| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: kommt, kontopfaendung |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.09.2007 Ort: Hessen
Beiträge: 100
| Hallo, meine Frau und ich haben die Eidesstattliche Abgegeben(vor einer Woche) Ich habe mich im Net und auch hier Versucht zu Infomieren aber ich weiss nun trotzdem nicht so recht was nun ist ![]() Ich möchte Wissen ob jetzt nach Abgabe der EV unser Konto Gepfändet wird oder nicht---laut Gerichtsvollzieher Nein-weil jeder von uns beiden einen Pfändungsfreibetrag von 985.- Euro hätte--meine Frau bekommt so um die 1000.- Lohn und ich 933.- ALG1(noch) aber nun Lese ich hier immer wieder das ein/die Gläubiger nach Abgabe der EV das Konto Pfänden(wir haben eins zusammen) was ist denn nun richtig??? Pfändung oder nicht???? schnell noch ein neues Konto Eröffnen und den Lohn meiner Frau dorthin gehen lassen??? oder machen wir uns damit Strafbar???? varina |
| | |
| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.705
| Zitat:
Vorsichtshalber würde ich euch raten, euer Geld vom anderen Konto immer sofort abzuheben, auch später bei beiden Konten.
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. Ich bin der Idiot in der Mitte. Geändert von andine (15.05.2008 um 08:58 Uhr). | |
| | |
| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.978
| Eine Kontopfändung wird/werden der/die Gläubiger versuchen, eventuell auch eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber. Der Pfändungsfreibetrag steht aber jedem von Euch zu! Es ist m.E. besser, wenn jeder sein eigenes Konto hat. Durch die EV wird deine Frau allerdings nur ein Guthabenkonto eröffnen können. Solltet Ihr einen Dispo auf Eurem Konto haben, lasst den auf Null setzen, da ansonsten in den Dispo hinein gepfändet werden kann. Das ALG muss innerhalb von 7 Tagen vom Konto abgehoben werden. Für den Lohn eine Freigabe beim Amtsgericht für den pfändungsfreien Betrag beantragen.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
| | |
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.705
| Gott sei Dank hat der Spuk bald ein Ende. Leider haben die, welche bis Ende 2008 kein Konto haben das Nachsehen. Zitat:
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. Ich bin der Idiot in der Mitte. Geändert von andine (15.05.2008 um 15:13 Uhr). | |
| | |
| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
| Am besten setzt Du / Ihr euch mit dem Gläubiger auseinander und sorgt für eine pünktliche Ratenzahlung. Denn sobald ihr die EV abgelegt habt, wird eure Bank davon in Kenntnis gesetzt, dann ist Essig mit einem neuen Konto eröffnen. Hier solltest Du schnell sein. Richte einen Dauerauftrag ein, wenn Du mit Deinem Gläubiger einen Ratenbetrag ausgemacht hast. Die EV dient dazu, dass Dich weitere Gläubiger in Ruhe lassen können, muss aber nicht sein. Deine Schulden bleiben bestehen, deshalb kleine Rate, pünktlich überweisen und irgendwann hat dann der Spuk ein Ende. |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.04.2006 Ort: Wismar
Beiträge: 125
| Jeep die EV ist kein Vollstreckungschutz für das Konto, erleichter nur dem Vollzugsbeamten seine Arbeit.
__________________ "Ich habe dieses Schiff gebaut damit ich mich zur Ruhe setzen kann. Auf einer tropischen Insel. Voller ... nackter Weiber. Das ist der Zefram Cochrane, den ich kenne, das ist seine Vision. Der andere Kerl von dem Sie immer reden, diese historische Figur, ist mir nie begegnet." |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.09.2007 Ort: Hessen
Beiträge: 100
| Hallo, Danke für eure Antworten.Ich werde Versuchen das Beste draus zu machen. varina |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kontopfändung Was jetzt? | StefanS | Schulden | 4 | 05.02.2008 02:53 |
| Nach Untersuchung bei Amtsarzt jetzt Massnahme.Sinn oder nicht??? | Boxster-man | Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen | 9 | 17.01.2008 22:57 |
| Hab ich jetzt die Arge betrogen oder nicht ? Weiß nicht weiter | ratloser2008 | Kosten der Unterkunft | 2 | 15.05.2007 20:06 |
| muss ich jetzt den reha antrag stellen oder nicht? | ice | Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente | 1 | 25.01.2007 11:22 |
| bekomme ich jetzt geld oder nicht? | dziber | ALG | 18 | 25.07.2006 00:15 |