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| Tags: ratenzahlung, wieviel, zahlungswille |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 260
| Hallo, vl. hat ja jemand von Euch ähnliches mitgemacht. Und weiß was man so anbieten kann, um nicht vollstreckt zu werden. Also mein Kind (11) hat sich in der Stadtbücherei Harry Potter DVDs und Bücher ausgeliehen. Da er ADHS hat sind diese Dinger zerottet worden oder "verschwunden". Ich schätze mal den Schaden auf PI mal Daumen 150.- Da er schon bei der ersten Rückgabe von der Bücherei, wegen des Zustands ausgeschimpft wurde, hat er die Mahnschreiben unterbaut. Ist kein Problem, die Postbotin ist die Mutter eines Kindergartenfreundes und kommt erst nach Schulschluß. Nun sollen bei mir 540.- eingetrieben werden. Wovon? HIV reicht noch nichtmal für den normalen Lebensunterhalt. Bin mit dem Dispo an der Schallmauer. Weiß jemand was ein "angemessener" Ratenbetrag ist um Zahlungswillen zu zeigen. Das verhindert die Vollstreckung. Und es gab ein Leben vor HIV. Und um mache Dinge tät es mir leid und den Rest hab ich eh verhökert um leben zu können. Gruß Clint
__________________ Stellt endlich das Dummschwätzen von "Hinterbänklern" unter Strafe. |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 4
| Ich bezweifel, dass das überhaupt so alles rechtmäßig ist, da Dein Kind sowieso unter 14 Jahren, aber wenn Du das so anerkennen willst, reichen sogar 5 €, da Du ja gewillt bist zu zahlen, aber nicht mehr kannst, könntest nur noch verhandeln, dass die 5 € nicht allein durch die Zinsen aufgefressen werden. |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.276
| Clint, hast Du eine private Haftpflichtversicherung? |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.02.2007 Ort: Kreis BOR
Beiträge: 30
| Aber ob die das zahlt ? Meine Tochter hat mit drei oder vier Jahren mal ein Buch aus der Bücherei in der Badewanne versenkt und wir haben den Schaden bei unserer Versicheung gemeldet. Die Zahlung wurde abgelehnt, weil bei uns im Vertrag steht, das nicht für "gemietete oder geliehene Gegenstände" gezahlt wird. Aber versuchen würde ich es trotzdem, bei dem hohen Betrag. (Den ich mir aber mal ganz genau aufschlüsseln lassen würde.) Viele Grüsse Manu |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| so ist es leider, für Schaden an geliehenen ( nicht gemieteten) Sachen tritt keine Haftpflicht ein, weiss ich auch erst seit einer Woche |
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| | #6 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.276
| Zitat:
Bei dem 11jährigen kann das Ganze durchaus anders aussehen, dann steht nicht das Mietobjekt im Vordergrund. Ich würde es jedenfalls probieren. ; ) | |
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| | #7 | |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.398
| Zitat:
Um genau das zu umgehen, hat sich meine Tochter vor vielen Jahren einfach etwas ohne zu fragen genommen, was sie dann versehentlich beschädigte... Aber in dem Fall ist das ja nicht gegeben. Vielleicht kannst Du Dich noch anders mit der Bibliothek einigen. Dumm ist nur, dass es inzwischen so eine hohe Summe ist. Ich habe selbst vor Jahren mal in einer Schul-und Jugend-Bibliothek gearbeitet - immer noch mit Karteikästen und handgeschriebenen Mahnungen. Wenn sich ein Problem bemerkbar machte, niemand kam, um die Rechnung zu bezahlen, dann haben wir die Eltern angerufen. Bei einkommensschwachen Familien hat sich immer eine Lösung gefunden, mit der alle leben konnten. Im Computerzeitalter lässt sich das nicht so einfach deichseln - aber wenigstens Ratenzahlungen müssen möglich sein. Kaleika | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Obwohl es sich hier ja streng genommen- im juristischen Sinne- um gemietete Sachen handelt, denn man bezahlt ja für die Bücher, geliehen wäre umsonst Das mit dem versehentlichen kaputtmachen irgendwo - ( bei eigentlich ausgeliehenen Sachen) wissen die Versicherungen mittlerweile auch, aber was sollen sie machen, wenn sie solche Regeln haben? |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.862
| Ja schon @Arania: aber mal anders gedacht, das Kind hat ADHS und normalerweise kann man auch einen Behindertenausweis beantragen... Hat es einen und wie sehe es dann mit der Versicherung aus? Wird so eine 'Behinderung' berücksichtigt? Und anders sehe ich es so, ich weiß keine Vorwürfe, sollen auch keine werden, aber bei geliehenen DVD's, Büchern und wenn man weiß, wie die Kinder so sind, sollte man da schon als Erwachsener ein Auge darauf haben. ;) LG Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Zu letzterem: Ja sollte man, ich kenne mich da nicht aus, habe mir aber von Nachbarn deren Kinder auch ADHS haben sagen lassen, das sie sie nicht immer im Auge behalten können |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 507
| Nein - die Haftpflicht bezahlt keine Schäden an ausgeliehenen beweglichen Sachen. Dieser Ausschluß steht in §4 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und umfasst z.B. auch Schäden an gemieteten Baumaschinen, Fahrrädern, Küchengeräten, Handys etc. Einzig alleine Mietsachschäden an beweglichen Sachen, die über die Privathaftpflichtversicherung wieder eingeschlossen sind, also Schäden an Gebäuden und damit fest eingebauten Sachen (z.B. Türen) sind mitversichert. Hierbei ist es egal, ob das Kind die Sache geliehen hat oder der Erwachsene - auch über die Aufsichtspflicht ist der Schaden ausgeschlossen. Den Weg über die Versicherung kannst du dir daher sparen. |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.862
| In dem Falle meinte ich auch nicht die Kinder sondern die geliehenen Sachen. ;)
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Wie kommen die auf 540 € ? Liste doch mal die 540 auf ! lg
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 37
| Hallöchen... erstmal bin ich entsetzt darüber,das Kinder in der Leihbücherei ausgeschimpft werden. 540 Euro...kommen die noch Klar??? Waren die Bücher von Brockhaus,in Gold....??? Angemessen wäre doch hier nur der Materielle Schaden und etl.Mietausfall von DVD und den Büchern. Glaubs nicht Kinder ausschimpfen in ner Leihbücherei.... Lg Dino |
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