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kein_lohn_unter10

Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit; in Forum: Information; @ eisbär: Dann sollte man mitlachen und die ensprechenden Formulierungen um die Ohren schlagen. Solche Scherzkekse kenne ich auch, nachdem die dann den schriftlichen Antrag von mir bekommen hatten, lachten ...
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Alt 20.05.2006, 22:24   #26
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@ eisbär:
Dann sollte man mitlachen und die ensprechenden Formulierungen um die Ohren schlagen.

Solche Scherzkekse kenne ich auch, nachdem die dann den schriftlichen Antrag von mir bekommen hatten, lachten sie nicht mehr.

Ab 30 % kann die Gleichstellung beantragt werden. Egal ob Du eine Arbeit hast oder eine suchst.
Schau einmal mit unserer Suche oder im Bereich Schwerbehinderte nach, da habe ich auch schon mehrfach den Gesetzestext gepostet. Bin im Moment nicht an meine PC daheim, sonst hätte ich ihn nochmal gepostet.
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Alt 20.05.2006, 22:42   #27
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das hier lese ich gerade
http://www.mds-ev.org/download/ABBA_2004.pdf

besonders aufschlussreich die Auslassungen zu "Auffälligkeiten" ab Seite 33. Kampf den Simulanten und arbeitsunwilligen Faulpelzen.

oder solche Passagen, dass dein ALG-1 auf deine tatsächliche Leistungsfähigkeit in Stunden anteilig kürzbar ist, wenn du lange rumjammerst.
eisbaer ist offline  
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Alt 20.05.2006, 23:00   #28
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Auch wenn man durch eine Krankheit oder behinderung eingeschränkt vermittelbar ist, kann das ALGI nicht anteilig gekürzt werden.

Du bist dann eben nicht in alle Arbeiten vermittelbar.
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Alt 20.05.2006, 23:19   #29
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Zitat:
Zitat von kalle
durch eine Krankheit oder behinderung eingeschränkt vermittelbar ist, kann das ALGI nicht anteilig gekürzt werden.
.
Liest sich aber anders:
Seite 17, Punkt 3.2.8 und 3.2.9
eisbaer ist offline  
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Alt 20.05.2006, 23:32   #30
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Überredet. Aber das waren Richtlinien von 2004. Da wurde auch noch von Alg und Alhi geredet.
Wie das nun seit 2005 ist, das weiß ich nicht. Da kenne ich mich nun nicht so aus.
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Alt 23.07.2006, 12:09   #31
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Zitat:
Zitat von Arania
Ich war beim Gesundheitsamt und ich denke das ist nur von Vorteil für Dich, ich weiß jetzt auch nicht wo der Unterschied ist, bei uns wurden alle Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose immer zur Begutachtung zum Gesundheitsamt geschickt, ich wusste gar nicht das das Arbeitsamt einen eigenen ärztlichen Dienst unterhält

war vergangene Woche dort; den "Vorteil" sehe und spüre ich jeden Tag (Hämaton; können noch nicht einmal richtig Blutdruck messen) und dann erst d. üble Geruch in der Bude ......
Müllemann ist offline  
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Alt 23.07.2006, 12:11   #32
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Tja macht SEINE Erfahrungen, bei mir gab es noch nicht mal eine Untersuchung, sondern nur ein Gespräch im Büro, weil meine Krankheitsgeschichte auch offensichtlich ist.

Unangenehme Gerüche habe ich noch nicht mal im Krankenhaus erlebt
Arania ist offline  
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Alt 23.07.2006, 12:22   #33
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die lieben Erfahrungen....

Untersucht wurde ich auch nicht; dafür ein nettes Gespräch

auf meine Bitte hin wurde mir Akteneinsicht gewährt, das hat mir die Sprache verschlagen

mein VM hat sich im Gesundheitsamt ausgeheult, darüber konnte ich noch schmunzeln, aber nicht mehr über die falschen Behauptungen, welche möglicherweise eine Verletzung d. Datenschutzes darstellen
Müllemann ist offline  
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Alt 26.09.2006, 23:37   #34
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Standard Re: Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit

Zitat:
Zitat von bschlimme
Anleitung zur
sozialmedizinischen Beratung und
Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit


http://www.mds-ev.org/download/ABBA_2004.pdf
Faustus ist offline  
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Alt 25.06.2007, 14:31   #35
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Hallöchen zusammen...

Ich musste auch zum ärztlichen Dienst. Das ist ja auch nichts verwerfliches... wenn man ein "Wehwehchen" hat, dann darf es meinetwegen auch gesondert "kontrolliert" werden.

Ich muss erwähnen, daß ich bereits zum zweiten Mal beim ärztlichen Dienst war. Das erste Mal vor knapp 3 Jahren, da ging es um eine Untersuchung bzgl. körperlicher Belastbarkeit (Rücken).

Seit einigen Monaten leide ich unter einer Krankheit (essentieller Tremor), die mich unterschiedlich stark im Alltag beeinflusst, sowohl physisch als auch psychisch. Meine Ärztin attestierte mir eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und daraufhin folgte natürlich eine Einladung zum ärztlichen Dienst.

Auf mein "Leiden" angesprochen, war noch vor Untersuchungsbeginn der kluge Spruch "Dann müssen sie weniger Alkohol trinken" zu hören. Das nenne ich doch Kompetenz !

@ Müllemann - Bei der Blutabnahme musste die Ärzin den ersten (sehr schmerzhaften) Versuch erfolglos abbrechen und bat dann darum es erneut probieren zu dürfen.... Du bist da also nicht ganz alleine *tröst*.

Ergebnis der Untersuchung:

Ich bin Vollzeit arbeitsfähig. Einzige Einschränkung besteht bei Präzisionsarbeit der Hände.

Nun die plötzliche Heilung:

Während mir beim ersten Besuch bestätigt wurde, daß ich nur leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ausüben darf... darf ich mit einem Kampfgewicht von gerade mal 65 Kilo nun plötzlich schwere Lasten heben und tragen !

Zu diesem Ergebnis kam die Ärztin, nachdem ich ein paar Kniebeugen gemacht habe, mich einmal beugen durfte und sie ein wachsames Auge auf meinen bekleideten Rücken warf...

Hätte ich evtl nicht sagen sollen, daß ich zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Schmerzen hatte ?! *g* Lieber das blaue vom Himmel lügen und jederzeit wehleidig erscheinen ?

Ich habe meiner Sachbearbeiterin sofort mein Unverständnis bzgl. der Untersuchung und dem Ergebnis mitgeteilt. Aber es zählt einzig und alleine das, was da auf dem Papier steht... unabhängig davon, ob ich nun Schmerzen habe oder mit meiner Erkrankung Schwierigkeiten im Alltag habe.

Das muss ich zunächst einmal verdauen und meine Gedanken sammeln.

Die Sachbearbeiterin ist aber eine sehr liebe und verständnisvolle Dame. Manchmal kann man auch Glück haben. Ich hoffe sie entpuppt sich nicht noch als Wolf im Schafspelz...

Gruß (Un)Glücksrabe
Glücksrabe ist offline  
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Alt 02.07.2007, 10:24   #36
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Ich habe einige Psycho Sachen, und meine Bearbeiterin hat mich deshalb zum Ärzt. Dienst überwiesen, nun bekam ich eine "Einladung" von einem Arzt in einer Praxis

Und obwohl ich keinerlei Schweigepflicht aufgehoben habe, höre ich doch das bei meinem Hausarzt angerufen wurde

Was ist da los? Bin ALG 2 Empfänger in Berlin

Ist das die übliche Methode?
inVivo ist offline  
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Alt 17.11.2007, 23:48   #37
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Zitat:
Ein Versicherter, der während der AU gekündigt wurde, ist nicht „arbeitslos“ i. S. des SGB III.
was heißt das denn genau?
Ich denke, ich falle da rein.
Ich wurde während der AU gekündigt, da ich in Probezeit war ging das.
Aber was bin ich dann, wenn nicht arbeitslos?
Gabi73 ist offline  
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Alt 17.11.2007, 23:52   #38
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Zitat:
Zitat von Gabi73 Beitrag anzeigen
was heißt das denn genau?
Ich denke, ich falle da rein.
Ich wurde während der AU gekündigt, da ich in Probezeit war ging das.
Aber was bin ich dann, wenn nicht arbeitslos?
Ganz simpel "arbeitsunfähig". Arbeitslos im Sinne des SGB II bist du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
__________________
Gruß
Rüdiger
Rüdiger_V ist offline  
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Alt 18.11.2007, 08:06   #39
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Cool

Zitat:
Zitat von inVivo Beitrag anzeigen
Ich habe einige Psycho Sachen, und meine Bearbeiterin hat mich deshalb zum Ärzt. Dienst überwiesen, nun bekam ich eine "Einladung" von einem Arzt in einer Praxis

Und obwohl ich keinerlei Schweigepflicht aufgehoben habe, höre ich doch das bei meinem Hausarzt angerufen wurde

Was ist da los? Bin ALG 2 Empfänger in Berlin

Ist das die übliche Methode?
und der hat wohl fröhlich drauflos erzählt ...
dann ist aber der doktor dran!
__________________
Bin in Zukunft nicht mehr so oft online.
ofra ist offline  
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Alt 20.11.2007, 13:26   #40
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Hallo Rüdiger,
danke Dir dafür.
Ich dachte, das wäre was besonderes......dass ich AU und nicht arbeitslos bin ist mir klar, aber nach der AU bin ich es ja trotzdem.
Gabi73 ist offline  
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