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| Tags: arbeitsunfaehigkeit, begutachtung |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| @ eisbär: Dann sollte man mitlachen und die ensprechenden Formulierungen um die Ohren schlagen. Solche Scherzkekse kenne ich auch, nachdem die dann den schriftlichen Antrag von mir bekommen hatten, lachten sie nicht mehr. Ab 30 % kann die Gleichstellung beantragt werden. Egal ob Du eine Arbeit hast oder eine suchst. Schau einmal mit unserer Suche oder im Bereich Schwerbehinderte nach, da habe ich auch schon mehrfach den Gesetzestext gepostet. Bin im Moment nicht an meine PC daheim, sonst hätte ich ihn nochmal gepostet.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.05.2006 Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 218
| das hier lese ich gerade http://www.mds-ev.org/download/ABBA_2004.pdf besonders aufschlussreich die Auslassungen zu "Auffälligkeiten" ab Seite 33. Kampf den Simulanten und arbeitsunwilligen Faulpelzen. oder solche Passagen, dass dein ALG-1 auf deine tatsächliche Leistungsfähigkeit in Stunden anteilig kürzbar ist, wenn du lange rumjammerst. |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Auch wenn man durch eine Krankheit oder behinderung eingeschränkt vermittelbar ist, kann das ALGI nicht anteilig gekürzt werden. Du bist dann eben nicht in alle Arbeiten vermittelbar.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.05.2006 Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 218
| Zitat:
Seite 17, Punkt 3.2.8 und 3.2.9 | |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Überredet. Aber das waren Richtlinien von 2004. Da wurde auch noch von Alg und Alhi geredet. Wie das nun seit 2005 ist, das weiß ich nicht. Da kenne ich mich nun nicht so aus.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| Zitat:
war vergangene Woche dort; den "Vorteil" sehe und spüre ich jeden Tag (Hämaton; können noch nicht einmal richtig Blutdruck messen) und dann erst d. üble Geruch in der Bude ...... | |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Tja macht SEINE Erfahrungen, bei mir gab es noch nicht mal eine Untersuchung, sondern nur ein Gespräch im Büro, weil meine Krankheitsgeschichte auch offensichtlich ist. Unangenehme Gerüche habe ich noch nicht mal im Krankenhaus erlebt |
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2006
Beiträge: 315
| die lieben Erfahrungen.... Untersucht wurde ich auch nicht; dafür ein nettes Gespräch auf meine Bitte hin wurde mir Akteneinsicht gewährt, das hat mir die Sprache verschlagen mein VM hat sich im Gesundheitsamt ausgeheult, darüber konnte ich noch schmunzeln, aber nicht mehr über die falschen Behauptungen, welche möglicherweise eine Verletzung d. Datenschutzes darstellen |
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| | #34 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 361
| Zitat:
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| | #35 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 33
| Hallöchen zusammen... Ich musste auch zum ärztlichen Dienst. Das ist ja auch nichts verwerfliches... wenn man ein "Wehwehchen" hat, dann darf es meinetwegen auch gesondert "kontrolliert" werden. Ich muss erwähnen, daß ich bereits zum zweiten Mal beim ärztlichen Dienst war. Das erste Mal vor knapp 3 Jahren, da ging es um eine Untersuchung bzgl. körperlicher Belastbarkeit (Rücken). Seit einigen Monaten leide ich unter einer Krankheit (essentieller Tremor), die mich unterschiedlich stark im Alltag beeinflusst, sowohl physisch als auch psychisch. Meine Ärztin attestierte mir eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und daraufhin folgte natürlich eine Einladung zum ärztlichen Dienst. Auf mein "Leiden" angesprochen, war noch vor Untersuchungsbeginn der kluge Spruch "Dann müssen sie weniger Alkohol trinken" zu hören. Das nenne ich doch Kompetenz ! @ Müllemann - Bei der Blutabnahme musste die Ärzin den ersten (sehr schmerzhaften) Versuch erfolglos abbrechen und bat dann darum es erneut probieren zu dürfen.... Du bist da also nicht ganz alleine *tröst*. Ergebnis der Untersuchung: Ich bin Vollzeit arbeitsfähig. Einzige Einschränkung besteht bei Präzisionsarbeit der Hände. Nun die plötzliche Heilung: Während mir beim ersten Besuch bestätigt wurde, daß ich nur leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ausüben darf... darf ich mit einem Kampfgewicht von gerade mal 65 Kilo nun plötzlich schwere Lasten heben und tragen ! Zu diesem Ergebnis kam die Ärztin, nachdem ich ein paar Kniebeugen gemacht habe, mich einmal beugen durfte und sie ein wachsames Auge auf meinen bekleideten Rücken warf... Hätte ich evtl nicht sagen sollen, daß ich zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Schmerzen hatte ?! *g* Lieber das blaue vom Himmel lügen und jederzeit wehleidig erscheinen ? Ich habe meiner Sachbearbeiterin sofort mein Unverständnis bzgl. der Untersuchung und dem Ergebnis mitgeteilt. Aber es zählt einzig und alleine das, was da auf dem Papier steht... unabhängig davon, ob ich nun Schmerzen habe oder mit meiner Erkrankung Schwierigkeiten im Alltag habe. Das muss ich zunächst einmal verdauen und meine Gedanken sammeln. Die Sachbearbeiterin ist aber eine sehr liebe und verständnisvolle Dame. Manchmal kann man auch Glück haben. Ich hoffe sie entpuppt sich nicht noch als Wolf im Schafspelz... Gruß (Un)Glücksrabe |
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.07.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 7
| Ich habe einige Psycho Sachen, und meine Bearbeiterin hat mich deshalb zum Ärzt. Dienst überwiesen, nun bekam ich eine "Einladung" von einem Arzt in einer Praxis Und obwohl ich keinerlei Schweigepflicht aufgehoben habe, höre ich doch das bei meinem Hausarzt angerufen wurde Was ist da los? Bin ALG 2 Empfänger in Berlin Ist das die übliche Methode? |
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| | #37 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 19
| Zitat:
Ich denke, ich falle da rein. Ich wurde während der AU gekündigt, da ich in Probezeit war ging das. Aber was bin ich dann, wenn nicht arbeitslos? | |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Ganz simpel "arbeitsunfähig". Arbeitslos im Sinne des SGB II bist du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 2.958
| Zitat:
dann ist aber der doktor dran!
__________________ Bin in Zukunft nicht mehr so oft online. | |
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| | #40 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 19
| Hallo Rüdiger, danke Dir dafür. Ich dachte, das wäre was besonderes......dass ich AU und nicht arbeitslos bin ist mir klar, aber nach der AU bin ich es ja trotzdem. |
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