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| Tags: fehlender, krankengeld, quotwegefaehigkeit |
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| | #1 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
http://www.justiz.nrw.de/IndexSeite/...4_02_2005.html Sehr wichtig für alle Gehbehinderten! Eine Person ist erwerbsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, Wegstrecken von über 500 m zu Fuß zurückzulegen. Arbeitsunfähig ist auch ein Versicherter, der gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Zur Arbeitsfähigkeit gehört auch das gesundheitliche Vermögen, die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückzulegen. | |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
| Hallo zusammen, wie passt das den das jetz mit der KfzHV zusammen? Dann ware ja jeder Rollstuhfahrer erwerbsunfähig?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| .... :hihi: :hihi: tschuldigung aber ein Rollstuhlfahrer/in kann wohl nicht "zu Fuß" mehr als 500 meter gehen, aber FAHREN ! ! ! So, und wenn man das Urteil richtig liest, dann steht da ja auch was von FAHREN :mrgreen: :mrgreen: und nicht von ZU FUSS GEHEN :pfeiff: :pfeiff: |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
| [quote="bschlimme"] Zitat:
dann ist dieser Hinweis aber sehr verwirrend.
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #5 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| [quote="Kerstin_K"] Zitat:
Ein "normaler" Fußgänger der nicht gehen kann ist da eben "schlimmer" dran .... (achso, warum deine Beiträge mehrmals erscheinen weiß ich jetzt auch nicht, aber du kannst nachträglich einen löschen wenn du den doppelten Beitrag bei (X) ganz oben rechts mit dem Mäuschen bedrohst) | ||
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Also, so verwirrend ist der Hinweis nicht. Nicht jeder ist ein Rollifahrer. Und hier wird von einem Weg von 500 m ausgegangen, die ein "normaler"Mensch, also einer, der noch laufen kann, in einer bestimmten Zeit oder überhaupt noch zurücklegen kann. Und nicht jeder hat einen Rolli oder ein Auto. Also wird ersteinmal von einer Erwerbsunfähigkeit ausgegangen, wenn er den Weg zur Arbeit nicht schaffen kann. Aus körperlichen Gründen. Wenn man dann die Hindernisse mit Hilfsmitteln aus dem Weg räumen kann, dann ist er auch wieder erbwerbsfähig. Die Regelungen betreffen die Einschätzungen, welche RV, Versorgungsamt oder AfA zu Grunde legen müssen um die Erwerbsfähigkeit zu beurteilen. Wobei die auch noch unterschiedlich von Träger zu Träger ausfallen kann.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
| Hallo Kalle, ich sehe halt nur die Gefahr, dass damit Leute in die Erwerbsunfähigkeitsrente gedrängt werden, statt dass Sie Kraftfahrzeughilfe bekommen. Kerstin
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Hallo Kerstin! Sicherlich besteht die Gefahr. Aber wie Du aus Deiner Arbeit bei www.mobil-mit-behinderung.de weißt, ist die Kraftfahrzeughilfe für die meisten Leute ein Glücksspiel. Die Bewilligung dieser hängt von den Gnaden der Sachbearbeiter ab. Oder von den Gerichten. Ich habe 2004 meinen Wagen vom Sozi bekommen. Da habe ich aber 2 Jahre für kämpfen müssen. Und bis zum Oberverwaltungsgericht gehen müssen. Und seit Argezeiten haeb ich bisher noch von keinem gehört, der ein Auto über die KFZhilfe bekommen hätte. Problem ist doch, das SGBII-Bezieher von SGBXII-Leistungen ausgeschlossen sind. Und auch von SGB IX , da sich die Sachbearbeiter hier nicht auskennen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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