eines Ausweises nach § 69 Abs.5 SGB IX mit dem Merkzeichen G sind, Leistungen für einen Mehrbedarf in Höhe von 17 v.H. des maßgebenden Regelsatzes. Um unbillige Ergebnisse zu vermeiden, ist bei den Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und/oder Vermögen nicht haben, auch der nach dem SGB II zugrunde zu legende Bedarf um 17 v.H. der individuellen Regelleistung zu erhöhen."I n der Praxis erhalten damit auch erwerbsunfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft mit einem "G" im Behindertenausweis einen Mehrbedarf von 17%. Nach einem Beschluss des SG Lüneburgs vom 11.8.05 ist die fehlende Regelung zur Übernahme von medizinischen Behandlungskosten im SGB II eine gesetzliche Regelungslücke. Zur verfassungskonformen Praxis muss deshalb die Regelleistung (hier: Kosten für Medikamente, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden) entsprechend erhöht werden. (s. SG Lüneburg S 30 AS 328/05 ER und unten j) Rechtssprechung) http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozia...us_HartzIV.pdf |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #3 | |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 1.085
| Zitat:
__________________ Links, unabhängig, aber freilich parteilich! ________________________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.08.2006 Ort: Bochum
Beiträge: 3
| Hallo erstmal, ich bin neu hier im Forum und bin froh das ich Euch hier gefunden habe.. :) Aber nun zu meinem anliegen. Ich bin seid kurzem auf orthopädische Schuhe angewiesen, hierfür wird ein Eigenanteil von 10,- Euro + 77,-Euro Zuzahlung fällig. Dieser Zuzahlungsbetrag ist von den Krankenkassen vorgegeben, mit der Begründung jeder gesunde Mensch müsse sich ja schliesslich auch Schuhe kaufen. Wie soll sich ein langzeitarbeitsloser Hartz IV Empfänger Bitte Schuhe für 88,- Euro kaufen... :dampf: Ich habe dann hier bei der Arge nachgefragt ob ein einmaliger Zuschuss für Mehrbedarf möglich sei..kurze knappe Antwort: für orthp. Schuhe sei das nicht möglich. das habe ich mir auch schriftlich geben lassen. jetzt habe ich hier und auch auf anderen Internetportalen schon Hinweise gefunden, das Schwerbehinderte mit einem GDB von 50% und dem Merkzeichen G Anspruch auf Mehrbedarf haben. Ist das so richtig? und wenn ja, warum bekomme ich dann nicht mehr als den normalen Regelsatz, es ist der Arge doch bekannt das ich 50% Schwerbehindert bin und auch das Merkzeichen G habe??? Was kann ich nun tun um meinen Mehrbedarf geltend zu machen???? Euer Shrek :uebel: ...lol |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.05.2006 Ort: NRW - MG
Beiträge: 43
| Hallo Das Zählt für erwerbsunfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft. Bist du Erwerbsunfähig & Angehöriger einer Bedarfsgemeinschaft? Wenn ja dann kannst du bei deiner zuständigen Arge einen antrag auf die 17 % mehrbedarf stellen. mfg asterix
__________________ Solange mann den Berg nicht zu besteigen vermag, wird mann den Weg nicht finden |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Wie Asterix schon schrieb: Wenn Du erwerbsunfähig und Mitglied einer BG bist, oder wenn Du Leistunge nach SGBXII / Grundsicherung erhältst, dann Mehrbedarf. Die Behörden werden leider nur auf Antrag tätig. Also gilt der Mehrbedarf ab Antragsabgabe. Hast Du denn schon einmal die Gebührenbefreiung bei Zuzahlungen und Rezeptgebühren und Arztgebühr beantragt? Würde ich mal machen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.08.2006 Ort: Bochum
Beiträge: 3
| Ja ich habe die Gebührenbefreiung, die bekomme ich aber erst wenn ich meine 1% (wegen chron. Erkrankung, sonst ja 2%) geleistet habe. Also habe ich die Gebührenbefreiung erst immer ab Mai -Juli eines jeden Jahres jenachdem wieviel Praxisgebühren bzw. Arzneimittelzuzahlungen bis dahin angefallen sind, davon ist aber der Eigenanteil, wie jetzt bei den orthop. Schuhen ausgeschlossen, dafür sieht die Krankenkasse keine Befreiung vor...leider!!! fast vergessen: ich bin weder erwerbsunfähig und gehöre auch keiner BG an...auch wieder so eine sache...sämtliche Behörden erstellen Ihre Gutachten nach Aktenlage....und da meine Erkrankung nicht therapierbar ist gehe ich praktisch nur zu meinen Ärtzen um mir was gegen die schmerzen verschreiben zu lassen, dabei wird im Laufe der Jahre wohl kaum festgehalten wie sehr sich meine Erkrankung verschlimmert hat..die im Prinzip nur durch die Untersuchung während einer Kur vor 11 Jahren erst und einmalig dokumentiert wurde! mfg. Shrek :uebel: |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Verzeiht mir, aber ich bin verwirrt (sprach der Butler zur Queen): Wovon bestreitest Du denn Deinen Lebensunterhalt. Wenn Du von der Arge Geld bekommst, dann bist Du in einer BG. Auch wenn nur Du in dieser BG sein solltest. Davon gehe ich einmal aus. Wenn Du dan auch noch erwerbsfähig bist, dann hast Du Pech mit dem Mehrbedarf. Den gibt es nur für nicht erwerbsfähige Angehörige einer BG. Es sei denn Du wirst in eine Massnahme zur Förderung der Arbeitsaufnahme gesteck oder bekommst Hilfen nach SGBIX oder III für Behinderte. Dann könntest Du sogar 37 % bekommen. Die Zuzahlungen für die Schuhe wirst Du warscheinlich genauso bezahlen müssen wie die Zuzahlungen für Hörgeräte oder Brillen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Auch ein Single-Haushalt ist eine BG ;) |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 207
| Könnt ihr mir das Urteil von Lüneburg hier reinsetzen,meine Pflegeprodukte (Neurodermitis)reißen ein großes Loch in meine Finanzen.Die Medikamente erhalte ich auf Rezept.
__________________ Gruß Eva "Tu erst das Notwendige,dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche." |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Das Urteil hat damals bschlimme reingesetzt. Guck doch mal unter www.sozialgerichtsbarkeit.de - Da findest Du alle veröffentlichten Urteile.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.08.2006 Ort: Bochum
Beiträge: 3
| Sorry Leute hatte da was missverstanden, dachte weiss der Henker warum das BG für Berufsgenossenschaft steht, bei denen gehts ja nur um Berufsunfähigkeit. Klar bin ich als Single auch in einer Bedarfsgemeinschaft :) mfg Shrek :uebel: |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| :daumen: |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005
Beiträge: 111
| Hallo liebes Forum bei mir wurde eine Makuladegeneration (feucht) festgestellt das linke Auge hat nur noch 0,5 Sehschärfe das Rechte Auge ist auch betroffen und wird jetzt behandelt. Meine Frage ist nun Wie wird das bei einem GdB beurteilt, wie viel Prozent könnte so was geben.. Wäre sehr dankbar wenn jemand mir mal seine Erfahrung mitteilen könnte. Danke
__________________ Eppi aus dem schönen ????? |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Kann Dir wohl leider niemand genau sagen, ich habe einen Bekannten in einer Augenklinik und der kann das auch nicht beantworten, es kommt darauf an wie alt Du bist, wie weit behandelbar das ist, wieweit die Behandlung anschlägt etc. Im Endeffekt wird das nur das Versorgungsamt einschätzen können mit einem Gutachten des behandelnden Arztes. Versuch es einfach! |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005
Beiträge: 111
| dachte mir das schon, hab eine Reha nächsten Monat, muss dann einfach mal abwarten
__________________ Eppi aus dem schönen ????? |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.079
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| | #18 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 5
| hallo, bin neu hier und habe mal ne frage. beziehe schon ewig hartz 4 und denke auch das es so bleiben wird, da ich auch noch schwerbehindert bin mit 60 gdb. habe mal ne frage. ich leide seit jahren unter erektiler dysfunktion. muss daher wenn ich sex haben möchte mir spritzen verschreiben lassen, damit ich auch auf dem gebiet überhaupt etwas lebenswert leben kann. besteht irgendwie eine möglichkeit die kosten von jemanden zurück zu bekommen. krankenkassen zahlen nicht mehr seit der neuen gesundheitsreform. ja und ob die arge zahlt als mehrdarf weiß ich nicht. wäre schön wenn jemand mir nen tipp geben könnte. zwei spritzen kosten immer ca. 35 euro |
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