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| Tags: mehrbedarf, schwerbehinderte, wohnraum |
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| | #26 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Riesa/Sachsen
Beiträge: 85
| Zitat:
Wie wär's mit einem Klafter von Wulff, einer Spanne vom Koch, einer Elle vom Stoiber? Was sagte gleich Georg Büchner im http://gutenberg.spiegel.de/buechner...e/landbote.htm --> "Der Hessische Landbote" zu den Verhältnissen im damaligen Großherzogtum Hessen aus? Viel anders als zu heute ist es nicht. Viel leeres Palaver der Mächtigen und wenig Willen die Lebenslage des Volkes zu verbessern. Und Heinrich Heine beschreibt in seiner http://gutenberg.spiegel.de/heine/reisebld/reise111.htm --> "Die Harzreise" oder http://gutenberg.spiegel.de/heine/wintmrch/wintmrch.htm --> "Deutschland.Ein Wintermärchen" ähnliche Bedingungen. Da kann man abschließend mit Georg Büchner nur antworten: "Friede den Hütten!" Krieg den Palästen!" Es weht immer noch der alte Mief durch die teutschen Gassen und Strassen. Und was aus Widerspruch und Klage in einem vermeintlichen Rechtsstaat wird? Die Widersprüche und Klagen werden nicht angenommen oder gehen verloren oder die Verfahren werden solange verschleppt bis Fristversäumnisse, Form- und Verfahrensfehler auftreten, es sich mit der Insolvenz seines Brötchengebers oder aber sich auch durch eingetretene Verjährung von selbst erledigt. Die Qualität des Rechtsstaats sehen wir an seiner Käuflichkeit und seinem Filz mit der Politik, Wirtschaft, Banken und Mafia. VW-, Siemens-, Freikäufe vor der rechtskräftigen Verurteilung durch die Täter (Ackermann, Esser, Hartz, Uhl, ...), Sachsens aktueller Immobilien-, Sex- und Justizskandal sprechen für sich, was man von bundesdeutscher Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat halten soll. So ist es üblich in einer Diktatur - der Diktatur des Kapitals. | |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.06.2007
Beiträge: 105
| Hallo, ich hatte hier im Forum schon mal geschrieben. Zu was genau weiß ich gerade nicht aber ich möchte mal fragen wie ich meinen Mehrbedarf an Wohnraum durchsetzen kann da ich 100% schwerbehindert geworden bin seit dem 24.1.7 aufgrund von Nierenversagen. Ich hatte mir schon einmal den Leitfaden Alg2 von agtuwas bestellt ihn aber wieder zurückschicken müssen weil meine Fragen darin leider gar nicht behandelt wurden. Ich mache wie gesagt seit dem 24.1.7 die Peritonealdialyse. Da ich im Moment in einer Ein-Zimmer-Wohnung mit 24qm wohne wurde vom ärztlichen Dienst der Arge ein erhöhter Wohnraumbedarf festgestellt. Nun kommt jedoch noch meine 20-jährige Freundin dazu die auch mit mir zusammenwohnen will. Da sie diesen Monat erst ihre Ausbildung beendet hat hat sie erst einmal Alg2 beantragt um Geld zu erhalten. Und da wir zusammenziehen wollen und sie unter 21Jahre alt ist geht das scheinbar nur wenn man eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Deswegen haben wir das auch so gemeldet. Nun suchen wir eine neue Wohnung die natürlich einmal für zwei Personen ausreichen soll und auch noch den erhöhten Platzbedarf der Dialyse berücksichtigen soll. Aus diesem Grund habe ich meinen Sachbearbeiter bei der Arge gefragt welche Kriterien für uns dann gelten. Er wollte dies mit seinem Vorgesetzten besprechen. Heute habe ich nun einen Brief erhalten in welchem scheinbar nur die ganz normalen Regeln für Alg2-Empfänger ohne Dialyse aufgezeigt sind. Das hilft mir natürlich nicht sonderlich weiter. Wenn gewünscht kann ich euch den Brief auch zeigen... Für zwei Personen steht da: Mindestens 2 Zimmer, 30-60qm, maximale Grundmiete: 303,00Euro für 3 steht: Mindestens 2 Zimmer, bei schulpflichtigen Kindern mindestens 3 Zimmer, 45-75qm, maximale Grundmiete: 373,50Euro Und das ist soweit da steht "die in Braunschweig zurzeit bestehenden Mietobergrenzen über angemessenen Wohnraum". Also ungeachtet des Mehrbedarfs für Dialyse. Deswegen möchte ich fragen wie die richtigen Werte für uns lauten würden und ob jemand uns dafür auch eine Bestätigung irgendeiner Art geben könnte um den Argemitarbeiter davon zu überzeugen bzw ihn nachforschen zu lassen. Er ist leider recht bürokratisch wie bei der Gewährung meines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung erkennbar war. Erst nach vielen Monaten und nachdem mein Arzt einen Brief geschrieben hat dass ich mich genauso aufwändig ernähren muss wie Hämodialysepatienten hat er es gewährt. Außerdem habe ich gehört dass es einen Gerichtsentscheid gäbe nach dem nicht mehr die Anzahl der Zimmer relevant wäre sondern das die Grundmiete die für die jeweilige Anzahl von Personen gezahlt werden würde stimmt und wenn diese größer als das Mietangebot ist es auch egal ist wie viele Zimmer die Wohnung hat. Gilt das so? Wir hatten bereits eine Wohnung gefunden die war kalt 280Euro aber 71qm. (Mittlerweile ist die aber schon vermietet...) Wir haben keinen Herd und keinen Kühlschrank wenn die neue Wohnung keinen eingebaut hat. Andere Geräte fehlen auch. Ansonsten ist auch nur für eine Person Schränke da usw. Würden wir dann Erstausstattung erhalten? In meiner alten Wohnung ist der Teppich ziemlich schmutzig ohne dass er zu entfernen ist. Das wären auch Kosten von denen ich nicht weiß woher nehmen. Das hatte ich zwar schon einmal gefragt und jemand meinte das würde nicht bezahlt aber gibt es da keine Möglichkeit? Tapezieren und den Umzug würde mir auch recht schwer fallen weil ich schon nach ein paar Minuten körperlicher Arbeit recht schlapp bin und mich hinsetzen muss um umkippen vorzubeugen. Das würde dann vermutlich übernommen soweit ich es verstanden habe. Dann hat man mir erzählt ich müsse die Farbe usw kaufen wenn ich Geld habe. Wie viel Geld darf man denn haben ohne dass die das heranziehen? Ich weiß es sind viele Fragen aber ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen. Freundliche Grüße! Sebastian |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
| Hallo Sebastian Ju, Lass Dich nicht Kirre machen. Schade, das die 71qm Wohnung weg ist Dir hätten selbst allein als Schwerbehinderter 6oqm zugestanden. Weitere 15qm wenigsten 10qm mehr für Deine Freundin. Da Du in einem anderen Bundesland lebst, kann ich Dir leider nicht die richtigen Stellen angeben. Aber versuche mal mit Deiner Freundin zusammen zum Wohnungsamt zu kommen, lass Dir für Euch dort den Wohnberechtigungsschein ausstellen. Nimm den Schw. Ausweis und das Attest des Arztes mit. Dann befrage,evtl per Telefon das Wohnungsamt, welche Miethöhe für Dein Wohngebiet unter den erschwerten Bedingungen gilt. Das kannst Du auch in etwa über den Mietspiegel - Wohngeldtbl. erfahren. Hier könnte auch der Mieterverein Auskunft geben. Deine 24qm sind nunmal effektiv zu klein, schon für Dich allein. Lass Dir von Deinem Vermieter bestätigen, dass diese Sachen, Herd Kühlschrank udgl. sein Eigentum sind. Wenn Du dann eine Wohnung hast, kannst Du die Möbel als Erstausstattung beantragen. Wird meist auf Caritative Einrichtungen verwiesen, Kannst aber auch als Darlehn hierfür Geldleistungen bekommen. Aber da Dein SB schwer von KP ist, wirst Du evtl. dies einklagen müssen. Habt Ihr dort nicht einen Behinndertenbeauftragten? Der könnte Dich dabei evtl. unterstützen. Auch die Renovierungskosten nach §22 SGB kannst Du beantragen. Schau mal vorne auf der 1. Seite steht eine Rubrik, wo Anträge drin stehen, Kopier die oder les Dir die Duch, dann bist Du sicherer. Wünsche Dir viel Erfolg und gute Besserung. |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.06.2007
Beiträge: 105
| Hallo Helga, ich finde es auch langsam nervig wie ich ständig hinterherrennen muss um vom Amt was zu bekommen. Erst monatelang wegen dem Ernährungsmehrbedarf und nun diese Tabelle die offenbar dazu führen soll dass wir eine kleinere Wohnung nehmen sollen als es sein sollte... Das mit dem Wohnberechtigungsschein habe ich auch schon gelesen, allerdings habe ich die Seite wieder geschlossen weil das scheinbar für Sozialwohnungen gilt und wenn ich das lese klingt das für mich nach komischer Wohngegend und Leute die mit Bierflaschen auf der Straße stehen. Und da wollen wir nicht wirklich wohnen. Oder können wir uns mit dem Schein dann alle Wohnungen nehmen die den Kriterien entsprechen? Ich habe hier etwas zum Mietspiegel in Braunschweig gefunden aber mit den Zahlen weiß ich noch nicht mehr: http://www.braunschweig.de/rat_verwa...etspiegel.html Ansonsten werde ich das mit dem Wohnungsamt mal probieren. Das mit dem Behindertenbeauftragten klingt interessant. Ich habe vor Kurzem einen anderen Sachbearbeiter bekommen der die Behinderten betreut. Zumindest was die Arbeit anbetrifft. Vielleicht ist der das. Derjenige der die Sachleistungen macht ist aber der alte geblieben. Mit dem Teppich da geht nichts oder? Ich hatte mit dem Sachbearbeiter schon mal gesprochen aber der meinte, nachdem er im Gesetzestext gelesen hat dass der Teppich wohl nicht zur Renovierung gehört. (Wie soll man dem was anderes klarmachen?) Ich habe geschaut wo die Anträge stehen aber nichts gefunden. Welche erste Seite meinst du? Grüße! Sebastian |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 2.256
| Hallo Sebastian Erstaustattung steht euch zu wenn dinge nicht vorhanden sind! ohne wenn und aber. Beantragen was ihr braucht notfalls per eilantrag. Wenn die ablehnen --- einstweilige verfügung holen die müssen euch die dinge die euch laut tabellen zustehen auch bezahlen. du bist doch dialysepatient wenn ich das richtig gelesen habe. Lass dir ein Attest bescheinigen das ein wohnort in sozialen brennpunkten nicht in frage kommt -- wegen sauberkeit für dich -- wegen psyche --- wegen wegen ruhe die du als patient brauchst usw. usw. lass fantasie walten das klappt habe ic auch gemacht. viel erfolg grüßle Jenie
__________________ Schicke Bruno mal ganz viel |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
| Hallo SebastianJu, auf der 1. Seite links oben hier im Forum steht unter Allg2 Anträge , dort sind auch diese Antäge abgelegt. Klick Dich mal durch und lese auch die Forumsbeiträge zu den Dingen die Dich interessieren, wirst nicht dümmer werden, kannst allerhand für Dich daraus entnehmen. Zum WBS. nein es gibt verschiedene Förderungen die Bauherren bekommen, also öffentliche Gelder, dafür verpflichten sich Vermieter über eine längere Zeit, einen Teil der Wohnungen an Sozialschwache zu vermieten. Dies hat nichts mit den Aso-Siedlungen zu tun. Meist gibt es bei dem Wohnungsamt so geförderte Wohnungen, die nicht an dicke Bonzen weiter vermietet werden, die sind Einkommens abhängig. Diese Wohnungen kannst Du über das Wohnungsamt bekommen, da wird erst geprüft, ob Du nicht zuviel verdienst. Diese W. kannst Du auch über Zeitung bekommen,wenn dort ein WBS Schein gefordert wird. Wenn Du/ Ihr den aber schon habt, ist es besser, wenn er erst beantragt werden muß, kanns dauern. Es hat für Dich den Vorteil, diese Wohnungen gelten als Sozialwohnungen, die Vermieter sind aber an eine gewisse Höhe der Miete gebunden. Können also nicht nehmen was sie wollen. Wenn Du nicht mit Mietspiegel zurecht kommst, dann frage beim Mieterverein nach, dort können sie Dir auch die Größe der W. sagen. Mit Deinem Teppich, mach Dir da keine Hoffnung, das ist Vermietersache, Je nach Deiner Mietdauer, muß er dann einen Neuen rein legen, hat dafür ja auch Miete kassiert und nach 10 Jahren gehört der dann sowieso erneuert. Auch hier kann Mieterverein genaues sagen. Noch was, Du schreibst von hinein rennen, mach mit der Arge überhaupt Ämter alles schriftlich, mit Kopien. Evtl. schickt Wohnungsamt Dir auch den Antrag für WBS zu. Viel Glück |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.06.2007
Beiträge: 105
| Danke für die Tips!!! |
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| | #33 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.07.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 8
| Hallo SebastianJu, ich mache auch Peritonealdialyse, hatte mich damals prophylaktisch auch mit den Bestimmungen zur Wohnungsgröße befaßt. Leider gibt es eben nur das Wohngeldgesetz, wo Behinderten in bestimmten Fällen eine größere Wohnung zugebilligt wird u.a auch bei Heimdialyseformen. Aber bei ALG II nutzt das eben wenig. Vielleicht vom Nephrologen bestätigen lassen, dass ...m² für die Dialyse erforderlich sind, ...m² zur Lagerung des Materials und der Dialyseraum einigen sterilen Anforderungen gerecht werden muss (Rückzugsmöglichkeit usw. also mindestens 2 Zimmer). Den Platzbedarf kann ja auch die Lieferfirma bestätigen oder die Schwestern von da, machen die meist gern, weil die sind sehr kundenorientiert und servicefreundlich nach meiner Erfahrung. Aber alles eben sehr detailiert aufstellen lassen, die Bearbeiter brauchen das so konkret, schließlich haben die von nichts bezüglich Behinderung eine Ahnung (Zumutung eigentlich !). Viele liebe Grüße Monchen |
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| | #34 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 4
| hallo bin seit heute neu hier und hab mal da ne frage ich bin zu 70% behinder (Sprachbehinderung ) und lebe von hartz4 ich habe gehört das ich auf grund meiner behinderung ein mehrbedarfeinkommen vom jobcenter würde so ca.109 euro mehr bekommen meine mutter war deshalb beim amt und hat nach gefragt ob ich sowas bekomme und sie meine mutter gefragt ob ich bilnd bin une meine mutter hat gesagt "nein sie ist nicht bild "und nun bekomme ich dieses geld nicht und nun ist meine frage , wie bekomm ich das geld ? und es steht mir doch woll zu . LG Kajol |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Hallo Kajol, das ist nicht richtig. Allein wegen deiner Behinderung steht dir nach SGB II kein Mehrbedarf zu. Den Mehrbedarf von 35 % des Regelsatzes gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei Eingliederungshilfen nach SGB IX.
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 4
| hallo rüdiger ! ich war auf irrgend einer internetseite wo ein hartz4 rechner gibt und da klickst du auf das an was du bekommst und so , und da war so was wie ob ich behindert bin oder mein partner oder ob man schwanger ist und ich hab das mit behindert hangeklick und hab dann auf ausrechnen gedrück und da stant das 109 euro mehrbedarfeinkommen und so und deshalb werd ich mal zum anwalt gehen und mal nach fragen ob ich es bekomme |
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Kajol, ich zitiere noch mal § 21 SGB II Zitat:
Auch ich bin behindert und erhalte diesen Mehrbedarf nicht.
__________________ Gruß Rüdiger Geändert von Rüdiger_V (18.02.2008 um 22:25 Uhr). Grund: Ergänzung | |
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| | #38 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 4
| Lieber rüdiger! dann geh mal bitte wenn du hartz4 bekommst auf sozialleistungen.info . geh dann auf hartz4 rechner und drück dann auf arbeitslosengeld-2-rechner und dann drück da was da steht und wenn du behundert bist dann drück das was du bist . Und ich glaub kaum das dr rechner lügt . probier das mal und dann werd ich sehen was du dazu sagst . LG Kajol |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Kein ALG II-Rechner funktioniert in allen Fällen 100 %ig. Maßgebend sind die Gesetze und nicht ein Online-Rechner.
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #40 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 4
| sorry wenn er nicht 100% funktioniren würde , würde er nicht ins net gestellt werden dürfen. probierst es doch mal , dann können wir weiterv reden. |
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| | #41 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Kajol, ich kenne die Rechner, das kannst du mir glauben
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #42 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
| Hallo Kajol, da brauchst Du nicht weiter zu reden, das klappt nicht. Egal was der Rechner hergibt. Er kann nicht jede Fallsituation berechnen. Grundlage für die Erhalt der 35% von Regelsatz sind nun mal die. die von Rüdiger dir eingescannt wurden. Nur wenn Du am Arbeits- und Eingliederungsleben teilnimmst bekommst Du diese Leistung. Es tut mir leid, mit Deiner Sprachbehinderung, die für Dich evtl. auch für Dein Umfeld sehr lästig sein kann ( oder ist) bekommst Du auch nicht den Mehrbedarf von 17% des RS, das Du kein MZ "G" in dem Ausweis hast. Lese Dich erst mal richtig in der entsprechenden Rubrik im Forum durch, dann wirst Du sehr schnell fest stellen, was für Dich als behinderter noch alles auf Dich zukommt. Hier sind starke Nerven und Mut gefragt, lass den Schnellschuss mit dem Anwalt sein, könntest den Beratungsschein evtl. noch bekommen, aber für eine sowieso schon im vorherein feststehendes Nein, würde ich den nicht vergeuden. Es werden weitere Ungereimtheiten, evtl Kürzungen EGv auf Dich zukommen, wo Du diesen dann dringend brauchst. Bin selbst behindert zu 100% und habe MZ G aG im Ausweis, habe zur Argezeit noch nicht mal die 17% MB bekommen, weil dies Gesetz es bis zum 1.8.06 überhaupt nicht vorsah, den Behinderten einen MB zu zugestehen. Das SGB II kennt nur Leute die man sanktionieren kann und bei Behinderten Menschen und Kranken geht es am leichtesten. |