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| Tags: bonn, gestoert, schlaf, willkuer, wohnungsamt |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2008 Ort: Bonn
Beiträge: 5
| Hi zusammen, als 1., ich bin total neu hier und ich muss dazu sagen, ich hab nen Job, Gott sei Dank, aber ich möchte mich hier für eine junge Familie engagieren, die vom Wohnungsamt gemobbt wird. 2. zu den Fakten: Alleinerziehende Mutter mit 2 Töchtern, Mutter musste Insolvenz anmelden, weil ihr mittlerweile geschiedener Ehemann das Familienvermögen (was ihr mal gehörte) von ca. 500.000,00 € durchgebracht und auch noch massive Schulden auf ihren Namen gemacht hat. Die Mädels bekommen natürlich Harz IV, leider. Die älteste Tochter konnte das Abo Fitnessstudio nicht bezahlen, weil das Taschengeld nicht mehr gereicht hat. Der Gerichtsvollzieher hat die Mutter genötigt unter Androhung einer Haftstrafe, für die Tochter die eidestattliche Versichererung abzugeben Schufaauskunft nun: Insolvenz plus HB. Jede vermeintlich seriöse Wohnungsgesellschaft lehnt die Mädels ab. Die Mädels haben Eigeninitiative gezeigt und eine Wohnungsgesellschaft überzeugt, ihnen eine Wohnung zu vermieten. Die Krux ist, dass diese Wohnung vom Wohnungsamt zugewiesen werden muss. Jetzt beginnt das Trauerspiel . Sachbearbeiter von der Wohnungsgesellschaft sagte; bitte Wohnungsamt anrufen und sagen, die sollen die Wohnung zuweisen. Da wird erstmal gemauert, nach dem Motto, wir setzen sie erst mal auf die "Liste"! Langer Rede kurzer Sinn, als nach 3 email Anfragen nix kam habe ich im Namen meiner Tochter mal sehr freundlich nachgefragt mit Abteilungsleiter in CC , das hat wohl gewirkt, aber leider negativ mit der Mitteilung, dass diese Wohnung an andere Bedürftige, nämlich eine Großfamilie vermietet wurde!Da ich mich ja eben schon als Familienmitglied geoutet hab nun die absoluten Fakten, die das Wohnungsamt einfach igonogiert: Meine Tochter ist 42 und alleinerziehend, die jüngste Tochter ist behindert, Pflegestufe II und die ältere Tochter hat am 18.08.08 ein Baby bekommen. Die Mädels "hausen" in einer 45 qm Wohnung! Aus lauter Frust hat meine Tochter vorgeschlagen, das "Anliegen" an die Bürgermeisterin zu schicken, doch da kommt auch kein Feedback ![]() Gibt es da noch ne andere Möglichkeit? Geändert von challenge (12.09.2008 um 10:35 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.10.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 995
| Hallo, Chalenger, Hallo, Moderatoren: es ist sehr typisches Thema für Unterforum "Schulden", wo Sylvia sehr gute Beratung gibt. Ich kann nur sagen, dass der Familie schon ohne Baby ca. 75 qm zusteht. Damit habe ich den Großvater nicht gemeint. Es gibt verschiedene Lösungen. Wenn der Vater von dem Baby aufrichtig Vaterschaft erkennt, muss die arge eine Möglichkeit geben, eine eigene Wohnung als Familie zu mieten (3 Per. ca. 65qm). Deiner Tochter und dem Behinderten Kind stehen 60 qm oder 65 qm Wohnfläche zu. Ich hoffe, Du bekommst bessere Antworten, als meine. MfG Isabell
__________________ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Art.1 P.1GG Damit das auch so bleibt: Wach auf, Verdammte dieser Erde,! Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung: "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten." (Adorno) Venceremos! |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2008 Ort: Bonn
Beiträge: 5
| Danke Isabell, aber die Mädels wollen zusammen bleiben in einer Wohnung. Das Wohnungsamt hat sich in den letzten Jahren sogar mal gerührt und ihnen 2 Wohnungen angeboten, die aber schon längst vermietet waren.
__________________ Liebe Grüsse Challenge |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
| Ich vermute mal,das beide Töchter noch minderjährig sind ,ansonsten hätte ja die Ältere die EV selbst abgeben müssen. Leider ist es korrekt,das der GV vom Vormund(hier die Mutter) die EV gefordert hat,auch wenn diese in der Inso ist,sie muss trotzdem Auskunft über das "Vermögen" des minderjährigen Kindes geben. Wohnen die Mädchen noch bei der Mutter oder schon allein? Das geht aus Deinem Beitrag nicht so klar hervor.
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
| Wenn die Töchter minderjährig sind, sollte man auch mal prüfen, ob der Vertrag mit dem Fitnesstudio überhaupt rechtgültig ist.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #6 | |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
| Zitat:
Der Taschengeldparagraph - Geld & Recht - Wissen - boyng.de - boyng.de - Berufsorientierung und Berufsstart von Forum Beruf, Karriere, Zukunft e.V.
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2008 Ort: Bonn
Beiträge: 5
| Danke Silvia, das Kind ist nun mal im Brunnen
__________________ Liebe Grüsse Challenge |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
| Hallo Challenger, wenn ich recht gelesen habe, bist Du die Oma? Deiner Tochter stehen 45qm zu deren schwerbehinderten Tochter nochmals 15qm plus 15 qm wegen ihrer Behinderung der Tochter mit Baby (eigne BG) stehen nochmals 60qm zu. Nach den Richtlinien des sozialen Wohnungsbau hätten Sie also einen Anspruch auf insgesamt 135 qm. Besorge Dir erst einmal den WBS Schein (Wohnberechtigungsschein) auf das Wohnungsamt, nimm bitte den Schwerbehindertenausweis Deiner Enkelin mit, und auch den Nachweis über die Pflegestufe. Lege denen wegen der Dringlichkeit auch gleichfalls den jetzigen Mietvertrag vor. Der WBS Schein wird normal sofort oder sehr schnell ausgestellt. Wenn dieser dan in den Händen, Wohnungsamt, Dringlichkeitsstufe 1 anmelden. Gleichzeitig, einen Brief an die Frau Bürgermeisterin, Sozialdezernent der Stadt und an den Sozialminister des Landes NRW schreiben. Den Brief so verfassen, das nur noch die Adresse ausgetauscht werden muss. Unten im Brief, gleich bemerken, das gleiches Schreiben an Herrn sowieso und an Herrn Sowieso rausgeht. Mal sehen, ob man das Wohnungsamt nicht auf Trapp bekommt Es ist ja nun wirklich nicht zumutbar, mit 4 Personen auf 45qm zu leben, zumal hier es sich auch noch bei einer Person um einen Pflegefall handelt. Die Erkrankung geht aus Deinem Posting nicht hervor, achtet bitte darauf, wenn diese Erkrankung sich verschlimmern sollte, das die Wohnung hierfür auch geeignet ist, wegen eingeschränkter Mobilität hier evtl Rollstuhl, Rollador. Das diese so ausgestattet ist, das Ihre Tochter und die eine Enkelin die Pflegehilfe auch dann noch erbringen können, sollte es schlimmer werden. Aufzug oder ebenerdige Wohnung. Viel Glück |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2008 Ort: Bonn
Beiträge: 5
| Hallo Helga Ulla, WB-Schein ist vorhanden, das jüngste Kind ist geistig behindert, sehr wahrscheinlich Sauerstoffmangel während oder nach der Geburt. Das Wohnungsamt hat übrigens den Sachbearbeiter ausgewechselt und es gab vom Neuen ein wiederum neues Angebot, die Wohnung konnte man aber in der Pfeife rauchen, heruntergekommen und total ungeeignet. Auf jeden Fall geht asap mal wieder eine email (und nicht CC) an das Dezernat der OB! Die Mädels haben nun eine Gesellschaft gefunden, die ihnen eine 105 qm Wohnung vermieten würde und nun spielt der Abteilungsleiter bei der ARGE verrückt, weil angeblich die 10%ige Mietüberschreitung gestrichen wurde Die Miete ist 40,00 zu teuer und selbst bezahlen ist auch "verboten" Außerdem wurde die Akte meiner Tochter bei der ARGE bereinigt, wo original Gutachten für die Kleine drin waren und auch eine Wohnungsbewilligung mit 15%iger Mietüberschreitung, die aber zu spät erfolgt war und die damalige Wohnung eben anderweitig vermietet wurde. Da rennste mit dem Kopf gegen die Wand Ich glaube diese neue Situation erfordert auch einen neuen Thread. Ich werde einen unter ARGE aufmachen und hier auf diesen verlinken.
__________________ Liebe Grüsse Challenge |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
| Hallo Callenge, dann soll er Tanzen gehen, macht übrigens den Kopf frei. Die wollen nur die an sich schon komplizierten Fälle noch komplizierter machen. Weisst Du noch von welchem Arzt Du das Gutachten von der Kleinen hast bekommen?? Und die Mietüberschreitung von 10%? dies ist übrigens auch in einigen Gerichtsentscheiden SG und LSG festgelegt, wenn ich mich recht erinnere, sogar vom BSG gibt es hierzu ein Urteil. Da ist nicht gestrichen, die haben nur den Knall noch nicht gehört. Geh hin und hole Dir eine Kopie, hier ist einmal ( hoffentlich) die deutsche Gründlichkeit, alles zu kopieren zu etwas gut. Meist wird dies ja auch heute am PC gefertigt. Wenn Du Glück hast und hast diese beiden Belege, mach Dir bitte mindestens 2 Kopien hiervon und reiche mit einem netten Brief, warum, vielleicht einmal über die OB Dieckmann zur Weiterleitung der Arge rein. Des weiteren, kann Deine Tochter, mit dem Pflegegeld erst einmal die 40 € Mietzahlung abdecken, bis Klarheit in der Sache herrscht, hier ist nichts verboten. Dies habe ich selbst gerade mit SA hinter mir, das hat mir der SB schriftlich gegeben, das ich die Summe XXX vom Pflegegeld zahlen muss. Verboten müsste sein, 4 Personen , hier noch eine Schwerbehinderte und ein Baby auf 45qm zu pferchen. Hauptsache der Tierschutz stimmt und der Schäferhund hat 15qm nötig und nochmmal XXqm für den Auslauf. Es ist zum kotzen. Die Mädels sollen sich eins merken für die Zukunft, kein Schriftstück weitergeben, wovon nicht zuvor eine Kopie gemacht wurde für die Handakte, am besten 2 für jede Tochter eine. Eine andere Möglichkeit wäre evtl, wenn es (nur) 40 € sind, ob die Töchter den Umzug allein bewältigt bekämen, ohne Amtshilfe.? Oder ob sie noch Umzugwagen, Fahrer und Helfer benötigen. Ausschlaggebend wäre auch, ob noch renoviert werden muß in der neuen Wohnung und ob in der alten Wohnung dann der Auszug ohne weitere Kosten ist. Lg Helga Ulla |
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| | #11 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.550
| rufst du mich morgen mal zwischen 14-15 Uhr an. Tel.Nr: Erwerbslosen Forum Deutschland - Impressum Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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