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| Tags: inkassokosten, rechtsprechungsnac |
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| | #1 | |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.900
| Zitat:
http://verbraucherrecht.blogspot.com...ssokosten.html
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 98
| Hallo Silvia V ! Danke, Dein Artikel kommt mir sehr gelegen. Das Problem habe ich nämlich auch gerade. Für mich von Bedeutung ist vor allem der Satz : Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig, wenn die Forderung gegenüber dem Gläubiger bestritten wurde, oder der Schuldner mitteilt, dass er zahlungsunfähig ist. weiter so !!!!! :klatsch: :klatsch: :klatsch: bey medea :stern:
__________________ meine einträge basieren auf persönlichen erfahrungen und stellen keine rechtsberatung dar. Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen !!!!!!!!! |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
| Bei mir sind diese Brüder ganz schön hartnäckig. Aber wo nichts ist......
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.01.2006 Ort: Berlin
Beiträge: 135
| Zitat:
Schlag sie mit den eigenen Mitteln..
__________________ MfG, Karl | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 247
| Intressanter Link alles nochmal auf den Punkt gebracht allerdings erfolgreich sind nicht alle Inkassobüros... Hier in frankfurt befindet sich z.b die eine oder andere Inkasso Ich AG im Existenzminimumslevel ... Teilweise wird auch heftigst untereinander abgemahnt Die Unternehmen erkennen immer mehr den Konkurenzkampf und nehmen natürlich die billigsten IBs. mit den z.b höchsten KickBack Zahlungen. gruß jürgen
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 583
| Die Frage ist auch eher nach der Zulässigkeit der Kosten gerichtet. Darf man jemand der nichts hat und von dem dies auch -bekannt- ist über Gebühr nachstellen? Bekannt ist die Zahlungsfähigkeit spätestens durch ALG2 Bescheid, bei dem vom Staat bereits die Bedürftigkeit überprüft wurde. Seriöse Gläubiger nehmen dies korrekt hin. Unseriöse Gläubiger versuchen es mit Kontopfändungen und stürzen dadurch Schuldner noch tiefer ab. Auch in meinem Fall, ironischerweise durch das "Inkassounternehmen" Zollamt Giessen, wurde vom Gläubiger Barmer Ersatzkasse alles unternommen, was rechtlich irgendwie zulässig war. Sogar ein Postsparbuch mit etwa 10 EUR haben sie im Rahmen der Kontopfändung erbeutet. Ergebnis, als gescheiterter "Ich AG" Gründer hatte ich anschliessend nicht mal mehr ein Konto, weil es der Postbank zuviel Aufwand war, meine Sozialeingänge auf meinem -Guthabenkonto- zu schützen. Eigentlich hätte ich diesen Fall behördlicher Willkür publizieren sollen. Aber am Ende hat man wenigstens darauf verzichtet, mich noch zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu nötigen, nur weil ich im Rahmen meiner "Ich AG" die letzten Monate Krankenversicherungsbeiträge schuldig bleiben musste - mangels Einkünften. Die hier gewährten 600 EUR reichten schliesslich nicht, meine Miete und meinen Lebensunterhalt sicherzustellen, weshalb ich davon natürlich keine KV vor meiner erneuten Arbeitslosenmeldung zahlen konnte. Aber man gibt eine Existenzgründung nur ungern auf ... Ausser bei uns, da sollte man sich besser schon 6 Monate vor möglichen Verdienstausfällen in einer "Ich AG" wieder arbeitslos melden :| |
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