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Alt 27.06.2005, 13:12   #1
Redaktion
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
Standard Antrag und Merkblatt zur Verbraucherinsolvenz

...
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Silvia V ist offline  
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Alt 17.07.2007, 19:07   #2
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2007
Beiträge: 17
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Hallo,ich habe zur Privatinsolvenz,
den Weg müssen wir leider gehen!
mein Mann hat 17 Jahre eine GmbH geführt.Auf grund nicht zahlender Kunden, bzw.schlechter Zahlungsmoral, war er verpflichtet,Konkurs beim LG anzumelden!
da ja privat gebürgt wurde,müssen wir dies nun tun!
Unser Anwalt rät zu diesem Schritt.
Kostet der Anwalt?..Warum Antrag auf Restschuldverfahren u.stundung (hab ich in einem Beitrag gelesen)?..Wieso,bzw. Beratungsschein?

Für Antworten und Tipps wäre ich euch sehr DANKBAR!!

Ida
ida1 ist offline  
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Alt 17.07.2007, 19:55   #3
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 1.978
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Soweit ich weiß, gibts für Insolvenzverfahren keine Beratungshilfescheine mehr. Das Anwaltshonoar mußt du vorab mit dem Anwalt klären (sicher abhängig vom Aufwand für dein Verfahren). Möglich ist dafür bei einem seriösen Anwalt auch eine Ratenzahlungsvereinbarung.
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Gruß
vagabund
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"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner
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Alt 18.07.2007, 16:22   #4
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Registriert seit: 16.07.2007
Beiträge: 17
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Hallo,zusammen!

Gibt es bei Antragstellung der Privatinsolvenz noch Beratungskostenhilfe und wo, bzw wie kann man sich Kundig machen,welcher Anwalt so etwas anbietet?
Vielen Dank für evtl. Antworten
ida1 ist offline  
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Alt 18.07.2007, 16:52   #5
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 1.978
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Um sicher zu gehen, kannst Du bei dem für dich zuständigen Amtsgericht nachfragen bezügl. des Beratungshilfescheines.

Insolvenzanwälte findest du hier: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/liste.pdf
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vagabund
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Alt 19.07.2007, 22:53   #6
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Registriert seit: 19.07.2007
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von vagabund Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, gibts für Insolvenzverfahren keine Beratungshilfescheine mehr. Das Anwaltshonoar mußt du vorab mit dem Anwalt klären (sicher abhängig vom Aufwand für dein Verfahren). Möglich ist dafür bei einem seriösen Anwalt auch eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Hallo,

ich kann nur für mich sprechen, aber ich habe einen Beratungshilfeschein erhalten.

Inhalt:

In der Beratungshilfesache
xxxxxx wohnhaft xxxx
wird der Antragstellerin auf Antrag vom xxx.07 Beratungshilfe in folgender Angelegenheit bewilligt:
Beratung bzgl. Insolvenzverfahren bzw. Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans §305/Nr. 1 Inso
Ein gesonderter Beratungshilfeschein wird nicht erteilt

Mit diesem "Wisch" bin ich zu einem Fachanwalt für Insolvenzrecht (vorab tut es gut zu Fragen ob die Anwälte mit diesen Scheinen arbeiten - tut nämlich nicht jeder) und dieser riet mir dann zu einer Regelinso die kürzlich auch eröffnet wurde.

Das Amtsgericht forderte für den BHS Kopie vom Mietvertrag, letzten 3 Gehaltsnachweise und eine wirklich grobe Übersicht meiner Gläubiger und Verbindlichkeiten

lieben Gruß
Smallville
smallville ist offline  
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Alt 20.07.2007, 12:02   #7
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Registriert seit: 16.07.2007
Beiträge: 17
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Hallo,Smallville!
Herzlichen Dank für deine Antwort!

Hast du deinen Beratungshilfeschein beim zuständigen Gericht geholt u. bezahlt und wie hast du dich klug gemacht, welcher Anwalt mit solchen scheinen arbeitet??

Liebe Grüße
Ida
ida1 ist offline  
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Alt 20.07.2007, 14:02   #8
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Registriert seit: 19.07.2007
Beiträge: 4
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Hallo Ida,

ich habe an das für mich zuständige Amtsgericht formfrei ein Fax geschickt
Betreff: Antrag auf Beratungshilfe.
Habe dann kurz meine Situation geschildert und noch diesen Satz eingebaut:
„Aufgrund meiner finanziellen Situation sehe ich keine andere Möglichkeit, als Insolvenz einzuleiten. Da ich hierfür jedoch anwaltliche Unterstützung und Aufklärung durch fachlichen Beistand benötige, beantrage ich hiermit Beratungshilfe und hoffe mit meinem Schreiben den richtigen Weg eingehalten zu haben. Sofern dies nicht so ist, bitte ich um Ihre Hilfe wie ich weiter verfahren muss“

Daraufhin hat sich eine Amtspflegerin telefonisch bei mir gemeldet und ich bekam einen Termin in dem ich erscheinen musste.
Die Dame erklärte mir dass sie Gehaltsnachweise benötigt, wollte grob meine Fixkosten wissen, die ungefähre Summe der Gesamtschuld, Gläubigeranzahl und Kontoauszug aus dem Ratenzahlungen ersichtlich waren und die Fixkosten, Kopie vom Mietvertrag und . Geburtsurkunde von meinem Sohn wollte sie auch. Ich glaube das war´s. Dann konnte sie prüfen ob ich berechtigt bin den Schein zu erhalten und ca. 2 Wochen später hatte ich ihn.

Ich habe dann per Internet nach Fachanwälten für Insolvenz in meiner Gegend recherchiert und diese alle angerufen. Da ich schnell einen Termin wollte und nicht jeder mit dem Schein arbeitet, habe ich ca. 10 Telefonate geführt, hatte dann „meinen“ Anwalt und ab da ging es super schnell.

Hier findest Du Dein zuständiges Amtsgericht:
http://www.jusline.de/gericht_suche.html

Ach ja und noch was.
Du schreibst, dass Dein Mann selbstständig war.
Hier würde eine Regelinso greifen.
Die ist wesentlich „unkomplizierter „ zu beantragen als die „normale“
Die läuft mehr oder weniger Formfrei ab und Du musst auch keine außergerichtlichen Einigungen vorweisen.

Hierzu könnte ich Dir die auf Dich zukommenden Formulare zukommen lassen, da ich diese beantragt habe. Im Normalfall ist diese auch wesentlich schneller eröffnet als die „normaler“ Insolvenz

Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen.
liebe Grüsse
smallville ist offline  
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Alt 20.07.2007, 16:34   #9
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2007
Beiträge: 17
Standard

Liebe Samallville!

Das ist ja ein Lichtblick,Deine Informationen!

Gerne würde ich Dein Angebot in anspruch nehmen!

Meine e Mailadresse ist:
Postbote1964@gmx.de

Vieeeeelen Dank im voraus,Du hast mir nicht nur ein bisschen geholfen, sondern, sehr!!

Liebe Grüße
Ida
ida1 ist offline  
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