Schulden
Habe in D schulden, lebe im Ausland; in Forum: Information; Bin durch meinen Ehemann verschuldet worden,habemich von ihm getrennt und lebe jetzt im ausser europaeischem Ausland.Bis jetzt laufen Mahnungen und Pfaendungen weden demnaechst eingeleitet, bekomme aber im Ausland keine Postzustellungen. ...![]() |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 6
| Bin durch meinen Ehemann verschuldet worden,habemich von ihm getrennt und lebe jetzt im ausser europaeischem Ausland.Bis jetzt laufen Mahnungen und Pfaendungen weden demnaechst eingeleitet, bekomme aber im Ausland keine Postzustellungen. Was kann mir jetzt passieren? Habe Girokonto in Deutschland. Wird ueber Pfaendungen etc. in Abwesenheit entschieden? Wie hoch ist die Pfaendungsfreigrenze bei Zeitrente wegen Erwerbsminderung? Werde ich bei der Einreise nach Deutschland verhaftet? Bin rat-und hilflos,waskann oder soll ich tun, brauche Rat! Meine EU-Zeitrente betraegt EUR 1.300,--. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Das Girokonto könnte gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze für eine Einzelperson liegt bei 989 €. Verhaftet wird man nicht gleich bei Grenzübertritt.
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 858
| Sobald du kannst einen Termin bei der Schuldnerberatung machen. P-Konto. |
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| | #4 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
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Vom Ausland aus? @Schuldenfalle. Wenn Du im Ausland lebst, kannst Du auch dort ein Konto eröffnen. Die Rente kann auch dann auf ein ausländisches Konto überwiesen werden. Allerdings kann es dir passieren, dass Du nur den pfändungsfreien Betrag bekommst und der Rest durch die Gläubiger gepfändet wird
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 858
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Auch im Ausland gibt es Telefon oder? ![]() Scheinbar will sie doch zurückkommen. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
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...in welchem Erdteil/Land denn?
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 57
| Hallo, so einfach dürfte die Kontoeröffnung im NICHT EU- Ausland nicht sein . Man benötigt dafür eine Aufenthaltsgen.(kein Touristen-Visum für 3 Monate) und dann diese Sozialversicherungsnummer. Wer Deutschland verläßt und seinen neuen Wohnsitz ins NICHT_EU Ausland verlegt darf in Deutschland nicht mehr gemeldet sein und auch keine KONTEN mehr unterhalten, ausser er ist noch steuerplichtig in DL zB. besitzt Wohneigentum. Kindergeld wird an die Kinder auch nicht mehr gezahlt. Meine Tochter ist im letzten Jahr nach SÜD Amerika ausgewandert und wir waren vorher bei einer Beratungsstelle für Auswanderer in Berlin. Sie hat sich und die Kinder mit einem Abmeldeschein beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Alle Konten mußten aufgelöst werden, sogar die 10 Jahresanlagen für die Kinder. Wo keine Meldeadresse mehr besteht, dürfen auch keine Konten mehr sein. Alles andere wäre strafbar. Ich spreche hier von NICHT EU!!! |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 6
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Ich lebe in Afrika und moechte da auch bleiben. Da ich bisher nur Zeitrente wegen Erwerbsunfaehigkeit bekomme habe ich angst, dass mir aufgrund meines Auslandsaufenthaltes die Rente gestrichen wird, obwohl es mir hier gesundheitlich wegen des Klimas viel besser geht. Bin bei meinem naechsten Weiterbewilligungsantrag 60 Jahre alt, denke es wird dann aufgrund meines alters in eine normale Rente umgewandelt. Bin aber noch in Deutschland gemeldet. Wuerde ich ein Konto im Ausland eroeffnen wuerde der Rententraeger wissen dass ich dort lebe und evtl.dieRente streichen. Kann die Rente auch beim Rententraeger gepfaendet werden oder nur ueber das Konto? |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Zitat:
Gepfändet werden kann, einen pfändbaren Betrag vorausgesetzt, sowohl beim Rententräger als auch auf dem Konto.
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner | |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 57
| Bin aber in Deutschland gemeldet! Wie geht das, wir hätten unsere Tochter und Enkelkinder auch gerne hier bei uns weitergemeldet gelassen, aber es war nicht möglich.Obwohl wir ein Eigenheim hier haben. Da bist Du in Afrika nur mit Touristenvisum für 3 Monate ? Mein Kind hat ja nun in SA die Aufenthalltsgenehmigung, denn mit abgelaufenen TOURI Visum gibt es bei der Ausreise am Flughafen auch Probleme oder fliegst Du alle 3 Monate nach DL? Die Konten hätten wir auch gerne bestehen lassen, denn die Sparanlagen der Enkel konnte ich nur mit Verlust verkaufen, sie durften laut Bank auch nicht auf uns umgeschrieben werden, obwohl ich da 26 Jahre gearbeitet habe. Meine Tochter hätte auch gerne ein Konto hier in DL behalten, denn die Gebühren für ÜW nach SA sind heftig!!! Wie gesagt, sie ist den Weg mit Beratung für Auswanderer gegangen.War eine Beratungsstelle der Carritas in Berlin und auch gebührenpflichtig. Hätte sie diesen Weg nicht eingehalten könnte es arge Probleme bei einer ev. späteren Rückkehr nach Deutschland geben. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Von einem mir bekannten Rentner, der mit einer Phlippina verheiratet ist, weiß ich nur, daß er auch hier in D gemeldet ist u. jedes Jahr für 3 Monate her kommt...
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 57
| ja, ja sowas geht, wir haben ja wenn alles so bleibt und ich wieder gesund bin und mein Mann dann im Vorruhestand ist und die Kinder noch in SA sind vor, so ein halbes Jahr dahin zu gehen. Man kann ja da T Visum hier in Deutschland aus verlängern lassen und wir würden Haus und Hof ja behalten, das Länderhopping geht in SA wohl nicht mehr Es kann ja sein, das Dein Bekannter es so macht und wichtig ist, dass er einmal im Jahr kommt. Aber wie ich bei Schuldenfalle verstanden habe, lebt sie ja wohl fest in Afrika. Meine Tochter hat ja dort in SA geheiratet und arbeitet dort und sie können nicht mit 4 Personen jedes Jahr nach DL kommen. Dort gibt es so 14 Tage Urlaub, der Samstag zählt auch mit. |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.03.2008
Beiträge: 210
| Zitat:
Nein,es wird die volle Bruttorente überwiesen,da er sich dann ja auch im Ausland krankenversichern muß. Das die Rente gekürzt wird,kann nur in Ausnahmefällen passieren,wenn der Rentner keine Deutsche Staatsangehörigkeit hat. | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Die Vorschriften über die Rentenzahlung in das Ausland sehen Einschränkungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor. ...und das ist ja bei der TE der Fall?
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.03.2008
Beiträge: 210
| Zitat: Zitat:
Wird die EM-Rnte wegen verschlossenem Arbeitsmarkt bezahlt,dann geht das allerdings nur in Deutschland. | ||
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| | #16 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
Mein Problem ist, dass ich sehr viele und wirklich sehr teure Medikamente nehmen muss und deshalb mit dem Pfaendungsfreibetrag nich auskommen werde obwohl das leben im Ausland sehr viel billiger ist als in Deutschland. In Deutschland koennte ich mir nur noch den Strick nehmen. Bin durch meinen Ehemann in die Schuldenfalle gekommen und habe jetzt nicht mals das Geld um mich scheiden zu lassen. Mein Mann hat mich soweit getrieben, dass ich zugestimmt habe ihm meinen Anteil unseres Hauses zu uebertragen fuer nur EUR 25.000,-- die ich nur auf dem Papier bekommen habe,dass Geld habe ich nie bekommen. Wuerde gerne wissen ob so ein Vertrag sittenwiedrig ist, obwohl vor einem Notar abgeschlossen. | |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 57
| bei Eigang der Pfändungen wird das Konto erstmal gesperrt und da ist es immer günstig, die Sache wird dann vor Ort geklärt, man kann ja vom Amtsgericht des jeweiligen Wohnortes so einen Pfängungsfreibetrag ( mir fällt das richtige Wort nicht mehr ein)beantragen, dass geht dann über diese 989 EUR hinaus. Du bekommst 13oo EUR Rente. Die legen dann noch fest, was der Schuldner noch für zusätzliche Ausgaben hat z.B die teuren Medis, Freibeträge für im Haushalt lebende Personen usw. Dauert in der Regel14 Tage und es bekommt einmal die Bank zugeschickt und einmal der Schuldner. Die Pfändungsfeibetrag beträgt dann z.B 1254 EUR, dann wäre nur noch der Restbetrag von 46,EUR Pfändbar. Immer über das zuständige Amtsgericht beantragen. Wieviel Gläubiger sind es denn ? |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
Bitte, wie heisst das genau, damit ich das richtige beim Amtsgericht beantrage. Bekomme 2 Renten, eine BfA Rente und eine Betriebsrente. Kann ich z.B.die Betriebsrente an einen privaten Glaeubiger der vorrangig an 1.Stellesteht abtreten? Dann waere die verbleibende Rente nur noch ca. EUR 900,-- und wuerde damit unter den Pfaendungsfreibetrag fallen. Habe Aufenthaltsgenehmigung im Ausland aber noch eine Meldeadresse in Deutschland. Weiss nicht ob der Postrentendienst die Rente auch ins Ausland ueberweist und den Rententraeger darueber informiert. | |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Noch was abtreten, nachdem Du ja schon mit Deinem Anteil am Haus übervorteilt wurdest? ![]() Ihr seid also noch verheiratet? Warum? Wärest Du in D, könnte man den Gang zur Schuldnerberatung empfehlen... www.forum-schuldnerberatung.de Hast Du keinen Anwalt in diesen Sachen? Da geht es schließlich um Einiges.
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner |
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| | #20 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
Habe gerade gelesen dass die VBL-Rente nicht gepfaendet werden kann, weiss jemand ob das stimmt denn damit waere meine BfA Rente unter der Pfaendungsfreigrenze. | |
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| | #21 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
| Zitat:
Welche Pfändungen möglich sind ist in der ZPO geregelt. Ob deine Rente pfändbar ist wäre zu klären. Du kannst aber beim zuständigen Amtgericht einen pfändungsschutz beantragen wenn z.b. Unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind. Sollte das nicht ausreichen kann ab erst ab vorliegen eines Pfändungsbeschlusses die Erhöhrung der Pfändungsfreigrenze lt. ZPO 850 beantragt werden. In wieweit eine Inso im Ausland Sinn macht, falls du irgendwann wieder nach D zurückkommen möchtest oder musst ist in der Insolvenzordnung geregelt. Elfter Teil. Internationales Insolvenzrecht: Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften von § 335 bis § 342. Zweiter Abschnitt. Ausländisches Insolvenzverfahren von § 343 bis § 353. Dritter Abschnitt. Partikularverfahren über das Inlandsvermögen von § 354 bis § 358. | |
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| | #22 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 6
| Vielen Dank!!!!! Kennst Du da vielleicht eine? |
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