28.08.2006, 08:38
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#1 |
| Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
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| Reformvorschlag für einen einheitlichen Kontopfändungsschutz Zitat:
Die Pfändung von sog. Lohn- und Gehaltskonten hat sich zu einem Massenphänomen entwickelt, das Justiz und Schuldnerberatung stark belastet und für die Banken als Drittschuldner erheblichen Aufwand und auch Kosten verursacht. Für Gläubiger erweisen sich Kontopfändungen als effektive Zwangsvollstreckungsmaßnahme, denn viele Banken verschärfen den Vollstreckungsdruck, indem sie ihren von Kontopfändung betroffenen Kunden die Kündigung der Kontoverbindung androhen und sie auffordern, umgehend für die Ruhend-Stellung der Kontopfändung zu sorgen. Manche Schuldner lassen sich deshalb auf existenzbedrohende Ratenzahlungsvereinbarungen ein. Nur hinsichtlich Sozialleistungen besteht ein umfassendes - zeitlich befristetes - Zugriffshindernis. Sonstige laufende Einkünfte, insbesondere Lohngutschriften, erfordern hingegen einen bezifferten gerichtlichen Freigabebeschluss, der nur auf Schuldnerantrag hin ergeht und auch nur auf Antrag hin an Einkommensänderungen angepasst wird.
Prof. Dr. Dieter Zimmermann stellt in seinem Beitrag zunächst die aktuelle Rechtslage dar, trifft eine Einschätzung über die Häufigkeit von Kontopfändungen, beschreibt die belastenden Auswirkungen auf die Beteiligten, zeigt den Novellierungsbedarf auf und würdigt den Reformvorschlag im RefE InsO 2004.
Abschließend wird ein konkreter Reformentwurf für einen einheitlichen Kontopfändungsschutz präsentiert und begründet (VI.).
24.08.2006
| http://www.infodienst-schuldnerberat...Zimmermann.pdf
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"Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. "
Dietrich Bonhoeffer(1906-1945)
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