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| Tags: klinikaufenthalt, kuerzung, regelsatz |
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| | #26 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.05.2007 Ort: NRW
Beiträge: 16
| Ok, vielen Dank, das mache ich. |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.04.2007 Ort: in einer besseren Welt
Beiträge: 49
| Hallo Ihr Lieben, ich wollte mich kurz mal melden und mich ganz lieb für die vielen Antworten und Links bedanken. :D Ich bin mir sicher, mein Bekannter wird das schon der Arge vertickern Das ist ja schließlich auch sein (ehrenamtlicher) Job ;)
__________________ Liebe Grüße Ela Wer Elas Gedanken fälscht oder nachmacht, und/oder Elas gefälschte oder nachgemachte Gedanken in Umlauf bringt, wird mit geistiger Verwirrung nicht unter zwei Jahren bestraft Borderline-Netzwerk ich bin auf einer langen Reise, eine Reise in eine besseren Welt Userin Ende Juli 2007 verstorben (edit by Rüdiger_V) |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.820
| Wenn es noch ein paar Tage Zeit hat, bereite ich gerne einen Musterwiderspruch vor.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Zitat:
Im Fall "emanuelle" eilt es nicht, da noch kein Änderungsbescheid wegen einer evtl. Kürzung vorliegt.
__________________ Gruß Rüdiger | |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
| Ja Tom eine sehr gute Idee von dir, ich begleite heute eine Freundin zur Arge, da gehts um Klinikaufenthalt und ihr wollen sie auch kürzen. Ich habe mich jetzt zwei Tage lang gut vorbereitet um gut argumentieren und auch zititeren zu können, habe hier ja gute Argumentationshilfen bekommen :-). Auch wenn mir klar ist, daß es kaum gelingt so ein drohendes Unheil schon im Keim zu ersticken. So das es wohl wahrscheinlicher ist das der Weg beim Sg endet. LG Hexe |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.820
| Hier ein Muster für ein Schreiben an die jeweilige Arge als Reaktion auf Kürzungen wegen stationärem Krankenhausaufenthalt. Kürzungen bei teilstationären Behandlungen sieht das Gesetz gar nicht vor. Kürzungen bei stationären Behandlungen erst nach 6 Monaten. Ob die Kürzung nach 6 Monaten zulässig ist, wäre aber auch zu prüfen, da viele der Argumente auch hier zutreffen. Sollten sich noch Fehler im Schreiben befinden, bitte ich um eine PN an mich mit Hinweisen. Format ist Word 6 gespeichert aus OpenOffice.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! Geändert von Tom_ (30.05.2008 um 14:35 Uhr). |
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| | #32 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.05.2007 Ort: NRW
Beiträge: 16
| Vielen Dank für Deine Mühe. Damit lässt sich einiges anfangen. Du bist ja ganz schön hart gegen Ende ;) |
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.820
| So brutal wie sie mit uns umgehen sollte man die Samthandschuhe im Schrank lassen. Natürlich ist die Härte nicht immer angebracht, aber je nach Erkrankung doch notwendig.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #34 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 2
| ich habe folgendes schreiben meiner arge erhalten sehr geehrter herr ... aufgrund des kk-aufenthaltes im feb07 sind für 2tage 35% der regelleistung aufgrund verpflegung im kk abzusetzen. der betrag von 8€ wird im mai von der laufenden leistung einbehalten. wiederspruchbelehrung... bla bla das ganze ist ohne zittierung von § oder AAnweisung an mich gegangen. was kann ich denen schreiben? zb. an die arge kücknitz meine kd nr ...... woher nehmen sie sich das recht raus mir meine leistungen zu kürzen. mfg w... wie ihr seht bin ich kein schreiber der lange ausholt, ich mag es lieber kurz und knackig. mfg asta |
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| | #35 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Zitat:
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| | #36 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 2
| ich bin kein poet und auch kein jurist welche form soll ich wahren? in dem satz sind alle fragen die ich habe, bzw. fehlt noch der satz, ",ich werde das so nicht anerkennen und lege widerspruch ein." wo steht denn geschrieben das ich noch fallbeispiele oder paragraphen zitteren muss? ich habe leider auch keinen drucker bzw. das geld für einen 3 seitigen widerspruch. mfg asta |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Asta, wir können und dürfen nicht für User individuelle Widersprüche erstellen (verbotende Rechtsberatung). Ein Widerspruch ist an keiner bestimmten Form gebunden. Suche dir aus dem Muster die für dich passenden Sätze raus, der Widerspruch muss nicht 3 Seiten lang sein. Vor allem, lese dir diesen Thread aufmerksam durch, hier wurde alles zu dem Thema geschrieben.
__________________ Gruß Rüdiger Geändert von Rüdiger_V (21.05.2007 um 15:56 Uhr). |
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| | #39 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.05.2007 Ort: NRW
Beiträge: 16
| Ich habe jetzt meinen neuen Bescheid erhalten. Interessant! Die Arge schreibt darin, dass mir für den Zeitraum vom 01.06.2007 bis 30.11.2007 monatlich 120,75 € "Sonstiges Einkommen" angerechnet werden. Als der Bescheid geschrieben wurde, war ich noch gar nicht in der Tagesklinik. Ich hatte lediglich erwähnt, dass ich voraussichtlich ab Ende Mai stationär behandelt werde (was ja nun teilstationär ist). Macht die Arge das immer so? Schon mal im voraus kürzen, und dann gleich für 6 Monate? Es steht auch nicht mal eine Erklärung, was das Einkommen sein soll, ich war ja nur durch dieses Forum drauf vorbereitet, dass sowas in der Richtung wegen Mahlzeiten kommen könnte. Hab natürlich sofort Widerspruch eingelegt und erklärt, dass ich über kein Einkommen verfüge und mir auch nicht bekannt ist, dass ich demnächst über welches verfügen werde. Bin mal gespannt, was da jetzt kommt. Und überhaupt... was für ein Witz ansich... ich gebe für mein komplettes Essen nicht mehr als 100 € im Monat aus. Ich könnt |
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| | #40 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.05.2007 Ort: NRW
Beiträge: 16
| Heute kam ein Brief, dass der Widerspruch bearbeitet würde, dies aber einige Zeit in Anspruch nehme. Die Arge hat vorsorglich schon mal die 120,75 € abgezogen, als sie heut überwiesen hat. Meine Frage: Was mache ich jetzt?? Ich bin auf das Geld angewiesen. Ich werde mit dem restlichen ALG auf keinen Fall hinkommen. |
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| | #41 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
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| | #42 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.05.2007
Beiträge: 420
| Zitat:
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| | #43 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.05.2007 Ort: NRW
Beiträge: 16
| Ja, ein Paragraph wäre wirklich gut. Ich habe heute erfahren, dass sich eine Klage vor dem Sozialgericht bis zu einem Jahr hinziehen kann. Falls es soweit kommen sollte und ich erst klagen müsste, bevor sie mir das Geld zahlen, bleibt mir nichts anderes übrig als die Therapie abzubrechen. Was mich auch nicht gerade mehr arbeitsfähig macht |
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