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| Tags: hanseatischer, inkasso, kontor |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| Hallo, ich habe gestern Post bekommen von o.g. Inkasso-Unternehmen, die die Hauptforderung der Firma Intercard eintreiben sollen. Keine weitere Auskunft dafür, für welche Firma Intercard Geld bei mir einziehen sollte (Intercard wickelt Zahlungen per EC-Karte für Firmen ab), keine Mahnung davor, eine Frist von einer Woche, in der ich das Geld an die überweisen soll. Ich hatte mal vor längerer Zeit eine Forderung von Intercard, aber die ist längst beglichen. Kennt jemand dieses Inkasso-Büro und kann mir sagen, ob das so eine windige Sache ist oder eine seriöse Firma? Hab denen ne Mail geschrieben mit der Bite um weitere Infos, bisher keine Antwort. LG, Felicia |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
| Zitat:
Ich schreibe mal, wie ich da jetzt weiter verfahren würde: Nächstes Schreiben abwarten. Wenn es nicht per Einschreiben kommt, landet es im Müll. Falls Du die Sache abkürzen willst: ein kurzes Einschreiben an die Intercard, daß keinerlei offene Forderungen der Fa. Intercard bestehen. Weder eine Rechnung noch Mahnungen liegen vor. Mit der Einschaltung des Inkassobüros zu diesem Zeitpunkt wurde gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstoßen. Intercard soll erstmal die Forderung präzisieren und ihre Berechtigung nachweisen bzw. sofort Klage einreichen, da keine Forderung bestehen kann. Mit der Kenntnis dieser Sachlage erübrigt sich die Beauftragung von Inkassobüro oder RA. Wenn doch haben sie die Kosten selbst zu tragen. Weitere Schreiben des von Intercard beauftragten Inkassobüros oder von Intercard selbst, ohne Nachweis einer berechtigten Forderung, werden als Belästigung, Nötigung oder Stalking (je nachdem, wie Du gerade drauf bist) empfunden und an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Wenn sie darauf die Berechtigung der Forderung nachweisen, zahlst Du die Hauptforderung, aber natürlich keinerlei Mahngebühren. Schließlich haben die geschlampt und Dir weder Rechnung noch Mahnung geschickt, Du warst also nicht im Verzug. Wenn sie eine Berechtigung behaupten, die Du ganz klar entkräften kannst, schreibe zurück, daß Du die Gegenstandslosigkeit der Forderung nachweisen kannst und dies vor Gericht auch machen wirst. Keine weiteren Infos. Deine Zeit und Dein Geld ist Dir zu schade, auf solche Spielchen einzugehen, die nur den Sinn haben, bei unbedarften Zeitgenossen Geld abzuzocken. Dann ist im meistens Ruhe. Du mußt Dir natürlich darüber im Klaren sein, daß Du gute Nerven brauchst. Für Dich muß auch von Beginn an feststehen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht und, viel wichtiger, ob Du sie bezahlen willst oder nicht. Auch wenn Du damit evtl. vor Gericht landest. Es macht keinen Sinn sich groß aufzublasen, wenn man den Streit nicht wirklich konsequent durchziehen will. Falls die Gegenseite glaubwürdig den Gang zum Gericht androht, solltest Du sie auf das Prozessrisiko aufmerksam machen. Der Gläubiger muß mit den Gerichtskosten in Vorleistung gehen, ob er gewinnt ist in diesem Stadium Glaubenssache. Aber selbst wenn er gewinnt, kann er weder die Hauptforderung, evtl. Inkassogebühren noch die Gerichtskosten bei Dir pfänden lassen (unterstelle ich jetzt mal einfach), weil Dein Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt. Er hat dann einen schönen Titel mit dem er nichts anfangen kann. Was für Dich negativ ist, daß Du in der Schufa dementsprechend geführt wirst. Wirst Du allerdings auch jetzt schon, weil Intercard die angeblich unbezahlte Forderung sicher schon gemeldet hat. Deshalb solltest Du mal eine Selbstauskunft bei der Schufa anfordern. Dann weißt Du wenigstens, worauf Du evtl. achten mußt. Gruß speedport Geändert von Speedport (09.07.2008 um 11:00 Uhr). | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| Hallo Speedprt, danke für deine lange Antwort. Ich war mir halt nihct sicher, ob ich wiedermal was verbockt habe, oder ob das Abzocke ist. Deshalb wollte ich hier rumfragen, ob jemand das Inkasso Büro kennt. Das Ding ist, meine Überweisung an Intercard war irgendwann im letzten Jahr, (verjährt so eine Forderung eigentlich?) und ich weiß nicht ob ich den Kontoauszug noch habe. Ich müßte für das gesamte letzte Jahr Kontoauszüge von der Sparkasse anfordern, und da kostet ein Monat 3 Euro. Auch wenn ich von Intercard verlange, daß sie das Datum der Hauptforderung und die Firma, die sie damals beauftragt hat, herausrückt, und es diese Sache wäre, würde mir das nicht weiter helfen, weil das 2005 passiert ist und sich das ewig bis 2007 hingeschleppt hat mit Inkasso und so. Also, soll ich jetzt die Kontoauszüge für 36 Euro anfordern, um zu beweisen, daß ich schon gezahlt habe, oder abwarten? Ich finde es schon seltsam, daß die auf meine Mail nicht antworten. Naja |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| ich bekomme kein ALG2 und bin bei den Behörden ein unbeschriebenes Blatt. Ich kann mir keine neue Zahlung vorstellen die zurückgegangen ist. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Ich würde dann die Forderung gegenüber dem Inkasso nachweisbar (!) zurückweisen mangels Vorlage der Gläubigervollmacht gem BGB § 174 (einwurfeinschreiben z.b oder Fax UND email) Die vollmacht muß man Dir zusammen mit der detailierten Forderungsaufstellung vorlegen bzw zuschicken Dann siehst Du was Sache ist lg
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| Vollmacht? Ich hab noch nie von nem Inkasso-Büro ne Vollmacht gesehen.. in diesem Fall werd ich wohl eine verlangen zusammen mit der detallierten Forderungsaufstellung. Ich find das echt seltsam, ich hab am Montag die mail geschrieben, und bis heute lassen die sich nicht dazu herab, zu antworten. Sie haben mir eine Frist gesetzt bis Montag den 14. um das zu bezahlen. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
| Zitat:
speedport | |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| also, ich habe inzwishcen eine detaillierte Forderungsaufstellung, aber immernoch keine Vollmacht, obwohl ich erklärt habe, daß ich die Forderung zurückweise wegen fehlender Vollmacht. Die ganze Sache sieht so aus: Ich habe 2005 eingekauft für 89 Euro, Intercard konnte nihct einziehen und hat mir - angeblich, laut der kopierten Unterlagen die das HIK mir geschickt hat - zwei Mahnungen geschickt. Kann mich nicht dran erinnern, aber das kann ja sein nach 3 Jahren. Ich scheine wohl nicht reagiert zu haben, jedenfalls wurde das ganze an Real INkasso abgetreten. Schließlich kam dann noch ein Rechtsanwaltsbüro ins Spiel, die auch Geld wollten und die Firma Intercard geleichzeitig mit Reall INkasso vertreten haben. Meine Betreuerin hat denen schließlich geschrieben und eine Stundung bis anfang 2006, und eine Ratenzahlung ab Mitte 2006 bewirkt. Die Betreuung wurde aufgehoben, bevor dieser Termin erreicht war, und das ganze ging unter. Im Herbst 2007 meldete sich die Rechtsanwalts-Kanzlei wieder. ich zahlte an intercard die Hauptforderung und erklärte den RA, daß sie von mir kein Geld sehen werden. Jetzt kommt dieser Hanseatische Inkasso-Kontor und rollt das alles noich mal auf und will folgendes: Mahnkosten Intercard 17,60 Inkassokosten 30 Euro Kontoführungsgebühr 18,00 Ermittlungskosten der Adresse, in der Kurzversion der Forderungsaufstellung mit 0 Euro und im Fließtext mit 17,40 beschrieben bankspesen im fließtext mit mit 2 mal 6,45 und in der Kurzversion gar nicht beschrieben Verzugszinsen in der Kurzversion 14,26 Irgendwie kommen die auf 211,34 entstandene forderung, 99,48 habe ich schon gezahlt und jetzt wollen sie den Rest. Wie gesagt, die Firma Intercard hat die Hauptforderung längst, und ich finds auch merkwürdig, daß zwei veschiedene Inkasso-Büros beauftragt werden.. soll ich das jetzt noch zahlen, oder es auf "weitere Schritte" ankommen lassen? |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
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__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! |
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| | #10 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Zitat:
HF plus 10 € für die Rücklastschriftgebühr sind beglichen ICH würde Forderung zurückweisen und den Rechtsweg anheimstellen aus Inkassobüro ? Wikipedia Zitat:
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten Geändert von Inkasso (09.08.2008 um 23:53 Uhr). | ||
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| woran erkenn ich denn, wenn die die Forderung nur aufgekauft haben? Ich hab da so einen Verdacht, weil das H.I.K. selbst keine Inkasso-Kosten geltend macht.. und mir auch keine Vollmacht schickt |
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| | #12 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 2
| Zitat:
bei mir geht's um eine mitgliedschaft, die ich grundsätzlich als forderung anerkenne. die forderungen konnten aber nicht zugestellt werden, weil der spamfilter die mails geblockt hat. ich habe vorerst beim inkassobüro auch auf die originalvollmacht lt §174 bestanden. mir wurde eine allgemeine vollmacht in kopie zugesandt und der hinweis, dass das original zu geschäftszeiten im büro einzusehen wäre. auf mein bestehen auf §§ 174,410 wurde ich jetzt darauf hingewiesen, dass ich mich nicht darauf berufen kann: § 174: Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein einseitiges rechtsgeschäft, welches ein bevollmächtigter ohne vollmacht für sie getätigt hat. sie selbst haben einen vertrag mit unserer mandantin geschlossen (anm: premiummitgliedschaft bei XING). es handelt sich somit um ein zweiseitiges rechtsgeschäft. sie haben dem vertragsschluss zugestimmt, als uach unsere mandantin. sollte dennoch ein anderer diesen vertrag für sie abgeschlossen haben, dann müssen sie eine vollmacht vorlegen, mit der sie den anderen zum abschluss des vertrages beauftragt haben, aber nicht wir oder unsere mandantin. hiervon können wir im vorliegenden fall aber nicht ausgehen, da sie unstreitig rechnungsempfänger sind. wie ist das jetzt mit dem einseitigen rechtsgeschäft - bezieht sich das auf mein rechtsgeschäft oder auf das zwischen gläubiger und inkassobüro? grundsätzlich bin ich ja davon ausgegangen, dass der gläubiger einmal eine vollmacht an das inkassobüro ausstellt und dieses dann bevollmächtigt ist, die übergebenen fälle einzuziehen. dafür gibt's doch dann eine originalvollmacht und nicht eine für jeden fall, oder? vielen dank im voraus für eure hilfe/aufklärung | |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Zitat:
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht. BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10 ebenso wenig die Vorlage einer Faxkopie (HAMM NJW 91,1185) Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Ukrunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511) Nicht verulken lassen also Hier nochmal der bericht aus dem STERN dazu : Inkasso-Regeln: Was Schuldner wissen sollten - Wirtschaft - stern.de Ausserdem gehts bei Dir - lt Deinem Posting im anderen Forum - nur noch um Inkassogebühren - Du kannst Dich also eigentlich zurücklehnen da ja die HF an den Gläubiger direkt beglichen ist lg
__________________ Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten Geändert von Inkasso (25.08.2008 um 21:10 Uhr). | |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 2
| hallo inkasso, vielen dank für deine antwort. ich mache mir im moment weniger sorgen, dass ich zahlen muss (insbesondere weil die rechnungen nachweisbar nicht zugestellt werden konnten), aber ich möchte die geschichte auch noch verstehen (damit ich für die zukunft bescheid weiss)... und die herrschaften ein bisschen ärgern. zu den fehlenden informationen. die forderung wurde nicht abgetreten, aber die kosten dürften überhöht sein. die zulassung ist im anschreiben ersichtlich. mich interessieren zwei dinge: a)ist die begründung des inkassobüros mit dem einseitigen rechtsgeschäft richtig? ist dieser paragraph hier nicht anwendbar? b) ich habe eine inkassovollmacht in kopie erhalten. da dies die letzte seite des vertrags vom GJ 2004 ist, ist es logisch, dass ich nicht das original erhalte. den vertrag gibt's ja schließlich nur einmal. müsste ich also eine andere vollmacht erhalten (muss es pro forderung eine originalvollmacht geben?)? lg |
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