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Alt 17.06.2005, 09:25   #1
Redaktion
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
Standard Wieviel darf mir ab 01.07.2005 gepfändet werden?

Hier ein Link zur Tabelle....


http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0493.pdf
Silvia V ist offline  
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Alt 29.07.2005, 11:32   #2
Einstein
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wo du immer die ganzen Links findest .. Super !!!! :stern: :stern:
 
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Alt 08.10.2005, 21:56   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2005
Ort: GESCHER
Beiträge: 15
Standard

Hallöchen, beziehen sich die Pfändungsgrenzen eigentlich auch auf Unterhaltszahlungen? Ich meine, wenn jemand unterhalb der Pfändungsfreigrenze Einkommen hat, muss/kann er dann noch Unterhalt zahlen? Kann die Kommune aus dem Einkommen trotzdem Pfändungen vornehmen lassen wenn der ehemal. Partner einen Unterhalsvorschuss beantragt hat?
Bis dann mal
hoewa14 ist offline  
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Alt 09.10.2005, 05:18   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von listche
 
Registriert seit: 16.09.2005
Ort: Bananenrepublik
Beiträge: 315
Standard

Bei Kindesunterhalt ist das so eine Sache. Am besten vom Anwalt bei Gericht die Pfändungsgrenze festlegen lassen.

Gruß Listche
__________________
"Wer die Menschen kennnenlernen will, der studiere ihre
Entschuldigungsgründe."

Christian Friedrich Hebbel
listche ist offline  
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Alt 09.10.2005, 08:53   #5
Redaktion
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
Standard

Seit dem 1.Juli ist neben den allgemeinen Pfändungsfreigrenzen auch der
Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige erhöht worden.

Erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bleiben im Monat mindestens 890 Euro, 50 Euro mehr als bisher. Für nicht Erwerbstätige steigt der Selbstbehalt von 730 auf 770 Euro.

Gehe aber bitte nicht davon aus,das die Jugendämter diese neuen Sätze von selbst berücksichtigen.Du wirst evtl. drauf bestehen müssen.


Gruß

Silvia
__________________
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Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06



"Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. "

Dietrich Bonhoeffer(1906-1945)


Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar.
Silvia V ist offline  
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Alt 05.12.2005, 11:59   #6
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 26
Standard

Hallo,

bei Kindesunterhalt kann auf den geschützen Bereich zwischen Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt zugegriffen werden. Normale Gläubiger haben diese Möglichkeit nicht.

Gruß vom
Hasenzahn
Hasenzahn ist offline  
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Alt 05.12.2005, 13:33   #7
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.553
Standard

Zitat:
Zitat von Hasenzahn
Hallo,

bei Kindesunterhalt kann auf den geschützen Bereich zwischen Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt zugegriffen werden. Normale Gläubiger haben diese Möglichkeit nicht.

Gruß vom
Hasenzahn
Der Kindesunterhalt sollte auch immer vor den Rechten von Gläubigern stehen. auch wenn es hart ist, für Kinder besteht nun mal eine besondere Verantwortung und wenn es halt die Schmerzgrenze ist.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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