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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Krankengeld bei fehlender "Wegefähigkeit; in Forum: Information; Zitat: Versicherte haben Anspruch auf Gewährung von Krankengeld, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Bei arbeitslosen Versicherten ist ein generalisierender Maßstab anzulegen. ...
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Alt 03.01.2006, 18:40   #1
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld bei fehlender "Wegefähigkeit

Zitat:
Versicherte haben Anspruch auf Gewährung von Krankengeld, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Bei arbeitslosen Versicherten ist ein generalisierender Maßstab anzulegen.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in Fällen einer 52-jährigen Versicherten der Deutschen Angestellten-Versicherung (DAK) aus Iserlohn und eines 40-jährigen Versicherten der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Westfalen-Lippe aus Gevelsberg.

Die Versicherte aus Iserlohn hatte wegen einer Kniescheibenfraktur zunächst Krankengeld erhalten. Eine Weitergewährung lehnte die DAK mit der Begründung ab, die arbeitslose Frau könne wieder einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Aus demselben Grund lehnte auch die AOK Westfalen-Lippe eine Weiterzahlung des Krankengeldes im Falle eines an Multiple Sklerose erkrankten Arbeitslosen aus Gevelsberg ab.

Die hiergegen bei dem Sozialgericht Dortmund erhobenen Klagen der Versicherten hatten Erfolg. Das Gericht verurteilte die Krankenkassen zur Weitergewährung des Krankengeldes, da beide Versicherten nach dem Ergebnis der medizinischen Ermittlungen gesundheitlich nicht zur Bewältigung einer 500 Meter langen Gehstrecke in der Lage waren und auch keinen Pkw besaßen, um damit einen Arbeitsplatz erreichen zu können.

Zur Arbeitsfähigkeit gehört nach Auffassung des Sozialgerichts das gesundheitliche Vermögen, Wege zwischen Arbeitsplatz und Wohnung zurückzulegen. Bei arbeitslosen Versicherten könne dies nur anhand eines generalisierenden Maßstabes beurteilt werden. In Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Erwerbsminderungsrenten sei von Arbeitsunfähigkeit auszugehen, wenn der Versicherte nicht in der Lage sei, viermal täglich Gehstrecken von mehr als 500 Metern in zumutbarem Zeitaufwand zurückzulegen und zweimal täglich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.04.2004, Az.: S 13 KR 211/02, rechtskräftig, und Urteil vom 26.01.2005, Az.: S 13 KR 293/0

http://www.justiz.nrw.de/IndexSeite/...4_02_2005.html

Sehr wichtig für alle Gehbehinderten!

Eine Person ist erwerbsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, Wegstrecken von über 500 m zu Fuß zurückzulegen.
Arbeitsunfähig ist auch ein Versicherter, der gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Zur Arbeitsfähigkeit gehört auch das gesundheitliche Vermögen, die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückzulegen.
 
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Alt 18.06.2006, 17:08   #2
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Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
Standard Kraftfahrzeughilfeverordnung

Hallo zusammen,

wie passt das den das jetz mit der KfzHV zusammen? Dann ware ja jeder Rollstuhfahrer erwerbsunfähig?
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 18.06.2006, 17:14   #3
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Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

.... :hihi: :hihi: tschuldigung aber

ein Rollstuhlfahrer/in kann wohl nicht "zu Fuß" mehr als 500 meter gehen, aber FAHREN ! ! !

So, und wenn man das Urteil richtig liest, dann steht da ja auch was von FAHREN :mrgreen: :mrgreen: und nicht von ZU FUSS GEHEN :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 18.06.2006, 17:33   #4
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
Standard Re: Krankengeld bei fehlender "Wegefähigkeit

[quote="bschlimme"]
Zitat:
Sehr wichtig für alle Gehbehinderten!

Eine Person ist erwerbsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, Wegstrecken von über 500 m zu Fuß zurückzulegen.Arbeitsunfähig ist auch ein Versicherter, der gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Zur Arbeitsfähigkeit gehört auch das gesundheitliche Vermögen, die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückzulegen.
Hallo Arco,

dann ist dieser Hinweis aber sehr verwirrend.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 18.06.2006, 17:41   #5
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard Re: Krankengeld bei fehlender "Wegefähigkeit

[quote="Kerstin_K"]
Zitat:
Zitat von bschlimme
Zitat:
Sehr wichtig für alle Gehbehinderten!

Eine Person ist erwerbsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, Wegstrecken von über 500 m zu Fuß zurückzulegen.Arbeitsunfähig ist auch ein Versicherter, der gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Zur Arbeitsfähigkeit gehört auch das gesundheitliche Vermögen, die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückzulegen.
Hallo Arco,

dann ist dieser Hinweis aber sehr verwirrend.
ja so verwirrend könnte man das lesen - aber der Rollstuhlfahrer hat doch sein Fahrgerät dabei und kann damit seine Wege und den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen.

Ein "normaler" Fußgänger der nicht gehen kann ist da eben "schlimmer" dran ....

(achso, warum deine Beiträge mehrmals erscheinen weiß ich jetzt auch nicht, aber du kannst nachträglich einen löschen wenn du den doppelten Beitrag bei (X) ganz oben rechts mit dem Mäuschen bedrohst)
Arco ist offline  
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Alt 18.06.2006, 20:42   #6
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Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
Standard

Also, so verwirrend ist der Hinweis nicht. Nicht jeder ist ein Rollifahrer. Und hier wird von einem Weg von 500 m ausgegangen, die ein "normaler"Mensch, also einer, der noch laufen kann, in einer bestimmten Zeit oder überhaupt noch zurücklegen kann. Und nicht jeder hat einen Rolli oder ein Auto. Also wird ersteinmal von einer Erwerbsunfähigkeit ausgegangen, wenn er den Weg zur Arbeit nicht schaffen kann. Aus körperlichen Gründen.

Wenn man dann die Hindernisse mit Hilfsmitteln aus dem Weg räumen kann, dann ist er auch wieder erbwerbsfähig.

Die Regelungen betreffen die Einschätzungen, welche RV, Versorgungsamt oder AfA zu Grunde legen müssen um die Erwerbsfähigkeit zu beurteilen. Wobei die auch noch unterschiedlich von Träger zu Träger ausfallen kann.
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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Alt 18.06.2006, 21:12   #7
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Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
Standard EU-Rente statt Kfz-Hilfe

Hallo Kalle,

ich sehe halt nur die Gefahr, dass damit Leute in die Erwerbsunfähigkeitsrente gedrängt werden, statt dass Sie Kraftfahrzeughilfe bekommen.

Kerstin
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Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 18.06.2006, 21:29   #8
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Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
Standard

Hallo Kerstin!
Sicherlich besteht die Gefahr. Aber wie Du aus Deiner Arbeit bei www.mobil-mit-behinderung.de weißt, ist die Kraftfahrzeughilfe für die meisten Leute ein Glücksspiel. Die Bewilligung dieser hängt von den Gnaden der Sachbearbeiter ab. Oder von den Gerichten. Ich habe 2004 meinen Wagen vom Sozi bekommen. Da habe ich aber 2 Jahre für kämpfen müssen. Und bis zum Oberverwaltungsgericht gehen müssen.
Und seit Argezeiten haeb ich bisher noch von keinem gehört, der ein Auto über die KFZhilfe bekommen hätte. Problem ist doch, das SGBII-Bezieher von SGBXII-Leistungen ausgeschlossen sind. Und auch von SGB IX , da sich die Sachbearbeiter hier nicht auskennen.
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