Schulden
Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren; in Forum: Information; Zitat: Zitat von moonlights vor ein paar Tagen kam bei mir eine Mahnung von dem Inkassounternehmen acoreus Collection Services GmbH. Forderung dieses Inkassos ist angeblich eine nicht beglichene Rechnung vom ...| Tags: inkassogebu00fchren, pru00fcfprotokoll, telefongebuehren, wehre |
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| | #41 | |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 1
| Zitat:
habe auch so eine Mahnung bekommen, schon die Zweite. Nach der ersten habe ich erst Mal nicht reagiert. Das Witzige: Der angeblich offene Betrag von 1,44 stammt vom Februar 2004!!! Nach § 195 BGB ist der doch schon längst verjährt. Habe jetzt einen Brief per Fax und Email losgeschickt, in dem wie von Inkasso vorgeschlagen, das Prüfprotokoll angefordert wird und gleichzeitig darauf verwiesen, dass die Forderung ohnehin längst verjährt wäre. Vielen Dank an diese Stelle für die Hilfestellungen in diesem Thread. Ohne diese Hinweise wäre ich wahrscheinlich zum Anwalt gelaufen, denn lieber gebe ich dem 20 Euro als diesen ... Trotzdem ärgere ich mich über die zwei Stunden, die ich sinnlos vergeudet habe. Naja, in erster Linie Danke an die Untersützung hier im Forum! Ravistellus | |
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| | #42 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| Hallo liebes Forum, ich habe mir in meinem Fall schon eure Ideen und Tips zu nutze gemacht, dafür schonmal vielen Dank! Allerdings hört bei mir der Ärger mit ACOREUS nicht auf. Begonnen hat es mit einer ganz "normalen" Mahnung, in der acoreus 48 euro von mir verlangt für 2 noch zur Zahlung ausstehende Call-by-Call Verbindungen mit der Ventelo Gmbh, die ich angeblich nicht bezahlt hätte. Ich habe dann hier gelesen, dass es hilfreich sein könnte, ein technisches Prüfprotokoll anzufordern. Das habe ich dann auch gemacht, habe denen geschrieben, dass ich die Forderungen zurückweise und dieses Protokoll sehen will. Für mich kam überraschenderweise ziemlich schnell eine schriftliche Antwort, wo folgendes drinsteht: - es wird mir nochmal erklärt, dass sich die MAhnung auf Call-by-Call Telefonate bezieht, die nicht über die Telekom abgerechnet wurden - dann werden mir noch die 2 Nummern der betreffenden Telekomrechnungen genannt, und das ich doch bitte nochmal in den Originalrechnungen selbst nachschauen soll, da Ventelo die Rechnungspositionen von der Telekon als unbezahlt gemeldet worden sind Was soll ich jetzt tun? Das ist ja garantiert kein technisches Prüfprotokoll, oder?! Soll ich das einfach ignorieren, oder nochmal zurückschreiben? Für jeden Ratschlag wäre ich sehr dankbar! |
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| | #43 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Es geht um strittige Entgelte entstanden aus strittigen Call by Call Verbindungen Ich kann das ( ernstgemeinte ?) Argument von Acoreus nicht mal ansatzweise nachvollziehen ![]() Ist die Ventelo Hauptforderung ( die 2 Positionen ) mit der telekom Rechnung beglichen worden ? | |
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| | #44 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| Ja, ich habe in der Vergangenheit schon ab und zu die Dienste von Ventelo in Anspruch genommen, und es wurde aber immer über die Telekom bezahlt. Ich schätze also mal, dass ich das ignorieren kann, da es sich ja auf keinen Fall um einen technischen Prüfbericht handelt? Und den habe ich ja nachweislich eingefordert (ich hatte den Brief per Einschreiben mit Unterschrift abgeschickt) Besten Dank |
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| | #45 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Wenn die HF beglichen ist bist Du ohnehin aus dem Schneider denn acoreus klagt die Inkassogebühren nicht ein. Warte ab ob das IB sich nochmals wg der HF bzw Inkassogebühren meldet ( was sehr wahrscheinlich ist ) und fordere dann nochmals - bezugnehmend auf die erste Einforderung - das Prüfprotokoll ein Oder poste nochmal lg |
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| | #46 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 2
| hallo zusammen! habe heute auch ein brief der ra bussek und mengede bekommen. demnach sollte ich eine forderung von mitlerweile 33,16 bezahlen die von einer rechnung vom 23.11.06 hergehen soll. aber da ich nicht nachvollziehen kann ob diese damals 1,39€ mit der telekomrechnung abgebucht wurden oder nicht weiß ich jetzt nicht was ich machen soll. ich hatte mal ein zwei rechnungen die nicht vom konto abgebucht werden konnten und ich diese dann so überwiesen habe. aber ob da auch was von denen dabei war...... kein plan!!! auch könnte ich mich dunkel daran erinnern mal was von der nexnet bekommen zu haben, aber das ist dann auch schon ewig her. kann auch sein das ich denen irgendwann als das mit den zurückgegangen abbuchungen war was überwiesen habe. hab da was von so nem kleinen betrag im hinterkopf. deshalb bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich dagegen angehen soll oder nicht. aber dennoch würde mich mal interessieren warum ich in letzter zeit keine mahnung von nexnet bekommen hab sondern dann direkt von diesen dubiosen anwälten. ich hab kein plan was ich machen soll, da ich mir nicht 100% sicher bin obs berechtigt ist oder nicht. hab auch schon auf der bank angerufen ob die mir kontoauszge von dem zeitraum zuschicken können, aber da das ja schon fast 3jahre her ist, liegt das in irgendeinen archiv und kostet pro auszug 5€. kann mir jemand von euch raten was ich jezt machen soll? |
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| | #47 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 16
| Hallo, auch ich bin seit ungefähr 15 Minuten Mitglied diese Forums, da ich dubiose Rechungen unserer Freunde Bussek & Mengede mit gleichem Inhalt wie bei Dir bekommen habe. Ich habe dann die Namen dieser "RA" gegoogelt und bin auf diesem Forum gelandet. Ich habe es so gehandhabt, wie das andere Forumsmitglieder beshrieben haben. -Widerspruch eingelegt -Prüfprotokoll angefordert -Hinweis §45i TKG Das alles habe ich dann gerade vor 5 Minuten per Einschreiben an die Herren abgesandt. Zuerst war ich wie geschockt auf diese Forderung, ich pflege meine Rechnungen zu bezahlen. Ich wollte dann selbst einen RA beauftragen, doch denen war der Streitwert offensichtlich zu gering. Je mehr ich darüber nachgedacht habe, um so mehr war mir klar, das ist eine miese Massenabzocke! |
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| | #48 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 17
| Tag, habe ebenfalls die Tage ne Mahnung von Acoreus über 1,28 € für Call-by-Call Nutzung über Ventelo bekommen. Vermeintliche Endrechnung liegt jetzt bei 44,61 € . Soweit sogut,wie soll ich mich jetzt weiter verhalten,die Rechnung habe ich nichtmehr,soll angeblich vom 24.1.2006 gewesen sein,bin aber kurz davor umgezogen.Rechnungen der Teledoof wurden per Bankeinzug bezahlt. Soll ich jetzt die Orginalrechnung der Teledoof von Acoreus fordern,oder nur die 1,28€ überweisen,oder auf Mahnbescheid vom AG warten und dann widersprechen? Bin für jede Hilfe dankbar Gruss Seppel |
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| | #49 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 2
| ich glaube in deinem fall müßte sich das soweit erledigt haben da es ja schon mehr als 3jahre her ist. somit müßte es doch eigentlich verjährt sein. oder irre ich mich da? |
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| | #50 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
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Siehe Eingangsposting lg |
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| | #51 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Forderungen aus 2006 sind erst am 1.1.2010 verjährt lg | |
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| | #52 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Die Inkassogebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig lg | |
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| | #53 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 17
| Ab wann sind Inkassogebühren denn einklagbar? Ich meine mal gehört zu haben dass 50€ die Grenze wäre ab wann man jemanden verklagen könnte. Wenn ich die jetz aufforder mir das Prüfprotokoll zu besorgen,dann erhöhen die Ihre Forderung mit jedem Brief um 3 €,also bin ich dann in 2 Briefen bei ca 53€, 44,xx€ sind`s ja schon. Gruss Seppel |
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| | #54 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 16
| Ich weiß jetzt natürlich nicht bescheid über eventuelle Verjährungsfristen im Falle von zurecht bestehenden Forderungen. Ich denke allerdings dass es unseren Abzockern gar nicht darauf ankommt. Ich hab das Gefühl die warten einfach, wenn sich jemand wehrt, dann lassen sie es hoffentlich auch wieder gut sein. Wenn man sich überlegt, das solche Zahlungsaufordeungen tausendfach verschickt werden und dann zahlt halt ein Bruchteil der Leute doch weil sie einfach keinen Ärger haben wollen..... rentiert sich! Weiß eigentlich jemand ob gegen diese Abzocker wie z.B. Bussek & Mengede bereits Betrugsverfahren eingeleitet worden sind? So rein gefühlsmäßig kann ich da ja nicht an nicht strafbrae Handlungen von denen glauben... |
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| | #55 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Zum Thema Prüfprotokoll lies doch mal das Eingangsposting http://www.elo-forum.org/schulden/22...eb%FChren.html Mir ist kein einziger Fall bekannt in welchem expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüro erfolgreich geklagt wurde lg | |
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| | #56 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Die RAs sind lediglich Erfüllungsgehilfen Ihres Auftraggebers Kein GL ist verpflichtet den Schuldner auf die Verjährung seiner Forderung hinzuweisen ![]() lg | |
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| | #57 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 17
| Ja gut,ich werde Acoreus die Tage den Text mit der Forderung nach dem Prüfprotokoll schicken,wenn ich Glück hab kann ich Zeit schinden. Trotzdem geh ich davon aus dass die das ignorieren (8 Wochenfrist abgelaufen bla bla bla),und mir dann im gleichen Brief Ihre Kosten um Betrag X erhöhen. Wie lange soll denn das Hin -und Her gehen, 2-X Jahre oder ab wann kann ich davon ausgehen dass meine Akte geschlossen wird? Is echt zum kotzen dass sowas in DE möglich ist,einfach mal Hinz -und Kunz anschreiben,ne Forderung stellen,drauf hoffen dass derjenige die Rechnung nichtmehr hat,oder sich nicht zu wehren weiss und bezahlt. Gruss Seppel |
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| | #58 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| Zitat:
Ich habe noch einmal meine alten Rechnungen ausgekramt, und ich glaube die Forderungen von acoreus sind so zustande gekommen: die Telekom-Rechnung, auf die sich acoreus bezieht habe ich damals nicht rechtzeitig bezahlt,dann kam eben eine Mahnung. Kann ja passieren. Diese Mahnung war 1 Euro billiger als die Originalrechnung. Ich kapiere JETZT ERST, dass das deswegen so ist, weil die Telekom die Leistungen solcher Anbieter wie Ventelo nicht über ihre Mahungen begleicht. Insofern stimmt es vielleicht tatsächlich, dass ich diese 2 Einzelverbindungen zu Ventelo noch nicht bezahlt habe, allerdings habe ich NIEMALS eine Rechnung von Ventelo bekommen. Und die besagte Telekom-Rechnung ist nun auch schon 2 Jahre alt. Ändert das denn in meiner Sache etwas? Es macht doch trotzdem Sinn, den technischen Prüfbericht anzufordern, oder? Bei den Inkasso-Firmen habe ich eh den Eindruck, dass es egal ist, ob man nun wirklich noch ausstehende Rechnungen hat oder nicht, wenn der eigenen Name mal in deren System ist wird man sowieso gleich behandelt... MfG | |
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| | #59 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
Ich kann mich nicht erinnern jemals eine Rechnung über einen solch lächerlichen Betrag bekommen zu haben. Da ich gewohnt bin meine Finanzen in Ordnung zu halten, hätte ich mich darum gekümmert. Zudem rechne ich schon immer per Abbuchung mit der Telekom ab. Ich kenne außer der Auskunftsnummer die Fr. Poth immer vorblubbert gar keine! Wenn also NEXNET gar keine bestehende Forderung hat und ein RA schickt mir ne Mahnung, 30 % zahlen die brav, der Resr der sich wehrt wird in Ruhe gelassen..... Ob da rechtens ist? | |
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| | #60 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Zitat:
So könnte das IB reagieren (Seite 1) : Zitat:
Zitat:
2 bis 4 Briefe könnten aber noch kommen lg | ||||
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| | #61 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
lg | |
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| | #62 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 17
| Ich weiss das es schon zu früh für die Frage ist,aber was schreib ich ac... denn zurück,wenn meine Forderung nach dem Prüfprotokoll nicht erfüllt wird,bzw ein Brief zurück kommt wo sie mich drauf hinweisen dass die 8 Wochen vergangen wären usw. Soll ich dann einfach nicht reagieren oder einfach den Widerspruch nochmal faxen/schicken und das Protokoll anfordern :) Jedesmal einfach wieder und wieder den Widerspruch hinschicken. Ist es denn jemals zu ner gerichtlichen Mahnung gekommen? Ich denke mal nicht,weil wenn ich DANN da auch widerspreche,dann müsste ac..... dem Gericht lückenlose Beweise vorlegen dass ihre Forderung berechtigt wäre; und das können se ja net,weil ich NIEMALS ne Rechnung bzw Mahnung weder von Ventelo noch von der Telekom bekommen habe. Spätestens nach dem gerichtlichen Widerspruch sollte Funkstille herrschen,falls es überhaupt dazu kommen sollte. Hab ich das Prinzip jetzt richtig verstanden? Gruss Seppel |
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| | #63 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Wichtig ist das Du - falls das Ganze vor Gericht gehen sollte ( was ich allerdings für extrem unwahrscheinlich halte) nachweisen kannst das Du das Prüfprotokoll eingefordert hast (siehe Urteile auf seite 1) Einwurfeinschreiben z.b | |
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| | #64 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.282
| Da ja nun klar zu sein scheint, daß die minimale Hauptforderung berechtigt war, würde ich den Betrag dieser Hauptforderung dem Telefon-Call by call-Anbieter unverzüglich überweisen (wenn noch nicht geschehen),- und dann dazu schreiben, daß, wenn ich zeitnah von dem Anbieter eine Info ( bzw. Rechnung) bekommen hätte, daß da ein Betrag von der Telekom nicht mit einkassiert wurde,- dann hätte ich selbstredend sofort nach damals noch einfacher Prüfung des Vorganges bezahlt, ein Mahnverfahren nicht nötig gewesen. Und ich würde schreiben, daß ich die Angelegenheit damit als erledigt betrachte und um gleichlautende Buchung bitten.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #65 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 17
| Hehe....ja ich bin da n bischen dünnhäutig. Ich schlepp ungeklärte Sachen nicht gerne länger als ne Woche mit mir rum,sonst brauch ich Schlaftabletten. Ich will einfach nur meine Ruhe.Ich tu keinem was zu Leide,also sollen mich die anderen auch in Ruhe lassen. Gruss Seppel Geändert von seppelhuber (15.05.2009 um 10:55 Uhr) |
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| | #66 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| Zitat:
meinst du nicht, dafür ist es schon zu spät, wenn ein inkasso-firma schon ihre finger mit im spiel hat? ich frage mich trotzdem, ob ich jetzt nochmal acoreus antworten soll (was mich wieder 2,60 euro kosten würde), dass ich nichts bezahle solange ich das protokoll nicht bekomme. | |
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| | #67 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 17
| Kannst Probieren bei Vent..... anzurufen und danach zu fragen,kann aber sein dass die das dann ablehnen,weil der "Vorgang in Inkasso" ist - also dass die alle Rechte an ac.... abgetreten haben. Indem Fall,so hats mir mein Anwalt geraten....erstmal der Mahnung widersprechen,das Protokoll anfordern und dann erstmal abwarten. Notfalls schickste denen immer den gleichen Widerspruch immer und immer wieder auf Ihre Schreiben.Das würd ich allerhöchstens 2 Mal machen und dann die gerichtliche Mahnung abwarten.Spätestens nachdem Du der gerichtlichen Mahnung widersprochen hast,ist acc....am Zug und muss vor Gericht lückenlos nachweisen dass Du 1.Die Rechnung der Telekom bekommen hast (inklusive des Ventelobetrages) 2.Das Prüfprotokoll vorlegen. Wenn Du DANN den Nachweis hast,das Protokoll angefordert zu haben (wisch von der Post oder ähnliches),dann sollte für acc... Ende der Fahnenstange sein. Wer Schreibfehler findet darf sie behalten. Falls ich was falsch geschildert habe,so bitte ich um Hinweise und Berichtigung. Gruss Seppel |
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| | #68 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
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| | #69 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 9
| Hi Leute, heillige Schei... was is denn hier los. Jetzt suche ich im 123.recht forum und lande hier, weil auch ich zum einen Betroffener bin von acoreus, und auch von Bussek+Mengede. Ich habe alles schon hundertmal hier, oder anderswo gelesen, es werden aber immer wieder diese Fragen gestellt; was tu ich bei strittigen und unstrittigen Forderungen durch diese Abzockvereine. Man sollte dies mal zu Akte09 Ulrich Meyer geben, als Sammelangelegenheit. OK, was ich nun dem IK schreibe ist klar, schon genug gelesen, ist es in diesem Lande schon einmal vorgekommen, das der Schuldner (Kunde ) irgendwelche Forderunge von IK oder RA zahlen musste, ausser der Forderung des Providers. ja ? nein ?. und wenn ja warum? Auch sepplhuber und co. sind ja davon betroffen, und viele die hier nicht schreiben. Das kanns doch nicht sein, oder? Also, ich bekam schon öfters solche Schreiben, auch von anderen IK. ob berechtigt oder unberechtigt, egal. Bis jetzt musste ich nichts zahlen, auch wenn das schon 2-3 Verfahren waren, hab alles ausgestanden. Zu einer gerichtlichen Mahnung kam es nie. Ich denke es wäre auch hilfreich zu schreiben, das man von Hartz4 lebt, da sehen die doch gleich das nix zu holen ist, wenn schon flunkern, dann richtig, oder. wenn die das können, der Kunde schon lange. Ganz lieben Gruss ans Forum, und alle Menschen. Magier |
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| | #70 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 9
| Sehr geehrter Herr XXX in vorbezeichneter Angelegenheit danke ich für Ihr Schreiben vom 08.05.2009. Nach Rücksprache mit meiner Mandantin konnte nun der verspätete Zahlungseingang seitens Ihrer Telefongesellschaft zu der von mir angemahnten Rechnung verzeichnet werden. Da die Zahlung an Ihre Telefongesellschaft offensichtlich auch verspätet erfolgte, haben Sie die durch meine Beauftragung entstandenen Kosten zu tragen. Die Telefongesellschaften geben ihren Kunden auf jeder Rechnung den folgenden Hinweis: Forderungen werden mit Zugang dieser Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung bei dem angegebenen Konto eingegangen sein. Sollte Ihr Konto bei der entsprechenden Abbuchung nicht gedeckt sein, kommen Sie ab dem 10. Tag nach Zugang der Rechnung, ohne Mahnung, mit den Forderungen der Deutschen Telekom in Verzug weiter Mit den Forderungen der anderen Anbieter kommen Sie nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, spätestens aber am 30. Tag nach Zugang dieser Rechnung. Ab Beginn des Verzugs können Ihnen Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden Meine Mandantin, die NEXNET GmbH, kann daher als Gläubiger gem. §§280, 286 BGB Ersatz für den durch den Verzug entstandenen Schaden verlangen. Dazu gehören Kosten der Rechtsverfolgung. Darin sind die Kosten enthalten, die durch ein Mahnschreiben, nach Eintritt des Verzugs, entstehen. Ich bitte Sie daher, die angefallenen Mahn- und Anwaltsgebühren binnen 10 Tagen zu begleichen. dies schrieb mir nun Bussek+Mengede heute per email einschreiben, ich hatte meine Telekom rechnung vom Febr. 09 nicht pünktlich gezahlt, da ich im Krankenhaus lag, das schrieb ich dem RA auch, und zahlte meine Telekomrechnung brav per Überweisung. jetzt wollen die RA noch 2 x 34,-€ an Gebühren von mir, ein anderes RA Büro, war mir wohlgesonnen und erlies mir die Gebühren, weil ich verspätet ein Buch bezahlt habe . Aber hier ist man hartnäckiger, wie komme ich raus, ohne die knapp 80,-€ zu zahlen. Ich bin zur Zeit im ALG II Bezug, hilft das was, wenn die Anwälte davon erfahren? Danke euch. Lieben Gruss Magier |
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| | #71 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.282
| Probiren kannste es. Ich jedenfalls würde denen schreiben, daßich auf nicht absehbare Zeit unterhalb des Existenzminimums und der Pfändungsfreigrenze lebe, und so bei mir nichts zu holen sei.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #72 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
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| | #73 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 9
| ich hatte geschrieben, das ich im Krankenhaus lag und die DTAG rechnung rechtzeitig begleichen konnte, habe die Telekomrechnung in vollem UMfang dann sofort überweisen, die leiten die Minigebühren an die 01085 usw weiter. Das haben die RA dann auch festgestellt, und wollen aber jetzt dennoch ihre horenden Gebühren, notfalls einklagen. da bei mir auf der Telekomrechnung vom Febr. 09 2 Provider über mengede angemanht wurden , sind auch 2 x 34,-€ an Gebühren fällig. hasta la vista baby....wieder solche Abzocker am werk. Ich hatte schon mit anderen RA Stress, die habens aber eingesehen, und alles ausgebucht, wie sich das gehört. Man is ja kein verbrecher, nur weil man mal nicht rechtzeitig die Telekom bezahlt hat. LG Magier |
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| | #74 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
Du sprichst davon, dass es wichtig ist, dass ich nachweisen kann, ein Prüfprotokoll angefordert zu haben. Wie sieht der Nachweis aus? Reicht mein Beleg von der Post dass ich einen Brief per Einschreiben an die Herren RA aufgegeben habe? | |
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| | #75 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| Zitat:
1. Kann acoreus denn lückenlos nachweisen dass ich die telekomrechnung inkl. der ventelo-verbindungen bekommen habe? ist das eine einfach angelegenheti für die oder ähnlich aufwendig wie das Prüfprotokoll? wie gesagt, wovor ich etwas angst habe ist, dass ich die ventelo-forderungen ja tatsächlich nicht beglichen habe, weil wie gesagt damals eine mahnung der telekom kam und mit dieser mahnung ventelo nicht bezahlt wurde. und ich aber nie eine rechnung von ventelo bekommen hab... @sheriff: ich denke ein nachweis, dass du den brief per einschreiben (mit unterschrift) verschickt hast, reicht aus | |
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| | #76 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 17
| Niemand kann beweisen dass DU ne Rechnung oder nen Brief bekommen hast,ausser er wurde per Einschreiben verschickt,was ich bei der Teledoof noch nie erlebt habe. Kannst es ja so machen wie "Inkasso" oben geschrieben hat und Acoreus die offene Ventelo-Rechnung überweisen. Übrigens,seit 2004 sind Firmen nicht mehr dazu verpflichtet,Mahnungen zu verschicken. So wars auch im Fall von Ventelo,die verschicken auch keine Mahnungen mehr. Achja...Inkassogebühren sind nicht einklagbar,Ra-Mahngebühren schon! Also,entweder den Ventelobetrag an Acoreus überweisen,oder widersprechen und auf das gerichtliche Mahnverfahren warten,das aber sehr sehr unwahrscheinlich ist,glaub net dass n Gericht ne Verhandlung wegen Beträgen von unter 5 € annimmt,das is`n Streitwert wo sich`s net lohnt.Das wird kein Richter der Welt annehmen. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. bei falschen Schilderungen bitte ich um Anregungen und Hinweise. Gruss Seppel |
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| | #77 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
lg | |
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| | #78 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Und eine Kopie des Schriebens lg | |
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| | #79 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 925
| Zitat:
Zitat:
Du kannst es auch so machen : Zitat:
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| | #80 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
| ok, ich glaube dann schreibe ich denen das und bezahle die paar euro unter vorbehalt. dann bekommen diese leute zwar mehr als sie verdienen, aber ich bin dann wohl umso mehr aus dem schneider. ich werde dann berichten wie sich die sache weiterentwickelt ;) soll ich das denn wieder per einschreiben verschicken?? weil das mit dem TKG und §273 BGB hatte ich denen ja nachweislich schon im ersten brief geschrieben. und überweisungen kann man ja anders nachweisen. vielen dank nochmal für eure tipps! mfg |
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