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Kosten des Gerichtsvollziehers; in Forum: Information; Hallo zusammen, da ich hier ganz neu bin, möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 35, habe drei Kinder und bin z.Z. nicht berufstätig. Nun hoffe ich doch, dass ihr ...
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Alt 20.08.2008, 09:34   #1
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Standard Kosten des Gerichtsvollziehers

Hallo zusammen,

da ich hier ganz neu bin, möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich bin 35, habe drei Kinder und bin z.Z. nicht berufstätig.

Nun hoffe ich doch, dass ihr mir weiter helfen könnt.
Ich habe eine Forderung von Seiler und Co. in Höhe von 377,77€ zu zahlen.
Dies wurde mir am Telefon mitgeteilt. Leider lassen sie sich nicht auf eine Ratenzahlung ein.
Diesen Betrag soll ich direkt an den Gerichtsvollzieher zahlen.
Das werde ich auch direkt heute veranlassen.
Mein Problem ist nur, dass ich leider die Kosten des Gerichtsvollziehers nicht weiß!?
Normalerweise könnte man diesen ja anschreiben, aber aus Erfahrung weiß ich, dass er sich nicht meldet.

Leider habe ich in meiner Schulden Karriere schon viele GV kennen gelernt und alle waren sehr sehr nett und haben sogar versucht zu helfen.
Aber nun bin ich verunsichert.

Sollte er auf mein Schreiben nicht antworten, wie erfahre ich die Höhe der Kosten? Muss er mir diese mitteilen, wenn die Hauptforderung beglichen ist?

Schon jetzt - lieben Dank für jegliche Hilfe!

Liebe Grüße
balea
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Alt 20.08.2008, 13:34   #2
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Zitat:
Zitat von balea Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

da ich hier ganz neu bin, möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich bin 35, habe drei Kinder und bin z.Z. nicht berufstätig.

Nun hoffe ich doch, dass ihr mir weiter helfen könnt.
Ich habe eine Forderung von Seiler und Co. in Höhe von 377,77€ zu zahlen.
Dies wurde mir am Telefon mitgeteilt. Leider lassen sie sich nicht auf eine Ratenzahlung ein.
Diesen Betrag soll ich direkt an den Gerichtsvollzieher zahlen.
Das werde ich auch direkt heute veranlassen.
Mein Problem ist nur, dass ich leider die Kosten des Gerichtsvollziehers nicht weiß!?
Normalerweise könnte man diesen ja anschreiben, aber aus Erfahrung weiß ich, dass er sich nicht meldet.

Leider habe ich in meiner Schulden Karriere schon viele GV kennen gelernt und alle waren sehr sehr nett und haben sogar versucht zu helfen.
Aber nun bin ich verunsichert.

Sollte er auf mein Schreiben nicht antworten, wie erfahre ich die Höhe der Kosten? Muss er mir diese mitteilen, wenn die Hauptforderung beglichen ist?

Schon jetzt - lieben Dank für jegliche Hilfe!

Liebe Grüße
balea
Wenn Du den konkreten Fall benennst, für den Du zahlen willst, schreibe den GV an. Es würde mich sehr wundern, wenn keine Antwort käme, schließlich geht es um sein Geld.

Warum zahlst Du an Seiler + Co. nicht in kleineren Beträgen?

Das zeigt Deine Zahlungswilligkeit und die Beauftragung eines GV wäre mißbräuchlich.

Ich würde das so machen.
__________________
Gruß
speedport

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Alt 21.08.2008, 10:56   #3
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Beiträge: 6
Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Hallo Speedport,

lieben Dank für deine Antwort!

Ich muss zugeben, dass ich nicht so ganz verstehe, wie das von dir gemeint ist?!
Ich habe ja mit jemandem von Seiler telefoniert.
Ich habe denen mitgeteilt, dass ich im September 2006 die EV abgegeben habe und ob sie zu einer Ratenzahlung bereit wären.
Nein , sind sie nicht - da könnte sie nichts mehr machen, da nun der GV eingeschaltet wäre und ich solle alles mit diesem klären.
Also keine Ratenzahlung.

Wahrscheinlich meinst du damit, dass ich einfach einen Betrag an Seiler überweisen sollte, um meine Zahlungswilligkeit zu zeigen.
Nur werden diese dann sicher nicht den GV benachrichtigen und der steht dann wieder vor der Tür. Und mit dem GV speziell möchte ich, wenn es soeben geht, einfach nichts zu tun haben.
Deswegen frage ich ja, ob er mir den Betrag für die ihn entstandenen Kosten mitteilen muss.

Liebe Grüße
balea
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Alt 21.08.2008, 11:19   #4
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Zitat:
Zitat von balea Beitrag anzeigen
Hallo Speedport,

lieben Dank für deine Antwort!

Ich muss zugeben, dass ich nicht so ganz verstehe, wie das von dir gemeint ist?!
Ich habe ja mit jemandem von Seiler telefoniert.
Ich habe denen mitgeteilt, dass ich im September 2006 die EV abgegeben habe und ob sie zu einer Ratenzahlung bereit wären.
Nein , sind sie nicht - da könnte sie nichts mehr machen, da nun der GV eingeschaltet wäre und ich solle alles mit diesem klären.
Also keine Ratenzahlung.

Wahrscheinlich meinst du damit, dass ich einfach einen Betrag an Seiler überweisen sollte, um meine Zahlungswilligkeit zu zeigen.
Nur werden diese dann sicher nicht den GV benachrichtigen und der steht dann wieder vor der Tür. Und mit dem GV speziell möchte ich, wenn es soeben geht, einfach nichts zu tun haben.
Deswegen frage ich ja, ob er mir den Betrag für die ihn entstandenen Kosten mitteilen muss.

Liebe Grüße
balea
Leider hast Du in Deinem Eingangspost nicht erwähnt, daß Du schon die EV abgegeben hast.

In dem Fall teile der Firma umgehend schriftlich per Einschreiben mit, daß der EV geleistet wurde (Angabe des Datums und GV) und sie Dich die nächsten drei Jahre nicht mehr behelligen sollen.

Die Einleitung eine Zwangsvollstreckung im Wissen um die Abgabe der EV wäre rechtsmißbräuchlich, d.h., daß diese Kosten für den GV von der Firma selbst zu tragen wären. Aber eben nur dann, wenn die Firma vor Einleitung der Zwangsvollstreckung von der Abgabe der EV wußte.

Wenn Seiler die Angelegenheit direkt an den GV gegeben hat, sollte der das eigentlich automatisch an Seiler rückmelden: EV kürzlich geleistet, Zwangsvollstreckung erfolglos.
Genau genommen schützt Dich jetzt die Tatsache, daß Du die EV geleistet hast und der GV hilft Dir dabei.

Und natürlich zahlst Du jetzt überhaupt nichts an die Firma.
__________________
Gruß
speedport

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Alt 21.08.2008, 11:40   #5
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Hallo Speedport,

aber genau das ist leider mein Problem.
Ich habe dem GV schon vor 1 1/2 Jahren mitgeteilt, dass ich die EV abgegeben habe.
Ich habe es ihm 4 oder 5 Mal schriftlich mitgeteilt. Erst nachdem ich ihn schon fast angebettelt habe, mir doch zu antworten, kam ein Schreiben seinerseits.
Dass ich mir keine falschen Hoffnungen machen bräuchte, dass er mich in Ruhe lassen würde, nur weil ich bei einem anderen Kollegen die EV abgegeben hätte. Ruhe hätte ich erst, wenn ich meine Schulden bezahlt habe.
Auch als ich einen Termin nicht einhalten konnte, weil ich genau da einen Termin mit meiner Tochter zu einer kernspintomographischen Untersuchung hatte, kam er mir keineswegs entgegen.
Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich diese Untersuchung keinesfalls absagen könne, da meine Tochter einen Hirntumor hat und wir schon seit Wochen auf diese Untersuchung warten. Ich habe ihm auch schriftlich mitgeteilt, dass ich auch ein Attest des Radiologen vorlegen könnte.
Der GV hat daraufhin den Haftbefehl beantragt.

Also - Hilfe vom GV ist absolut ausgeschlossen!!!
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Alt 21.08.2008, 11:47   #6
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Zitat:
Zitat von balea Beitrag anzeigen
Hallo Speedport,

aber genau das ist leider mein Problem.
Ich habe dem GV schon vor 1 1/2 Jahren mitgeteilt, dass ich die EV abgegeben habe.
Ich habe es ihm 4 oder 5 Mal schriftlich mitgeteilt. Erst nachdem ich ihn schon fast angebettelt habe, mir doch zu antworten, kam ein Schreiben seinerseits.
Dass ich mir keine falschen Hoffnungen machen bräuchte, dass er mich in Ruhe lassen würde, nur weil ich bei einem anderen Kollegen die EV abgegeben hätte. Ruhe hätte ich erst, wenn ich meine Schulden bezahlt habe.
Auch als ich einen Termin nicht einhalten konnte, weil ich genau da einen Termin mit meiner Tochter zu einer kernspintomographischen Untersuchung hatte, kam er mir keineswegs entgegen.
Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich diese Untersuchung keinesfalls absagen könne, da meine Tochter einen Hirntumor hat und wir schon seit Wochen auf diese Untersuchung warten. Ich habe ihm auch schriftlich mitgeteilt, dass ich auch ein Attest des Radiologen vorlegen könnte.
Der GV hat daraufhin den Haftbefehl beantragt.

Also - Hilfe vom GV ist absolut ausgeschlossen!!!
Hat er das tatsächlich so geschrieben? Das wäre ein Glücksfall, denn damit könntest Du mal einen Anwalt befragen, wie man sich gegen einen wildgewordenen GV wehren kann.

Dafür gehst Du am Besten zum Amtsgericht und beantragst beim Rechtshelfer einen Beratungsschein. Damit gehst Du dann zu einem Anwalt und führst mit ihm ein Beratungsgespräch, das kostet Dich dann nur EUR 10.-.
__________________
Gruß
speedport

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Alt 21.08.2008, 11:56   #7
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Hallo Speedport,

ja das hat er tatsächlich. Ich kannte bis dahin wirklich nur sehr nette GV.
Aber bei diesem verfalle ich fast in absolute hysterische Panik.
Ich weiß nur leider nicht, ob ich diesen Brief noch habe.
Ich habe daraufhin auch völlig fertig bei der örtlichen Schuldnerberatung angerufen. Die wußte davon, dass sich der GV grundsätzlich nicht meldet.
Aber, so wörtlich - er wäre kein Schlechter......(nicht Schlächter.......)
In meiner jetzigen Situation bringt es mich ja auch nicht weiter.
Ich möchte nur verhindern, dass der GV mir weiterhin Schwierigkeiten macht.

Besser ich schreibe die Gläubiger alle selbst an und teile denen die EV mit, damit ich auch endlich mal Ruhe habe. Sonst steht der ständig bei mir vor der Tür.

Ich danke dir sehr für deine Hilfe!!!!

Liebe Grüße
balea
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Alt 21.08.2008, 12:14   #8
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Allerdings - eine Frage hätte ich dann doch noch.
Wenn ich den GV anschreibe und ich ihn bitte mir mitzuteilen, welche Kosten für ihn durch Seiler und Co. entstanden sind und ob er Seiler denn mitgeteilt hätte, dass ich 2006 die EV abgegeben habe, inwiefern muss(!) er mir darüber Auskunft geben?

Liebe Grüße
balea
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Alt 21.08.2008, 14:29   #9
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Zitat:
Zitat von balea Beitrag anzeigen
Allerdings - eine Frage hätte ich dann doch noch.
Wenn ich den GV anschreibe und ich ihn bitte mir mitzuteilen, welche Kosten für ihn durch Seiler und Co. entstanden sind und ob er Seiler denn mitgeteilt hätte, dass ich 2006 die EV abgegeben habe, inwiefern muss(!) er mir darüber Auskunft geben?

Liebe Grüße
balea
Der GV ist ja halbamtlich tätig, irgendwie ein Zwitter zwischen Beamter und selbständig.

Deshalb gehe ich davon aus, daß er eine Auskunfts- und Beratungspflicht hat. Wenn Du ihm schreibst, solltest Du ihm für die Antwort eine Frist setzen.

Bevor Du nun aber gleich anfängst, ihm zu schreiben, warte noch etwas, ich google mal über GVs, ist für mich auch interessant, man weiß viel zu wenig über sie.
__________________
Gruß
speedport

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Alt 21.08.2008, 14:51   #10
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen
Der GV ist ja halbamtlich tätig, irgendwie ein Zwitter zwischen Beamter und selbständig.

Deshalb gehe ich davon aus, daß er eine Auskunfts- und Beratungspflicht hat. Wenn Du ihm schreibst, solltest Du ihm für die Antwort eine Frist setzen.

Bevor Du nun aber gleich anfängst, ihm zu schreiben, warte noch etwas, ich google mal über GVs, ist für mich auch interessant, man weiß viel zu wenig über sie.
So, hier habe ich eine Fleißarbeit für Dich, nämlich diesen link durcharbeiten:

www.der-gerichtsvollzieher.de

Da sollte eigentlich alles über Befugnisse und Pflichten des GV drinstehen.
__________________
Gruß
speedport

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Alt 21.08.2008, 16:00   #11
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Standard AW: Kosten des Gerichtsvollziehers

Hallo Speedport,

ganz lieben Dank für dein Bemühen!!

Die Seite kannte ich schon und habe sie wirklich auf den Kopf gestellt.
Leider habe ich da nichts gefunden.
Weder über die Auskunftspflicht eines Gerichtsvollziehers noch darüber,
ob er dazu verpflichtet ist dem Gläubiger mitzuteilen, dass ich schon die EV abgegeben habe.
Ich weiß es leider nicht mehr genau, aber ich meine mich erinnern zu können, in einem anderen Forum gelsesn zu haben, dass der GV noch nicht mal dazu verpflichtet ist, sei es schriftlich oder telefonisch, den Betrag zu nennen, den man einem Gläubiger schuldig ist.
Aber das wäre doch kontraproduktiv, oder???

Nun werde ich den Herrn einfach mal anschreiben....müssen.
Ich bin sehr gespannt, ob ich eine Antwort erhalte.

Und noch einmal - Lieben Dank an dich Speedport!!!!

Liebe Grüße
balea
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