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Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente

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Alt 30.10.2005, 17:02   #1
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Haushaltshilfe nach SGBXII bei SGBII Bezug

Dieses Urteil könnte so manchem Behindertem von Nutzen sein.


http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...cmd=all&Id=178
 
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Alt 30.10.2005, 17:55   #2
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Haushaltshilfen sind als Hilfen zur Weiterführung des Haushalts gem. § 70 Abs. 1 SGB XII auch für SGB II - Bezieher zu gewähren, da der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 2 SGB II das neunte Kapitel des SGB XII nicht erfasst.
Richtig! :klatsch:

Genau so muss es mit dem Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G" oder „aG" gehandhabt werden!
 
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Alt 30.10.2005, 18:50   #3
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Haushaltshilfe nach SGBXII bei SGBII Bezug

Ich finde dieses Urteil setzt einen Meilenstein in der Geschichte von HartzIV.Endlich wurde begriffen, das Behinderte und Betroffene die gleichen Rechte haben. :P
 
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Alt 24.12.2005, 00:01   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.11.2005
Beiträge: 652
Standard Haushaltshilfe bei Hartz IV

Hallo,
wollte Euch nur mitteilen, dass ich beim Sozialamt Nürnberg letztlich Erfolg hatte mit der Genehmigung einer Haushaltshilfe. Habe als Schwerbehinderter 70 GdB und Merkzeichen G, eine Haushaltshilfe beim Sozialamt hier in Nürnberg beantragt. Diese wurde zuerst, wie erwartet, mit einem einfachen Schreiben abgelehnt, mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der ARGE und den "nicht zustehenden Leistungen für Bezieher von ALG II nach SGB II". Habe gleich eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht in Nürnberg beantragt, mit beigelegten Urteilen (SG und LSG). Im Antwortschreiben des Sozialamts Nürnberg an das Sozialgericht wird die Rechtsauffassung der Sozialgerichte bestätigt. Zwei Tage später hatte ich Besuch von der Außendienstmitarbeiterin des Sozialamtes und heute war schon das erste Mal meine neue Haushaltshilfe da.

Endlich wieder eine saubere Wohnung! :daumen:
__________________
Was ich hier weitergebe ist lediglich meine freie Meinung
hjgraf ist offline  
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Alt 24.12.2005, 01:41   #5
Rüdiger_V
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ist doch klasse, wenn man hier auch etwas Positives liest. Ich freue mich für dich. :daumen:
 
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Alt 24.12.2005, 11:39   #6
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das ist doch ein Super Erfolg für Dich. :D
 
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Alt 20.10.2007, 13:31   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 16
Standard

Hallo,
gilt das auch für verheirateten.
Denn ich bin Schwerbehindert, EU Rentner, GdB, 100; B, G, und aG.

Kann ich auch so was beantragen.

Danke im voraus.
catsero ist offline  
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Alt 20.10.2007, 15:47   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Rüdiger_V
 
Registriert seit: 16.02.2006
Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
Standard

Zitat:
Zitat von catsero Beitrag anzeigen
Hallo,
gilt das auch für verheirateten.
Denn ich bin Schwerbehindert, EU Rentner, GdB, 100; B, G, und aG.

Kann ich auch so was beantragen.

Danke im voraus.
Das glaube ich kaum, da ja der Ehepartner den Haushalt versorgen kann.
__________________
Gruß
Rüdiger
Rüdiger_V ist offline  
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