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| Tags: privatgewerbe, strom |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 1
| Hallo zusammen, Evtl. kennt sich jemand damit aus und kann mir ein paar Anregungen geben, bevor ich auch noch einen Rechtsanwalt bezahlen muss. Die Vorgeschichte kurz und knapp, Ich hatte ein eigenes Restaurant, was aus diversen Gründen leider vor einem Monat schließen musste, da der Schuldenberg langsam wuchs und ich mein Leben nicht mit einem noch höheren Schuldenstand langfristig belasten wollte. Die Sichtung der offenen Beträge ist noch nicht abgeschlossen (Pacht etc.), daher wurde auch noch kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das ganze wird aber wohl auf eine Privatinsolvenz rauslaufen, wobei nach ersten Tendenzen davon auszugehen ist, dass der Schuldenstand mit/vor Ablauf der 7 Jahre wieder reguliert sein könnte. Nichtsdestotrotz steht zur Zeit die völlige Zahlungsunfähigkeit. Unterstützung von Ämtern liegen ebenfalls noch nicht vor. Jetzt die aktuelle Problematik Aus dem Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen, keine GmbH) resultieren noch offene Stromrechnungen von ca. 2.500,00 €. Die Stromrechnungen für den Privathaushalt sind alle gezahlt. Der örtliche Strombetreiber (Privat und Gewerblich derselbe), erwartete jetzt einen vollständigen Zahlungseingang bis 06. August. Die ist wie gesagt nicht möglich. Sollte das Geld bis zum besagten Termin nicht eingehen, kündigt er die Einstellung der Stromversorgung für den Privathaushalt an. Jetzt meine Frage ... Ist das rechtens? Ich habe in dem Sticky gelesen, dass eine Einstellung des Rückstandsfreien Privathaushalt aufgrund gewerblicher Rückstände nicht gesetzlich ist. Die betraf allerdings Nordrhein Westfalen und war ohne Quellenangabe. Ist das gesetzlich so? Und gilt das auch in Hessen? Und wenn es rechtens wäre, wie ist in einem Sozialstaat darauf zu reagieren? Die Ämter behandeln mich zur Zeit als wäre ich aus Spaß an der Guten Laune mit einem Gewerbebetrieb Pleite gegangen. Bin für jeden Tip dankbar Viele Grüße Rob |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 37
| Hallöchen.... du solltest-wenn nicht schon geschehen- beim Energieversorger Antrag auf Stundung stellen,bis du alles mit dem ehemaligen Betrieb geklärt hast. Wenn du in die Insolvenz gehst,bekommst du eh Streß mit deinem Energieversorger. Die haben ein Sonderkündigungsrecht,wenn die von der Insolvenz erfahren dann Kündigen die in der Regel deinen Vertrag. Bekommst einen neuen,aber nur gegen Kaution i.h.v 2-3 Monatsabschlägen. Das gilt dann aber auch bei anderem Anbieter,falls Du wechseln willst. Du sprichst von Privat-Inso....greift bei Dir nicht die Regel-Inso???? Lg Dino |
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