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| Tags: klinikaufenthalt, kuerzung, regelsatz |
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| | #51 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 17
| Zitat:
komme sehr gerne auf Dein Angebot zurück.werde demnächst hoffe ich mal eine persönliche Einladung zur "Teilhabe am Arbeitsleben " da es ja nur um meine Person geht(Antrag am 6.07.07 schon an Vorzimmer von Direktorin der AA abgeben,da Sachbearbeiter an diesem besagten Tag für meinen persönlichen Termin (Freitags)zur Abgabe des Antrages einen Termin außer Haus hatte,wurde aber zwei Tage später Montags um acht Uhr morgens von Sachbearbeiter angerufen,wobei Er mir mitteilte ich bräuchte nicht mehr vorbei zukommen,es wäre jetzt klar die DRV wäre nach Prüfung des Antrages zuständig.(Montags morgen 8 Uhr)Würde Dir gerne noch ein paar Unklarheiten bzw.Widersprüche von Jobbörse sowie von Arge Böblingen.Sowie Unterlagen von Vdk Stuttgart die für mich Klage eingereicht haben,gegen schriftliche Ablehnung meines Widerspruches,oder noch ein paar Schreiben an Jobbörsenleiter von BB,wegen meiner Fallmanagerin und wie darauf reagiert wird.Du kannst mich persönlich erreichen per Mail unter reiner_man@hotmail.com oder tel.o178 4870964, Vielen Dank für Deine Antwort LG Reiner bzw | |
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| | #52 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 17
| Zitat:
erstmal Danke für Antwort ,bin ganz Deiner Meinung bin schon an Rüdiger ran getreten per Mail. Klage habe ich auch eingereicht über Vdk, ich hoffe das ich bei der Schnelligkeit der Sozialgerichte noch in diesem Leben ein Urteil zu erhalten Liebe Grüsse Antony | |
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| | #53 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 6
| Hallo habe hier eigentlich bisher immer nur gelesen und jetzt weis ich nicht weiter. Auf grund einer ungeplanten Nieren Kollik musste ich Stationär in einer Klinik bleiben. Da mir die Arge fast zeitgleich Stellen geschickt hatte meldete meine Frau diesen Aufenthalt umgehend der Arge. Ich wurde 2 mal Operiert damit es mir Gesundheitlich wieder besser geht. So nun aber zum Problem. Ich bin heute also entlassen worden und promt war Post von der Arge da. Das ich mich auf die Stellen nicht beworben habe konnten die schon verstehen. Aber nun rechnen die mir ein Einkommen an! Hallo? wie jetzt einkommen? Woher? Dachte ich mir dann ersteinmal. Nun stöberte ich hier so rum und fand diesxen Thread hier. Das Einkommen wird für den Monat August noch mit 44,53 € und bis November schonmal mit Monatlich 121,45 € angerechnet. Kann ich jetzt davon ausgehen das die mit diesem Einkommen das Essen im Krankenhaus meinen? Lohnt es sich einen Wiederspruch gegen diesen heute erhaltenen Bescheid einzulegen oder mahlen da die Mühlen des Gesetzes viel zu langsam? Ich hoffe das ihr mir schnell auf diese Fragen bezüglich der KG |
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| | #54 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 17
| Zitat:
ja auf jedenfall schriftlich Widerspruch einlegen falls Widerspruch abgelehnt wird der Arge mitteilen wird Klage bei Sozialgericht eingereicht. gruß Reiner | |
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| | #55 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
| Hey Thill Kill, leider kann man den SBs nicht einmal etwas von den Erkrankungen abgeben, Nierenkoloken sind etwas sehr feinees. Man weis nicht mehr ob man Männchen oder Weibchen ist. Widerspruch einlegen, Widerspruchsablehnung abwarten und dann zum RA und klagen. Mittlerweile haben 10 Gerichte diese Praktiken der Arge mit Urteilen und Beschlüsse verworfen. Es kann nicht angehen, dass man als Allg2 Empfänger teilweise ja noch nicht einmal an Massnahmen der Kliniken teinehmen kann, weil man noch zusätzlich die Gelder gekürzt bekommt. Seh mal auf Seite 2, dort ist ein Widerspruch als PDF Datei eingesetzt, wenn Du nicht allein zurecht kommst. Ob die SBs auch ohne Geld in ein KK gehen.? Oder diese Proletenrichter, die durch die Höhe Ihrer Bezüge nicht am normalen Leben teilnehmen und den Argen noch recht geben. Soviel geistigen Dünnschiss müßte mit einer Erhöhung eines Taschengeldes für im KK und Rehamassnahme befindlichen Gusi und Allg 2 Empfänger bestraft werden. In einem noch nicht rechtskräftigen Urtei des VG Bremen steht ein Satz, den sich die Argen merken sollten. Die Berücksichtigung freier Verpflegung bei stationärem Aufenthalt lässt weder eine Kürzung der Regelleistung noch eine Einkommensanrechnung auf die Regelleistung zu. Weiteres entnimm den vorangegangenen Beiträgen. Kopf hoch und kämpfen. |
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| | #56 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.09.2005 Ort: Minden / NRW
Beiträge: 110
| Nur ein ganz kleines bischen off-Topic ....... Es gibt da eine Unterschriftenaktion, die bereits praktizierte Kürzung des Regelsatzes beim SGB XII ein. Mitunterzeichnen wäre eine gute Idee.
__________________ Gruß Detlef Müller, Minden STOPP - Keine Kürzungen des Regelsatzes bei stationären Behandlungen | WEITEREMPFEHLEN |
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