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| Tags: lohnpfaendung, minijob |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 31
| Also ein Freund von mir bezieht ALG 2 und hat noch einen Minijob, dort verdient er 100 Euro monatlich. Das ist auch alles bei der ARGE angegeben. Nun flattert bei dem Arbeitgeber eine Lohnpfändung von einem Gläubiger ein, der will die 100 Euro pfänden. Nun ist er aber trotz der 100 Euro immer noch unter der Pfändungsgrenze. Meine Frage: Was kann er machen damit sein Arbeitgeber die 100 Euro nicht abführt ??? Ich habe mal was von einer Unpfändbarkeitsbescheinigung gehört .. was ist das ?? |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.550
| Er wird wahrscheinlich mit dem Minijob immer noch unterhalb der Pfändungsfreigrenze leben. Deshalb dürfte das Ganze ins Leere gehen. Insbesondere ist der Freibetrag ja nun mal als Werbungskosten gedacht. P.S. wer hat denn da gepfändet. Einer der üblichen bekannten Abzockanwälte Seiler und wie die alle heißen
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 31
| Ja ein Anwalt für einen ehemaligen Vermieter. Aber was muss er jetzt machen ?? Oder besser gesagt was soll der Arbeitgeber machen....?? Der is ein wenig überfordert mit der Situation |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
| Wer macht den bei dem AG die Lohnbuchhaltung? Komische Firma, wenn die das nicht wissen....
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #5 | |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
| Zitat:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0493.pdf IHK Nordschwarzwald - Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen und dem Anwalt mitteilen,das nichts gepfändet werden kann!
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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