Schulden
Unberechtigte DID-Forderung (Otto); in Forum: Information; Hallo liebe Forengemeinde! ich habe viel gegoogelt und bin auf dieses Forum gestoßen . Sehr großer LOB!!!! Jetzt zu meinem Problem: Ich habe gestern eine unberechtigte Forderung über 299,32 Euro ...![]() |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| Hallo liebe Forengemeinde! ich habe viel gegoogelt und bin auf dieses Forum gestoßen Sehr großer LOB!!!! Jetzt zu meinem Problem: Ich habe gestern eine unberechtigte Forderung über 299,32 Euro vom DID mit allem PIPAPO (Schuldanerkenntnis...) bekommen, die vollkommen unberechtigt ist. Sie haben angeblich die Bearbeitung dieser Forderung von Otto (GmbH&Co KG) übernommen. Zuerst habe ich gedacht, dass dies eine unverschämte Abzocke ist, da ich alle meine offene Rechnungen begleiche. Nach spannendem gestrigem Abend in diesem Forun, habe ich mich aber entschlossen, bei Otto anzurufen. Nach langer Suche haben sie mir erzählt, dass ich zwei Kundennummern bei denen habe. Wir sind Ende letzten Jahres umgezogen und haben denen unsere neue Adresse nicht mitgeteilt. Deshalb wurde bei den nächsten Bestellungen für die neue momentane Adresse eine neue Kundennummer angelegt. So, bis jetzt alles klar, einverstanden. Ich habe vor dem Umzug paar Sachen unter alter Kundennummer auf die NEUE Adresse bestellt und sie dann in der neuen Wohnung bekommen. Sie haben mir aber nicht gefallen und habe alles zurückgeschickt. Sie ahnen bestimmt, was danach passiert ist. Otto behauptet, dass sie nur ein Teil der Kleider bekommen haben, obwohl alles in einem Paket war. Sie werden mir nicht glauben, ich habe den Rücksendeschein und die Rechnung vor EINEM Monat weggeschmießen Mein Mann kann natürlich bestätigen, dass ich alles eingepackt habe und bei Hermes abgegeben habe. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich werde selbstverständlich nichts unterschreiben. Danke für Ihre Antworten im Voraus! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.808
| Da krieg ich Bauchschmerzen..................... ![]() Grübel, grübel...
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 994
| Von wann soll die Bestellung sein ? Zitat:
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| Von wann soll die Bestellung sein ? Die Bestellung war letzten September 2009, kurz darauf ist auch alles wieder an Otto zurückgegangen....ich hab sogar meine alten Nachbarn angerufen, da die mir immer Bescheid gegeben haben als noch Post für mich kam, und von Briefen von Otto (Mahnungen) haben die nichts mitbekommen.... Otto sagte mir das ein Kleid angekommen ist und eins net, obwohl die 100% von mir mit einem Bezug versehen worden sind, die sind wie in der Originalverpackung wieder zurückgegangen |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 994
| Das strittige Kleid wurde damals mit auf den Retourzettel geschrieben ? Zitat:
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| Auf dem Retourenzettel stand nur eine Quitungsnummer und die Adresse von Otto, diese Quitung hab ich aber net mehr, weil das ja schon so lang her ist und ich alles vor einem monat entsorgt habe. Ich hab also gar nichts Schriftliches mehr was mit dieser Bestellung zu tun hat. Die Mitarbeiterin von Otto hat mir das am Freitag, als ich angerufen hatte, mitgeteilt. Kann man hier nichts machen? Soll ich doch die Ware bezahlen, die ich nicht habe? Es ist sehr ärgerlich. Ich habe immer alles bezahlt nicht nur dem Otto, auch höhere Rechnungen. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 994
| Du kannst sagen das das strittige Kleid im Beisein des Mannes verpackt und zur Post gebracht wurde Damit wärst Du aus dem Schneider (Beim Einscannen im Versandhaus können durchaus Fehler passieren ) Zitat:
Kannst Du Dich an den Namen der Frau sowie die Uhrzeit erinnern ? | |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| Den Namen weiß ich nicht mehr, war zu aufgebracht um mir den zu merken, aber Datum und Uhrzeit weiß ich noch. Und das würde wirklich klappen wenn mein Mann bestätigen kann das ich beide Kleider eingepackt hab und sie zur Post gebracht habe?Auch ohne Quittung? Vielleicht kann sich ja die Frau auch dran erinnern die es entgegengenommen hat?! |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.808
| Zitat:
Das wahrscheinlich leider nicht...
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 282
| Ich denke es wird relativ schwer sein zu beweisen, ob nun 2 oder nur ein Kleid im Paket war. Du erhältst aber auch eine Rechnungskopie, daran vermerkst Du was Du in den Paket wieder reingelegt hast, was retour geht. Und den Grund warum Du den Artikel nicht haben möchtest. Den Schein musst Du in den Karton legen, dort steht auch Deine Kundennummer drauf. Also; Retourschein: Artikelnr. xxxxx gr. 40 - passt nicht (z.B.) Dieser Schein muss sich im Paket befinden! Frag mal danach! |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| Zitat von fast113 http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif Vielleicht kann sich ja die Frau auch dran erinnern die es entgegengenommen hat?! Ich meine die Frau von Hermes die das Paket entgegengenommen hat, die hat ja auch gesehen das es zwei Kleider waren. Otto sagte mir das alle Unterlagen an das Inkassounternehmen gegangen sind, diese werden aber wahrscheinlich keine Unterlagen zuschicken an mich oder? |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 59
| Die Frau von Hermes müßte doch bestimmt noch die Rücklaufnummern in ihren Unterlagen haben. Es ist ja noch kein Jahr her. |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| So, ich habe jetzt bei Otto angerufen und habe meine alte Kundennummer rausgefunden. Ich bin mir aber unsicher, ob mir das weiterhilft. Wenn die Hermes-Mitarbeiterin diese Rücklaufnummer rausfindet, da steht aber trotzdem nicht, was im Paket war, also ein oder zwei Kleider. Ich werde aber trotzdem versuchen. Eine andere Frage, wenn ich jetzt innerhalb einer Woche (Zahlungsfrist von DID) das Geld nicht überweise, wird dann die Rechnung noch höher? Ich möchte natürlich gar nichts zahlen, aber halt wenn ich das nicht nachweisen kann. |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 282
| Zitat:
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 414
| Der DID wird dir auf deine Rechnungskopie etwas husten, die wollen Geld und zwar Deins. Wenn es sich so zugetragen hat wie du sagst und du beide Kleider zurückgeschickt hast, dafür hast du auch noch Zeugen, aber nur eines der Kleider rückgebucht wurde würde ich so unverfänglich sagen:" da hat jemand hingelangt ". Ich würde es drauf ankommen lassen. |
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
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| | #18 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| Zitat:
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 282
| Zitat:
Es müssen also 2 Teile angekreuzt sein. Ich würde nach der Rechnungskopie fragen! | |
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| | #20 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 282
| Zitat:
![]() Ich kaufe schon jahrzehnte bei otto ein, ich hatte noch nie Probleme. | |
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| | #21 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| Zitat:
Ich kaufe da auch öfters ein. Das ist zum ersten Mal mit mir oder meinen Mann passiert. Wir haben schon mehrere Sachen zurückgeschickt, hatten auch bis Ende letzter Woche keine Probleme damit. Ich habe immer sofort bezahlt, was ich behalten habe. Wenn hier um 50Euro ginge, würde ich vielleicht keinen Aufstand machen. Hier geht es im Moment um 300Euro, dass sehr seeeehr ungern überweisen würde. | |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 994
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Warum denn nicht ? Zählt sogar bei Mordanklagen Sie müsste nachweisen das überhaupt ein paket zurückgeschickt wurde. @fast113 im Otto Retourschein sind 2 Kleider angegeben worden ? Hintergrund : Wäre ärgerlich wenn gesagt wird man habe 2 Sachen zurückgechickt und es stellt sich raus - falls der Retourschein von der gegenseite vorgelegt wird - das nur 1 Kleid eingetragen wurde |
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| | #23 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 282
| Zitat:
Und richtig, das meinte ich mit dem Retourenschein. DAS wäre ein Beweis, dass 2 Teile zurückgeschickt worden sind. Und genau DEN Schein würde ich von Otto verlangen. | |
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| Danke @Loewin sagt: |
| | #24 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 11
| Zitat:
Otto hat mir mitgeteilt, dass alle Unterlagen an DID gegangen sind. Ich habe bei Inkasso diese Unterlagen angefordert. Mal schauen, ob sie reagieren. Ich habe sie über den Kontakt auf der Hompage von DID angefordert. Mit dem Fax wäre es bestimmt besser. Oder? Den Fax könnte ich leider nur über PC-Software verschicken, da kein Fax-Gerär vorhanden ist. | |
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