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| Tags: einstellung, energieversorgung, zahlungsrueckstand |
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| | #1 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.550
| haide von http://widerspruch-und-klage.de hat mir interessantes zum Thema Stromschulden zugeschickt. Vielen Dank für die Infos Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.06.2007
Beiträge: 1
| Guten morgen , ich habe einen allgem. Frage : in wie weit ist die RWE als Stromliferant dazu verpflichtet , den Kunden (otto normal verbraucher - Harz 4 ) einen angemessenen Abschlag zu berechnen . Denn bisher hat die RWE nur ein pauschall satz herangezogen zur Berechnung des verbrauches, und sich die letzten 2 1/2 Jahre sich nicht bemüht die zählerstände ablesen zu kommen , geschweigeden sich auf Ratenzahlungen ein zu stellen , wenn mann mal im rückstand ist. Ich währe für sachdienliche hinweisse dankbar , da am 15.6.07 bei uns eine erneute mündliche verhandlung ansteht zur sicherstellung der Einstweiligen Verfügung . |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 18
| @meins69 auch wenn deine Frage schon älter ist, ich würde in dem Fall folgendes machen: Ich würde meinem IST-Verbrauch notieren, denn ich auf einen Monat genau (Buchhalterich also 30 Tage!) verfolgen würde. Also am 01.07. um genau 00.00Uhr würde ich hingehen, und mir den jetzigen Zählerstand aufschreiben. Dann am 31.07.um 23.59Uhr würde ich wieder hingehen und aufschreiben wie hoch der Stand nun ist. Danach würde ich einen Jahresverbrauch ausrechnen und ggf. ein wenig mehr ansetzen und dann das ganze in bahre Münze umrechnen. Sodann würde ich der RWE einen lieben Brief senden, darauf hinweisen, das der Verbauch bei weitem nicht dem aktuellen Abschlag entspricht und sie bitten, aufgrund der finanziellen Situation in der man nunmal leider steckt, den Abschlag herab zusetzen. Ich würde mich allerdings fragen, ob das überhaupt noch rechtens ist, einen überhöhten Abschlag zu fordern, wenn ersichtlich ist, das dieser schlichtweg zu hoch ist. Meine Erfahung ist auch etwas anderer Natur mit dem örtlichen Energie-Unternehmen. Im letzten Jahr mussten wir bereits fast 200€ nachzahlen, damals bat ich um eine Ratenzahlung, die mehrmals schriftlich verneint wurde. Anschließend habe ich dennoch einfach meinen Ratenvorschlag monatlich überwiesen. Ich bekam zwar ab und an ein Mahnschreiben, konnte aber zu beginn diesen Jahres meinen Rückstand auflösen. In diesem Jahr musste ich wieder eine Nachzahlung leisten, diesmal ging ich einfach hin und setze meinen eigenen Ratenplan um, und auch dieses mal geht es. Manchmal ist eine Anfrage gar der falsche Weg - So scheint es mir zumindest!
__________________ Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!" Und es kam SCHLIMMER |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo meins69 Hier: http://www.rwe.com/generator.aspx/kc...2054/page.html kannst Du Deinen Zählerstand online übermitteln, sogar eine Zwischenablesung vornehmen. Ich hab's beim Anbieter RheinenergieKöln (ehemals GEW) aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung zum Jahreswechsel 2006/2007 so gehandelt und es ist genau abgerechnet worden. Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #5 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
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__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #6 |
| Forumnutzer Registriert seit: 28.01.2008 Ort: BW, Grabsruhe
Beiträge: 64
| nein, verivox macht schufa-anfrage und neuverträge kann man nicht mehr mit 315BGB oder weiterem bestreiten. |
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| | #7 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 2
| Zitat:
hallo, mann darf da auch nicht fragen mann muss einfach überweisen in raten sonst hast du verloren, ich mache das schon jahre so ich frage auch nicht mehr.fragt uns einer danach wo wir es hernehmen sollen das geld. Geändert von eule76 (26.11.2008 um 13:16 Uhr). | |
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