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Schulden

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Alt 08.08.2008, 14:01   #1
Lui
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 31
Standard Lohnpfändung Minijob

Also ein Freund von mir bezieht ALG 2 und hat noch einen Minijob, dort verdient er 100 Euro monatlich.
Das ist auch alles bei der ARGE angegeben.


Nun flattert bei dem Arbeitgeber eine Lohnpfändung von einem Gläubiger
ein, der will die 100 Euro pfänden.

Nun ist er aber trotz der 100 Euro immer noch unter der Pfändungsgrenze.

Meine Frage:

Was kann er machen damit sein Arbeitgeber die 100 Euro nicht abführt ???

Ich habe mal was von einer Unpfändbarkeitsbescheinigung gehört ..

was ist das ??
Lui ist offline  
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Alt 08.08.2008, 14:13   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.550
Standard AW: Lohnpfändung Minijob

Er wird wahrscheinlich mit dem Minijob immer noch unterhalb der Pfändungsfreigrenze leben. Deshalb dürfte das Ganze ins Leere gehen. Insbesondere ist der Freibetrag ja nun mal als Werbungskosten gedacht.

P.S. wer hat denn da gepfändet. Einer der üblichen bekannten Abzockanwälte Seiler und wie die alle heißen
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Martin

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Alt 08.08.2008, 14:31   #3
Lui
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 31
Standard AW: Lohnpfändung Minijob

Ja ein Anwalt für einen ehemaligen Vermieter.

Aber was muss er jetzt machen ?? Oder besser gesagt was soll der

Arbeitgeber machen....?? Der is ein wenig überfordert mit der Situation
Lui ist offline  
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Alt 08.08.2008, 14:43   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
Standard AW: Lohnpfändung Minijob

Zitat:
Zitat von Lui Beitrag anzeigen
Ja ein Anwalt für einen ehemaligen Vermieter.

Aber was muss er jetzt machen ?? Oder besser gesagt was soll der

Arbeitgeber machen....?? Der is ein wenig überfordert mit der Situation
Wer macht den bei dem AG die Lohnbuchhaltung? Komische Firma, wenn die das nicht wissen....
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 08.08.2008, 17:10   #5
Redaktion
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
Standard AW: Lohnpfändung Minijob

Zitat:
Zitat von Lui Beitrag anzeigen
Ja ein Anwalt für einen ehemaligen Vermieter.

Aber was muss er jetzt machen ?? Oder besser gesagt was soll der

Arbeitgeber machen....?? Der is ein wenig überfordert mit der Situation
Einfach mal hier schauen.........
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0493.pdf

IHK Nordschwarzwald - Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen


und dem Anwalt mitteilen,das nichts gepfändet werden kann!
__________________
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"Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. "

Dietrich Bonhoeffer(1906-1945)


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keinerlei Rechtsberatung dar.
Silvia V ist offline  
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