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Erstattungsfähigkeit v. Inkassokosten mit Rechtsprechungsnac; in Forum: Information; Zitat: Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten Wer eine Rechnung trotz Mahnung nicht zahlt, bekommt es häufig mit professionellen Geldeintreibern - sog. Inkassounternehmen oder Inkassobüros - zu tun. Diese machen dann meist zusätzlich ...
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Alt 16.04.2006, 22:16   #1
Redaktion
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.900
Standard Erstattungsfähigkeit v. Inkassokosten mit Rechtsprechungsnac

Zitat:
Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Wer eine Rechnung trotz Mahnung nicht zahlt, bekommt es häufig mit professionellen Geldeintreibern - sog. Inkassounternehmen oder Inkassobüros - zu tun. Diese machen dann meist zusätzlich zur ausstehenden Forderung auch noch erhebliche Inkassokosten geltend. Viele Empfänger derartiger Schreiben scheint ein erfürchtiges Erschauern zu packen, wenn sie auch nur "Inkasso" lesen. Offenbar trägt sich noch immer der Irrglaube fort, ein Schreiben von einem Inkassobüro hätte eine andere Qualität als ein einfacher Brief des Gläubigers - aber vermutlich deswegen sind diese Unternehmen auch so erfolgreich.

Nichts desto trotz stellt sich die Frage, ob man als Schuldner die geltend gemachten Inkassokosten tatsächlich bezahlen muss. Ausgangspunkt hierbei ist folgender: Befindet sich der Schuldner in Verzug, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz des sog. Verzugsschadens (§§ 280, 286 BGB), zu dem grundsätzlich auch die Inkassokosten zählen - aber eben nur grundsätzlich - also nicht in jedem Fall - und meist auch nicht in dem Umfang, in dem es von den entsprechenden Unternehmen gefordert wird.



http://verbraucherrecht.blogspot.com...ssokosten.html
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar.
Silvia V ist offline  
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Alt 17.04.2006, 04:48   #2
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 27.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 98
Standard Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten mit Rechts........

Hallo Silvia V !

Danke, Dein Artikel kommt mir sehr gelegen.
Das Problem habe ich nämlich auch gerade.
Für mich von Bedeutung ist vor allem der Satz :

Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig, wenn die Forderung gegenüber dem Gläubiger bestritten wurde, oder der Schuldner mitteilt, dass er zahlungsunfähig ist.

weiter so !!!!! :klatsch: :klatsch: :klatsch:
bey medea :stern:
__________________
meine einträge basieren auf persönlichen erfahrungen und stellen keine rechtsberatung dar.

Wer heute den Kopf in den Sand steckt,
knirscht morgen mit den Zähnen !!!!!!!!!
medea ist offline  
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Alt 17.04.2006, 06:24   #3
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.818
Standard Besten Dank Silvia

Bei mir sind diese Brüder ganz schön hartnäckig.

Aber wo nichts ist......
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist gerade online  
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Alt 17.04.2006, 18:01   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 03.01.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 135
Standard Re: Besten Dank Silvia

Zitat:
Zitat von wolliohne
Bei mir sind diese Brüder ganz schön hartnäckig.

Aber wo nichts ist......
Die wird man doch relativ einfach los..

Schlag sie mit den eigenen Mitteln..
__________________
MfG,
Karl
rannseier ist offline  
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Alt 17.04.2006, 22:47   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Inkasso
 
Registriert seit: 25.10.2005
Ort: frankfurt
Beiträge: 247
Standard

Intressanter Link
alles nochmal auf den Punkt gebracht

allerdings erfolgreich sind nicht alle Inkassobüros...
Hier in frankfurt befindet sich z.b die eine oder andere Inkasso Ich AG im Existenzminimumslevel ...
Teilweise wird auch heftigst untereinander abgemahnt
Die Unternehmen erkennen immer mehr den Konkurenzkampf und nehmen natürlich die billigsten IBs.
mit den z.b höchsten KickBack Zahlungen.



gruß
jürgen
__________________
Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist
Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten
Inkasso ist offline  
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Alt 22.04.2006, 17:39   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 583
Standard ...

Die Frage ist auch eher nach der Zulässigkeit der Kosten gerichtet. Darf man jemand der nichts hat und von dem dies auch -bekannt- ist über Gebühr nachstellen?

Bekannt ist die Zahlungsfähigkeit spätestens durch ALG2 Bescheid, bei dem vom Staat bereits die Bedürftigkeit überprüft wurde. Seriöse Gläubiger nehmen dies korrekt hin. Unseriöse Gläubiger versuchen es mit Kontopfändungen und stürzen dadurch Schuldner noch tiefer ab.

Auch in meinem Fall, ironischerweise durch das "Inkassounternehmen" Zollamt Giessen, wurde vom Gläubiger Barmer Ersatzkasse alles unternommen, was rechtlich irgendwie zulässig war. Sogar ein Postsparbuch mit etwa 10 EUR haben sie im Rahmen der Kontopfändung erbeutet.

Ergebnis, als gescheiterter "Ich AG" Gründer hatte ich anschliessend nicht mal mehr ein Konto, weil es der Postbank zuviel Aufwand war, meine Sozialeingänge auf meinem -Guthabenkonto- zu schützen. Eigentlich hätte ich diesen Fall behördlicher Willkür publizieren sollen.

Aber am Ende hat man wenigstens darauf verzichtet, mich noch zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu nötigen, nur weil ich im Rahmen meiner "Ich AG" die letzten Monate Krankenversicherungsbeiträge schuldig bleiben musste - mangels Einkünften.

Die hier gewährten 600 EUR reichten schliesslich nicht, meine Miete und meinen Lebensunterhalt sicherzustellen, weshalb ich davon natürlich keine KV vor meiner erneuten Arbeitslosenmeldung zahlen konnte. Aber man gibt eine Existenzgründung nur ungern auf ...

Ausser bei uns, da sollte man sich besser schon 6 Monate vor möglichen Verdienstausfällen in einer "Ich AG" wieder arbeitslos melden :|
Andi_ ist offline  
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