Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Kann mir Schmerzensgeld von der Leistung gekürzt werden?; in Forum: Information; Hallo, ich war in der vorletzten Woche unverschuldet in einen Autounfall verwickelt und werde noch einige Zeit lang erhebliche Schmerzen haben. Ein Anwalt kümmert sich um rechtliche Dinge aber ich ...

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Alt 23.10.2007, 22:05   #1
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Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 1
Standard Kann mir Schmerzensgeld von der Leistung gekürzt werden?

Hallo,


ich war in der vorletzten Woche unverschuldet in einen Autounfall verwickelt und werde noch einige Zeit lang erhebliche Schmerzen haben.

Ein Anwalt kümmert sich um rechtliche Dinge aber ich überlege gerade, ob mir die ARGE das eventuelle Schmerzensgeld für mich und mein Kind - und den Restwert für mein total beschädigtes Auto, sowie Verdienstausfall (ich habe einen Minijob und versuche auch gerade mich als Kleinunternehmerin auf die Beine zu stellen) - von den Leistungen kürzen wird/ darf. Oder ob mir z.B. vorgeschrieben wird, mit dem Geld so und so lange auszukommen.

Das wäre nicht nur finanziell schlimm für mich, da ich ein Auto (hauptsache zuverlässig) für meine wachsende Selbständigkeit benötige, aber auch psychisch, da ich dann mit (Schreck, Schmerzen und) kaputtem Auto bestraft bin und nicht weiß, wie ich mal endlich auf die Beine kommen soll. Das wäre ein erheblicher Schritt zurück. Das ist sicherlich keine Argumentation, die bei den Sacharbeitern zählt - ich weiß.

Meine Frage ist also, ob ich das eventuelle Schmerzensgeld sozusagen zu meiner "freien Verfügung" behalten darf (oder zumindest bis zu einer bestimmten "Obergrenze"?!) und auch, ob ich der ARGE eine Kopie der Krankmeldung einreichen muss. Wahrscheinlich schon, um belegen zu können, warum weder mein Minijob, noch meine Selbständigkeit derzeit Einnahmen bringt...

Ich bedanke mich herzlich für Erfahrungsberichte oder auch Einschätzungen.


Gruß

nathalie
nathalie ist offline  
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Alt 23.10.2007, 22:09   #2
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Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.154
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Schmerzensgeld ist privilegiertes Einkommen und darf nicht angerechnet werden.

Zitat:
Gleichfalls nicht angerechnet werden Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu, nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind.
http://www.sozialleistungen.info/con...einkommen.html

Geändert von andine (23.10.2007 um 22:14 Uhr)
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Alt 23.10.2007, 22:20   #3
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Registriert seit: 14.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.417
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Du wirst Dich noch wundern wieviel Du an Schmerzensgeld erhältst, viel mehr als ein paar Euro werden das kaum.

Ein Freund von mir hatte auch mal einen Unfall mit dem Motorrad gegen ein Auto (Auto hatte wohl voll Schuld), der rechte Unterarm war der länge nach derbe aufgeschnitten, als wenn jemand mit dem Schlachtermesser reingeschnitten hätte, Schmerzensgeld gab es 500 DM. Und eine fette Narbe gab es gratis dazu.
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Rechtsverdreher ist offline  
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Alt 23.10.2007, 22:23   #4
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Beiträge: 16.388
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Zitat:
Zitat von nathalie Beitrag anzeigen
Hallo,


ich war in der vorletzten Woche unverschuldet in einen Autounfall verwickelt und werde noch einige Zeit lang erhebliche Schmerzen haben.

Ein Anwalt kümmert sich um rechtliche Dinge aber ich überlege gerade, ob mir die ARGE das eventuelle Schmerzensgeld für mich und mein Kind - und den Restwert für mein total beschädigtes Auto, sowie Verdienstausfall (ich habe einen Minijob und versuche auch gerade mich als Kleinunternehmerin auf die Beine zu stellen) - von den Leistungen kürzen wird/ darf. Oder ob mir z.B. vorgeschrieben wird, mit dem Geld so und so lange auszukommen.

Das wäre nicht nur finanziell schlimm für mich, da ich ein Auto (hauptsache zuverlässig) für meine wachsende Selbständigkeit benötige, aber auch psychisch, da ich dann mit (Schreck, Schmerzen und) kaputtem Auto bestraft bin und nicht weiß, wie ich mal endlich auf die Beine kommen soll. Das wäre ein erheblicher Schritt zurück. Das ist sicherlich keine Argumentation, die bei den Sacharbeitern zählt - ich weiß.

Meine Frage ist also, ob ich das eventuelle Schmerzensgeld sozusagen zu meiner "freien Verfügung" behalten darf (oder zumindest bis zu einer bestimmten "Obergrenze"?!) und auch, ob ich der ARGE eine Kopie der Krankmeldung einreichen muss. Wahrscheinlich schon, um belegen zu können, warum weder mein Minijob, noch meine Selbständigkeit derzeit Einnahmen bringt...

Ich bedanke mich herzlich für Erfahrungsberichte oder auch Einschätzungen.


Gruß

nathalie
Zum Schmerzensgeld hat Andine schon das richtige geschrieben, die Krnakmeldung musst Du aber natürlich beibringen
__________________
Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort
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