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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Schulden > Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren
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Schulden

Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren; in Forum: Information; ich habe wieder eine neue nachricht bekommen. jetzt bieten sie mir eine ratenzahlung an ;). da sieht man echt mal dass die es mit allen mitteln versuchen wollen....

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Antwort

 

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Alt 19.07.2009, 11:44   #121
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

ich habe wieder eine neue nachricht bekommen. jetzt bieten sie mir eine ratenzahlung an ;). da sieht man echt mal dass die es mit allen mitteln versuchen wollen.
MrTough ist offline  
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Alt 02.08.2009, 13:53   #122
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

betrifft meinen sacherhalt und widerspruch gegen exzessive abrechnung von 0137*-tel.nummern - siehe meine einträge vom 26.06.09.

ich hatte der telekom mit dem widerspruch die ausdrucke der fraglichen rechnungen und meine überweisungsbelege für die angewiesenen unstrittigen rechnungsbeträge mitgeschickt.

ohne jeden kommentar schickte mir die telekom meine überweisungsbelege zurück, jedoch nichts weiter, keine nachricht, daß sie den widerspruch bearbeiten oder dgl.

bei tel. nachfrage (0800-3301000, die tolle hotline mit der langen warteschleife) wurde mir gesagt, die kosten würden ausgebucht. mit meinen beiden vorab angewiesenen unstrittigen rechnungsentgelten hätte ich nun aber eine zahlungsdifferenz - nachdem dann in der rechnung juli 09 - also flatrate monat juli plus telefonnutzung monat juno 09 (ich nutze teils call-by-call-verbindungen für mobilfunk) noch eine als nachforderung ausgwiesene summe von € 4,35 auf der Rechnung hatte, war für mich die Sache zunächst klar und erledigt.

Nun habe ich eine Mahnung über € 191,84 bekommen.

Über die teuren 0137*-anrufe, die ich angeblich getätigt haben soll, habe ich die ungekürzten einzelverbindungsnachweise - aber kein technisches Prüfprotokoll nach ³45 i TKG, keine Bestätigung über Eingang des Widerspruchs, nix.

Ich weiß nicht, wie ich mich da nun verhalten soll... zahlen jedenfalls kommt für mich nicht in Frage - es sei denn man würde mir explizit nachweisen, diese Kosten wirklich verursacht zuhaben ...
die saegefischin ist offline  
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Alt 02.08.2009, 21:27   #123
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Nun habe ich eine Mahnung über € 191,84 bekommen
Von wem ?
Das Prüfprotokoll hattest Du aber eingefordert ?
Von wem eingefordert ?

lg
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Inkasso ist offline  
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Alt 06.08.2009, 17:42   #124
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

die mahnung über diesen betrag kam von der telekom, wo ich meinen festnetz-/dsl-anschluß, tarif call&surf comfort habe.
das prüfprotokoll habe ich in meinem widerspruch, den ich hier am 26.06.09 auch ins zitat gestellt habe angefordert.
widerspruch habe ich per einschreiben geschickt - ist auch angekommen, habe den einlieferungsstatus des briefes auch ausgedruckt.
den widerspruch vom 26.06.09 habe ich auch nochmals gefaxt - sendeprotokoll über die faxübermittlung habe ich auch zda genommen.
mein widerspruch wurde nicht bearbeitet oder ignoriert.
erneut habe ich am 03.08.09 per einschreiben den widerspruch hingeschickt -
a) die kopie des ursprünglichen schreibesns v. 26.06.09
b) audruck des einlieferungsstatus
sowie brief folgenden wortlautes:

Name
Adresse
Datum 03.08.2009

Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn


Widerspruch
in sachen 1) Abrechnung Mai 2009 v. 19.05.09 Rechnungs-Nr xyz € 116,55
2)Abrechnung Juni 2009 v.18.06.09 Rechnungs-Nr.xxx € 195,84
-nun Mahnung vom 30.07.09

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verweise auf mein beiliegendes Widerspruchsschreiben vom 25.06.09.

Mein Widerspruch gegen beide Rechnungslegungen wurde bis zum heutigen Tage nicht bearbeitet - ich habe bisher keinerlei Resonanz von Ihnen erhalten.

Der auf meinen Anruf vom 24.06.2009 zugesandte Einzelverbindungsnach-
weis für beide Rechungen trug nicht zur KLärung der ANgelegenheit bei.
Die von Ihnen in Rechnung gestellten Leistungen habe ich nicht in Anspruch genommen - zu den Zeiten, in denen die Verbindungen mit Rufnummern der Fraktion 01378 /01379 stattgefunden haben sollen, war in meiner Wohnung niemand zugegen.

Ich erhalten insoweit meinen Widerspruch vom 25.06.09 in vollem Umfange aufrecht.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs und um Berabeitung und Abhilfe des Widerspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx


----------------------------------------------------------------------------
Text widerspruch 1 am 26.06.09 ins zitat gestellt:
.................................................. .................................................

Betreff: Widerspruch
Bezug: 1.) Abrechnung Mai 2009 v. 19.05.09 Rg.Nr xyz Ges.betrag € 116,55 2.) Abrechnung Juni 2009 v. 18.06.09, Rg.Nr zyx Ges.betrag € 195,84

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lege hiermit in beiden Abrechnungsfällen Widerspruch gegen die Inrechnungstellung für Entgelte der Mehrwertdienste 01378 / 01379 ein.

Hier werden mit € 65,12 für den Zeitraum 01.- 30.04.09 (Rg. xxx) und mit € 122,72 für den Zeitraum 01. - 31.05.09 Leistungen berechnet, die ich nicht in Anspruch genommen habe.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung nach § 45 i TKG zu übermitteln. Ausdrücklich weise ich darauf hin, daß ich einen sog. „Prüfbericht“ mit vorgefertigten Textbausteinen nicht akzeptieren werde (s.a. Urteil des AG Papenburg AZ 4 C / 247 /08 v. 30.10.20).
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber der Forderung von meinem Rückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Gebrauch.

Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute zunächst die unstrittigen Entgelte auf Ihr Konto überwiesen.

Meine Überweisung beläuft sich auf:
€xxx für Rechnung Mai 2009 v. 19.05.09
€ xxx für Rechnung Juni 2009 v. 18.06.09.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs

Mit freundlichen Grüßen

adfsjhhgiöau

.................................................. ..................................................

ich habe noch die beiden rechnungen, die ausdrucke der online-überweisung der unstrittigen beträge und die anträge auf ev-nachweis, die vom örtlichen t-punkt nicht weitergegeben wurden dazu getan.

ich hoffe,die sperren nicht - ich weiß ja, daß bei den telefonprovidern die eine hand nicht weiß, was die andere tut .... aber so wie ich den satz verstehe "soweit sich der zahlungsverzug auf einen telefon-oder datenanschluß bezieht, sind wir zu einer kostenpflichtigen sperre berechtigt.gegen die sperre können sie rechtsschutz vor ordentlichen gerichten suchen"
müßte ich, falls gesperrt wird dagegen klagen?!? (bin etwas irritiert)

------ende zitat 26.06.09 -------------------------------------------
die saegefischin ist offline  
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Alt 25.08.2009, 11:56   #125
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hallo Forum,

so, ich habe wieder ein Schreiben von ACOREUS bekommen.

Darin heisst es, dass sie eine "Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen werden".

Im letzten Absatz heisst es allerdings wieder: "Noch können sie dies verhindern, indem sie die Gesamtforderung bezahlen."

Hinweis: ich habe schon vor ca. 3 Monaten per Einschreiben das Prüfprotokoll angefordert und gegen die Forderung Widerspruch eingelegt. Ausserdem habe ich die Hauptforderung von weniger als 5 Euro unter Vorbehalt überwiesen.

Meint ihr ich sollte auf die "Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren" reagieren und nochmal einen Widerspruch schreiben??? Irgendwie fühl ich mich ja sicher, aber ein bisschen Angst machts mir schon

MfG
MrTough ist offline  
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Alt 25.08.2009, 18:19   #126
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Pff.....das hab ich schon vor ca 4 Wochen bekommen un net drauf reagiert.Die ham`s schriftlich dass ich einem Prozess sehr gelassen entgegen sehe.Das Protokoll hab ich auch per Einschreiben eingefordert und deren Forderung ebenfalls in vollem Umpfang widersprochen.
Bin gespannt was als nächstes kommt.
Das wär das erste Mal dass jemand wegen nem Streitwert unter 5 Euro verklagt wird.Freu mich schon drauf :)
seppelhuber ist offline  
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Alt 25.08.2009, 18:38   #127
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von MrTough Beitrag anzeigen
Hallo Forum,

so, ich habe wieder ein Schreiben von ACOREUS bekommen.

Darin heisst es, dass sie eine "Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen werden".

Im letzten Absatz heisst es allerdings wieder: "Noch können sie dies verhindern, indem sie die Gesamtforderung bezahlen."

Hinweis: ich habe schon vor ca. 3 Monaten per Einschreiben das Prüfprotokoll angefordert und gegen die Forderung Widerspruch eingelegt. Ausserdem habe ich die Hauptforderung von weniger als 5 Euro unter Vorbehalt überwiesen.

Meint ihr ich sollte auf die "Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren" reagieren und nochmal einen Widerspruch schreiben??? Irgendwie fühl ich mich ja sicher, aber ein bisschen Angst machts mir schon

MfG
HF ist unter Vorbehalt zweckgebunden überwiesen worden und das Einfordern des Prüfprotokolls ist nachweisbar ?
Dann bist Du m.M aus dem Schneider
Sind die 5 € in der acoreusauflistung verrechnet ?

lg
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Alt 25.08.2009, 22:09   #128
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Sind die 5 € in der acoreusauflistung verrechnet ?

lg
was meinst du damit genau?

die hauptforderung (4,49 ;) ) sind in der zu zahlenden forderung inbegriffen.

vielen dank für eure antworten, bin schon wieder um einiges beruhigter
MrTough ist offline  
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Alt 26.08.2009, 12:57   #129
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

ich meinte damit ob acoreus die von Dir zweckgebunden unter Vorbehalt überwiesene HF von 5 immer noch auflistet ?
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Alt 27.08.2009, 11:55   #130
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

ich glaube schon! aber in diesem schreiben haben sie gar keine genaue auflistung gemacht, aber die höhe des betrages ist nicht weniger geworden.

im schreiben allerdings steht, dass ich die forderung "nicht vollständig" ausgeglichen habe.

im vorletzten schreiben (nachdem ich die 5 euro schon überwiesen hatte) stand auch "kein vollständiger zahlungsausgleich".
MrTough ist offline  
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Alt 27.08.2009, 18:16   #131
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Alles klar
Abwarten und tee trinken

lg
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Alt 03.09.2009, 15:40   #132
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hallo,

es gibt tatsächlich neues von Bussek und Mengede. Ich hatte ja doch die Hoffnung, dass die mir nun endgültig meine Ruhe lassen, aber nein....

Gerade eben bekam ich ein Schreiben in dem sie mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren drohen. Da dies für beide Seiten jedoch mit kostenintensiv und zeitaufwendig sei, würden sie sich kulanter weise mit 70% der Forderung, zahlbar allerdings sofort, zufrieden geben.

Auf meine Forderung der zusendung eines Prüfprotokolls gehen die gar nicht ein, als hätten sie mein Schreiben nie gekriegt! Was soll ich jetzt machen? Einfach nix oder nochmal per Einschreiben das Prüfprotokoll anfordern?

Die regen mich langsam auf, dann sollen sie halt vor Gericht gehen, dann schau mer mal. Wenn ich dort verlier und zahlen muss, dann is halt so, aber freiwillig will ich denen nix geben!


Sheriff
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Alt 03.09.2009, 19:17   #133
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Sheriff Beitrag anzeigen
Gerade eben bekam ich ein Schreiben in dem sie mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren drohen. Da dies für beide Seiten jedoch mit kostenintensiv und zeitaufwendig sei, würden sie sich kulanter weise mit 70% der Forderung, zahlbar allerdings sofort, zufrieden geben.




Sheriff
Lächerliches Argument
Wenn die Gegenseite sich sicher wäre dann würden die das durchziehen zumal sämtliche Kosten im Erfolgsfall von Dir zu zahlen wären !

lg
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Alt 04.09.2009, 01:40   #134
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Den unstrittigen Teil bezahlen. Den Rest offen lassen bis zur Klärung. Ohne Prüfprotokoll gibt es definitiv keine weitere Zahlung. Verbraucherzentrale informieren ist da nie falsch.

Ich gebe dem Vorposter Recht. Wäre man sich seiner Sache sicher, würde man keinerlei Kulanz zeigen.
Die Antwort ist gerade online  
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Alt 06.09.2009, 13:39   #135
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hallo,

Den unstrittigen Teil bezahlen.


Das ist ja das hüpfende Komma! Ich bestreite ja die grundforderung von 1,42 Euro. Die Kosten von Anwälten und den ganzen Mist ja sowieso!

Soll ich denen jetzt noch mal die Anforderung eines Prüfprotokolls schicken, per Einschreiben?

Ich selbst würde das von mir aus nicht machen, weil ich nicht einshe, dafür 4,40 Euro zu zahlen!


Sheriff
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Alt 06.09.2009, 14:00   #136
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Wenn du dir ganz sicher bist, solltest du nicht reagieren, sondern auf das gerichtlichen Mahnverfahren warten. Erst wenn dieses kommt, dem gesamten Betrag widersprechen, da die Forderungen unberechtigt sind.
Nun ist ACOREUS am Zug. Aber ich denke mal nicht, daß sie weitergehen, da sie diese Kosten für das Mahnverfahren, zudem sie noch in Vorlage gehen müssen, auch noch in Kauf nehmen müssen.
hajoma ist gerade online  
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Alt 06.09.2009, 21:25   #137
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von Sheriff Beitrag anzeigen
Hallo,

Den unstrittigen Teil bezahlen.


Das ist ja das hüpfende Komma! Ich bestreite ja die grundforderung von 1,42 Euro. Die Kosten von Anwälten und den ganzen Mist ja sowieso!

Soll ich denen jetzt noch mal die Anforderung eines Prüfprotokolls schicken, per Einschreiben?

Ich selbst würde das von mir aus nicht machen, weil ich nicht einshe, dafür 4,40 Euro zu zahlen!


Sheriff
Hattest Du ja bereit gemacht und damit bist Du aus dem Schneider
Da es sich - falls tatsächlich in Auftrag gegeben - um eine kostspielige Angelegenheit handelt wird das Erstellen nicht wirklich in Betracht gezogen.
Die Gegenseite reagiert hier mit ignorieren und hofft auf das Einknicken des vermeintlichen Schuldners
Hart bleiben heißt die Devise
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Inkasso ist offline  
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Alt 08.09.2009, 09:02   #138
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Danke Inkasso und hajoma,


innerlich war mir schon klar, dass Ihr mir dazu raten würdet, nix zu tun, weil es ja richtig ist nix zu tun. Blöd ist halt immer dieses schlechte gewissen mit offenen Rechnungen. Mich plagt jetzt schon allein der gedanke, irgend welche Frist übersehen zu haben oder wie ich mich dagegen wehren kann, wenn die sagen, wir haben nie eine Anforderung bekommen....

Genau damit glaube ich, versuchen die Knete zu bekommen, mit so ehrlichen Tölpeln wie mir, die kein schlechtes gewissen vetragen....


Sheriff
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Alt 08.09.2009, 11:43   #139
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Du hattest das doch per Einschreiben bereits eingefordert !
Kopie ist vorhanden
Damit ist alles im Lot
Siehe auch die Urteilsliste auf der 1 Seite
Außerdem nicht vergessen : Es handelt sich um ein Massenonkassounternehmen welches Tausende von Briefen wöchentlich herabregnen lässt

lg
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Alt 10.09.2009, 22:31   #140
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Ein Freund hatte heute das als Anlage beigefügte Schreiben im Briefkasten.

Da es aktuelle Neuerungen im Inkassorecht gibt und ich einfach nicht alle Beiträge nachlesen kann weil iuch nebenbei noch Abrechnungen mache, möchte ich euch bitten, hierzu Beiträge zu schreiben.

Der Witz an der Sache ist der folgende: Mein Kumpel hat einen Vertrag mit 2 Karten abgeschlossen - die eine Karte ist noch original Verpackt und die 2 Karte nutzt er nur im Auto wegen der Freisprecheinrichtung und hat seit April 2009 nur einmal unter einer Minute telefoniert.

Die Rechnungen wurden immer per Einzugsermächtigung abgebucht und mein Kollege bemüht sich nun seit Monaten, sich mit dem Verein zu einigen - auch ich habe dort schon angerufen.

Morgen habe ich auch den Vertrag, den ich hier einstellen werde - ich bin mir jetzt über die monatliche Grundgebühr nicht sicher aber die liegt bei max. 15 €.

Dank im Voraus, Franky
Miniaturansicht angehängter Grafiken
kumpel1.jpg   kumpel2.jpg  
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Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung der Regelsätze verfassungswidrig ist - anstatt nachzubessern unterhält sich die regierende Klasse darüber, wie man den Obolus senken kann - bei Bankenprobleme gab es fix, den 20ig-fachen Jahresbedarf aller ALG II Empfänger (ikl. KdU) in wenigen Tagen - geht es asozialer? Arme, chancenlose und hungernde Kinder sind deren Produkt!

Geändert von FrankyBoy (10.09.2009 um 22:35 Uhr) Grund: 1 X zu wenig schwarz
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Alt 10.09.2009, 23:05   #141
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Er hat für 2 Karten zumindest die Grundgebühr immer zu zahlen - egal ob er sie benutzt oder nicht
Sind mtl Verbindungsentgelte ( april bis august) strittig bzw sind Lastschriften geplatzt ?
Der Vertrag wurd lt KSP gekündigt (Schadensersatz) ?

lg
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Alt 10.09.2009, 23:08   #142
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Ups - die Infos habe ich jetzt nicht, morgen nachmittag werde ich die Infos aber haben - meinen Kumpel kann ich bis dahin nicht anrufen, hat 3 Kinder und wir haben nach 23 Uhr.
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Alt 14.09.2009, 19:27   #143
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Guten tag zusammen,


ja, ich bin nun auch Mitglied im Inkassoverein...

Hab heute (14.09.) einen Brief von acoreus datiert vom 09.09. bekommen.

Hauptforderung des Gläubigers: 1€ nochwas (die genauen Summen schreibe ich hier nicht rein - Verfolgungswahn ;-) )

Zinsen, Inkassovergütung, etc.... letztliche Summe gute 60(!)€

Zahlung innerhalb ab 10 Tagen

Details zur Hauptforderung:
Februar 2007
Ventelo GMBH, Call by Call Verbindungen - eben gut 1€



Nun kann ich nicht behaupten, dass ich diese Call by Call Nummer nicht gewählt hätte.
Vielmehr vermute ich schon, da ich damals bei der Telekom eine Mahnung bekam, die aber bekanntermaßen die Forderungen dritter nicht mehr in den Mahnungen aufführt.
Daher gehe ich jetzt mal davon aus, dass die generelle Forderung von 1€ gerechtfertigt ist.



Nun habe ich weiter oben ja schon gelesen, dass man unter Vorbehalt die Hauptforderung überweisen sollte (wenn: wohin?) und das prüfprotokoll anfordern.

Andrerseits ergaben ja die Rückmeldungen hier, dass die das nicht sonderlich interessiert.

meine Taktik wäre zunächst, mich ruhig zu verhalten, denn mir kann niemand beweisen, dass ich das Schreiben bekommen habe. Denn eine Überweisung der Hauptforderung würde ja schonmal bedeuten, dass ich das Schreiben bekommen habe...

Das Internet ist ja voll von diesen Abzockmethoden und es gibt die verschiedensten Ratschläge, aber nirgends erfährt man, wie die Fälle ausgehen...

Kann mir hier bitte jemand fundiert einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll, bzw. ob meine Stillhaltetaktik Folgen haben könnte... wenn ja, welche?


Vielen, vielen Dank!
Stefan
qwertz ist offline  
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Alt 14.09.2009, 22:10   #144
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Zitat:
Nun habe ich weiter oben ja schon gelesen, dass man unter Vorbehalt die Hauptforderung überweisen sollte (wenn: wohin?) und das prüfprotokoll anfordern.
Den 1 € an acoreus überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger " Zahlung UV nur für Hauptforderung" und per Einschreiben das Inkasso wie auf Seite 2 oder 3 empfohlen in Verzug setzen

Zitat:
.. und das prüfprotokoll anfordern.
Andrerseits ergaben ja die Rückmeldungen hier, dass die das nicht sonderlich interessiert.
Spielt keine Rolle
Du solltest in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren das vergeblich Einfordern des Protokolls nachweisen können
Mir persönlich ist kein einziger fall bisher bekannt wo das Protokoll dann tatsächlich in Auftrag gegeben wurde

lg
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Alt 14.09.2009, 22:20   #145
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Ich habe die Verträge von meinem Kumpel jetzt vorliegen, muss aber erst noch andere, dringende Sachen erledigen, denke morgen poste ich die - weil mir mein Kollege gesagt hat, dass immer abgebucht wurde und anschließend eine Mahnung kam, die er auch bezahlt hat - das stinkt zum Himmel - morgen poste ich die Sachen, habe heute sage und schreibe 5 Stunden aufgebracht, meinem anderen Klienten ein erträgliches Leben zu bieten - war ganz schön teuer für mich weil ich einen Mitarbeiter mehr bezahlen musste bzw. der seine Stunden aufgeschrieben hat was ja auch nur fair und logisch ist.
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Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung der Regelsätze verfassungswidrig ist - anstatt nachzubessern unterhält sich die regierende Klasse darüber, wie man den Obolus senken kann - bei Bankenprobleme gab es fix, den 20ig-fachen Jahresbedarf aller ALG II Empfänger (ikl. KdU) in wenigen Tagen - geht es asozialer? Arme, chancenlose und hungernde Kinder sind deren Produkt!
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Alt 16.09.2009, 10:36   #146
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

@Inkasso

danke für Deine Hilfe!

Was spricht denn zunächst mal gegen die Hinhaltetaktik?
Wer will mir denn beweisen, dass ich den Brief (und folgende) bekommen habe?
Schließlich würden die, wenn sie von mir nen Brief ohne Einschreiben bekommen, genauso verfahren.

Ich würde zunächst mal darauf setzen, mich still zu halten, bis was gerichtliches kommt oder ein Einschreiben.
Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kann ich doch dann immer noch Einspruch einlegen und das von Dir o.a. Verfahren durchführen?

danke sehr!!!
qwertz ist offline  
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Alt 16.09.2009, 21:27   #147
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Aber Du wärst dann auf der absolut sicheren Seite
Außerdem signalisiertst Du der Gegenseite das mit Dir nicht gut Kirchen essen ist (in Bezug auf Inkassogebühren)
Theoretisch kann der GL auch wg 1 € klagen

lg
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Alt 28.09.2009, 14:14   #148
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hab auch das nette Schreiben bekommen mit der Androhung des Mahnverfahrens ^^ Denke aber mal das die das schon längst gemacht hätten wenn Aussicht auf Erfolg bestehen würde.

Das lustigste ist daran der Überweisungsträger und die Hauptforderung in Höhe von 0,00 € die ich (gerne auch in Raten von mindestens 20 €) zahlen soll.

Die angebliche Forderung stammte übrigens aus 2003/2004 und die Androhung des Mahnverfahrens war glaub ich jetzt die dritte oder vierte letztmalige ...



Mann sind die begabt ....die spielen einfach Lotto und hoffen das 10 % der Leute bezahlen (wie es leider meine krebskranke Mutter getan hat nachdem sie so eine Mahnung im Briefkasten hatte !)
lapatria ist offline  
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Alt 28.09.2009, 23:35   #149
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Die angebliche Forderung stammte übrigens aus 2003/2004
Falls nicht tituliert und zwischen 2005 und dato keinerlei Zahlung Deinerseits erfolgt ist dann ist verjährt
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Alt 29.09.2009, 10:32   #150
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Ich würde ja zu gerne dabei sein wenn die zum Gericht gehen und den Vollstreckungsbescheid beantragen über die Hauptforderung in Höhe von 0,00 €....

Hier sieht man aber wie versucht wird Druck aufzubauen und die Leute einzuschüchtern.

Mal schauen was passiert

PS: Kein Titel vorhanden, denke mal die Spekulieren darauf das ich das Formular zurückschicke und die Forderung in Höhe von 0,00 € Anerkenne und dann können Sie rein formhalber auch die Mahngebühren fordern da man das automatisch mit unterschreibt !!
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Alt 29.09.2009, 20:56   #151
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Kein Titel vorhanden, denke mal die Spekulieren darauf das ich das Formular zurückschicke und die Forderung in Höhe von 0,00 € Anerkenne und dann können Sie rein formhalber auch die Mahngebühren fordern da man das automatisch mit unterschreibt !!
Fordere doch spaßeshalber mal vom Inkassoladen die Gläubigervollmacht ein
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Alt 09.10.2009, 15:46   #152
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Die Schwierigkeit ist ja die das man, wenn man die Forderung in Höhe von 0,00 € schriftlich anerkennt auch evtl. die Mahnungen und damit die Mahngebühren anerkennt. Damit hätten die also ggf. die Möglichkeit einen Titel über die Mahngebühren zu erwirken.
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Alt 09.10.2009, 23:29   #153
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Zitat von lapatria Beitrag anzeigen
Die Schwierigkeit ist ja die das man, wenn man die Forderung in Höhe von 0,00 € schriftlich anerkennt auch evtl. die Mahnungen und damit die Mahngebühren anerkennt. Damit hätten die also ggf. die Möglichkeit einen Titel über die Mahngebühren zu erwirken.
Versteh ich nicht
Wieso solltest Du eine Forderung von 0 € anerkennen ?
Die 0 € Forderung aus (2003/04) ist übrigens ohnehin verjährt
Und da die Forderung als Ganzens verjährt ist - sind auch sämtliche Mahn und Inkassogebühren welche diese Forderung betreffen ebenfalls verjährt

lg
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Alt 19.10.2009, 17:33   #154
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Hallo,
auch ich habe von acoreus Ende September eine "Zahlungserinnerung" über 2,63 + 5,00 Mahnspesen erhalten, angebl. aus Telekom Rechnung vom 02.01.06.
Am Freitag ist dann diese allseits bekannte Forderungsaufstellung des "Inkassobüros" -- insges. 40,63.--
eingetroffen.
Die Telekom Rechnung liegt nicht vor, der Sachverhalt konnte telefonisch nicht geklärt werden.

Ich habe vor, wie von INKASSO vorgeschlagen, den Widerspruch per Einschreiben zu machen und die Hauptforderung zu überweisen.

Frage: Nur die Forderung von 2,63.- - oder auch die 5,00 Mahnspesen?

vG h
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Alt 19.10.2009, 21:24   #155
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Frage: Nur die Forderung von 2,63.- - oder auch die 5,00 Mahnspesen?
Damit würdest Du indirekt den Erhalt des 1 Briefes bestätigen
Ich würde lediglich die HF unter Vorbehalt überweisen
(Überweisungsträger : "Nur HF - Zahlung unter Vorbehalt"

Zitat:
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute unter Vorbehalt den Betrag von xx.xx € (die Verbindungsentgelte die eingefordert werden) zweckgebunden zur Verrechnung mit HF auf Ihr Konto überwiesen
siehe auch hier :
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=821
Fragwürdige Forderungen von acoreus
Verbraucherzentrale rät von
voreiligen Zahlungen ab
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Alt 20.10.2009, 09:50   #156
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren




Das klingt vernünftig. Und das werde ich auch. Aber diese Burschen rechnen wohl auch damit, denn sie haben auf ihrem Inkassoschreiben die HF und NF zusammengefasst :: 7,63.--

vg h

Geändert von holzlandwalker (20.10.2009 um 09:53 Uhr) Grund: Mahngebühren
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Alt 21.10.2009, 13:41   #157
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Standard AW: post von inkassoanwälten seiler & kollegen aus heidelberg

Zitat:
Zitat von die saegefischin Beitrag anzeigen
die mahnung über diesen betrag kam von der telekom, wo ich meinen festnetz-/dsl-anschluß, tarif call&surf comfort habe.
das prüfprotokoll habe ich in meinem widerspruch, den ich hier am 26.06.09 auch ins zitat gestellt habe angefordert.
widerspruch habe ich per einschreiben geschickt - ist auch angekommen, habe den einlieferungsstatus des briefes auch ausgedruckt.
den widerspruch vom 26.06.09 habe ich auch nochmals gefaxt - sendeprotokoll über die faxübermittlung habe ich auch zda genommen.
mein widerspruch wurde nicht bearbeitet oder ignoriert.
erneut habe ich am 03.08.09 per einschreiben den widerspruch hingeschickt -
a) die kopie des ursprünglichen schreibesns v. 26.06.09
b) audruck des einlieferungsstatus
sowie brief folgenden wortlautes:

Name
Adresse
Datum 03.08.2009

Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn


Widerspruch
in sachen 1) Abrechnung Mai 2009 v. 19.05.09 Rechnungs-Nr xyz € 116,55
2)Abrechnung Juni 2009 v.18.06.09 Rechnungs-Nr.xxx € 195,84
-nun Mahnung vom 30.07.09

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verweise auf mein beiliegendes Widerspruchsschreiben vom 25.06.09.

Mein Widerspruch gegen beide Rechnungslegungen wurde bis zum heutigen Tage nicht bearbeitet - ich habe bisher keinerlei Resonanz von Ihnen erhalten.

Der auf meinen Anruf vom 24.06.2009 zugesandte Einzelverbindungsnach-
weis für beide Rechungen trug nicht zur KLärung der ANgelegenheit bei.
Die von Ihnen in Rechnung gestellten Leistungen habe ich nicht in Anspruch genommen - zu den Zeiten, in denen die Verbindungen mit Rufnummern der Fraktion 01378 /01379 stattgefunden haben sollen, war in meiner Wohnung niemand zugegen.

Ich erhalten insoweit meinen Widerspruch vom 25.06.09 in vollem Umfange aufrecht.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs und um Berabeitung und Abhilfe des Widerspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx


----------------------------------------------------------------------------
Text widerspruch 1 am 26.06.09 ins zitat gestellt:
.................................................. .................................................

Betreff: Widerspruch
Bezug: 1.) Abrechnung Mai 2009 v. 19.05.09 Rg.Nr xyz Ges.betrag € 116,55 2.) Abrechnung Juni 2009 v. 18.06.09, Rg.Nr zyx Ges.betrag € 195,84

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lege hiermit in beiden Abrechnungsfällen Widerspruch gegen die Inrechnungstellung für Entgelte der Mehrwertdienste 01378 / 01379 ein.

Hier werden mit € 65,12 für den Zeitraum 01.- 30.04.09 (Rg. xxx) und mit € 122,72 für den Zeitraum 01. - 31.05.09 Leistungen berechnet, die ich nicht in Anspruch genommen habe.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung nach § 45 i TKG zu übermitteln. Ausdrücklich weise ich darauf hin, daß ich einen sog. „Prüfbericht“ mit vorgefertigten Textbausteinen nicht akzeptieren werde (s.a. Urteil des AG Papenburg AZ 4 C / 247 /08 v. 30.10.20).
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber der Forderung von meinem Rückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Gebrauch.

Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute zunächst die unstrittigen Entgelte auf Ihr Konto überwiesen.

Meine Überweisung beläuft sich auf:
€xxx für Rechnung Mai 2009 v. 19.05.09
€ xxx für Rechnung Juni 2009 v. 18.06.09.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs

Mit freundlichen Grüßen

adfsjhhgiöau

.................................................. ..................................................

i(...)
-
so, die telekom ignoriert jeglichen widerspruch - jetzt hat sich in der sache gut 2 monate gar nichts getan - ich habe natürlich auch meinerseits nicht nachgefragt .... schlafende hunde und so...
un nu kommt mir die kanzlei seiler& kollegen aus heidelberg (hinreichend schlecht bekannt für drangslierungen von telekom-kunden) mit nem mahnbrief und dem angebot einer ratenzahlung - und fristsetzung bis zum 31.10.09.

fordern 178,85 plus 2,80 mahngebühren plus 39,00 anwaltskosten.
pauschaler textbausteinbrief, in dem sich pauschale aussage findet, die anwahl von mehrwertdienstnummern 0137/0900 verpflichte mich zur zahlung der geforderten entgelte.keine rechtsquelle genannt, nur der pauschale hinweis "nach gängiger rechtssprechung der gerichte" ....

so - wie tu ich am sinnigsten - zahlen tu ich den quatsch natürlich nicht - ich habe keine 0137er-nummern angerufen - punktum!!
soll ich den seilschaften aus heidelberg nun den ganzen klabatsch mit den von der t.ignorierten widersprüchen, einschreibbelegen etc. zuschicken?
wie verhalte ich mich da am besten?
ich hab nämlich keinen bock, wegen unrechter forderungen gegen mich ne schufa-eintragung zu kriegen!!


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Alt 21.10.2009, 19:25   #158
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute zunächst die unstrittigen Entgelte auf Ihr Konto überwiesen.
Was hattest Du da überwiesen ?
Ich dachte Du negierst die kompletten Mehrwertdieste (0137/0900)
Auf die Einforderung des prüfprotokolls ist mit keinem Satz eingegangen worden ?

Wenn Du nachweisbar das Protokoll eingefordert hast und dies nicht innerhalb von 8 Wochen vorgelegt wurde dürftest Du aus dem Schneider sein :

Zitat:
1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug
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Alt 22.10.2009, 11:54   #159
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

also, die unstrittigen entgelte, die ich überwiesen habe, das ist selbstverständlich nicht der 0137er-kram - aber meine flatrate - die muß ich ja wohl bezahlen!
hab ich mich denn so dermaßen unverständlich ausgedrückt?? wo ist denn die unverständlichkeit? schmeiße ich hier mit worten um mich wie mit backsteinen???

um es kurz und bündig zumachen - die widerspruchsbriefe, die wortwörtlich so an die telekom gegangen sind - per einschreiben, belege liegen mir vor - sind hier ins zitat gestellt.
es waren zwei rechnungen dermaßen überhöht - und zwar durch telefonate zu 013770138-nummern. besagte nummern habe ich niemals angewählt - ergo keine derartigen kosten ve3rursacht!
ich habe widersprüche geschrieben, ich habe dieses prüfprotokoll angefordert. samt und sonders wurden meine widersprüche nicht beachtet, ich erhielt niemals einen bescheid, daß man die widersprüche bearbeitet oder abhilft - es kam keinerlei resonanz. gar nix!!

gezahlt habe ich mitnichten irgendwelche entgelte, denen ich nun widerspreche - gezahlt habe ich das hieb-und stichfeste unstrittige - das entgelt call-and-surf comfort für meine flatrate.

nun kommt besagte seiler& kollegen mit einem brief, in dem mir gerichtliche maßnahmen angedroht - und eine ratenzahlung nahegelegt werden.

noch mal: ich habe keine 0137/0138-nummern angerufen - ich lehne die zahlung für leistungen, die ich nicht beansprucht/beauftragt habe ab.
die saegefischin ist offline  
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Alt 22.10.2009, 22:29   #160
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Standard AW: Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren

Zitat:
also, die unstrittigen entgelte, die ich überwiesen habe, das ist selbstverständlich nicht der 0137er-kram - aber meine flatrate - die muß ich ja wohl bezahlen!
hab ich mich denn so dermaßen unverständlich ausgedrückt?? wo ist denn die unverständlichkeit? schmeiße ich hier mit worten um mich wie mit backsteinen???
Alles klar ! Bleib cool
Ich frage lieber einmal zuviel als einmal zuwenig nach
Du hast Dich vollkommen richtig verhalten
Unstrittige Entgelte bzahlt - strittige Entgelte nicht - dies der Gegenseite nachweisbar mitgeteilt - sowie nachweisbar das protokoll eingefordert ! Mehr geht nicht !!
Zitat:
nun kommt besagte seiler& kollegen mit einem brief, in dem mir gerichtliche maßnahmen angedroht - und eine ratenzahlung nahegelegt werden.
Das Seiler lediglich mit Bausteinmahnbriefen antwortet ist übrigens obligatorisch. Warte auf den Mahnbescheid und widerspreche komplett und begründungslos
Die 8 Wochenfrist für das Protokoll ist um und Du bist aus dem Schneider
Lies die Urteile bezüglich TKV/TKG insbesondere auf der 1 Seite dieses Threats

lg
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