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| Tags: arbeitsunfaehigkeit, begutachtung |
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| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit http://www.mds-ev.org/download/ABBA_2004.pdf |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Super Hintergrundinfo für diejenigen von uns, denen das demnächst bevorsteht. :daumen: Wo kriegst Du das bloß immer alles her? :) LG Luna |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
LG Luna | |
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| | #5 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| Zitat:
toll, dass du deine Erfahrungen weitergibst. Leider tun das nicht alle. Nur soviel, muss wg. Diskrepanzen mit Vermittler, der mich trotz AU mit "Einladungen" bombardiert, in Kürze zum Amtsarzt. | ||
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| wenn es heißt : Vorstellung beim Medizinischen Dienst - läuten bei mir sofort die Alarmglocken. Die behaupten unabhängig zu sein, dabei gehören sie organisatorisch zu den Krankenkassen. Denn von dort kommen die Aufträge und das Geld. Die Krankenkasse werden als Auftraggeber zwangsläufig ein Interesse daran haben, in erster Linie Kosten zu sparen. Vor diesem Hintergrund ist es wenig glaubhaft, wenn d. medizinische Dienst behauptet "er sei unabhängig". |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Du mußt wahrscheinlich zum Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes. Die sind für solche Abklärungen zuständig. Das ist etwas ganz anderes als der MDK.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 5
| Muß mal was "abladen" ;) Bei uns ist es noch schlimmer. Unser Landkreis ist eine "Optionskommune". Zuständig für AlG2 also das Landratsamt (ehemaliges SoZAmt d. LRA). Dieses unterhält ein eigenes Gesundheitsamt, das wiederum solche Prüfungen quasi für sich selbst durchführt. Ich beziehe seit Jan 05 AlG2 und bin aber seit Mrz 05 nach einer schweren Krebsoperation 100% EU. Ich hatte nach dem 1. Halbjahr dem LRA ein Attest meines Arztes vorgelegt, wonach ein Umzug (vorbeugend gegen Zwangsumzug meine Miete liegt etwas über "dem Satz") aufgrund meines gesundheitlichen Zustands (war auch gerade während einer Chemo) nicht zumutbar sei. Trotzdem musste ich mich bei deren eigenen MD daraufhin untersuchen lassen (der auch nichts anderes und das sogar auf längere Zeit konstatierte). Der Auftrag an den MD wg. der Untersuchung beinhaltete aber nicht ausschließlich oder hauptsächlich den Gesundheitszustand wg. eines möglichen Umzugs, sondern der Schwerpunkt lag auf Prüfung der Arbeitsfähigkeit. Und das obwohl ich meine Krankheit und die Umstände meines GdB durch Atteste/Berichte der örtlichen Uni-Klinik und der Reha-Klinik (nach der AHB) dargelegt hatte. Dasselbe passierte nach einem weiteren halben Jahr und so wie es aussieht, werde ich diese Prozedur alle weiteren Halbjahre durchstehen müssen. Vielleicht meinen die beim LRA, daß die Organe alle wieder nachwachsen, die man mir aus dem Bauch herausgeschnitten hat und ich dann wieder voll arbeiten könnte. Soviel zu den Med. Diensten bzw. wie sie "benutzt" werden... Grüße, Scrat. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Willkommen im Club! Diesen Blödsinn brauchte ich glücklicherweise nur 2x über mich ergehen zu lassen, denn der Arzt beim Amt machte dem ein Ende in dem er ein Gutachten schrieb das an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig ließ und auch telefonisch der SB einige nette Worte sagte! Nicht unterkriegen lassen :daumen: |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| Zitat:
lt. meinem vermittler sollte ich zum ärztl. Dienst und wurde deshalb auf meine - kennt ihr ja alle zur genüge - mitwirkungspflicht, aber nett geschrieben, hingewiesen. dieser bin ich selbstverständich nachgekommen. zu meiner überraschung erhalte ich heute einladung, allerdings nicht zum ärztl. dienst der agentur, sondern zum gesundheitsamt. als alg2-empfänger bin ich d. meinung - lasse mich gern belehren - dass d. ärztl. dienst d. agentur für mich zuständig ist. unerklärlich ist mir, wieso muss ich den fragebogen des ärztl. dienstes d. agentur ausfüllen, wenn ich beim gesundheitsamt vorstellig werden soll und warum muss die Ärztin/Arzt Gesundheitsamt von der schweigepflicht entbunden werden - die hat mich doch noch gar nicht gesehen ...... noch unerklärlicher ist mir, das ich eine schweigepflichtsentbindung für das sozialgericht unterzeichnen soll - irrtum oder scherz? | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Ich war beim Gesundheitsamt und ich denke das ist nur von Vorteil für Dich, ich weiß jetzt auch nicht wo der Unterschied ist, bei uns wurden alle Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose immer zur Begutachtung zum Gesundheitsamt geschickt, ich wusste gar nicht das das Arbeitsamt einen eigenen ärztlichen Dienst unterhält |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| Zitat:
bin immer davon ausgegangen, dass zur überprüfung meiner erwerbsfähigkeit als al2-empfänger der amtsarzt des ärztl. dienstes d. agentur gegen arbeit zuständig ist, weil meine arge keine optionskommune ist persönlich wäre ich lieber beim ärztl. dienst d. agentur gegen arbeit vorstellig geworden, weil sich dort schon eine vielzahl von ärztl. unterlagen befinden - das ständige anfertigen neuer kopien kostet nur zusätzlich geld, das wir alg2-empfänger nun wirklich nicht haben | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Ich vermute einmal, das der ärztliche Dienst in Deiner Arge/AgA ausgebucht ist und die nun auf das Gesundheitsamt zurückgreifen. Ich bin auch von einem externen Arzt untersucht worden. Meine Frau von der AfA. Versucht doch mal, schriftlich, um Untersuchung durch Arge zu ersuchen, da dort die Unterlagen vorliegen. Vielleicht hilfts ja.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| jajaja, als schwerbehinderter hat mans nicht leicht um schriftliche untersuchung durch arge habe ich bereits mit einem schreiben gleich zu beginn d. jahres gebeten - und um eine begründung für evtl. ablehnung gebeten - bis vor wenigen tagen hat man sich mucksmäuschenstill verhalten - suche nach einer formulierung, wie ich den klarmachen könnte, dass ich nur zum ärztl. dienst d. agentur f. arbeit gehen möchte werden behinderte in der arge nicht gesondert betreut - oder ist das mit dem ALG2-entfallen ? |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Auch das hat mittlerweile System: Schwerbehinderte AlgII-Empfänger werden derzeit nicht bei den AfA-Agenturen betreut sondern die Mitarbeiter (SB) der Arge müssen neben ihren "normalen" Fällen auch noch die Schwerbehinderten betreuen. Und die haben meistens null bis garkeine Ahnung über die Fördermöglichkeiten für Schwerbehinderte. Ich habe für einen Bekannten als Arbeitgeber bei der örtlichen Arge angerufen, um einen Schwerbehinderten einstellen zu können. Erst einmal mußte ich 3 Wochen trotz mehrfacher Nachfrage auf einen Rückruf warten und die Auskünfte, die ich dort bekam, waren unter aller S.. ! Gut das ich wußte, was wir wollten. Schwerbehinderte zu vermitteln gehört zu den schwierigeren Aufgaben und das könnte ja die ganze Statistik versauen. :twisted:
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Ausnahmen bestätigen die Regel, bei uns gibt es bei der ARGE extra Beauftragte für Schwerbehinderte, sie mussten sich nach der Neuordnung zwar erst "finden" aber nun gibt es wieder eine sogenannte Schwerbehinderten/Reha-Abteilung |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| von nix ne ahnung, aber davon jede menge - das gilt aber nicht nur, was die fördermittel für behinderte betrifft, dumm stellen oder immerzu behaupten, es ist kein geld da, obwohl im vergangenen jahr die hälfte d. fördermittel nicht abgerufen wurden, ist der tägliche sprachgebrauch vielleicht sollte ich mal in den Ratgeber für behinderte menschen reinschnuppern, habe immer gedacht, komme ohne durch ....... also kein anrecht mehr, auf "besondere" Betreuung zu bestehen? |
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| | #18 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.05.2006 Ort: NRW - MG
Beiträge: 43
| Hier bei uns gibt es auch die sogenannte Schwerbehinderten/Reha-Abteilung ab 50% kommt mann automatisch in diese abteilung |
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| Zitat:
eine schwerbehinderten/reha-abteilung in der ARGE oder Optionskommune ? vielleicht sollte ich mal den antrag stellen, auch dort zugeordnet zu werden; durch den gleichstellungsantrag habe ich 50 - oder ist das irrelevant | |
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