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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

Klinik-Aufenthalt - Kürzung Regelsatz?; in Forum: Information; Hallo, ab kommenden Donnerstag bin ich für längere Zeit stationär in einer Klinik im Schwarzwald. Plichtbewusst wie ich es nun mal bin , habe ich es heute persönlich dem örtlichen ...
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Alt 30.04.2007, 21:10   #1
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Standard Klinik-Aufenthalt - Kürzung Regelsatz?

Hallo,

ab kommenden Donnerstag bin ich für längere Zeit stationär in einer Klinik im Schwarzwald.

Plichtbewusst wie ich es nun mal bin , habe ich es heute persönlich dem örtlichen Jobcenter mitgeteilt. Leider hatte mein Freund heute keine Zeit, sodass ich ohne Zeugen dort war.

Die Sachbearbeiterin meinte, mein Regelsatz würde um ca. 100 € gekürzt, da ich in der Klinik ja verpflegt werde.

Aber hallo, brauche ich in der Klinik deshalb kein Geld? Ich möchte ja auch mal weg gehen, und da ich sportlich sehr aktiv bin, trinke ich auch sehr viel am Tag (Mineralwasser ca 2 Liter). Das wird in der Klinik nicht gestellt.

Was kann ich tun?
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Liebe Grüße

Ela

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Geändert von Emanuelle (30.04.2007 um 21:14 Uhr).
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Alt 30.04.2007, 22:31   #2
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Beiträge: 461
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Hallo,

du schreibst : " Die Sachbearbeiterin meinte, mein Regelsatz würde um ca. 100 € gekürzt, da ich in der Klinik ja verpflegt werde."

Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile von den Sozialgerichten. Ein sehr umstrittenes Thema also.

Die nicht für alle verbindlichen Durchführungshinweise zu § 9 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Bereitgestellte Verpflegung ist mit einem Wert von 35 v.H.
der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 zu berücksichtigen.

Wert der vollen Verpflegung (35 v.H. der Regelleistung): 120,75 €


Nachlesen kann man das bei Randziffer 9.13

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf

Ansonsten muss jeder sein persönliches Urteil mit Widerspruch und Klage selber erstreiten.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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Alt 30.04.2007, 23:36   #3
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Ort: Hamburg
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Zitat:
Auszug eines Gerichtsurteils
.......Eine Leistungsminderung kann daher nur dann in Betracht kommen, wenn die erhaltene Verpflegung als Einkommen des Klägers nach § 11 SGB II zu berücksichtigen ist. Darunter fallen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme bestimmter Sozialleistungen. Beim Geldeswert muss es sich aber um einen Marktwert handeln, d.h. die Sachleistung muss jederzeit in Geld tauschbar sein (vgl. Brühl in LPK - SGB II, § 11 Rnd.-Note 11. und LPK SGB XII, § 82 Rnd.-Note 34). An dieser Tauschbarkeit fehlt es nach Auffassung der Kammer, denn der Kläger hatte keine Möglichkeit die erhaltene Verpflegung in einen entsprechenden Barbetrag zu tauschen. Er hat lediglich die Möglichkeit, die angebotene Verpflegungsleistung in Anspruch zu nehmen oder aber an den Mahlzeiten nicht teilzunehmen. Daher fehlt es der gewährten Verpflegung an der nach § 11 SGB I Satz 1 SGB II erforderlichen Marktfähigkeit (vgl. Urteil des SG Freiburg vom 24.10.06 - S 9 AS 1557/06 -; Urteil des SG Mannheim vom 23.02.07 - L 13 AS 14/06 ER -; Urteil des SG Koblenz vom 20.04.06 - S 13 AS 229/05 - und Urteil des SG Karlsruhe vom 9.01.07, a.a.O.).

Die Nichtanrechnung der Verpflegung bei stationären Aufenthalt ist auch sachgerecht und entspricht dem Pauschalisierungsgedanken der Regelleistung. Der Kläger hat zwar durch die Verpflegung im Krankenhaus Aufwendungen erspart, doch entstehen im Zusammenhang mit diesem Aufenthalt typischerweise Mehraufwendungen - wie z.B. Kommunikationskosten oder Kleidungsbedarf - die bei der Festsetzung des Regelsatzes nicht berücksichtigt werden konnten. Wird dem Kläger nun kein Betrag für die erhaltnen Verpflegung abgezogen, so ist dies ein gerechter Ausgleich dafür, dass er während des stationären Aufenthaltes sonst nicht anfallende Aufwendungen tätigen muss........
Quelle hier
Leider gibt es auch gegenteilige Gerichtsurteile.
Das kannst du z.B. hier nachlesen.
Mal wird so, und mal so entschieden.
Da kann man eben sehen, Hartz4 ist ne reine Auslegungssache.

Geändert von Heiko1961 (30.04.2007 um 23:53 Uhr).
Heiko1961 ist offline  
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Alt 01.05.2007, 00:45   #4
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Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
Standard Klinik Aufenthalt Kürzung Regelsatz

Hallo Emanuelle,
herzlichen Glückwunsch, dann sind wir ja schon zu zweit.
Auch mir ist der Regelsatz gekürzt worden. Für Mai um 116.45 € und Juni um nochmals 56,75 € weil ich auch am Donnerstag zur Krankenhausbehandlung in die Schweiz fahre, wegen meiner Neurodermitis. War heute beim Anwalt er hat Widerspruch eingelegt, weil in meiner Sache nunmehr 8 Klagen vor SG anhängig. Habe Dir etwas rausgesucht, die diese Kürzungen alle verneinen.
Leg auf jeden Fall, morgen noch den Widerspruch ein.
Das SG Detmold hat verneint, fehlt mir aber AZ.
Das SG FReiburg hat auch nein gesagt.
Diese Gerichte haben alle nein zur Kürzung gesagt.

LSG NRW L 20 B 304/06 AS ER vom 10.1.07

SG Schleswig S2 AS 12/07 ER vom 26.1.07

SG Gotha S 26 AS 748/06 vom 10.11.06

SG Mannheim S 4 AS 3966/06 vom 7.3.07

SG Heilbronn S 7 AS 4471/06 vom 22.2.07

SG Mannheim S9 AS 3882/06

Diese Urteile stehen auch teilweise im Sozialticker unter Rubrik Gesundheit Rente.
Auf jedenfall hast Du hier genug Urteile, auch aus verschiedenen Landesteilen, wo Du Deinen Widerspruch mit begründen kannst.
Klar Emanuelle, wenn die ins Krankenhaus oder Kur kommen, brauchen die kein Geld, die brauchen nichts zu trinken zusätzlich, stehen auch nach einer Wanderung daneben, wenn andere sich eine Tasse Kaffe trinken. Aber Gott sei Dank, scheinen allmählich ein paar Richter mit einem gesunden Menschenverstand ans Ruder zu kommen. Auch scheine die, es leid zu sein, immer wieder die fast gleichen Akten mit anderen Personen auf den Tisch zu kommen.
Hast Du einen Bekleidungsantrag gestellt, nach § 23 wegen Krankenhausaufenthalt? Wenn Du Sport machst, brauchtst Du doch bestimmt Trainingsanzug, Unterwäsche, Pullover Hose, Bademantel und der gleichen.
In der Klinik wo ich hin komme, bin ich sofort einmal 40,00 € los für Schlüssel und dergleichen.
Da die Bearbeitung ja in Deiner Kurzeit fällt, stell sicher, dass Du die Entscheidung des Widerspruch auch evtl. während Deiner Kurzeit gewahr wirdst, wegen den Fristen. Sollten die ausnahmsweise schnell arbeiten, den Widerspruch innerhalb von 8 Tagen bearbeiten und abschlägig bescheiden, könntest Du in Pretullie kommen, falls Du länger als 5 Wochen im Schwarzwald bleiben solltest. Denn der abschlägige Widerspruchsentscheid hat auch nur 4 Wochen Zeitspanne bis zur Klage. Also steh hier Gewehr bei Fuß.
Zu Deiner letzten Frage, wirst nichts anderes machen können, wenn Du dort nicht ohne Geld sein willst, Freunde und Bekannte, Eltern anpumpen zu müssen.
Wünsche Dir trotzdem einen schönen Aufenthalt, halt aber die Fristen im Hinterkopf. MFG Helga Ulla
Helga Ulla ist offline  
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Alt 02.05.2007, 06:20   #5
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Benutzerbild von Paula06
 
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Hallo und Guten Morgen zusammen,

dazu habe ich auch eine Frage,

ich wollte bald mit meiner kleinen Tochter zur Kur.
Sie ist Dauererkältet, hat oft eitrige Mandelentzündungen, Mittelohrentzündungen, usw. und ich bin eh psychisch angeschlagen.

Wird mein Regelsatz dann auch gekürzt wenn ich eine Mutter Kind Kur mache ?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß

Paula06
Paula06 ist offline  
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Alt 02.05.2007, 09:03   #6
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Habe dazu auch eine Frage : meine Mutter bekommt auch ALGII und muss demnächst wieder in eine Klinik ( es sollen Nach-OP erfolgen von einem Unfall von vor 2 Jahren). Ihr wurde gesagt von 3 Stellen ( Arzt, weiterer Arzt und Klinik) dass sie auch als HartzIV-Empfänger Tagegeld zu zahlen hat. Sie könnte es erst am Jahresende über die krankenkasse abrechnen. Diese sagte es später auch aus.
Wie denn nun ? Man bekommt Leistungskürzung weil man Krankenhausfraß bekommt, den man selber zahlen muss ???
Ich würde die Kürzung ja irgendwie noch verstehen können, wenn man kein Tagegeld bezahlt. Aber so ?
Weiß da jemand bescheid ?


Ich kann nur sagen : ich habe mich ( ohne Anwalt) mit der ARGE rumgeschlagen als ich einen Platz in er Tagesklinik bekommen sollte. Da sollte die Hälfte von 35 % gekürzt werden, aber gleichzeitig hätte ich in der zeit höhere Ausgaben gehabt und vorschießen bzw auslegen konnte ich nicht und dann auf eine nachzahlung hoffen. Ich kämpfte zwar, aber der Platz war dann leider weg
Tappsi ist offline  
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Alt 02.05.2007, 09:05   #7
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Zitat:
Zitat von Helga Ulla Beitrag anzeigen
Leg auf jeden Fall, morgen noch den Widerspruch ein.
Das SG Detmold hat verneint, fehlt mir aber AZ.
Das SG FReiburg hat auch nein gesagt.
AZ Detmold : Sozialgericht Detmold S 9 AS237/05
Sozialgericht Freiburg S 9 AS 1557/06
Tappsi ist offline  
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Alt 02.05.2007, 10:21   #8
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Es ist korrekt das man auch als ALG II-Empfänger das Tagegeld zahlen muss, inwieweit man mit der Krankenkasse verhandeln kann ist sicher von Kasse zu Kasse verschieden
Arania ist gerade online  
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Alt 02.05.2007, 10:45   #9
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Es ist korrekt das man auch als ALG II-Empfänger das Tagegeld zahlen muss, inwieweit man mit der Krankenkasse verhandeln kann ist sicher von Kasse zu Kasse verschieden
Eben, das ist der Knackpunkt, wo man sich doch aufregen kann.
Man muss also 10 (?) € am tag zahlen, 10 € hat man nicht zum Essen als ALGII-Empfänger. Also ich bekomme 311 € Regelsatz und davon muss ich noch teils Miete und andere rechnungen zahlen und habe 115 € im ganzen Monat zum Essen. Sehr viel anders gehts z.b. meiner Mutter auch nicht. Und dann 35 % kürzen. Heißt also : man hat gar kein Geld mehr für Essen/ Getränke usw. Und ist vielleicht nur 14 tage im krankenhaus, zahlt das Tagegeld. und wovon lebt man die restlichen 2 Wochen oder woher kommt das Geld fürs Tagegeld ?
Tappsi ist offline  
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Alt 02.05.2007, 10:45   #10
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Danke für eure Antworten.

Von der Zuzahlung bin ich befreit. Für Mai wurde der Regelsatz noch in voller Höhe überwiesen, das heißt dann ja wohl, dass mir im Juni zweimal abgezogen wird? Ich muss mit einem Klinik-Aufenthalt von zwei - drei Monaten rechnen.

Sobald ich den Änderungsbescheid habe, werde ich dann Widerspruch einlegen, ich habe zum Glück vor Ort jemanden, der sich darum kümmert. Zur Bearbeitung der Widersprüche brauchen die hier eh 3 - 4 Monate.
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Liebe Grüße

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Geändert von Rüdiger_V (27.07.2007 um 22:54 Uhr). Grund: auf Wunsch Ort unkenntlich gemacht
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Alt 02.05.2007, 13:34   #11
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Es ist korrekt das man auch als ALG II-Empfänger das Tagegeld zahlen muss, inwieweit man mit der Krankenkasse verhandeln kann ist sicher von Kasse zu Kasse verschieden
Doch sobald man zuzahlungsbefreit ist, rechnet die Klinik direkt mit der Krankenkasse ab. So war es jedenfalls bei meiner Frau.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 02.05.2007, 13:37   #12
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Das ist genau das was man verhandeln sollte, ich weiss nicht ob alle Kassen das von sich aus so handhaben
Arania ist gerade online  
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Alt 02.05.2007, 13:48   #13
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Ich habe ja schon mein Befreiungskärtchen, da ich mit Medikamentenzuzahlung, Praxisgebühren und auch Krankenhausaufenthalt die 82 € überschritten habe.

Ela zahlt nicht, nie nie nicht.

Die Klinik muss da auch nichts mit der AOK verrechnen, da die Kliniken diese Zuzahlung ja eh nicht behalten, sondern an die zuständige Krankenkasse weiterleiten müssen.
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Liebe Grüße

Ela

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Geändert von Emanuelle (02.05.2007 um 13:56 Uhr). Grund: sachlich korrigiert
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Alt 02.05.2007, 16:47   #14
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ich finde das ätzend.

man wird gleich 2x abgezockt 1x zuzahlung und dann noch kürzung von der Arge
und wenn man dann aus dem Krankenhaus entlassen wird ist man pleite. es sei den man nimmt sich vom Krankenhaus noch ein grosses Carepaket mit.


lg hartzhasser
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und nicht Hartzen.
hartzhasser ist offline  
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Alt 02.05.2007, 17:00   #15
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Zitat:
Zitat von hartzhasser Beitrag anzeigen
ich finde das ätzend.

man wird gleich 2x abgezockt 1x zuzahlung und dann noch kürzung von der Arge
und wenn man dann aus dem Krankenhaus entlassen wird ist man pleite. es sei den man nimmt sich vom Krankenhaus noch ein grosses Carepaket mit.


lg hartzhasser
Das scheint ja der Sinn zu sein. ENTWEDER abkratzen, weil man behandlung nicht bekommt oder abkratzen, weil man nichts zu fressen mehr hat. Hauptsache der schmarotzende Pöbel ist weg .
Tappsi ist offline  
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Alt 02.05.2007, 17:05   #16
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Ich hab gestern erst irgendwo in den Weiten des Internets ein Urteil gefunden, oder war es ein Gesetz(?) in dem stand, dass bei Krankenhaus - und Kuraufenthalt unter 6 Monaten die Arge nicht kürzen darf.
Und viele sind auch nicht befreit, weil sie die 80€ Eigenanteil im Vorraus nicht zahlen (können) und müssen die Eigenbeteiligung bis zu diesem Betrag erstmal selbst zahlen, allerdings muss man erstmal mit dem vollen Betrag in Vorkasse gehen.

Ich geh nachher noch mal auf die Suche im www. vielleicht finde ich den Artikel wieder....

....jetzt gibbet aber erstmal Futter!

Gruß
Nimrodel
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Alt 02.05.2007, 17:12   #17
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Hi Ela,
wenn du das gleich richtig angehst, wird dir nichts gekürzt, das Tagegeld musst du dann auch nicht bezahlen und zum Trinken bekommst du auch genug.
Toi toi toi, und halte die Ohren steif.;)
Heiko1961 ist offline