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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

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Alt 30.07.2007, 21:27   #51
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Zitat:
Zitat von Rüdiger_V Beitrag anzeigen
Hasr du es denn schon probiert?

Das Recht auf Anwesenheit eine Zeugens gibt dir §13 SGB X. Und es funktioniert nach meiner Erfahrung auch bei den meisten Argen, ich zumindest hatte bei den Argen Waiblingen, Schorndorf und Esslingen nie ein Problem.

Ich stelle mich auch in Böblingen gerne als Begleitung zur Verfügung.
Hallo Rüdiger,
komme sehr gerne auf Dein Angebot zurück.werde demnächst hoffe ich mal eine persönliche Einladung zur "Teilhabe am Arbeitsleben " da es ja nur um meine Person geht(Antrag am 6.07.07 schon an Vorzimmer von Direktorin der AA abgeben,da Sachbearbeiter an diesem besagten Tag für meinen persönlichen Termin (Freitags)zur Abgabe des Antrages einen Termin außer Haus hatte,wurde aber zwei Tage später Montags um acht Uhr morgens von Sachbearbeiter angerufen,wobei Er mir mitteilte ich bräuchte nicht mehr vorbei zukommen,es wäre jetzt klar die DRV wäre nach Prüfung des Antrages zuständig.(Montags morgen 8 Uhr)Würde Dir gerne noch ein paar Unklarheiten bzw.Widersprüche von Jobbörse sowie von Arge Böblingen.Sowie Unterlagen von Vdk Stuttgart die für mich Klage eingereicht haben,gegen schriftliche Ablehnung meines Widerspruches,oder noch ein paar Schreiben an Jobbörsenleiter von BB,wegen meiner Fallmanagerin und wie darauf reagiert wird.Du kannst mich persönlich erreichen per Mail unter
reiner_man@hotmail.com oder tel.o178 4870964,
Vielen Dank für Deine Antwort

LG
Reiner
bzw
Antony ist offline  
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Alt 30.07.2007, 21:40   #52
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Zitat:
Zitat von Helga Ulla Beitrag anzeigen
Du wirst hier wahrscheinlich nicht um eine <klage herum kommen, weil die sich einfach auf stur stellen.
Das SG Freiburg hat sich mit einem Urteil vom 24.10.06, Az.: S 9 AS 1557/06
gegen eine Kürzung entschieden. Genauso wie das SG Mannheim mit Urteil vom 28.2.07 Az.: S 9 AS 3882/06
Hast Du einen Anwalt beauftragt?
Denn gerade in der Zeit des KK Aufenthaltes braucht man Geld, a) zu Hause laufen die Unkosten weiter
b) in den Krankenhäusern bekommt man auch nicht etwas umsonst, Wasser , Telefonkosten, Fernseher, Zeitung, ganz zu schweigen von den persönlichen Hygieneartikel, die ja auch mal ausgehen und ergänzt werden müssen.
Hier ist eindeutig der Trend eingetreten, jeder SB braucht sein eignes Urteil, alles andere interressiert die nicht.
Wünsche Dir viel Erfolg, evtl. kannst Du ja das Angebot von Rüdiger annehmen.
Hallo Ulla,
erstmal Danke für Antwort ,bin ganz Deiner Meinung bin schon an Rüdiger ran getreten per Mail.
Klage habe ich auch eingereicht über Vdk, ich hoffe das ich bei der Schnelligkeit der Sozialgerichte noch in diesem Leben ein Urteil zu erhalten

Liebe Grüsse
Antony
Antony ist offline  
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Alt 24.08.2007, 20:27   #53
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Böse Klinikaufenthalt nach Notfall

Hallo habe hier eigentlich bisher immer nur gelesen und jetzt weis ich nicht weiter.

Auf grund einer ungeplanten Nieren Kollik musste ich Stationär in einer Klinik bleiben. Da mir die Arge fast zeitgleich Stellen geschickt hatte meldete meine Frau diesen Aufenthalt umgehend der Arge. Ich wurde 2 mal Operiert damit es mir Gesundheitlich wieder besser geht.

So nun aber zum Problem. Ich bin heute also entlassen worden und promt war Post von der Arge da. Das ich mich auf die Stellen nicht beworben habe konnten die schon verstehen. Aber nun rechnen die mir ein Einkommen an! Hallo? wie jetzt einkommen? Woher? Dachte ich mir dann ersteinmal. Nun stöberte ich hier so rum und fand diesxen Thread hier.

Das Einkommen wird für den Monat August noch mit 44,53 € und bis November schonmal mit Monatlich 121,45 € angerechnet. Kann ich jetzt davon ausgehen das die mit diesem Einkommen das Essen im Krankenhaus meinen? Man dann hätt ich da wohl besser die 9 Tage wo ich dort war nix gegessen oder wie jetzt?

Lohnt es sich einen Wiederspruch gegen diesen heute erhaltenen Bescheid einzulegen oder mahlen da die Mühlen des Gesetzes viel zu langsam?

Ich hoffe das ihr mir schnell auf diese Fragen bezüglich der KG ARGE helfen könnt.
Thrill Kill ist offline  
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Alt 24.08.2007, 20:42   #54
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Beiträge: 17
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Zitat:
Zitat von Thrill Kill Beitrag anzeigen
Hallo habe hier eigentlich bisher immer nur gelesen und jetzt weis ich nicht weiter.

Auf grund einer ungeplanten Nieren Kollik musste ich Stationär in einer Klinik bleiben. Da mir die Arge fast zeitgleich Stellen geschickt hatte meldete meine Frau diesen Aufenthalt umgehend der Arge. Ich wurde 2 mal Operiert damit es mir Gesundheitlich wieder besser geht.

So nun aber zum Problem. Ich bin heute also entlassen worden und promt war Post von der Arge da. Das ich mich auf die Stellen nicht beworben habe konnten die schon verstehen. Aber nun rechnen die mir ein Einkommen an! Hallo? wie jetzt einkommen? Woher? Dachte ich mir dann ersteinmal. Nun stöberte ich hier so rum und fand diesxen Thread hier.

Das Einkommen wird für den Monat August noch mit 44,53 € und bis November schonmal mit Monatlich 121,45 € angerechnet. Kann ich jetzt davon ausgehen das die mit diesem Einkommen das Essen im Krankenhaus meinen? Man dann hätt ich da wohl besser die 9 Tage wo ich dort war nix gegessen oder wie jetzt?

Lohnt es sich einen Wiederspruch gegen diesen heute erhaltenen Bescheid einzulegen oder mahlen da die Mühlen des Gesetzes viel zu langsam?

Ich hoffe das ihr mir schnell auf diese Fragen bezüglich der KG ARGE helfen könnt.
Hallo,
ja auf jedenfall schriftlich Widerspruch einlegen falls Widerspruch abgelehnt wird der Arge mitteilen wird Klage bei Sozialgericht eingereicht.
gruß
Reiner
Antony ist offline  
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Alt 24.08.2007, 22:08   #55
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Beiträge: 585
Standard Klinik Aufenthalt Kürzung Regelsatz

Hey Thill Kill, leider kann man den SBs nicht einmal etwas von den Erkrankungen abgeben, Nierenkoloken sind etwas sehr feinees. Man weis nicht mehr ob man Männchen oder Weibchen ist.
Widerspruch einlegen, Widerspruchsablehnung abwarten und dann zum RA und klagen.
Mittlerweile haben 10 Gerichte diese Praktiken der Arge mit Urteilen und Beschlüsse verworfen. Es kann nicht angehen, dass man als Allg2 Empfänger teilweise ja noch nicht einmal an Massnahmen der Kliniken teinehmen kann, weil man noch zusätzlich die Gelder gekürzt bekommt.
Seh mal auf Seite 2, dort ist ein Widerspruch als PDF Datei eingesetzt, wenn Du nicht allein zurecht kommst.

Ob die SBs auch ohne Geld in ein KK gehen.? Oder diese Proletenrichter, die durch die Höhe Ihrer Bezüge nicht am normalen Leben teilnehmen und den Argen noch recht geben. Soviel geistigen Dünnschiss müßte mit einer Erhöhung eines Taschengeldes für im KK und Rehamassnahme befindlichen Gusi und Allg 2 Empfänger bestraft werden.

In einem noch nicht rechtskräftigen Urtei des VG Bremen steht ein Satz, den sich die Argen merken sollten.
Die Berücksichtigung freier Verpflegung bei stationärem Aufenthalt lässt weder eine Kürzung der Regelleistung noch eine Einkommensanrechnung auf die Regelleistung zu.
Weiteres entnimm den vorangegangenen Beiträgen.
Kopf hoch und kämpfen.
Helga Ulla ist offline  
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Alt 23.11.2007, 19:01
BinOnline
Dieser Beitrag wurde von Rüdiger_V gelöscht. Grund: doppelt, siehe hier http://www.elo-forum.org/behinderung-60-mehrbedarf-t18868.html?t=18868
Alt 17.12.2007, 21:20   #56
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Ort: Minden / NRW
Beiträge: 110
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Nur ein ganz kleines bischen off-Topic .......
Es gibt da eine Unterschriftenaktion, die bereits praktizierte Kürzung des Regelsatzes beim SGB XII ein.

Mitunterzeichnen wäre eine gute Idee.
detlef_mue ist offline  
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