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| Tags: eigenauskunft, einholen, online, schufa |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.06.2006 Ort: Braunschweig
Beiträge: 175
| Verbraucher in mehreren Bundesländern können sich jetzt online über ihre Einträge bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) informieren. Bürger in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt erhalten unter www.meineschufa.de Auskunft über ihren Schufa-Eintrag. Weiter geht´s bei: http://de.news.yahoo.com/10082006/35...uskunft-online -einholen-0.html
__________________ Gruß aus BS Die Menschen sind mit einer Großen Koalition konfrontiert, "die offensichtlich die Republik mit einem Metzgerladen verwechselt, in dem so tief ins soziale Fleisch geschnitten wird, dass das Blut nur so spritzt". "Heiner Geißler" Infokrieg-tv-de Meine Meinung-keine Rechtsberatung |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Und wie steht es da mit der Sicherheit? Nicht das da jeder online alles erfahren kann? :kinn: |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 172
| habs mir mal angeguckt - also abo 7,60 euro fürs 1/4 Jahr sindytomlea |
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| | #4 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 81
| Zitat:
Das "Angebot" meineschufa.de entbindet die Schufa nicht kostenlos gem. §35(5) BDSG Auskunft zu erteilen wenn er Grund zur Annahme haben muss wie es im Gesetzestext steht das die Daten etc. unrichtig bzw. unzulässig gespeichert sind. Desweiteren ist von einer Aufwandsentschädigung in Form eines Entgelts die Sprache welche über die direkt durch die Auskunftserteilung direkt entstehenden Kosten nicht herausgeht, also ist es auch fraglich wie die Schufa die Abfragemöglichkeit zu EUR 7.60 bzw. EUR 13.00 umgrad rechtfertigen will, zumal man für diesen Preis in diesem Zeitraum im Durchschnitt nicht besonders oft die Abfrage in Anspruch nehmen wird. Zudem ist ohnehin dann fraglich ob eine über das Internet gegebene Auskunft in dieser Form ohne Weiteres zu wirtschaftlichen Zwecken zu nutzen ist, sofern die Auskunft nicht mit einer Digitalen Signatur nach dem SigG versehen ist was ich bezweifle. Ich denke das beste ist die Schufa nach wie vor zur schriftlichen Auskunft gem. §35 BDSG aufzufordern als sich auf das Registrierungsprocedere und die Abogebühr einzulassen. Ich bin nicht besonders glücklich über diese Entwicklung seitens der Schufa, bzw. anderen Auskunfteien denn das schmeckt mir einwenig zu sehr nach dem US amerikanischen Kreditauskunftgeschäft samt Zusatzindustrie mit Leistungen wie "Kreditreparatur" also Wiederherstellung des Kredits durch Vermittlung von Kreditkarten etc. Das beste ist in jedem Fall immer von Kredit- bzw.Ratengeschäften Abstand zu nehmen. Bär nix Anwalt. Nix Rechtsberatung. Nix Bär haften für Folgen wenn Du oder andere Ärger.
__________________ Du suchst jemanden der für Dich für umsonst arbeiten muss? Nimm mich! Ich erweise Dir gerne einen Bärendienst! Das hier ist keine Rechtsberatung und wer sich nach den Informationen hier richtet tut dies auf eigene Gefahr: Ich hafte nicht für etwaige Folgen. | |
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