Schulden
FKH GbR, UGV Inkasso, Rae Wehnert: Erfolgreiche Klageabwehr; in Forum: Information; Der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) teilte mit, dass sich eine Beklagte in zwei Fällen, in denen die FKH GbR aus einem Schuldanerkenntnis geklagt hat, erfolgreich gegen die Klage zur ...| Tags: erfolgreiche, fkh, gbr, inkasso, klageabwehr, rae, ugv, wehnert |
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#1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) teilte mit, dass sich eine Beklagte in zwei Fällen, in denen die FKH GbR aus einem Schuldanerkenntnis geklagt hat, erfolgreich gegen die Klage zur Wehr setzen konnte. Das Amtsgericht Schwelm hat beide Klagen der FKH GbR abgewiesen. Grundlage der Forderung sind behauptete Warenbestellungen. Die Forderung wird, sofern die Betroffenen nicht zahlen, vom Ursprungsgläubiger an die FKH GbR verkauft. Diese beauftragt die UGV Inkasso GmbH und die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen mit dem Forderungseinzug. Häufig kommt es vor, dass die Betroffenen ein Schuldanerkenntnis über die Forderung abgeben, um im Gegenzug Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird nicht mehr die Ursprungsforderung, sondern das Schuldanerkenntnis als Anspruchsgrundlage herangezogen. Obwohl die Betroffenen durch die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses ihre Rechtsposition geschwächt haben, macht es dennoch Sinn, sich gegen die Forderungen zu wehren wie die beiden Urteile des Amtsgerichts Schwelm belegen AG Schwelm, Urteil 29.03.2006 (Az.: 20 C 401/05) und AG Schwelm, Urteil vom 14.02.2006(Az.20 C 399/05) 31.05.2006 |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.495
| Ähm, hatte ich ähnliches nicht schon vor langer Zeit gesagt? Die haben doch keinerlei Rechte wenn der Anspruch oder Titel verkauft wurde. Solche Schreiben also immer in die Rundablage befördern und nicht antworten. Aber nun mit einem Urteil ist das ganze schon mal schöner. :daumen:
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Sowas kann man nicht oft genug wiederholen ! gruß jürgen | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 6
| Mein Problem ist es, das sie bei meiner Bank einen Zahlungsverbot und am 3.7.2008 einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluß in die Wege leiten wollen.Nun habe ich dem Amtsgericht Speyer, Staatsanwalt Schwerin,Meine Bank, Stiftung Warentest und die Vrbrauerzentrale ein Fax gesendet habe. Abschrift: Im Vorfeld möchte ich Ihnen erklären, dass die Grundlage der Forderung, in Höhe von 39,90€, behauptete Warenbestellungen sind. Die o.g. Zahlungsverbot werden dahin geändert, dass nach der Zahlung des Vollstreckungsbescheides in Höhe von 179,90 €, abzüglich die am 23.06.2008 20,00€ und 20,50 € laut Antrag des Vorläufigen Zahlungsverbotes vom 13.06.2008, bereits bezahlt wurden, die noch geforderte Summe von dem Antragsteller detailliert nach zuweise werden soll. Bis zur Auflistung der noch ausstehender Summe, mein Konto wieder frei zu geben und somit den angekündigten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ab zuwehren. Im gleichen Zug erhält der Antragsteller eine Aufforderung für die detaillierte Aufstellung mir zukommen zulassen um diese anschließend durch das Aufsichtsamt zu prüfen. Grundsätzlich wäre ich bereit, die Summe die der Antragsteller zusteht, zu bezahlen. Um weitere Kosten zu vermeiden, möchte ich sie bitten, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht zuzustimmen, die der beauftragte Gerichtsvollzieher von den RA Wehnert & Kollegen beantragen will. 2. Begründung: Laut Urteil aus Ihrem Haus Az:31c 456/04 von 22.02.2005 (siehe Anlage) Laut Urteil Amtsgericht Schwelm von 29.03.2006 Az:20c 401/05 Laut Urteil Amtsgericht Schwelm von 14.02.2006 AZ.:20c 399/05 31.05.2006 Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich zugestellt am 25.6.2008. Ich habe mich telefonisch mit der Firma in Verbindung gesetzt, um zu erfahren wie die Kosten zustande kommen, habe keine eindeutige Auskunft bekommen. Bei einem weiteren Durchlesen ist mir aufgefallen, dass diese Vereinbarung befristet auf ein halbes Jahr ist und dann für eine neue Ratenzahlung erneute Kosten zum Beispiel:,, Kosten dieser Vereinbarung 81,00 € ’’, anfallen. Zusätzlich sind folgende auf dem Konto eingehende unpfändbare Sozialleistungen in voller Höhe zu stellen: Kindergeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von AGRE Ich beantrage daher, die Aufhebung des Zahlungsverbotes und nicht Zustimmung der angekündigten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, so dass wir nach einer Woche Hunger, als vierköpfige Familie wieder unser tägliches Brot zu Verfügung steht. Ich bitte darum, die Bank vorab telefonisch zu unterrichten, falls der Beschluss nicht rechtzeitig Anfang Juli vorliegen sollte. Des Weiteren ist ein gewisser Staatsanwalt, der diese Firma einige Jahre schon im Auge hat bestimmt sehr interessiert. Ich hoffe das man diesen Menschen die über Leichen gehen, das Handwerk gelegt wird. Ich versuche jetzt seit dem 20.06.08 einzukaufen, damit der Kühlschrank nicht so hellhörig klingt. Ich lasse meine Kinder zu Hause weil ich ohne Benzingeld nicht sie in der Schule bringen kann. Wir haben einen hungernden Hund. Ich habe Angst, das ich nicht genug Benzin habe um am Montag zur Bank zu fahren um mein Harz IV geld abzuholen. Ist das nicht ein Mist? |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Nochmal : Es fällt mir verdammt schwer zu glauben wie jemand der so formulieren kann überhaupt auf so einen Sche... reingefallen ist bzw NULL Gegenwehr im Vorfeld geleistet hat. MB Widerspruch gemacht und die Sache wäre gegessen gewesen |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 6
| Es gibt doch eine Möglichkeit für mich! Da ich nie Ware bekommen habe und mir nur per Teleffon eine Probe gratis zugesagt wurde. Kann ich durch eine Strafanzeige den Vollstreckungsbescheid null und nichtig machen. Da diese Forderung von FKH aufgekauft wurde, ist der Hehler wie der Stehler! Es ist zwar langwierig, aber man kann sich nicht alles gefallen lassen. Das Bankkonto ist mein Mann seins und auch seine Schuld. Mit Absprache der Bank wird das Konto bleiben und es wird ein zusätzliches neues Konto eröffnet auf meinem Namen. Dort kommen sie nicht ran. Nun stellt euch mal vor, heute haben wir erst Bescheid bekommen vom Gerichtsvollzieher das wir bei der Bank einen Zahlungsverbot haben. Nach 11 Tagen. Nach dem 17.7.2008 wird das Zahlungsverbot aufgehoben, weil dann vier Wochen um sind. Und weil ich an das Gericht geschrieben habe, das ich zahlungswillig bin, was den Titel an geht, dürfte man mir anschließend keine Pfändung ins Konto hauen. Abgesehen von der Strafanzeige die ich heute gemacht habe, gegen der Firma UGV, weiß ich nicht, ob ich nicht ersteinmal zahlen muß, denn man weiß ja, das diese Mühlen langsam mahlen. |
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| | #7 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Entspann mal wieder : YouTube - Rammstein - Du Hast Live from Volkerball Das selbe hattest Du doch schon am 1.7.gepostet : Vorsicht Falle Inkasso UGV und FKH GbR Zitat:
Geändert von Inkasso (08.07.2008 um 23:20 Uhr) | ||
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.08.2008
Beiträge: 1
| Hallo, bin neue hier, hatte auch Probleme mit den FKh und den Inkasso sowie den Anwalt, habe widerspruch eingelegt und siehe da, die Klage ist abgewiesen!!!! Mit den Widerspruch habe ich eine Kopie von alle negativ schlagzeile über die Firma FKH gesendet. habe alles im Internet gefunden. Habe auch erklärt dass ich keine Waren bekommen habe geschweigen mein gewinn von 3600€!!! Es lohnt sich sich zu wehren. Gruß |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 3
| hallo meine mutter zeigte mir heute einen mahnbescheid von FKH GbR, in höhe von 3200€ und sie wuste nicht von was dies kommt. eine forderung von Schuldanerkenntnis von 26.11,2007 in höhe von 2700€. habe alle ihre briefe durchgeschaut und habe nichts über diese vorderung gefunden. wie soll ich vorgehn ? Widerspruch einlegen ? mfg |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Wann ist der MB gekommen ? |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 3
| hallo ich glaube so mitte august als 3-4 wochen her |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Widerspruch !!!!!! Komplett und begründungslos Aber Zack Zack Gleich am Montag lg p.s Der Fehler wird immer noch gelegentlich gemacht Den widerspruch natürlich ans zuständige Gericht schicken und nicht ans Inkassobüro oder die RAs |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 3
| hallo ok machen wir gleich. habe mir mal die unterlagen meiner mutter mal alle angeschaut. die ist schon der 3 mahnbescheid die anderen 2 wurden leider schon letztes jahr bezahlt da ich mir bei der niedrigen summe nichts dachte. nun bei der hohen summer dachte ich mir schon das da was faul ist. zum glück gibts es solle foren wie dies hier ich bin sehr dankbar dafür. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Besagte Advokaten bzw Inkassobüro haben es faustdick hinter den Ohren Googel mal |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 1
| Hallo, habe gerade dieses Forum und eure Beiträge gefunden. Ich habe heute einen Brief von UGV bekommen. Angeblich besteht eine Forderung der FKH GbR gegen mich. Totaler Schwachsinn! Aber was soll und muss ich jetzt tun? Widerspruch einlegen? Wenn ja wo? Wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte. Danke im voraus. Gruß Majo |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 473
| Zitat:
Bei begründeter Forderung kleine Raten an den ursprünglichen Gläubiger mit dem Vermerk auf Hauptforderung leisten. LG strümpfchen | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| fehler sorry Geändert von Inkasso (01.04.2009 um 21:41 Uhr) |
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| | #18 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 6
| Hallo zusammen,ich habe heute einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Antragsteller ist die FKH GbR und beauftragt ist Wehnert und Kollegen,ich habe mit meiner Frau gesprochen worum es damals ging.Und zwar wurden uns Unterwäscheproben zugeschickt. Wie das nun alles weiterging wissen wir gar nicht weil das schon solange her ist. Die wollen für ein Schuldanerkenntnis vom 01.02.08 141 Euro haben,ich weiss da nix von und kann mich da auch nicht dran erinnern. Ich habe leider überhaupt keine Ahnung von der Materie und weiss nu gar nicht was ich da machen soll. Gut Einspruch einlegen könnte man,aber auf der rückseite steht das da noch mehr kosten auf einem zukommen können. Brauch ich den nicht beweise um Einspruch einlegen zu können,ich habe nämlich gar keine papiere was den fall angeht. Gruß Oliver |
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Ich würde : Unbedingt Einspruch gegenüber dem Vollstreckungsbescheid !! Machst Du dies nicht ist tituliert Zitat:
Die Gegenseite müsste im Gerichtsfall Beweise auf den Tisch legen Liste mal die im VB enthaltenen Positionen (gerunded) hier auf !! | |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 6
| Meine Frau will das unbedingt bezahlen weil sie Angst vorm gericht hat,sie ist sich ja auch nicht mehr sicher ob das nicht vieleicht doch berechtigt ist. Wir haben wie gesagt gar keine Papiere mehr über den fall weil das Jahre her ist. Gebühr 23,00 Euro Rechtsanwaltkosten 25,00 Euro 12,50 Euro Auslagen 7,50 Hauptforderung: Schuldanerkenntnis vom 01.02.08 141,21 Euro Kosten wie nebenstehend 68,00 Euro Zinsen 11,94 Euro Summe 221,15 Euro Wir haben echte Panik jetzt wegen Gericht und so,und das ja bei einem Einspruch bei einem Vollstreckungsbescheid auf jeden fall eine Verhandlung gibt. Wie hoch ist den die Chance das wir da heile rauskommen? |
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| | #21 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Was wurde unterschrieben ? Zitat:
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| | #22 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 6
| Unterschrieben hab ich gar nichts,das wüsste ich. Ne die sache mit der Unterwäsche ist schon mehrere Jahre her.Was mir auch aufgefallen ist,beim Vollstreckungsbescheid war kein Schreiben für den Einspruch dabei,ich habe auch nur noch ein paar Tage das abzuschicken. Keine ahnung was ich machen soll. |
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| | #23 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 6
| Die Forderung ist am 21.12.06 an den Antragsteller abgetreten worden. Früherer Gläubiger wahr Provea in der Schweiz. |
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| | #24 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Kannst Du das mal verlinken ? Namen schwärzen lg | |||
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| | #25 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 6
| Ne hab keinen scanner,aber oben steht Amtsgericht Mayen. Wie kann ich den jetzt Einspruch einlegen ohne dieses Zusatzblatt,man ist das ein schei.... |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Lies doch mal die Rückseite des VBs |
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 6
| Ja da sind die Hinweise des Gerichts und die habe ich gelesen. Deshalb kann ich immer noch keinen Einspruch einlegen,selbst wenn ich es wollte weil ich den Vordruck dafür nicht habe |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Da gibts auch kein 2 Blatt wie beim Mahnbescheid Hier der Musterbrief von STERN.de zum download Download : Download - stern TV lg |
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| | #29 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 4
| Hallo! Meine Freundin hat heute auch einen Brief bekommen. Wie soll ich mich verhalten, da meine F. seit einem Monat nicht mehr in Deutschland wohnt und ich ihre Post noch verarbeite. Noch zur Info: auf den Brief sind 2 alte Adressen (durch Nachsendeanträge) vermerkt und der neue Nachname (Scheidung) Da sie nur einen Monat bei mir gewohnt hat und jetzt ins Ausland gezogen ist, wollte ich einfach auf dem Briefumschlag (da sind ja schon zwei Stempel von der Post drauf) Empfänger unbekannt drauf schreiben und in den Briefkasten werfen. In der Hoffung, dass der Name und die Adresse nirgends mehr auftaucht. Falls jetzt doch ein Vollstreckungsbescheid kommen sollte, ist sie doch nirgends zu finden? Oder? Was könnte schlimmstes passieren? Grüße Miss_Arwen |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Was steht in dem Brief Mehr Infos |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 1.200
| In so einem Fall öffnet man die Post doch nicht. Man will ja gerade - mit "Adressat unbekannt " - die Post abwehren. Den richtige Adressaten zu finden ist doch Sache des Absenders. Oder sollte man doch reinsehen? Ich verstehe aber nicht wieso. Dann hätte man die Post angenommen. Übernimmt vermutlich Verpflichtungen zur Weiterleitung usw. |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Es ist kein Liebesbrief und kein Einschreiben. Es ist ein Bausteinschreiben einer Inkassobude Ich würds aufmachen und evtl die Freundin von künftigen Schaden bewaren |
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| | #33 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 4
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Das steht in den ersten Zeilen: "...unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zeigen wir die Vertretung unserer Mandantschaft FKH GbR an. ... alle Zahlungsaufforderung ... vom UGV Inkasso GmbH ignoriert..." ... und dann gleich einen Ratenzahlungsvereinbarung als Anlage. |
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| | #34 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 4
| Zitat:
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| | #35 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.11.2009
Beiträge: 4
| Zitat:
Oder sollte ich lieber gleich mal zur Polizei gehen und Anzeige machen? Mit Vollmacht von ihr. Geht das ohne weiteres? ![]() Woher könnten die denn den Namen und Adresse haben? Sie steht nicht im Telefonbuch, alle Gewinnspiele gingen gleich in den Müll, auch keine Gratisproben erhalten oder angenommen, keinen Kredit irgendwo mal angefragt, ... Geändert von missarwen (12.11.2009 um 13:22 Uhr) | |
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| | #36 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Aufpassen das der Widerspruch eines evtl MBs nicht verschlafen wird (Widerspruch in diesem Fall ans zuständige Mahngericht schicken) Am Besten gegenüber dem IB die Forderung vollumfänglich schriftlich zurückweisen und den Klageweg anheimstellen. lg | |
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