Schulden
Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren; in Forum: Information; ich habe wieder eine neue nachricht bekommen. jetzt bieten sie mir eine ratenzahlung an ;). da sieht man echt mal dass die es mit allen mitteln versuchen wollen....| Tags: inkassogebu00fchren, pru00fcfprotokoll, telefongebuehren, wehre |
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| | #121 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| ich habe wieder eine neue nachricht bekommen. jetzt bieten sie mir eine ratenzahlung an ;). da sieht man echt mal dass die es mit allen mitteln versuchen wollen. |
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| | #122 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 26
| betrifft meinen sacherhalt und widerspruch gegen exzessive abrechnung von 0137*-tel.nummern - siehe meine einträge vom 26.06.09. ich hatte der telekom mit dem widerspruch die ausdrucke der fraglichen rechnungen und meine überweisungsbelege für die angewiesenen unstrittigen rechnungsbeträge mitgeschickt. ohne jeden kommentar schickte mir die telekom meine überweisungsbelege zurück, jedoch nichts weiter, keine nachricht, daß sie den widerspruch bearbeiten oder dgl. bei tel. nachfrage (0800-3301000, die tolle hotline mit der langen warteschleife) wurde mir gesagt, die kosten würden ausgebucht. mit meinen beiden vorab angewiesenen unstrittigen rechnungsentgelten hätte ich nun aber eine zahlungsdifferenz - nachdem dann in der rechnung juli 09 - also flatrate monat juli plus telefonnutzung monat juno 09 (ich nutze teils call-by-call-verbindungen für mobilfunk) noch eine als nachforderung ausgwiesene summe von € 4,35 auf der Rechnung hatte, war für mich die Sache zunächst klar und erledigt. Nun habe ich eine Mahnung über € 191,84 bekommen. Über die teuren 0137*-anrufe, die ich angeblich getätigt haben soll, habe ich die ungekürzten einzelverbindungsnachweise - aber kein technisches Prüfprotokoll nach ³45 i TKG, keine Bestätigung über Eingang des Widerspruchs, nix. Ich weiß nicht, wie ich mich da nun verhalten soll... zahlen jedenfalls kommt für mich nicht in Frage - es sei denn man würde mir explizit nachweisen, diese Kosten wirklich verursacht zuhaben ... |
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| | #123 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Das Prüfprotokoll hattest Du aber eingefordert ? Von wem eingefordert ? lg | |
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| | #124 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 26
| die mahnung über diesen betrag kam von der telekom, wo ich meinen festnetz-/dsl-anschluß, tarif call&surf comfort habe. das prüfprotokoll habe ich in meinem widerspruch, den ich hier am 26.06.09 auch ins zitat gestellt habe angefordert. widerspruch habe ich per einschreiben geschickt - ist auch angekommen, habe den einlieferungsstatus des briefes auch ausgedruckt. den widerspruch vom 26.06.09 habe ich auch nochmals gefaxt - sendeprotokoll über die faxübermittlung habe ich auch zda genommen. mein widerspruch wurde nicht bearbeitet oder ignoriert. erneut habe ich am 03.08.09 per einschreiben den widerspruch hingeschickt - a) die kopie des ursprünglichen schreibesns v. 26.06.09 b) audruck des einlieferungsstatus sowie brief folgenden wortlautes: Name Adresse Datum 03.08.2009 Deutsche Telekom AG Kundenservice 53171 Bonn Widerspruch in sachen 1) Abrechnung Mai 2009 v. 19.05.09 Rechnungs-Nr xyz € 116,55 2)Abrechnung Juni 2009 v.18.06.09 Rechnungs-Nr.xxx € 195,84 -nun Mahnung vom 30.07.09 Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf mein beiliegendes Widerspruchsschreiben vom 25.06.09. Mein Widerspruch gegen beide Rechnungslegungen wurde bis zum heutigen Tage nicht bearbeitet - ich habe bisher keinerlei Resonanz von Ihnen erhalten. Der auf meinen Anruf vom 24.06.2009 zugesandte Einzelverbindungsnach- weis für beide Rechungen trug nicht zur KLärung der ANgelegenheit bei. Die von Ihnen in Rechnung gestellten Leistungen habe ich nicht in Anspruch genommen - zu den Zeiten, in denen die Verbindungen mit Rufnummern der Fraktion 01378 /01379 stattgefunden haben sollen, war in meiner Wohnung niemand zugegen. Ich erhalten insoweit meinen Widerspruch vom 25.06.09 in vollem Umfange aufrecht. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs und um Berabeitung und Abhilfe des Widerspruchs. Mit freundlichen Grüßen xxxx ---------------------------------------------------------------------------- Text widerspruch 1 am 26.06.09 ins zitat gestellt: .................................................. ................................................. Betreff: Widerspruch Bezug: 1.) Abrechnung Mai 2009 v. 19.05.09 Rg.Nr xyz Ges.betrag € 116,55 2.) Abrechnung Juni 2009 v. 18.06.09, Rg.Nr zyx Ges.betrag € 195,84 Sehr geehrte Damen und Herren, Ich lege hiermit in beiden Abrechnungsfällen Widerspruch gegen die Inrechnungstellung für Entgelte der Mehrwertdienste 01378 / 01379 ein. Hier werden mit € 65,12 für den Zeitraum 01.- 30.04.09 (Rg. xxx) und mit € 122,72 für den Zeitraum 01. - 31.05.09 Leistungen berechnet, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hiermit auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung nach § 45 i TKG zu übermitteln. Ausdrücklich weise ich darauf hin, daß ich einen sog. „Prüfbericht“ mit vorgefertigten Textbausteinen nicht akzeptieren werde (s.a. Urteil des AG Papenburg AZ 4 C / 247 /08 v. 30.10.20). Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber der Forderung von meinem Rückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Gebrauch. Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute zunächst die unstrittigen Entgelte auf Ihr Konto überwiesen. Meine Überweisung beläuft sich auf: €xxx für Rechnung Mai 2009 v. 19.05.09 € xxx für Rechnung Juni 2009 v. 18.06.09. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs Mit freundlichen Grüßen adfsjhhgiöau .................................................. .................................................. ich habe noch die beiden rechnungen, die ausdrucke der online-überweisung der unstrittigen beträge und die anträge auf ev-nachweis, die vom örtlichen t-punkt nicht weitergegeben wurden dazu getan. ich hoffe,die sperren nicht - ich weiß ja, daß bei den telefonprovidern die eine hand nicht weiß, was die andere tut .... aber so wie ich den satz verstehe "soweit sich der zahlungsverzug auf einen telefon-oder datenanschluß bezieht, sind wir zu einer kostenpflichtigen sperre berechtigt.gegen die sperre können sie rechtsschutz vor ordentlichen gerichten suchen" müßte ich, falls gesperrt wird dagegen klagen?!? (bin etwas irritiert) ------ende zitat 26.06.09 ------------------------------------------- |
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| | #125 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| Hallo Forum, so, ich habe wieder ein Schreiben von ACOREUS bekommen. Darin heisst es, dass sie eine "Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen werden". Im letzten Absatz heisst es allerdings wieder: "Noch können sie dies verhindern, indem sie die Gesamtforderung bezahlen." Hinweis: ich habe schon vor ca. 3 Monaten per Einschreiben das Prüfprotokoll angefordert und gegen die Forderung Widerspruch eingelegt. Ausserdem habe ich die Hauptforderung von weniger als 5 Euro unter Vorbehalt überwiesen. Meint ihr ich sollte auf die "Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren" reagieren und nochmal einen Widerspruch schreiben??? Irgendwie fühl ich mich ja sicher, aber ein bisschen Angst machts mir schon MfG |
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| | #126 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 17
| Pff.....das hab ich schon vor ca 4 Wochen bekommen un net drauf reagiert.Die ham`s schriftlich dass ich einem Prozess sehr gelassen entgegen sehe.Das Protokoll hab ich auch per Einschreiben eingefordert und deren Forderung ebenfalls in vollem Umpfang widersprochen. Bin gespannt was als nächstes kommt. Das wär das erste Mal dass jemand wegen nem Streitwert unter 5 Euro verklagt wird.Freu mich schon drauf :) |
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| | #127 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Dann bist Du m.M aus dem Schneider Sind die 5 € in der acoreusauflistung verrechnet ? lg | |
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| | #128 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
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| | #129 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| ich meinte damit ob acoreus die von Dir zweckgebunden unter Vorbehalt überwiesene HF von 5 immer noch auflistet ? |
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| | #130 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| ich glaube schon! aber in diesem schreiben haben sie gar keine genaue auflistung gemacht, aber die höhe des betrages ist nicht weniger geworden. im schreiben allerdings steht, dass ich die forderung "nicht vollständig" ausgeglichen habe. im vorletzten schreiben (nachdem ich die 5 euro schon überwiesen hatte) stand auch "kein vollständiger zahlungsausgleich". |
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| | #131 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Alles klar Abwarten und tee trinken lg |
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| | #132 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 16
| Hallo, es gibt tatsächlich neues von Bussek und Mengede. Ich hatte ja doch die Hoffnung, dass die mir nun endgültig meine Ruhe lassen, aber nein.... Gerade eben bekam ich ein Schreiben in dem sie mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren drohen. Da dies für beide Seiten jedoch mit kostenintensiv und zeitaufwendig sei, würden sie sich kulanter weise mit 70% der Forderung, zahlbar allerdings sofort, zufrieden geben. Auf meine Forderung der zusendung eines Prüfprotokolls gehen die gar nicht ein, als hätten sie mein Schreiben nie gekriegt! Was soll ich jetzt machen? Einfach nix oder nochmal per Einschreiben das Prüfprotokoll anfordern? Die regen mich langsam auf, dann sollen sie halt vor Gericht gehen, dann schau mer mal. Wenn ich dort verlier und zahlen muss, dann is halt so, aber freiwillig will ich denen nix geben! Sheriff |
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| | #133 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Wenn die Gegenseite sich sicher wäre dann würden die das durchziehen zumal sämtliche Kosten im Erfolgsfall von Dir zu zahlen wären ! lg | |
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| | #134 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 761
| Den unstrittigen Teil bezahlen. Den Rest offen lassen bis zur Klärung. Ohne Prüfprotokoll gibt es definitiv keine weitere Zahlung. Verbraucherzentrale informieren ist da nie falsch. Ich gebe dem Vorposter Recht. Wäre man sich seiner Sache sicher, würde man keinerlei Kulanz zeigen. |
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| | #135 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 16
| Hallo, Den unstrittigen Teil bezahlen. Das ist ja das hüpfende Komma! Ich bestreite ja die grundforderung von 1,42 Euro. Die Kosten von Anwälten und den ganzen Mist ja sowieso! Soll ich denen jetzt noch mal die Anforderung eines Prüfprotokolls schicken, per Einschreiben? Ich selbst würde das von mir aus nicht machen, weil ich nicht einshe, dafür 4,40 Euro zu zahlen! Sheriff |
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| | #136 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.11.2008 Ort: Herne
Beiträge: 412
| Wenn du dir ganz sicher bist, solltest du nicht reagieren, sondern auf das gerichtlichen Mahnverfahren warten. Erst wenn dieses kommt, dem gesamten Betrag widersprechen, da die Forderungen unberechtigt sind. Nun ist ACOREUS am Zug. Aber ich denke mal nicht, daß sie weitergehen, da sie diese Kosten für das Mahnverfahren, zudem sie noch in Vorlage gehen müssen, auch noch in Kauf nehmen müssen. |
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| | #137 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Da es sich - falls tatsächlich in Auftrag gegeben - um eine kostspielige Angelegenheit handelt wird das Erstellen nicht wirklich in Betracht gezogen. Die Gegenseite reagiert hier mit ignorieren und hofft auf das Einknicken des vermeintlichen Schuldners Hart bleiben heißt die Devise | |
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| | #138 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 16
| Danke Inkasso und hajoma, innerlich war mir schon klar, dass Ihr mir dazu raten würdet, nix zu tun, weil es ja richtig ist nix zu tun. Blöd ist halt immer dieses schlechte gewissen mit offenen Rechnungen. Mich plagt jetzt schon allein der gedanke, irgend welche Frist übersehen zu haben oder wie ich mich dagegen wehren kann, wenn die sagen, wir haben nie eine Anforderung bekommen.... Genau damit glaube ich, versuchen die Knete zu bekommen, mit so ehrlichen Tölpeln wie mir, die kein schlechtes gewissen vetragen.... Sheriff |
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| | #139 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Du hattest das doch per Einschreiben bereits eingefordert ! Kopie ist vorhanden Damit ist alles im Lot Siehe auch die Urteilsliste auf der 1 Seite Außerdem nicht vergessen : Es handelt sich um ein Massenonkassounternehmen welches Tausende von Briefen wöchentlich herabregnen lässt lg |
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| | #140 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 1.769
| Ein Freund hatte heute das als Anlage beigefügte Schreiben im Briefkasten. Da es aktuelle Neuerungen im Inkassorecht gibt und ich einfach nicht alle Beiträge nachlesen kann weil iuch nebenbei noch Abrechnungen mache, möchte ich euch bitten, hierzu Beiträge zu schreiben. Der Witz an der Sache ist der folgende: Mein Kumpel hat einen Vertrag mit 2 Karten abgeschlossen - die eine Karte ist noch original Verpackt und die 2 Karte nutzt er nur im Auto wegen der Freisprecheinrichtung und hat seit April 2009 nur einmal unter einer Minute telefoniert. Die Rechnungen wurden immer per Einzugsermächtigung abgebucht und mein Kollege bemüht sich nun seit Monaten, sich mit dem Verein zu einigen - auch ich habe dort schon angerufen. Morgen habe ich auch den Vertrag, den ich hier einstellen werde - ich bin mir jetzt über die monatliche Grundgebühr nicht sicher aber die liegt bei max. 15 €. Dank im Voraus, Franky
__________________ Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung der Regelsätze verfassungswidrig ist - anstatt nachzubessern unterhält sich die regierende Klasse darüber, wie man den Obolus senken kann - bei Bankenprobleme gab es fix, den 20ig-fachen Jahresbedarf aller ALG II Empfänger (ikl. KdU) in wenigen Tagen - geht es asozialer? Arme, chancenlose und hungernde Kinder sind deren Produkt! Geändert von FrankyBoy (10.09.2009 um 22:35 Uhr) Grund: 1 X zu wenig schwarz |
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| | #141 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Er hat für 2 Karten zumindest die Grundgebühr immer zu zahlen - egal ob er sie benutzt oder nicht Sind mtl Verbindungsentgelte ( april bis august) strittig bzw sind Lastschriften geplatzt ? Der Vertrag wurd lt KSP gekündigt (Schadensersatz) ? lg |
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| | #142 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 1.769
| Ups - die Infos habe ich jetzt nicht, morgen nachmittag werde ich die Infos aber haben - meinen Kumpel kann ich bis dahin nicht anrufen, hat 3 Kinder und wir haben nach 23 Uhr.
__________________ Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung der Regelsätze verfassungswidrig ist - anstatt nachzubessern unterhält sich die regierende Klasse darüber, wie man den Obolus senken kann - bei Bankenprobleme gab es fix, den 20ig-fachen Jahresbedarf aller ALG II Empfänger (ikl. KdU) in wenigen Tagen - geht es asozialer? Arme, chancenlose und hungernde Kinder sind deren Produkt! |
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| | #143 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 6
| Guten tag zusammen, ja, ich bin nun auch Mitglied im Inkassoverein... Hab heute (14.09.) einen Brief von acoreus datiert vom 09.09. bekommen. Hauptforderung des Gläubigers: 1€ nochwas (die genauen Summen schreibe ich hier nicht rein - Verfolgungswahn ;-) ) Zinsen, Inkassovergütung, etc.... letztliche Summe gute 60(!)€ Zahlung innerhalb ab 10 Tagen Details zur Hauptforderung: Februar 2007 Ventelo GMBH, Call by Call Verbindungen - eben gut 1€ Nun kann ich nicht behaupten, dass ich diese Call by Call Nummer nicht gewählt hätte. Vielmehr vermute ich schon, da ich damals bei der Telekom eine Mahnung bekam, die aber bekanntermaßen die Forderungen dritter nicht mehr in den Mahnungen aufführt. Daher gehe ich jetzt mal davon aus, dass die generelle Forderung von 1€ gerechtfertigt ist. Nun habe ich weiter oben ja schon gelesen, dass man unter Vorbehalt die Hauptforderung überweisen sollte (wenn: wohin?) und das prüfprotokoll anfordern. Andrerseits ergaben ja die Rückmeldungen hier, dass die das nicht sonderlich interessiert. meine Taktik wäre zunächst, mich ruhig zu verhalten, denn mir kann niemand beweisen, dass ich das Schreiben bekommen habe. Denn eine Überweisung der Hauptforderung würde ja schonmal bedeuten, dass ich das Schreiben bekommen habe... Das Internet ist ja voll von diesen Abzockmethoden und es gibt die verschiedensten Ratschläge, aber nirgends erfährt man, wie die Fälle ausgehen... Kann mir hier bitte jemand fundiert einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll, bzw. ob meine Stillhaltetaktik Folgen haben könnte... wenn ja, welche? Vielen, vielen Dank! Stefan |
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| | #144 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Zitat:
Du solltest in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren das vergeblich Einfordern des Protokolls nachweisen können Mir persönlich ist kein einziger fall bisher bekannt wo das Protokoll dann tatsächlich in Auftrag gegeben wurde lg | ||
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| | #145 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 1.769
| Ich habe die Verträge von meinem Kumpel jetzt vorliegen, muss aber erst noch andere, dringende Sachen erledigen, denke morgen poste ich die - weil mir mein Kollege gesagt hat, dass immer abgebucht wurde und anschließend eine Mahnung kam, die er auch bezahlt hat - das stinkt zum Himmel - morgen poste ich die Sachen, habe heute sage und schreibe 5 Stunden aufgebracht, meinem anderen Klienten ein erträgliches Leben zu bieten - war ganz schön teuer für mich weil ich einen Mitarbeiter mehr bezahlen musste bzw. der seine Stunden aufgeschrieben hat was ja auch nur fair und logisch ist.
__________________ Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung der Regelsätze verfassungswidrig ist - anstatt nachzubessern unterhält sich die regierende Klasse darüber, wie man den Obolus senken kann - bei Bankenprobleme gab es fix, den 20ig-fachen Jahresbedarf aller ALG II Empfänger (ikl. KdU) in wenigen Tagen - geht es asozialer? Arme, chancenlose und hungernde Kinder sind deren Produkt! |
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| | #146 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 6
| @Inkasso danke für Deine Hilfe! Was spricht denn zunächst mal gegen die Hinhaltetaktik? Wer will mir denn beweisen, dass ich den Brief (und folgende) bekommen habe? Schließlich würden die, wenn sie von mir nen Brief ohne Einschreiben bekommen, genauso verfahren. Ich würde zunächst mal darauf setzen, mich still zu halten, bis was gerichtliches kommt oder ein Einschreiben. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kann ich doch dann immer noch Einspruch einlegen und das von Dir o.a. Verfahren durchführen? danke sehr!!! |
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| | #147 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Aber Du wärst dann auf der absolut sicheren Seite Außerdem signalisiertst Du der Gegenseite das mit Dir nicht gut Kirchen essen ist (in Bezug auf Inkassogebühren) Theoretisch kann der GL auch wg 1 € klagen lg |
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| | #148 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.09.2009
Beiträge: 3
| Hab auch das nette Schreiben bekommen mit der Androhung des Mahnverfahrens ^^ Denke aber mal das die das schon längst gemacht hätten wenn Aussicht auf Erfolg bestehen würde. Das lustigste ist daran der Überweisungsträger und die Hauptforderung in Höhe von 0,00 € die ich (gerne auch in Raten von mindestens 20 €) zahlen soll. Die angebliche Forderung stammte übrigens aus 2003/2004 und die Androhung des Mahnverfahrens war glaub ich jetzt die dritte oder vierte letztmalige ... Mann sind die begabt ....die spielen einfach Lotto und hoffen das 10 % der Leute bezahlen (wie es leider meine krebskranke Mutter getan hat nachdem sie so eine Mahnung im Briefkasten hatte !) |
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| | #149 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
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| | #150 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.09.2009
Beiträge: 3
| Ich würde ja zu gerne dabei sein wenn die zum Gericht gehen und den Vollstreckungsbescheid beantragen über die Hauptforderung in Höhe von 0,00 €.... Hier sieht man aber wie versucht wird Druck aufzubauen und die Leute einzuschüchtern. Mal schauen was passiert PS: Kein Titel vorhanden, denke mal die Spekulieren darauf das ich das Formular zurückschicke und die Forderung in Höhe von 0,00 € Anerkenne und dann können Sie rein formhalber auch die Mahngebühren fordern da man das automatisch mit unterschreibt !! |
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| | #151 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
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| | #152 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.09.2009
Beiträge: 3
| Die Schwierigkeit ist ja die das man, wenn man die Forderung in Höhe von 0,00 € schriftlich anerkennt auch evtl. die Mahnungen und damit die Mahngebühren anerkennt. Damit hätten die also ggf. die Möglichkeit einen Titel über die Mahngebühren zu erwirken. |
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| | #153 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Wieso solltest Du eine Forderung von 0 € anerkennen ? Die 0 € Forderung aus (2003/04) ist übrigens ohnehin verjährt Und da die Forderung als Ganzens verjährt ist - sind auch sämtliche Mahn und Inkassogebühren welche diese Forderung betreffen ebenfalls verjährt ![]() lg | |
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| | #154 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 2
| Hallo, auch ich habe von acoreus Ende September eine "Zahlungserinnerung" über 2,63 + 5,00 Mahnspesen erhalten, angebl. aus Telekom Rechnung vom 02.01.06. Am Freitag ist dann diese allseits bekannte Forderungsaufstellung des "Inkassobüros" -- insges. 40,63.-- eingetroffen. Die Telekom Rechnung liegt nicht vor, der Sachverhalt konnte telefonisch nicht geklärt werden. Ich habe vor, wie von INKASSO vorgeschlagen, den Widerspruch per Einschreiben zu machen und die Hauptforderung zu überweisen. Frage: Nur die Forderung von 2,63.- - oder auch die 5,00 Mahnspesen? vG h |
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| | #155 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Ich würde lediglich die HF unter Vorbehalt überweisen (Überweisungsträger : "Nur HF - Zahlung unter Vorbehalt" Zitat:
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=821 Fragwürdige Forderungen von acoreus Verbraucherzentrale rät von voreiligen Zahlungen ab | ||
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| | #156 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 2
| Das klingt vernünftig. Und das werde ich auch. Aber diese Burschen rechnen wohl auch damit, denn sie haben auf ihrem Inkassoschreiben die HF und NF zusammengefasst :: 7,63.-- vg h Geändert von holzlandwalker (20.10.2009 um 09:53 Uhr) Grund: Mahngebühren |
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| | #157 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 26
| Zitat:
un nu kommt mir die kanzlei seiler& kollegen aus heidelberg (hinreichend schlecht bekannt für drangslierungen von telekom-kunden) mit nem mahnbrief und dem angebot einer ratenzahlung - und fristsetzung bis zum 31.10.09. fordern 178,85 plus 2,80 mahngebühren plus 39,00 anwaltskosten. pauschaler textbausteinbrief, in dem sich pauschale aussage findet, die anwahl von mehrwertdienstnummern 0137/0900 verpflichte mich zur zahlung der geforderten entgelte.keine rechtsquelle genannt, nur der pauschale hinweis "nach gängiger rechtssprechung der gerichte" .... so - wie tu ich am sinnigsten - zahlen tu ich den quatsch natürlich nicht - ich habe keine 0137er-nummern angerufen - punktum!! soll ich den seilschaften aus heidelberg nun den ganzen klabatsch mit den von der t.ignorierten widersprüchen, einschreibbelegen etc. zuschicken? wie verhalte ich mich da am besten? ich hab nämlich keinen bock, wegen unrechter forderungen gegen mich ne schufa-eintragung zu kriegen!! | |
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| | #158 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Ich dachte Du negierst die kompletten Mehrwertdieste (0137/0900) Auf die Einforderung des prüfprotokolls ist mit keinem Satz eingegangen worden ? Wenn Du nachweisbar das Protokoll eingefordert hast und dies nicht innerhalb von 8 Wochen vorgelegt wurde dürftest Du aus dem Schneider sein : Zitat:
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| | #159 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 26
| also, die unstrittigen entgelte, die ich überwiesen habe, das ist selbstverständlich nicht der 0137er-kram - aber meine flatrate - die muß ich ja wohl bezahlen! hab ich mich denn so dermaßen unverständlich ausgedrückt?? wo ist denn die unverständlichkeit? schmeiße ich hier mit worten um mich wie mit backsteinen??? ![]() um es kurz und bündig zumachen - die widerspruchsbriefe, die wortwörtlich so an die telekom gegangen sind - per einschreiben, belege liegen mir vor - sind hier ins zitat gestellt. es waren zwei rechnungen dermaßen überhöht - und zwar durch telefonate zu 013770138-nummern. besagte nummern habe ich niemals angewählt - ergo keine derartigen kosten ve3rursacht! ich habe widersprüche geschrieben, ich habe dieses prüfprotokoll angefordert. samt und sonders wurden meine widersprüche nicht beachtet, ich erhielt niemals einen bescheid, daß man die widersprüche bearbeitet oder abhilft - es kam keinerlei resonanz. gar nix!! gezahlt habe ich mitnichten irgendwelche entgelte, denen ich nun widerspreche - gezahlt habe ich das hieb-und stichfeste unstrittige - das entgelt call-and-surf comfort für meine flatrate. nun kommt besagte seiler& kollegen mit einem brief, in dem mir gerichtliche maßnahmen angedroht - und eine ratenzahlung nahegelegt werden. noch mal: ich habe keine 0137/0138-nummern angerufen - ich lehne die zahlung für leistungen, die ich nicht beansprucht/beauftragt habe ab. |
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| | #160 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 741
| Zitat:
Ich frage lieber einmal zuviel als einmal zuwenig nach Du hast Dich vollkommen richtig verhalten Unstrittige Entgelte bzahlt - strittige Entgelte nicht - dies der Gegenseite nachweisbar mitgeteilt - sowie nachweisbar das protokoll eingefordert ! Mehr geht nicht !! Zitat:
Die 8 Wochenfrist für das Protokoll ist um und Du bist aus dem Schneider Lies die Urteile bezüglich TKV/TKG insbesondere auf der 1 Seite dieses Threats lg | ||
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