Schulden
Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren; in Forum: Information; Ein Inkassobüro oder ein Anwaltsbüro meldet sich wegen angeblich geführter - jedoch nicht mehr nachzuvollziehender Telefongebühren ? ( z.b Call by Call Anbieter ) Kraftvolle effektive Gegenwehr mit der Einforderung ...| Tags: inkassogebu00fchren, pru00fcfprotokoll, telefongebuehren, wehre |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Ein Inkassobüro oder ein Anwaltsbüro meldet sich wegen angeblich geführter - jedoch nicht mehr nachzuvollziehender Telefongebühren ? ( z.b Call by Call Anbieter ) Kraftvolle effektive Gegenwehr mit der Einforderung des Prüfprotokolls gem TKG § 45 i ( früher : TKV § 16 ) führt sehr oft zur umgehenden Ausbuchung ! z.b Nachweisbar das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen : Zitat:
Zitat von § 16 TKV : Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind. Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach § 16 TKV. Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren. Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung..... Das AG Waiblingen ( AZ 8 c 2472/04 )hatte darüber zu entscheiden, wann ein Netz-Betreiber ein technisches Prüfprotokoll nach § 16 Abs.3 TKV vorzulegen hat, wenn er die Bezahlung von Telefon-Entgelten verlangt. Ein verspätetes Prüfprotokoll nach § 16 TKV gilt somit als nicht vorgelegt. Der Netz-Betreiber hat keinen Anspruch auf Begleichung der Telefonrechnung. Das AG Tostedt ( AZ 3 C 399/ 05 ) hat entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt. Tut er dies nicht, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Entgelte. Achtung Da das Protokoll für die Gegenseite sehr kostenaufwendig ist wird gerne getrickst : 1. Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i 2. Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) - was aus bekannten Gründen nicht möglich ist Geändert von Curt The Cat (26.02.2009 um 22:24 Uhr) Grund: auf Wunsch des Users "Inkasso" ergänzt... | |
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| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 9
| Zitat:
Stichwort : Internet-by-Call-Tarife viele grüße | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 2.129
| Im Prinzip gilt immer eines: Auf Schreiben von Inkassobüros brauchst Du nicht zu antworten, erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt mußt Du reagieren , Widerspruch mit Begründung: blablabla hat keine Forderungen gegen mich. Dann müssen die Dich verklagen und ich selber bin da immer sehr gelassen. Die überlegen sich das, weil noch mehr Kosten für sie entstehen auf denen sie dann sitzenbleiben. L G Brigitte
__________________ Grüße aus Bärlin 500 - 30 - 10 netto....... Hartz IV muß weg ! Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen ! Hier gibt`s nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung ! |
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| | #4 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
es schadet aber nicht - zusätzlich - das Thema "Prüfprotokoll" dem IB auf den Tisch zu legen ! Bei einem evtl Gerichtsverfahren ist der vermeintliche" Sünder " auf jeden Fall der Gewinner wenn er die vergebliche Protokoll Einforderung dann nachweisen kann ! Diese bittere Pille mussten z.b schon die Hausadvokaten des Darmstadter Inkassobüros Intrium schlucken : AG Siegburg vom 21.06.2004, AZ 4 C 622/03 Zitat:
" Freunde hört auf - es macht einfach keinen Sinn bei mir " Zitat:
lg | |||
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.163
| Zur Zeit scheinen unberechtigte Forderungen von Inkasso-Firmen unterwegs zu sein. Es geht um Telefongebühren (die nie angefallen sind) und es gibt immer noch genügend, die trotzdem zahlen. Ich halte es grundsätzlich wie Brigitte. Warum Porto verschwenden. Das überlasse ich den Inkassofirmen. Wer etwas will, soll es beweisen und fertig. Zitat:
__________________ Man sieht sich im Leben immer zweimal. Tschau und alles Gute von andine. Ich habe leider immer weniger Zeit und werde deshalb nur noch ab und an mitlesen. Geändert von andine (17.03.2008 um 10:16 Uhr) | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.163
| @Inkasso Kannst du mir bitte die Inkassofirma nennen, gerne auch per PN.
__________________ Man sieht sich im Leben immer zweimal. Tschau und alles Gute von andine. Ich habe leider immer weniger Zeit und werde deshalb nur noch ab und an mitlesen. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 2.129
| Bei mir geht es nicht um Telefon sondern um ein Buch daß ich nicht angenommen habe.Heute kommt ein Schreiben vom Anwalt der hat eine website. Dort könnte ich also kostenlos mitteilen Buch nicht erhalten. Aber alles vorgefertigt.Sind Sie der Schuldner?Nee,gibt ja keinen.Wenn Sie nicht der Schuldner sind wer sind Sie, Machen Sie Angaben zum Schuldner. Wenn ich das jetzt ausfülle, habe ich dann irgendeine Schuld anerkannt? Hat jemand Erfahrung damit???????????? Gruß,Brigitte
__________________ Grüße aus Bärlin 500 - 30 - 10 netto....... Hartz IV muß weg ! Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen ! Hier gibt`s nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung ! |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.163
| Hallo Brigitte Ich würde gar nichts schreiben oder mitteilen und schon gar nicht, wenn das vorgefertigt ist und Schuldner darin vorkommt. Du hast das Buch nicht angenommen, also kannst du auch nichts schulden. Wenn überhaupt, würde ich das dem Anwalt schriftlich per Einschreiben mitteilen, nicht über eine Website. Zitat:
Manchmal werden Bücher auch per Päckchen geschickt und diese sind nicht versichert. Das Problem des Verkäufers, nicht deines. Falls das so war, dann schriftlich mitteilen, dass kein Päckchen ankam.
__________________ Man sieht sich im Leben immer zweimal. Tschau und alles Gute von andine. Ich habe leider immer weniger Zeit und werde deshalb nur noch ab und an mitlesen. Geändert von andine (17.03.2008 um 13:55 Uhr) | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
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welche Inkassofirma ? lg |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Ohne Protokoll keine zahlungsverpflichtung Für Leute die auf Nummer sicher gehen wollen lg | |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Noch etwas ergänzend zu meinem Beitrag : Das Prüfprotokoll gem TKV § 16 heißt seit Juli 2007 Prüfprotokoll TKG § 45 i TKG § 45 i ist nahezu identisch mit dem alten TKV § 16 Der Verbraucher hat mindestens 8 Wochen Zeit nach Erhalt der strittigen Rechnung das Telko mit der Einforderung des Protokolls in Verzug zu setzen ! Das Telko bzw das beauftragte Inkassobüro hat nach Einforderung des Prüfprotokolls des Verbrauchers ebenfalls 8 Wochen Zeit dies vorzulegen : Zitat:
Keine Zahlung wenn Prüfprotokoll vom TELKO/Inkassobüro verspätet vorgelegt wird | |
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| | #12 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Telekom kündigen |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Schulden verschwinden wohl kaum, wenn man den Anbieter kündigt. |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Stichwort : Nicht vorgelegtes Prüfprotokoll Ich wollte auf ein Urteil des Landgerichtes München hinweisen : Telefonabrechnung – Nachweispflicht der ordnungsgemäßen Leistungserbringung Landgericht München Az.: 26 O 850/03Urteil vom 16.12.2004 Streitwert: Euro 313.197,22 (§ 3 ZPO) !!! hier das komplette AZ : Telefonabrechnung lg |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Es gibt ein neues Gerichtsurteil !! (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 (IV)) Wichtiges Urteil für alle, die Einwendungen gegen ihre Telefonrechnung haben: Das Amtsgericht Papenburg hat entschieden, dass Verbraucher im Streitfall Anrecht auf eine genaue und individuelle Prüfung ihrer Verbindungen durch die Telefongesellschaft haben. Geschieht das nicht, muss der Betroffene nicht bezahlen. Zitat:
Streit um Telefonrechnung: Verbraucher haben Recht auf genauen Prüfbericht: computerbetrug.de und dialerschutz.de Geändert von Inkasso (16.11.2008 um 18:46 Uhr) | |
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 2
| Im TKG § 45i Beanstandungen heißt es: (1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird mit der nach Satz 3 verlangten Vorlage fällig. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind. Somit hat der Schuldner nicht acht Wochen nach erhalt eines Inkasso- bzw. RA-Schreibens recht auf die Ausführungen sonder die Frist beginnt mit Rechnungstellung. Weiter heißt es: (2) Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen. Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Teilnehmer nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Satz 1 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden. Somit können Verkehrsdaten aufgrund von vertraglichen Vereinbarung auch vor der Frist von acht Wochen gelöscht werden und der Anbieter hat keine Auskunftpflicht mehr. Weiter sind die hier aufgeführten Urteile Einzellentscheidungen und können nicht als allgemein gültig erklärt werden. |
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| | #18 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Hallo Mirco ;) Zitat:
Wenn der Teilnehmer erst durch das Schreibens des Inkassobüros bzw RAs durch die angeblich von Ihm geführten Gespräche erfahren hat dann müsste im Fall eines Gerichtsverfahrens die Gegenseite die korrekte Zustellung der damaligen Telekom Rechnung nachweisen können - was aus bekannten Gründen kaum möglich sein dürfte Zitat:
Zitat:
Was denn sonst ? lg Sudabeh | |||
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 2.865
| Hi, ein großes hamburger TK-Unternehmen rechnet ALLE ANGEWÄHLTEN Anschlüsse ab, auch wenn keine Verbindung zustande kam. Einwendungen werden nicht anerkannt. Bisherige gerichtliche Entscheidungen fielen nach meinem Wissensstand zu Ungunsten des Kunden aus. Wenn das Unternehmen beweisen kann, dass die technischen Voraussetzungen ohne Einschränkungen vorhanden waren... Bei mir hat sich eine recht ansehnliche Summe gebildet und ich wäre dankbar, wenn jemand helfende Tipps hätte. |
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.876
| Wenn das Unternehmen das in seinen AGB, bzw. Tarifbestimmungen erwähnt,- und das ist ganz sicher so, - dann ist diese Praxis rechtlich ok. In anderen Ländern, angefangen von Österreich, wird schon ewig, bzw. schon lange die Verbindung auch dann berechnet, wenn am andern Ende niemand abhob. Wir waren/sind nur in D von der Telekom verwöhnt, weil die da -noch- an Bundes-Vorschriften gebunden ist, die ihr das untersagen.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 2.865
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Werden da immer Sekunden abgerechnet ? Was steht in den AGBs des Hamburger Telkos ? lg |
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| | #23 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 2.865
| Zitat:
2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden? Nur bei unbestrittenen Ansprüchen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, sonst nix Laut AGB habe ich bei Totalausfall immer noch eine Notruffunktion. Das ist auch falsch. | |
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| | #24 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
lg | |
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| | #25 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 2.865
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| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Gibts noch andere Kunden die ähnliche Probleme haben ? Gegoogelt ? lg | |
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| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 2.865
| Zitat:
Sogar 'tote' Nummern. Besetztzeichen - den Fall habe ich noch nicht geprüft. Ich habe heute ein Telefonat führen wollen, da war besetzt. Bevor ich es jedoch auf der Rechnung sehen kann, vergehen ein paar Tage. Ich werde morgen mal ein bisschen im Netz suchen, manchmal kommt man nicht auf die einfachsten Dinge. Danke! | |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.04.2008 Ort: wo die Karriere der Beatles begann
Beiträge: 1.016
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Du kannst den Telefonanbieter ruhig nennen (PN?). Ich würde den Anbieter wechseln.
__________________ Einen ratlosen Gruß aus dem "kühlen" Norden... ![]() "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm´nur viel zu selten dazu..." |
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| | #29 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 2
| Hallo Inkasso, mein Beitrag sollte kein Angriff gegen Ihre Beiträge oder sogar gegen Sie persönlich sein. Der Beitrag sollte nur eine weitere Ausführung sein. Und ? Wenn der Teilnehmer erst durch das Schreibens des Inkassobüros bzw RAs durch die angeblich von Ihm geführten Gespräche erfahren hat dann müsste im Fall eines Gerichtsverfahrens die Gegenseite die korrekte Zustellung der damaligen Telekom Rechnung nachweisen können - was aus bekannten Gründen kaum möglich sein dürfte Ihne nehme dieses mal als frage an meine Person. Nehmen wir zuerst den Fall, dass der Schuldner die Telefonrechnung per E-Mail erhalten hat, dann kann der Gläubiger die Zustellung der Rechnung nachweisen. Als zweites nehmen wir den Fall der meisten Billig-Anbieter, die einen eigenen Zustellungsdienst haben (nicht mit der deutschen Post versenden). Hier kann durch einen einfach Ausdruck des Zustellungsdienstes der Tag der Zustellung nachgewiesen werden (reicht auch für eine "Gerichtsverhandlung"). Fall Nr. drei der Schuldner hat/will keine Rechnung bekommen haben, hat jedoch eine Einzugsermächtigung dem Gläubiger erteilt und die Abbuchung weicht erheblich von den üblichen Abbuchungen ab (der Abbuchung wird widersprochen). Ihr trifft dem Schuldner spätestens seine Mitwirkungspflicht und die Zustellung der Rechung zuverlangen. In den genannten Fällen kann der Schuldner somit nicht erst durch ein Inkasso bzw. RA-Schreiben von der Forderung erfahren haben. MfG |
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| | #30 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Ich sehe Deine Postings nie als persönliche Angriffe ! Zitat:
Unter Umständen scheitert die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Verteidigung gegen (unberechtigte) Forderungen dann allein daran, dass der Nachweis bestimmter Absprachen oder Erklärungen - z.B. einer Anfechtung - nicht erbracht werden kann, weil die Gegenseite den Inhalt einer Email bestreitet und das Gericht den vorgelegten Ausdruck der Email nicht als Beweis anerkennt..... Quelle : Emails im Rechtsverkehr: Tipps zum sicheren Einsatz Richter billigen E-Mails keinen Beweiswert zu .....Obwohl der elektronische Geschäftsabschluss mittlerweile Gang und Gäbe ist, haben digitale Dokumente wie beispielsweise E-Mails vor Gericht in der Regel keinen eigenen Beweiswert. In einem Rechtsstreit kann dies fatale Folgen haben. Wenn kein schriftliches Dokument vorhanden ist, sind Vertragsabschlüsse und andere Abreden nur schwer zu beweisen. Wichtige Erklärungen und Verträge sollten daher nicht allein digital versendet werden...... Quelle : E-Mails: Vor Gericht nur - Schall und Rauch Zitat:
Die Zustellung kann nicht nachgewiesen werden - wenn das funktionieren würde könnte man sich ja die teuren Einschreiben sparen Zitat:
Die Abbuchung kommt vom Call by Call oder von der Telekom ? Das Abbuchen der monatl Beträge durch die Telekom hat ja nichts mit dem Erhalt der Rechnung zu tun. lg Sudabeh | ||||
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| | #31 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 7
| Hallo, vor ein paar Tagen kam bei mir eine Mahnung von dem Inkassounternehmen acoreus Collection Services GmbH. Forderung dieses Inkassos ist angeblich eine nicht beglichene Rechnung vom 31.03.2006 von der Firma Ventelo GmbH, eine Call by Call Firma. Forderung war 2,58 hinzu kommen nun 0,32 Zinsen + 22,50 Inkassovergütung + Auslagen und Auskunftskosten 9,- woraus dann die Summe von Euro 34,40 ensteht. Die Telekom hat schon immer die anfallenden monatl. Kosten per Bankeinzug abgebucht, daher sind auch diese 2,58 aus dem Jahr 2006 mit abgebucht worden, nachschauen kann ich nach fast 3 Jahren leider nicht mehr, habe diese Rechnung nimmer. Aber habe auch innerhalb der letzten 3 Jahren keine Zahlungerinnerung der Ventelo GmbH erhalten. Ich stell mich einfach mal tot LG Moonlights |
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| | #32 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Beschäftigungspolitik für acoreus halte ich für kreativer Zitat:
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| | #33 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 3
| Freenet fordert von mir eine Unsumme von 1410,02€ wie kann ich reagieren ich bin mir keiner Schuld bewusst. |
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| | #34 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.11.2008 Ort: Habe keine Lust darüber zu reden
Beiträge: 2.266
| Zitat: Könntest du ein paar mehr Infos geben? So ist es schwer, dir etwas zu raten. LG
__________________ "Die jeweilige Härte und Unerbittlichkeit, mit der ein Fallmanager gegen seinen erwerbslosen Kunden vorgeht, ist der Gradmesser seiner eigenen Angst vor dem drohenden Jobverlust." H. J. "Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten. Ich wurde belogen. Ich wurde gegängelt. Mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert. Ich wurde abgewimmelt. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Ich wurde bedroht. Mir wurden Anträge vorenthalten. Ich wurde bevormundet"…Florian Rappel | |
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| | #35 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
Wie kann sich so eine Summe zusammen setzten ich habe nie, bewust eine kostenpflichtige Seite besucht. Wie kann ich agieren? Diese Summe würde mir das Genick brechen ![]() BD Engelchen | |
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| | #36 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Bist Du Kunde bei freenet ? hast du evtl über den den smart surfer gesurft ? lg |
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 3
| Wir hatten unser Internet zuerst über Sky DSL bezogen. Die Rückleitung lief über MAXI SURF 25. Danach über Arcor das war eine Flat.Danach besorgten wir uns den Vodafone Stick der kostet nun 30€ und ist ne Flat. Bisher ohne Probleme und funktioniert alles bestens. Wir hatten NIE einen Vertrag mit Freenet abgeschlossen. Soll ich nun Widerspruch und ein Prüfprotokoll anfordern oder wäre dies schon ein Geständniss und ich würde in Verlegenheit geraten? LG Engelchen |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.04.2008 Ort: wo die Karriere der Beatles begann
Beiträge: 1.016
| Hi Engelchen, ich kann dir da nicht weiter helfen. Ich kann nur sagen, Hände weg von freenet, 1&1 und Arcor. Die Telekomiker will ich jetzt nicht nennen.
__________________ Einen ratlosen Gruß aus dem "kühlen" Norden... ![]() "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm´nur viel zu selten dazu..." |
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.115
| Zitat:
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| | #40 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Forderung vollumfänglich zurückweisen - Einzelverbindungsnachweis nebst Prüfprotokoll einfordern - Bis zum Erhalt der Unterlagen Zurückbehaltungsrecht - Einschreiben ! lg | |
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Die Telekomiker will ich jetzt nicht nennen.
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