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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Schulden > Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Schulden

Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren; in Forum: Information; Ein Inkassobüro oder ein Anwaltsbüro meldet sich wegen angeblich geführter - jedoch nicht mehr nachzuvollziehender Telefongebühren ? ( z.b Call by Call Anbieter ) Kraftvolle effektive Gegenwehr mit der Einforderung ...

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Alt 11.03.2008, 11:18   63 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Ein Inkassobüro oder ein Anwaltsbüro meldet sich wegen angeblich geführter - jedoch nicht mehr nachzuvollziehender Telefongebühren ?
( z.b Call by Call Anbieter )

Kraftvolle effektive Gegenwehr mit der Einforderung des Prüfprotokolls gem TKG § 45 i ( früher : TKV § 16 ) führt sehr oft zur umgehenden Ausbuchung !
z.b
Nachweisbar das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :
Zitat:
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
.................................................. ............................................
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
.................................................. ............................................
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Der Gesetzestext gibt dazu das hier her:
Zitat von § 16 TKV :
Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind.

Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach § 16 TKV. Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren.

Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung.....

Das AG Waiblingen ( AZ 8 c 2472/04 )hatte darüber zu entscheiden, wann ein Netz-Betreiber ein technisches Prüfprotokoll nach § 16 Abs.3 TKV vorzulegen hat, wenn er die Bezahlung von Telefon-Entgelten verlangt.
Ein verspätetes Prüfprotokoll nach § 16 TKV gilt somit als nicht vorgelegt. Der Netz-Betreiber hat keinen Anspruch auf Begleichung der Telefonrechnung.

Das AG Tostedt ( AZ 3 C 399/ 05 ) hat entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt.
Tut er dies nicht, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Entgelte.


Achtung


Da das Protokoll für die Gegenseite sehr kostenaufwendig ist wird gerne getrickst :

1. Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i

2. Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) - was aus bekannten Gründen nicht möglich ist
__________________


Geändert von Curt The Cat (26.02.2009 um 22:24 Uhr) Grund: auf Wunsch des Users "Inkasso" ergänzt...
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Alt 16.03.2008, 21:58   #2
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Zitat:
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKV § 16
zu übermitteln
Gilt das auch bei strittigen Internetverbindungen ?
Stichwort : Internet-by-Call-Tarife

viele grüße
mouven ist offline  
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Alt 16.03.2008, 23:01   #3
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Im Prinzip gilt immer eines: Auf Schreiben von Inkassobüros brauchst Du nicht zu antworten, erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt mußt Du reagieren , Widerspruch mit Begründung: blablabla hat keine Forderungen gegen mich. Dann müssen die Dich verklagen und ich selber bin da immer sehr gelassen. Die überlegen sich das, weil noch mehr Kosten für sie entstehen auf denen sie dann sitzenbleiben.
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Alt 17.03.2008, 10:04   #4
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Zitat:
Zitat von Drueckeberger Beitrag anzeigen
Im Prinzip gilt immer eines: Auf Schreiben von Inkassobüros brauchst Du nicht zu antworten, erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt mußt Du reagieren , Widerspruch mit Begründung: blablabla hat keine Forderungen gegen mich. Dann müssen die Dich verklagen und ich selber bin da immer sehr gelassen. Die überlegen sich das, weil noch mehr Kosten für sie entstehen auf denen sie dann sitzenbleiben.
L G Brigitte
Klar !
es schadet aber nicht - zusätzlich - das Thema "Prüfprotokoll" dem IB auf den Tisch zu legen !
Bei einem evtl Gerichtsverfahren ist der vermeintliche" Sünder " auf jeden Fall der Gewinner wenn er die vergebliche Protokoll Einforderung dann nachweisen kann !
Diese bittere Pille mussten z.b schon die Hausadvokaten des Darmstadter Inkassobüros Intrium schlucken :

AG Siegburg vom 21.06.2004, AZ 4 C 622/03
Zitat:
.....Außerdem habe die Intrum Justitia Inkasso GmbH als Klägerin die Inanspruchnahme der Mehrwertdienste nicht nachgewiesen. Der Einzelverbindungsnachweis allein reicht nicht. Es hätte eine technische Prüfung nach § 16 TKV vorgenommen werden müssen......
Durch die penible Einforderung wird dem beauftragten IB streng genommen nur eines signalisiert :
" Freunde hört auf - es macht einfach keinen Sinn bei mir "

Zitat:
Gilt das auch bei strittigen Internetverbindungen ?
Stichwort : Internet-by-Call-Tarife
Ja


lg
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Alt 17.03.2008, 10:14   #5
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Zur Zeit scheinen unberechtigte Forderungen von Inkasso-Firmen unterwegs zu sein. Es geht um Telefongebühren (die nie angefallen sind) und es gibt immer noch genügend, die trotzdem zahlen.
Ich halte es grundsätzlich wie Brigitte. Warum Porto verschwenden. Das überlasse ich den Inkassofirmen. Wer etwas will, soll es beweisen und fertig.

Zitat:
Im Prinzip gilt immer eines: Auf Schreiben von Inkassobüros brauchst Du nicht zu antworten, erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt mußt Du reagieren , Widerspruch mit Begründung: blablabla hat keine Forderungen gegen mich. Dann müssen die Dich verklagen und ich selber bin da immer sehr gelassen. Die überlegen sich das, weil noch mehr Kosten für sie entstehen auf denen sie dann sitzenbleiben.
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Tschau und alles Gute von andine. Ich habe leider immer weniger Zeit und werde deshalb nur noch ab und an mitlesen.

Geändert von andine (17.03.2008 um 10:16 Uhr)
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Alt 17.03.2008, 10:17   #6
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Kannst du mir bitte die Inkassofirma nennen, gerne auch per PN.
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Alt 17.03.2008, 13:16   #7
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Bei mir geht es nicht um Telefon sondern um ein Buch daß ich nicht angenommen habe.Heute kommt ein Schreiben vom Anwalt der hat eine website. Dort könnte ich also kostenlos mitteilen Buch nicht erhalten. Aber alles vorgefertigt.Sind Sie der Schuldner?Nee,gibt ja keinen.Wenn Sie nicht der Schuldner sind wer sind Sie,
Machen Sie Angaben zum Schuldner.
Wenn ich das jetzt ausfülle, habe ich dann irgendeine Schuld anerkannt? Hat jemand Erfahrung damit????????????
Gruß,Brigitte
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Alt 17.03.2008, 13:52   #8
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hallo Brigitte
Ich würde gar nichts schreiben oder mitteilen und schon gar nicht, wenn das vorgefertigt ist und Schuldner darin vorkommt. Du hast das Buch nicht angenommen, also kannst du auch nichts schulden.
Wenn überhaupt, würde ich das dem Anwalt schriftlich per Einschreiben mitteilen, nicht über eine Website.

Zitat:
Dort könnte ich also kostenlos mitteilen Buch nicht erhalten.
Wie jetzt, hast du das Buch nicht bekommen oder hast du die Annahme verweigert, das ist nämlich ein Unterschied???
Manchmal werden Bücher auch per Päckchen geschickt und diese sind nicht versichert. Das Problem des Verkäufers, nicht deines. Falls das so war, dann schriftlich mitteilen, dass kein Päckchen ankam.
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Geändert von andine (17.03.2008 um 13:55 Uhr)
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Alt 17.03.2008, 21:22   #9
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
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Kannst du mir bitte die Inkassofirma nennen, gerne auch per PN.
welche Inkassofirma ?

lg
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Alt 17.03.2008, 21:38   #10
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
Zur Zeit scheinen unberechtigte Forderungen von Inkasso-Firmen unterwegs zu sein. Es geht um Telefongebühren (die nie angefallen sind) und es gibt immer noch genügend, die trotzdem zahlen.
Ich halte es grundsätzlich wie Brigitte. Warum Porto verschwenden. Das überlasse ich den Inkassofirmen. Wer etwas will, soll es beweisen und fertig.
Mit dem für den User kostenlosen ( und für das Call by Call Unternehmen sehr kostenintensiven ) Protokoll setzt Du das IB bzw das Telko in Verzug !
Ohne Protokoll keine zahlungsverpflichtung
Für Leute die auf Nummer sicher gehen wollen

lg
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Alt 29.04.2008, 22:26   #11
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Noch etwas ergänzend zu meinem Beitrag :
Das Prüfprotokoll gem TKV § 16 heißt seit Juli 2007 Prüfprotokoll TKG § 45 i
TKG § 45 i ist nahezu identisch mit dem alten TKV § 16

Der Verbraucher hat mindestens 8 Wochen Zeit nach Erhalt der strittigen Rechnung das Telko mit der Einforderung des Protokolls in Verzug zu setzen !
Das Telko bzw das beauftragte Inkassobüro hat nach Einforderung des Prüfprotokolls des Verbrauchers ebenfalls 8 Wochen Zeit dies vorzulegen :

Zitat:
1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug;
ERGO :
Keine Zahlung wenn Prüfprotokoll vom TELKO/Inkassobüro verspätet vorgelegt wird
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Alt 29.04.2008, 22:30   #12
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Telekom kündigen
 
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Alt 01.05.2008, 08:09   #13
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Schulden verschwinden wohl kaum, wenn man den Anbieter kündigt.
 
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Alt 01.05.2008, 10:45   #14
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Schulden verschwinden wohl kaum, wenn man den Anbieter kündigt.
wär aber schön wenns so wäre
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Alt 30.05.2008, 09:28   #15
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Stichwort : Nicht vorgelegtes Prüfprotokoll
Ich wollte auf ein Urteil des Landgerichtes München hinweisen :

Telefonabrechnung – Nachweispflicht der ordnungsgemäßen Leistungserbringung
Landgericht München
Az.: 26 O 850/03Urteil vom 16.12.2004

Streitwert: Euro 313.197,22 (§ 3 ZPO) !!!

hier das komplette AZ :

Telefonabrechnung



lg
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Alt 16.11.2008, 18:42   #16
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Es gibt ein neues Gerichtsurteil !!

(Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 (IV))
Wichtiges Urteil für alle, die Einwendungen gegen ihre Telefonrechnung haben:
Das Amtsgericht Papenburg hat entschieden, dass Verbraucher im Streitfall Anrecht auf eine genaue und individuelle Prüfung ihrer Verbindungen durch die Telefongesellschaft haben. Geschieht das nicht, muss der Betroffene nicht bezahlen.


Zitat:
In dem entschiedenen Fall hatte ein Anschlussinhaber auf seiner Telefonrechnung zwölf 0900-Verbindungen entdeckt, war aber sicher, diese Nummern nie angerufen zu haben. Er legte also gegen die Rechnung aus den Monaten Juli und August 2007 Einspruch ein – und wurde verklagt.
Der Nummernbetreiber forderte die Bezahlung der rund 98 Euro. Zum Beweis dafür, dass die Nummern angerufen wurden, legte die Firma einen „Technischen Prüfbericht nach § 45i Abs. 3 TKG“ sowie ein "Prüfprotokoll gemäß § 45i Abs.3 TKG" vor. Was und wie geprüft worden war, um die Richtigkeit der Rechnung festzustellen, stand darin nicht. Stattdessen handelte es sich bei dem „Prüfbericht“ um einen Text mit vorgefertigten Textelementen und beim Prüfprotokoll um einen Einzelverbindungsnachweis, bei dem nach jedem aufgelisteten Anruf einfach „kein Befund“ vermerkt worden war.
Doch damit blitzt die Firma beim Amtsgericht Papenburg ab. Der Richter wies die Klage gegen den Verbraucher ab. Dieser müsse die 0900-Verbindungen nicht bezahlen. „Die Klägerin hat nicht hinreichend substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die behaupteten Telefonverbindungen (…) tatsächlich zustande gekommen sind und richtig erfasst und berechnet worden sind“, so der Richter in seinem Urteil. Das vorgelegte Prüfprotokoll, „ein offenbar pauschal gehaltenes Schreiben für eine unbestimmte Vielzahl von Reklamationen“, reiche dafür nicht als Beweis aus. Stattdessen müsse aus einem Prüfprotokoll – auf das Verbraucher bei strittigen Telefonrechnungen ein Recht haben – hervorgehen, „wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hat“. Die pauschale Behauptung, dass alles seine Richtigkeit habe, reiche nicht für einen Anscheinsbeweis.

.....Das Papenburger Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 (IV)) dürfte das erste sein, das sich mit den Anforderungen an einen Technischen Prüfbericht nach dem „neuen“ Paragraf 45i Abs. 3 TKG befasst. „Wenn sich die Rechtsauffassung des Amtsgerichts durchsetzt, müssen sich die Telekommunikationsunternehmen bei Einwendungen gegen Rechnungen in Zukunft mehr Mühe geben und wirklich individuelle Prüfungen durchführen“, so Rechtsanwalt Thorsten Höft von der Krefelder Kanzlei Robbert Robbert Höft, die das Urteil erstritten hatte.
Das Urteil ist rechtskräftig.
aus :
Streit um Telefonrechnung: Verbraucher haben Recht auf genauen Prüfbericht: computerbetrug.de und dialerschutz.de
__________________


Geändert von Inkasso (16.11.2008 um 18:46 Uhr)
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Alt 14.02.2009, 19:02   #17
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Im TKG § 45i Beanstandungen heißt es:

(1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird mit der nach Satz 3 verlangten Vorlage fällig. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind.

Somit hat der Schuldner nicht acht Wochen nach erhalt eines Inkasso- bzw. RA-Schreibens recht auf die Ausführungen sonder die Frist beginnt mit Rechnungstellung.

Weiter heißt es:

(2) Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen. Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Teilnehmer nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Satz 1 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden.

Somit können Verkehrsdaten aufgrund von vertraglichen Vereinbarung auch vor der Frist von acht Wochen gelöscht werden und der Anbieter hat keine Auskunftpflicht mehr.

Weiter sind die hier aufgeführten Urteile Einzellentscheidungen und können nicht als allgemein gültig erklärt werden.
mirco101 ist offline  
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Alt 14.02.2009, 20:39   #18
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hallo Mirco ;)

Zitat:
(1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden.
Und ?
Wenn der Teilnehmer erst durch das Schreibens des Inkassobüros bzw RAs durch die angeblich von Ihm geführten Gespräche erfahren hat dann müsste im Fall eines Gerichtsverfahrens die Gegenseite die korrekte Zustellung der damaligen Telekom Rechnung nachweisen können - was aus bekannten Gründen kaum möglich sein dürfte

Zitat:
(2) Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen. Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Teilnehmer nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Satz 1 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden.

Somit können Verkehrsdaten aufgrund von vertraglichen Vereinbarung auch vor der Frist von acht Wochen gelöscht werden und der Anbieter hat keine Auskunftpflicht mehr.
Ist doch wohl logisch

Zitat:
Weiter sind die hier aufgeführten Urteile Einzellentscheidungen und können nicht als allgemein gültig erklärt werden.
Natürlich sind das Einzelentscheidungen !
Was denn sonst ?

lg

Sudabeh
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Alt 14.02.2009, 21:02   #19
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Hi,
ein großes hamburger TK-Unternehmen rechnet ALLE ANGEWÄHLTEN Anschlüsse ab, auch wenn keine Verbindung zustande kam. Einwendungen werden nicht anerkannt. Bisherige gerichtliche Entscheidungen fielen nach meinem Wissensstand zu Ungunsten des Kunden aus. Wenn das Unternehmen beweisen kann, dass die technischen Voraussetzungen ohne Einschränkungen vorhanden waren...

Bei mir hat sich eine recht ansehnliche Summe gebildet und ich wäre dankbar, wenn jemand helfende Tipps hätte.
Gavroche ist offline  
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Alt 14.02.2009, 21:27   #20
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Wenn das Unternehmen das in seinen AGB, bzw. Tarifbestimmungen erwähnt,-
und das ist ganz sicher so, - dann ist diese Praxis rechtlich ok.

In anderen Ländern, angefangen von Österreich, wird schon ewig, bzw. schon lange die Verbindung auch dann berechnet, wenn am andern Ende niemand abhob.

Wir waren/sind nur in D von der Telekom verwöhnt, weil die da -noch- an Bundes-Vorschriften gebunden ist, die ihr das untersagen.
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Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

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Alt 14.02.2009, 21:29   #21
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Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Wenn das Unternehmen das in seinen AGB, bzw. Tarifbestimmungen erwähnt,-und das ist ganz sicher so...
Nein, es ist nicht so.
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Alt 14.02.2009, 21:38   #22
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Werden da immer Sekunden abgerechnet ?
Was steht in den AGBs des Hamburger Telkos ?

lg
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Alt 14.02.2009, 22:05   #23
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Zitat:
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Werden da immer Sekunden abgerechnet ?
Was steht in den AGBs des Hamburger Telkos ?
1. ja
2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden? Nur bei unbestrittenen Ansprüchen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, sonst nix

Laut AGB habe ich bei Totalausfall immer noch eine Notruffunktion. Das ist auch falsch.
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Alt 14.02.2009, 22:23   #24
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Gavroche Beitrag anzeigen
1. ja
2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden? Nur bei unbestrittenen Ansprüchen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, sonst nix

Laut AGB habe ich bei Totalausfall immer noch eine Notruffunktion. Das ist auch falsch.
Ich meinte wg der berechneten Sekunden auch bei nicht erfolgter Verbindung

lg
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Alt 14.02.2009, 22:26   #25
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Ich meinte wg der berechneten Sekunden auch bei nicht erfolgter Verbindung

Nö. Da steht nichts von drin. Ich habe mich schon dusselig gesucht, bevor ich die Leutchen angeschrieben habe. Vorhin noch mal, da ist nix dazu gekommen
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Alt 14.02.2009, 23:03   #26
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Gavroche Beitrag anzeigen
Nö. Da steht nichts von drin. Ich habe mich schon dusselig gesucht, bevor ich die Leutchen angeschrieben habe. Vorhin noch mal, da ist nix dazu gekommen
Also selbst bei einem Besetztzeichen wird was berechnet ?
Gibts noch andere Kunden die ähnliche Probleme haben ?
Gegoogelt ?

lg
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Alt 14.02.2009, 23:13   #27
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Also selbst bei einem Besetztzeichen wird was berechnet ?
Gibts noch andere Kunden die ähnliche Probleme haben ?Gegoogelt ?lg

Sogar 'tote' Nummern. Besetztzeichen - den Fall habe ich noch nicht geprüft. Ich habe heute ein Telefonat führen wollen, da war besetzt. Bevor ich es jedoch auf der Rechnung sehen kann, vergehen ein paar Tage. Ich werde morgen mal ein bisschen im Netz suchen, manchmal kommt man nicht auf die einfachsten Dinge. Danke!
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Alt 14.02.2009, 23:58   #28
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Cool AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Gavroche Beitrag anzeigen
Bei mir hat sich eine recht ansehnliche Summe gebildet und ich wäre dankbar, wenn jemand helfende Tipps hätte.
Du kannst den Telefonanbieter ruhig nennen (PN?). Ich würde den Anbieter wechseln.
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Einen ratlosen Gruß
aus dem "kühlen" Norden...


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Alt 18.02.2009, 19:16   #29
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hallo Inkasso,
mein Beitrag sollte kein Angriff gegen Ihre Beiträge oder sogar gegen Sie persönlich sein. Der Beitrag sollte nur eine weitere Ausführung sein.

Und ?
Wenn der Teilnehmer erst durch das Schreibens des Inkassobüros bzw RAs durch die angeblich von Ihm geführten Gespräche erfahren hat dann müsste im Fall eines Gerichtsverfahrens die Gegenseite die korrekte Zustellung der damaligen Telekom Rechnung nachweisen können - was aus bekannten Gründen kaum möglich sein dürfte

Ihne nehme dieses mal als frage an meine Person.
Nehmen wir zuerst den Fall, dass der Schuldner die Telefonrechnung per E-Mail erhalten hat, dann kann der Gläubiger die Zustellung der Rechnung nachweisen.
Als zweites nehmen wir den Fall der meisten Billig-Anbieter, die einen eigenen Zustellungsdienst haben (nicht mit der deutschen Post versenden). Hier kann durch einen einfach Ausdruck des Zustellungsdienstes der Tag der Zustellung nachgewiesen werden (reicht auch für eine "Gerichtsverhandlung").
Fall Nr. drei der Schuldner hat/will keine Rechnung bekommen haben, hat jedoch eine Einzugsermächtigung dem Gläubiger erteilt und die Abbuchung weicht erheblich von den üblichen Abbuchungen ab (der Abbuchung wird widersprochen). Ihr trifft dem Schuldner spätestens seine Mitwirkungspflicht und die Zustellung der Rechung zuverlangen.
In den genannten Fällen kann der Schuldner somit nicht erst durch ein Inkasso bzw. RA-Schreiben von der Forderung erfahren haben.

MfG
mirco101 ist offline  
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Alt 18.02.2009, 22:24   #30
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Hallo Inkasso,
mein Beitrag sollte kein Angriff gegen Ihre Beiträge oder sogar gegen Sie persönlich sein. Der Beitrag sollte nur eine weitere Ausführung sein.
Guten Abend mirco101 :)
Ich sehe Deine Postings nie als persönliche Angriffe !

Zitat:
Nehmen wir zuerst den Fall, dass der Schuldner die Telefonrechnung per E-Mail erhalten hat, dann kann der Gläubiger die Zustellung der Rechnung nachweisen.
......Taugt eine Email als Beweismittel? In aller Regel wird vor Gericht der Beweis scheitern, dass eine Email mit einem bestimmten Inhalt abgesandt wurde und den Empfänger unverändert erreicht hat. Ebenso, wie es kaum zu beweisen sein wird, dass eine empfangene Email tatsächlich vom angegeben Absender stammt. Urteile verschiedener Gerichte sprechen insoweit eine eindeutige Sprache.
Unter Umständen scheitert die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Verteidigung gegen (unberechtigte) Forderungen dann allein daran, dass der Nachweis bestimmter Absprachen oder Erklärungen - z.B. einer Anfechtung - nicht erbracht werden kann, weil die Gegenseite den Inhalt einer Email bestreitet und das Gericht den vorgelegten Ausdruck der Email nicht als Beweis anerkennt.....
Quelle :
Emails im Rechtsverkehr: Tipps zum sicheren Einsatz

Richter billigen E-Mails keinen Beweiswert zu

.....Obwohl der elektronische Geschäftsabschluss mittlerweile Gang und Gäbe ist, haben digitale Dokumente wie beispielsweise E-Mails vor Gericht in der Regel keinen eigenen Beweiswert. In einem Rechtsstreit kann dies fatale Folgen haben. Wenn kein schriftliches Dokument vorhanden ist, sind Vertragsabschlüsse und andere Abreden nur schwer zu beweisen. Wichtige Erklärungen und Verträge sollten daher nicht allein digital versendet werden......
Quelle :
E-Mails: Vor Gericht nur - Schall und Rauch

Zitat:
Als zweites nehmen wir den Fall der meisten Billig-Anbieter, die einen eigenen Zustellungsdienst haben (nicht mit der deutschen Post versenden). Hier kann durch einen einfach Ausdruck des Zustellungsdienstes der Tag der Zustellung nachgewiesen werden (reicht auch für eine "Gerichtsverhandlung").
Wieso sollte das reichen nur weil ein Konkurenzunternehmen der Deutschen Post zuständig ist ?
Die Zustellung kann nicht nachgewiesen werden - wenn das funktionieren würde könnte man sich ja die teuren Einschreiben sparen

Zitat:
Fall Nr. drei der Schuldner hat/will keine Rechnung bekommen haben, hat jedoch eine Einzugsermächtigung dem Gläubiger erteilt und die Abbuchung weicht erheblich von den üblichen Abbuchungen ab (der Abbuchung wird widersprochen). Ihr trifft dem Schuldner spätestens seine Mitwirkungspflicht und die Zustellung der Rechung zuverlangen.
Meinst Du das Stornieren der Lastschrift ?
Die Abbuchung kommt vom Call by Call oder von der Telekom ?
Das Abbuchen der monatl Beträge durch die Telekom hat ja nichts mit dem Erhalt der Rechnung zu tun.

lg

Sudabeh
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Alt 27.03.2009, 23:00   #31
Emailprobleme, Administrator kontaktieren!
 
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hallo,

vor ein paar Tagen kam bei mir eine Mahnung von dem Inkassounternehmen acoreus Collection Services GmbH. Forderung dieses Inkassos ist angeblich eine nicht beglichene Rechnung vom 31.03.2006 von der Firma Ventelo GmbH, eine Call by Call Firma.
Forderung war 2,58 hinzu kommen nun 0,32 Zinsen + 22,50 Inkassovergütung + Auslagen und Auskunftskosten 9,- woraus dann die Summe von Euro 34,40 ensteht.

Die Telekom hat schon immer die anfallenden monatl. Kosten per Bankeinzug abgebucht, daher sind auch diese 2,58 aus dem Jahr 2006 mit abgebucht worden, nachschauen kann ich nach fast 3 Jahren leider nicht mehr, habe diese Rechnung nimmer. Aber habe auch innerhalb der letzten 3 Jahren keine Zahlungerinnerung der Ventelo GmbH erhalten.
Ich stell mich einfach mal tot

LG
Moonlights
moonlights ist offline  
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Alt 28.03.2009, 21:00   #32
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Ich stell mich einfach mal tot
Dann regnet es aber Bausteinmahnbriefe von meinem früheren Arbeitgeber ;)
Beschäftigungspolitik für acoreus halte ich für kreativer

Zitat:
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

etc
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Inkasso ist offline  
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Alt 01.04.2009, 14:50   #33
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Unglücklich AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Freenet fordert von mir eine Unsumme von 1410,02€ wie kann ich reagieren ich bin mir keiner Schuld bewusst.
Engelchen ist offline  
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Alt 01.04.2009, 15:21   #34
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat:
Zitat von Engelchen Beitrag anzeigen
Freenet fordert von mir eine Unsumme von 1410,02€ wie kann ich reagieren ich bin mir keiner Schuld bewusst.
Hi, Engelchen! Willkommen im Forum.
Könntest du ein paar mehr Infos geben? So ist es schwer, dir etwas zu raten.

LG
__________________
"Die jeweilige Härte und Unerbittlichkeit, mit der ein Fallmanager gegen seinen erwerbslosen Kunden vorgeht, ist der Gradmesser seiner eigenen Angst vor dem drohenden Jobverlust." H. J.

"Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten. Ich wurde belogen. Ich wurde gegängelt. Mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert. Ich wurde abgewimmelt. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Ich wurde bedroht. Mir wurden Anträge vorenthalten. Ich wurde bevormundet"…Florian Rappel



Hamburgeryn ist offline  
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Alt 01.04.2009, 20:29   #35
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Hamburgeryn Beitrag anzeigen
Hi, Engelchen! Willkommen im Forum.
Könntest du ein paar mehr Infos geben? So ist es schwer, dir etwas zu raten.

LG
Ich habe von Telekom eine Rechnung bekommen über den besagten Betrag ohne jegliche Aufführungen oder Dtaile. Lediglich Onlineverbindungen wurden als Grund angegeben. Deswegen rief ich bei Freenet an um die Sachlage zu klären. Der Herr am Tel. meinte, dass er mir lediglich 14 Tage Schutz geben könne um nicht noch mals eine Mahnung zu bekommen. Ich solle ein Widerrufsschreiben schicken.
Wie kann sich so eine Summe zusammen setzten ich habe nie, bewust eine kostenpflichtige Seite besucht.
Wie kann ich agieren?
Diese Summe würde mir das Genick brechen
BD Engelchen
Engelchen ist offline  
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Alt 01.04.2009, 21:08   #36
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Bist Du Kunde bei freenet ?
hast du evtl über den den smart surfer gesurft ?


lg
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Inkasso ist offline  
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Alt 03.04.2009, 22:49   #37
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Wir hatten unser Internet zuerst über Sky DSL bezogen. Die Rückleitung lief über MAXI SURF 25. Danach über Arcor das war eine Flat.Danach besorgten wir uns den Vodafone Stick der kostet nun 30€ und ist ne Flat. Bisher ohne Probleme und funktioniert alles bestens.
Wir hatten NIE einen Vertrag mit Freenet abgeschlossen.

Soll ich nun Widerspruch und ein Prüfprotokoll anfordern oder wäre dies schon ein Geständniss und ich würde in Verlegenheit geraten?

LG Engelchen
Engelchen ist offline  
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Alt 04.04.2009, 00:00   #38
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Cool AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hi Engelchen,
ich kann dir da nicht weiter helfen. Ich kann nur sagen, Hände weg von freenet, 1&1 und Arcor. Die Telekomiker will ich jetzt nicht nennen.
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aus dem "kühlen" Norden...


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RudiRatlos ist offline  
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Alt 04.04.2009, 00:57   #39
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Engelchen Beitrag anzeigen
Wir hatten unser Internet zuerst über Sky DSL bezogen. Die Rückleitung lief über MAXI SURF 25. Danach über Arcor das war eine Flat.Danach besorgten wir uns den Vodafone Stick der kostet nun 30€ und ist ne Flat. Bisher ohne Probleme und funktioniert alles bestens.
Wir hatten NIE einen Vertrag mit Freenet abgeschlossen.

Soll ich nun Widerspruch und ein Prüfprotokoll anfordern oder wäre dies schon ein Geständniss und ich würde in Verlegenheit geraten?

LG Engelchen
Bitte lass Dir eine Rechnung schicken in der genau aufgelistet ist welchen Service Du in Anspruch genommen hast, lege gleichzeitig Widerspruch gegen die Rechnung/Mahnung ein
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Alt 04.04.2009, 20:33   #40
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Soll ich nun Widerspruch und ein Prüfprotokoll anfordern oder wäre dies schon ein Geständniss und ich würde in Verlegenheit geraten?
Das ist Kein Geständiss
Forderung vollumfänglich zurückweisen - Einzelverbindungsnachweis nebst Prüfprotokoll einfordern - Bis zum Erhalt der Unterlagen Zurückbehaltungsrecht -
Einschreiben !

lg
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