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Geldmahnung Stadtbiblothek; in Forum: Information; hallo, am donnerstag staunte ich nicht schlecht, post von der stadtbibliothek. man möchte 58,04€ von mir innerhalb 10 tagen haben. die forderung soll in den jahren 2004 bis 2006 entstanden ...
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Alt 16.08.2008, 19:13   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Frage Geldmahnung Stadtbibliothek

hallo,

am donnerstag staunte ich nicht schlecht, post von der stadtbibliothek. man möchte 58,04€ von mir innerhalb 10 tagen haben.
die forderung soll in den jahren 2004 bis 2006 entstanden sein laut dem brief. zahle ich in 10 tagen nicht, wird die stadtkasse mit der einziehung der forderung beauftragt.

das komische: meine schwester erhielt auch genau diesen brief, aber andere geldsumme.

da ich absolut kein kontakt zur bibliothek hatte, frage ich mich, wie die auf diese summe kommen. da meine schwester auch so ein brief bekommen hat, kann ich es mir nur wie folgt erklären:

als kind (über 15jahre her) hatte ich & meine schwester ein ausweis der stadtbibliothek. als der wohnungsbrand war, verbrannten sämtlich ausgliehene bücher. mahnungen und forderungen liessen meine eltern erst durch schock und dann durch "egal" einstellung im sande verlaufen. mittlerweile sind die eltern insolvenz.
möchte die biblothek nun diese forderungen von uns haben?

ich werde nun erstmal antworten, mit der bitte, sämtliche forderungen genau offen zu legen. ansonsten, 2004 bis 2006 hatte ich kein kontakt zur stadtbibliothek

grüße

edit: was ich auch komisch finde: wenn ich bereit bin zu zahlen, soll ich mich mit dem herren in verbindung setzen, erst dann wird mir erklärt wie ich zahlen kann
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Geändert von Eagle (16.08.2008 um 19:53 Uhr).
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Alt 17.08.2008, 23:31   #2
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Standard AW: Geldmahnung Stadtbiblothek

Die Forderung aus 2004 ist - falls nicht tituliert - seit 1.1.08 verjährt
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Alt 19.08.2008, 13:06   #3
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Standard AW: Geldmahnung Stadtbiblothek

Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Die Forderung aus 2004 ist - falls nicht tituliert - seit 1.1.08 verjährt
hierran habe ich auch schon gedacht, daher denke ich auch, wurde geschrieben:

Die Forderung ist bereits in den Jahren 2004 bis 2006 entstanden
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Alt 27.08.2008, 14:00   #4
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Standard AW: Geldmahnung Stadtbiblothek

hallo,

heute habe ich antwort bekommen.

-> "Im Novemver 1998 wurden mahnungen versandt für diverse Medien, die nicht innerhalb der Leihfrist zurückgegeben wurden." (1998 war ich 14jahre alt)

-> im Juni 2006 wurden diverse medien zurück gegeben. da die Leihfrist überschritten wurde fällt eine Gebühr von 1,60€ an.

-> August 2008 wurden weitere Medien angemahnt, da diese nicht innerhalb der Leifrist zurückgegeben wurden

-> August & September 2006 wurden Bestandsprüfungen gemacht wo 12 Medien aus meinen Konto gelöscht wurden. Das System geht von rückgabe der Medien aus, daher entsteht eine Säumnisgebühr.

-> Da die Leihvorgänge schon lange zurückliegen berechnet man mir lediglich die Säumnisgebühren, nicht den Medienersatz.

wie erwähnt, 1998 war ich 14 jahre alt. daher gehe ich davon aus, dass es die ausleihe war die ich als kind getätigt hatte. diese sind bei einen wohnungsbrand vernichtet worden. eltern kümmerten sich nicht um finanzielle entschädigung und nun sind die eltern in privat insolvenz.

ist das vorgehen rechtens?
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Alt 27.08.2008, 15:02   #5
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Standard AW: Geldmahnung Stadtbiblothek

Im Alter von 14 Jahren warst Du noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig, und zudem liegt das Ganze zehn Jahre zurück. In rechtlicher Hinsicht kenne ich mich damit leider nicht aus, aber das wären meine persönlichen Ansatzpunkte.
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Viele Grüße

rheinländerin
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Alt 27.08.2008, 20:23   #6
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Standard AW: Geldmahnung Stadtbiblothek

Die Wurzeln der gesamten Forderung liegen komplett im Jahr 1998 ?
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Inkasso ist offline  
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Alt 27.08.2008, 22:42   #7
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Standard AW: Geldmahnung Stadtbiblothek

Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Die Wurzeln der gesamten Forderung liegen komplett im Jahr 1998 ?
ich kann mich nicht errinern das ich bei der stadtbibliothek ein ausweis gemacht habe, daher dürfte es sogar noch weiter zurück liegen, sprich die ausleihe ca. 1990 - 1995 gewesen sein.

habe heute mit meinen eltern gesprochen, die sind auch der auffassung, es handelt sich um die ausleihe die als kind gemacht wurden.
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Alt 27.08.2008, 22:57   #8
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Standard AW: Geldmahnung Stadtbiblothek

...aber - Dann ist doch längst verjährt
egal ob Du damals 14 oder 89 warst

lg
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