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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Schulden > FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Schulden

FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.; in Forum: Information; Hallo ich habe heute einen brief vom Gerichtsvollzieher bekommen , das mein Konto von UGv Inkasso gepfändet wurde. Nach einem anrufdort sagte man mir das die Forderung schon seit 2002 ...

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Antwort

 

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Alt 20.02.2008, 14:41   10 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Hallo

ich habe heute einen brief vom Gerichtsvollzieher bekommen , das mein Konto von UGv Inkasso gepfändet wurde. Nach einem anrufdort sagte man mir das die Forderung schon seit 2002 bestehen würde. ????? Kein plan, ist 6 Jahre her und ich kann mich nicht wirklich dran erinnern das ich ausser diesen brief und letzte woche einen brief jemals was bekommen hätte. Die Frau am telefon war auch nicht gerade nett , als ich sie fragte wie es denn sein könnte das ich auf eine Forderung von damals 24,90 € jetzt 756,26 an Inkasso kosten zahlen müsste, meinte sie nur ich sollte mal überlegen das es schon 6 Jahre läuft. Nach dem ich sagte das ich eine aufstellung der kosten haben möchte sagte sie hätte ich schon bekommen, und dann klegte sie auf.
Wie soll ich mich weiter verhalten ???
weiß echt nicht weiter

Kennst sich vielleicht jemand mit den ungefähren tatsächlichen kosten aus? Denn ich habe nicht einen Gläubiger erlebt wo ich bis jetzt so viel zahlen musste.

Danke im voraus

LG Nicole
NicoleMu ist offline  
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Alt 20.02.2008, 15:43   #2
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Hallo Nicole

zunächst gibts von mir diesen und diesen Link. Manche Info kommt zwar jetzt zu spät, aber vll. ist noch nicht alles verloren.
Zitat:
Hallo

ich habe heute einen brief vom Gerichtsvollzieher bekommen , das mein Konto von UGv Inkasso gepfändet wurde. Nach einem anrufdort sagte man mir das die Forderung schon seit 2002 bestehen würde. ????? Kein plan, ist 6 Jahre her und ich kann mich nicht wirklich dran erinnern das ich ausser diesen brief und letzte woche einen brief jemals was bekommen hätte.

Es muss aber doch einen Vollstreckungsbescheid geben. Dieser dürfte jedoch jetzt auch dem Gerichtsvollzieher vorliegen. Lass Dir den geforderten Betrag aufschlüsseln. Falls nachweislich überhöhte Inkassokosten enthalten sind, kann der GV von sich aus die Forderung korrigieren.

Die Frau am telefon war auch nicht gerade nett , als ich sie fragte wie es denn sein könnte das ich auf eine Forderung von damals 24,90 € jetzt 756,26 an Inkasso kosten zahlen müsste, meinte sie nur ich sollte mal überlegen das es schon 6 Jahre läuft.

Überlegen hin oder her, das will partout auch nicht in meinen Kopf.

Nach dem ich sagte das ich eine aufstellung der kosten haben möchte sagte sie hätte ich schon bekommen, und dann klegte sie auf.

Du schreibst, Du hättest eine Woche vor der Pfändung noch ein Schreiben bekommen. Was geht daraus hervor?

Wie soll ich mich weiter verhalten ???
weiß echt nicht weiter

Kennst sich vielleicht jemand mit den ungefähren tatsächlichen kosten aus? Denn ich habe nicht einen Gläubiger erlebt wo ich bis jetzt so viel zahlen musste.

Wie gesagt, sprech den GV bezügl. des Missverhältnisses um eine schriftl. Auskunft an und widersprech der Gesamtforderung.

Danke im voraus

LG Nicole
Weitere Links:

Welche Rechte haben Inkassofirmen? [Archiv] - Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung

Erfahrungen mit unseriösen Gläubigern - Justizforum NRW
gerda52 ist gerade online  
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Alt 20.02.2008, 19:56   #3
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Ganz schön heavy was es da für Abzocker gibt. Aber @ Nicole du müßtest doch eigentlich vorher vom Amtsgericht Hagen Post gekriegt haben das ein Vollstreckungs/Schuldtitel gegen dich beantragt wurde. Aber nach dem Link von Gerda bin ich da noch guter Hoffnung daß du da herauskommt. Wenn wir Gerda und Inkasso hier nicht hätten, hätte ich schon zweimal grißen Ärger gehabt Einmal hat mir eine Info von Inkasso und einmal eine Info von Gerda sehr geholfen. LG Hexel
Hexe45 ist offline  
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Alt 20.02.2008, 21:34   #4
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Ort: Forst(Lausitz)
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Ist der aktuelle Vollstreckungsversuch der Einzige oder war da schon mal etwas?

Solltest Du eine Forderungsaufstellung bekommen,dann achte drauf,wie die Zinsen berechnet wurden,denn erfolgte die letzte Vollstreckungshandlung
oder Zahlung bis 31.12.2004,dann sind alle Zinsen,welche mehr als 4 Jahre vor dieser Vollstreckung oder Zahlung fällig wurden,verjährt.
Erfolgte die letzte Vollstreckung oder Zahlung ab dem 01.01.2005 so sind alle Zinsen,welche mehr als 3 Jahre vor der Vollstreckung oder Zahlung fällig wurden verjährt.

Im Klartext heisst das,der Gläubiger darf nicht 10 Jahre warten,ehe er pfändet und die Schulden als gute Anlage sehen,bei der dann ein Haufen Zinsen dazu kommt.Er muß sich schon in regelmäßigen Abständen rühren.

Ansonsten gib mal in die Suche "Inkassofirma" o.ä. ein,Du wirst jede Menge
Hinweise finden.
http://www.elo-forum.org/schulden/32...bek-mpfen.html
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"Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. "

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar.
Silvia V ist offline  
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Alt 20.02.2008, 22:32   #5
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Standard

Es ist tituliert !
Kein GV pfändet ohne Titel
Das Inkassobüro versucht eben ( wie alle Inkassobüros) selbstredend aus der ganzen Situation maximalen Profit einzufahren
Dein Verhalten in der Vergangenheit war nicht besonders clever
Die Gegenwehr muß immer vorher kommen (Widerspruch beim MB/Einspruch beim VB)
Das ganze wäre - mangels Erfolgsausichten vor Gericht - sehr wahrscheinlich ( wie meistens ) nach den üblichen 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen ausgebucht worden
Da wurde Deinerseits eindeutig geschlafen

Was genau ist tituliert ?
Besteht EV ?
schau auch mal hier :
FKH GbR, UGV Inkasso, Rae Wehnert: Erfolgreiche Klageabwehr

lg
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Geändert von Inkasso (20.02.2008 um 22:40 Uhr)
Inkasso ist offline  
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Alt 11.07.2008, 22:39   #6
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

hallo NicoleMu,

eine bekannte von mir hat z.zt. exakt das gleiche problem wie du!
wir haben gemeinsam schon viele seiten durchforstet und nun frage
ich mich gerade wie es denn bei dir weitergegangen ist.

Auch bei Ihr
- Forderung schon seit 2002
- Betrag 750,- und noch was
- vorläufiges zahlungsverbot seit 01.07.08

anruf bei uvg .. lapidare antwort .. man solle doch die drei punkte beachten.
als da wären ..

1. teilzahlungsvereinbarung
2. monatl. dauerauftrga
3. 1 rate nach erhalt des schreibens der ugv zahlen
(trotteln .. das geht ja nicht mehr da kein zugriff auf konto)

Wiiiiiie ist es bei Dir weitergegangen. Was hast Du als folgendes gemacht.
Sie hat keine Lust hier irgendjemand Geld sonstwohin zu stecken.
Und diese UGV hat ja mehr als einen schlechten Ruf!
batman ist offline  
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Alt 11.07.2008, 23:58   #7
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

@batman
Neuer Versuch hier im Forum die kraftvolle Durchsetzungsfähigkeit von Onkel Wernes sympatischen Inkassoverein aus dem wunderschönen Harthausen zu lobpreisen ?
wie bereits von mir gepostet wäre der Spuk in Deinem fiktiven Fall beendet gewesen wenn die Bekannte dem damaligen Mahnbescheid vollumfänglich widersprochen hätte.
Dann wird auch bei dem erwähnten Inkassobüro bzw den Hausadvokaten
nach 2 oder 3 weiteren Bittbriefen ausgebucht.
Selbst falls dies verschlafen wird besteht sogar noch Gegenwehr bei dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid (Einspruch)
Wer Null Gegenwehr leistet - wie in Deinem hier geposteten fiktiven fall - wird eben bestraft

lg
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Geändert von Inkasso (12.07.2008 um 00:05 Uhr)
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Alt 12.07.2008, 00:15   #8
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

das blöde ist nur das sie nicht mehr weiss ob 2002 ein mahnbescheid reingeflattert ist. nun liegt ein vorläufiges zahlungsverbot (aktuell 01.07) vor das sich auf einen rechtskräftigen vollstreckungsbescheid von dez. 2002 bezieht. was sowieso schon witz an sich ist (6 Jahre später!!!).

über das weitere vorgehen sind wir uns nun sehr unsicher. da das konto wohl noch bis ende juli gesperrt sein wird .. kommt eine interessante zeit auf sie zu.

hast du einen guten tipp parat was der nächste intelligente schritt wäre!
batman ist offline  
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Alt 12.07.2008, 21:00   #9
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

....
@die4werner/batman

Diese Märchen kannst Du dem Weihnachtsmann erzählen
Ich klink mich aus
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Geändert von Inkasso (12.07.2008 um 21:18 Uhr)
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Alt 13.07.2008, 12:30   #10
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

leider schreibt die besten stories das leben!
ist alles so wie ich es geschrieben habe.

Schade .. hätte mir etwas mehr erwartet.
batman ist offline  
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Alt 13.07.2008, 19:43   #11
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Nochmal :
Ich kann es nicht nachvollziehen das da keine Gegenwehr gekommen ist
Wenn das wirklich kein Fake sein sollte hat die Bekannte eben sehr schlechte Karten da - infolge des nicht Erfolgten Widerstandes - die Forderung komplett tituliert ist
Einziger Tip in diesem Fall wäre es die künftigen zahlungen zweckgebunden (zur Verrechnung auf die HF ) zu tätigen - da ansonsten mit immer wieder neu aus dem Ärmel geschüttelten Gebühren verrechnet wird.

lg
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Inkasso ist offline  
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Alt 23.12.2008, 22:40   #12
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Hallo, ich selbst habe auch Probleme mit UGV. Habe mal bei der Verbraucherzentrale Hamburg angefragt. Dieses Unternhemen soll nach deren Aussage als Abzockunternehmen gelten. Weißt bescheid ?
mikome ist offline  
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Alt 24.12.2008, 08:26   #13
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Geht mir ebenso. Ich habe der obskuren Forderung schriftlich widersprochen und mit Unterlassungsklage gedroht. Mal sehen, was jetzt passiert.

Sieht mir fast so aus, nachdem hier einige von denen belästigt werden, daß da Daten von HartzIV-Empfängern verkauft wurden?

Notfalls, ich bin mir aber nicht sicher, wie man das organisieren soll, eine Sammelklage gegen die UGV-Inkasso machen. Das wäre mein Vorschlag
Akribele ist offline  
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Alt 24.12.2008, 10:49   #14
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Zitat:
Zitat von Akribele Beitrag anzeigen
Geht mir ebenso. Ich habe der obskuren Forderung schriftlich widersprochen und mit Unterlassungsklage gedroht. Mal sehen, was jetzt passiert.

Sieht mir fast so aus, nachdem hier einige von denen belästigt werden, daß da Daten von HartzIV-Empfängern verkauft wurden?

Notfalls, ich bin mir aber nicht sicher, wie man das organisieren soll, eine Sammelklage gegen die UGV-Inkasso machen. Das wäre mein Vorschlag
Sammelklage ?
Nur wegen was ?
Wenn die Leute nicht mal in der Lage sind einem Mahnbescheid zu widersprechen !
Wenn erst mal tituliert ist hat der Verbraucher meistens schlechte Karten

lg
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Inkasso ist offline  
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Alt 25.12.2008, 00:41   #15
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Die FKH GbR und UGV-Inkasso gehören zusammen. Bei beiden Unternehmen ist der Geschäftsführer Werner Jentzer. Mit dem einen Unternehmen kauft der Forderungen, mit dem Anderen treibt er sie ein.
Ein Urteil:
jur-abc: Inkasso sittenwidrig
Noch'n Urteil:
jur-abc: Abtretung sittenwidrig

Von mir wollte der auch mal Geld haben. Nachdem ich denen die rechtliche Seite in einem Brief erklärt habe, war funkstille. Im Juni 2007 habe ich denen deren "Mahnung" um die Ohren gehauen, seit dem ist Ruhe.

Für interessierte:
»»***FKH GbR***««
http://www.ugv-inkasso.de

googlet mal ein bisschen nach den beiden Firmen, ihr werdet einige Stunden zu tun haben
PompeiPit ist offline  
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Alt 25.12.2008, 01:54   #16
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Es ist inzwischen nicht unüblich das ohne grosse Vorwahnung - gerade Alg 2 beziehern und weiteren die Konten gepfändet werden.
Wir hatten hier davon schon viele Fälle. Oft ist es sogar so - das SChuldkredite verkauft wurden und eine Pfändung dann durch jemand erfolgt , der dir natürlich nichts sagt und noch obendrein der Pfändungsbeschluss hingehalten wird, oder verzögert eintrifft.

Wir gehen in solchen Fällen so damit vor:

Aber du musst sofort - von deiner Bank dir den den Pfändungs und Überweisungsbeschluss aushändigen lassen und damit sofort aufs Amtsgericht gehen. ( Notfalls geht das auch per Fax - wenn die Bank zu weit weg ist.) Dort legst du alles vor - deine Einkommensbescheide - Personalausweis - dann können sie dich soweit es dein Einkommen auch berechtigt von der Pfändung freistellen.

Ich empfehle jeden der von Hartz oder Alg leben muss - wehr euch! Dreht den Spiess um und droht mit Insolvenz, und handelt die Schulden runter auf 30 % - falls es möglich ist - die dann auch regelmässig zu bezahlen. Auch Rentner ( Empfänger von Grundsicherungsleistungen usw.. )- deren Einkommen werden - obwohl sie den gleichen Satz wie ein Harzt Empfänger haben, als Arbeitseinkommen gerechnet - und können nur wegen dieser klausel bis zu 70 Euro pro Monat gepfändet werden.
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Schicke Bruno mal ganz viel:icon_idee: und :icon_hug:
Jenie ist offline  
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Alt 25.12.2008, 10:43   #17
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Zitat:
Zitat von Jenie
Ich empfehle jeden der von Hartz oder Alg leben muss - wehr euch! Dreht den Spiess um und droht mit Insolvenz, und handelt die Schulden runter auf 30 % - falls es möglich ist - die dann auch regelmässig zu bezahlen. Auch Rentner ( Empfänger von Grundsicherungsleistungen usw.. )- deren Einkommen werden - obwohl sie den gleichen Satz wie ein Harzt Empfänger haben, als Arbeitseinkommen gerechnet - und können nur wegen dieser klausel bis zu 70 Euro pro Monat gepfändet werden.
Wie kommst Du bitteschön auf die 70 Euro, ist das irgendwo belegt?
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Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.
gerda52 ist gerade online  
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Alt 25.12.2008, 11:02   #18
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Die Grundsicherung liegt regelmäßig deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag von ca. 980 EUR. Bis zu diesem Freibetrag ist an sich keine Pfändung möglich. Daher gehen viele unseriöse Gläubiger dazu über, eine Kontopfändung durchzuführen. Hier besteht nach wie vor eine massive Gesetzeslücke! Sozialleistungen wie ALG2 sind nur die ersten 7 Tage auf dem Konto nicht pfändbar. Versäumt ein Schuldner sein Geld in dieser Zeit abzuheben, oder ist daran z.B. durch Krankheit etc. gehindert, ist es futsch. Selbst dann, wenn der Schuldner deshalb bis zum Monatsende nichts mehr zum Essen hat, seine Miete nicht bezahlen kann u.s.w..
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Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.
Andi_ ist offline  
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Alt 25.12.2008, 11:54   #19
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Zitat:
Zitat von Andi_ Beitrag anzeigen
Die Grundsicherung liegt regelmäßig deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag von ca. 980 EUR. Bis zu diesem Freibetrag ist an sich keine Pfändung möglich. Daher gehen viele unseriöse Gläubiger dazu über, eine Kontopfändung durchzuführen. Hier besteht nach wie vor eine massive Gesetzeslücke! Sozialleistungen wie ALG2 sind nur die ersten 7 Tage auf dem Konto nicht pfändbar. Versäumt ein Schuldner sein Geld in dieser Zeit abzuheben, oder ist daran z.B. durch Krankheit etc. gehindert, ist es futsch. Selbst dann, wenn der Schuldner deshalb bis zum Monatsende nichts mehr zum Essen hat, seine Miete nicht bezahlen kann u.s.w..
Richtig. Der genaue Betrag ist 985,15 Euro. Wird im nächsten Jahr im Juli IMO wieder angehoben. Alles darunter unterliegt nicht der Pfändung. Das gilt natürlich auch für die Rente, ist also blödsinn, was Jenie hier behauptet, dass - egal welcher Betrag - bis zu 70 Euro pfändbar wären.

Wichtig ist bei einer Kontopfändung, dass das Geld UMGEHEND abgehoben wird - Banken sträuben sich da gerne -, also auf den §55 SGB I hinweisen (danach muss die Bank innerhalb von 7 Tagen nach Eingang alles auszahlen).

Es wird aber auch langsam Zeit, dass da mal etwas mit dem geplanten Pfändungsschutzkonto passiert. Das sollte mal langsam in die Gesetzgebung mit aufgenommen werden, lange genug hampeln die Kasper in Berlin daran ja nun rum.
PompeiPit ist offline  
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Alt 27.03.2009, 14:57   #20
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Mir wurde Gestern das Kontogepfändet und ich soll angeblich ein Foderung in Höhe von 337.77€ habe. Was mich stutzig macht ist das ich nie irgend was von diesem Inkassobüro bekommen habe und auch keine Mahnbescheid. Ich bekomme HartzIV und soll diesen betrag zahlen , was ich nicht werde was kann ich tun damit die Pfändung rückgenigt gemacht wird.
Ich habe mal die Firma bei Google ein gegeben und fand 6.090 einträge. Das ist doch kommisch das eine Firma über zweistellen das Geld sich unter den nagel ziehen will, von Leuten wir wir die kaum was zum Leben haben und am Existenzminimum leben. Werden dann einfach die Konten Gepfändet.
Könnte denn mir einer Helfen und tips dann geben würde mich über jede hilfe Freuen.

Danke schon mal im voraus gruß
Daniel
Danielhb25 ist offline  
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Alt 27.03.2009, 17:34   #21
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Auf zum Amtsgericht, Pfändungsschutz beantragen Dazu Beratungskostenhilfe um der Inkassobude das Dankeschön zustellen zu lassen.
Pfänden ohne Titel ist auch nur eine Straftat.
kleindieter ist offline  
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Alt 27.03.2009, 21:48   #22
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Standard AW: FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.

Zitat:
Mir wurde Gestern das Kontogepfändet und ich soll angeblich ein Foderung in Höhe von 337.77€ habe.
Ohne Titel gibt es keine Pfändung
Du hast anscheinend einem gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und nicht widersprochen !
Bei dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid gab es auch kein Widerspruch !
Ansonsten wie von kleindieter empfohlen zum Amtsgericht

lg
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Alt 30.03.2009, 23:03   #23
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Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Wie kommst Du bitteschön auf die 70 Euro, ist das irgendwo belegt?
Ist mir damals als mir das während meines Umzuges und dem Chaos der Arge hier nach NRW, passierte so vom Amtsgericht mitgeteilt worden.
Rente zählt wie Arbeitseinkommen und können -- bis zu 70 euro gepfändet werden. Das Betrifft auch EU - Rente den die habe ich ja. Bei mir hätten sie 30 Euro Pfänden können auch wenn ich nicht mehr hatte als ich Hartz kriegen würde. Wo das steht mal googeln?

Ich weis es nur vom Amtsgericht hier.
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Alt 30.03.2009, 23:05   #24
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Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Ohne Titel gibt es keine Pfändung
Du hast anscheinend einem gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und nicht widersprochen !
Bei dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid gab es auch kein Widerspruch !
Ansonsten wie von kleindieter empfohlen zum Amtsgericht

lg
Pffffffffffft stimmt nicht. Ich habe auch schon Pfänden lassen - ganz ohne Titel. Nur mit den Berechtigten Forderungen.
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Alt 31.03.2009, 21:22   #25
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Zitat:
Zitat von Jenie Beitrag anzeigen
Pffffffffffft stimmt nicht. Ich habe auch schon Pfänden lassen - ganz ohne Titel. Nur mit den Berechtigten Forderungen.
Wie geht das ?

lg
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Alt 01.04.2009, 09:02   #26
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ganz einfach -- zum Anwalt und der schreibt mit Fristsetzung und dann wird gepfändet, das wurde wiederum wurde durch eine Beamtin der Justitzkasse am Ort des Schuldners gemacht. Hat 35 Euro gekostet die Pfändung.
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Alt 01.04.2009, 14:12   #27
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Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Die Gegenwehr muß immer vorher kommen (Widerspruch beim MB/Einspruch beim VB)

Widerspruch zum Mahnbescheid und Einspruch beim Vollstreckungsbescheid wurden gemacht. Nun bekomme ich Post, dass es wegen dem Einspruch vor Gericht geht.
Tobiasle ist offline  
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Alt 01.04.2009, 21:15   #28
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Zitat:
Zitat von Jenie Beitrag anzeigen
ganz einfach -- zum Anwalt und der schreibt mit Fristsetzung und dann wird gepfändet, das wurde wiederum wurde durch eine Beamtin der Justitzkasse am Ort des Schuldners gemacht. Hat 35 Euro gekostet die Pfändung.
Ok - Dann war es aber eine bereits im Vorfeld titulierte Sache

lg
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Alt 01.04.2009, 21:25   #29
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Zitat:
Zitat von Tobiasle Beitrag anzeigen
Widerspruch zum Mahnbescheid und Einspruch beim Vollstreckungsbescheid wurden gemacht. Nun bekomme ich Post, dass es wegen dem Einspruch vor Gericht geht.
Zitat:
Mir wurde Gestern das Kontogepfändet und ich soll angeblich ein Foderung in Höhe von 337.77€ habe.
Wie kann da ein Konto gepfändet werden wenn noch nicht mal die Klagebegründung auf den Tisch gelegt worden ist
und
Wenn doch dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprochen wurde wie kann es da trotzdem zu einem Vollstreckungsbescheid kommen

lg
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Alt 02.04.2009, 07:32   #30
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Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Wie kann da ein Konto gepfändet werden wenn noch nicht mal die Klagebegründung auf den Tisch gelegt worden ist
und
Wenn doch dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprochen wurde wie kann es da trotzdem zu einem Vollstreckungsbescheid kommen

lg
Wenn der Widerspruch zu spät eingelegt wurde, kann der VB bereits erlassen sein. Nach dem Einspruch gegen den VB ist dieser zunächst wirksam, daher kann die Vollstreckung eringeleitet werden. Daher sollte Vollstreckungsabwehrklage eingelegt werden.

LG
strümpfchen
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Alt 02.04.2009, 09:10   #31
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Zitat:
Zitat von strümpfchen Beitrag anzeigen
Wenn der Widerspruch zu spät eingelegt wurde, kann der VB bereits erlassen sein. Nach dem Einspruch gegen den VB ist dieser zunächst wirksam, daher kann die Vollstreckung eringeleitet werden. Daher sollte Vollstreckungsabwehrklage eingelegt werden.

LG
strümpfchen
Stimmt Du hast recht
Das kann aber sehr teuer für den GL werden

lg
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Alt 04.04.2009, 19:25   #32
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Ich versteh bloß eins nicht, hat sich mW. die Rechtslage geändert?
Nach 6 Jahren ohne Mahnung kuckt der Gl normalerweise in die Röhre.
Man muß um Forderungen nicht verjähren zu lassen alle 2? 3? Jahre anmahnen. Jedenfalls hab ich sowas mal bei meiner Ausbildung zum Kaufmann gelernt.

LG

Clint
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Stellt endlich das Dummschwätzen von "Hinterbänklern" unter Strafe.
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Alt 04.04.2009, 20:58   #33
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Zitat:
Zitat von Clint Beitrag anzeigen
Ich versteh bloß eins nicht, hat sich mW. die Rechtslage geändert?
Nach 6 Jahren ohne Mahnung kuckt der Gl normalerweise in die Röhre.
Man muß um Forderungen nicht verjähren zu lassen alle 2? 3? Jahre anmahnen. Jedenfalls hab ich sowas mal bei meiner Ausbildung zum Kaufmann gelernt.

LG

Clint
Da das Konto gepfändet wurde ist anscheinend tituliert
Bin mir übrigens nicht sicher ob das Posting nicht ein Fake ist
Das passiert in Zusammenhang mit FKH GbR und UGV Inkasso sowie die angeschlossenen Hausadvokaten hier und in anderen Foren öfter.

lg
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Alt 06.04.2009, 19:53   #34
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Ein Inkassobüro ist cverpflichtert, die Forderung in allen Einzelheiten darzulegen. Zwei Möglichkeiten: 1. Vollstreckungsschutz beim Amtsgericht beantragen; 2. alle eingehenden Gelder auf ein anderes Konto umleiten, das nicht gepfändet werden kann. Spart eine Menge Ärger und Nerven!Weeitere Inofs gern hier im Netz.
BerlinerHexe ist offline  
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Alt 06.04.2009, 20:40   #35
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@BerlinerHexe
Das Posting ist meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich ein Fake


lg
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Alt 11.07.2009, 12:55   #36
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Hi,
wir haben vor mehr als 2 Wochen einen Schreiben von UGV Inkasso GmbH bekommt, wo die uns auffordern 99,15 Eur zu bezahlen.
Da der Name des Empfängers in dem Schreiben nicht mit unsere übereinstimmen, haben wir es ignoriert.
Heute bekommen wir wieder ein Schreiben von der Firma und diese verlangt wieder Geld, diesmal der Name wieder nicht mit unsere übereinstimmen.
Kann uns bitte jemanden helfen, sollen wir es wieder ignorieren?

Sry für meinen Deutsch, wir sind keine Deutschen.
noMoney ist offline  
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Alt 11.07.2009, 21:33   #37
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Wieso kommt die Post an ?
Stimmt der Straßenname bzw Hausnummer ?

lg
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Inkasso ist offline  
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Alt 12.07.2009, 09:30   #38
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Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Wieso kommt die Post an ?
Stimmt der Straßenname bzw Hausnummer ?

lg
Hi.
Ja, nur die Straße und Hausnummer stimmen.
noMoney ist offline  
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Alt 12.07.2009, 12:32   #39
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Zitat:
Zitat von noMoney Beitrag anzeigen
Hi.
Ja, nur die Straße und Hausnummer stimmen.


Brief nicht öffnen, auf den Briefumschlag schreiben: hier nicht wohnhaft,
ab in den gelben Briefkasten der Post. Dann kriegts der Zusteller wieder auf den Tisch, der macht seinen Stempel drauf (Empfänger nicht zu ermitteln) und schickt es zurück.

Warum um himmels willen macht ihr Post auf, die nocht für euch bestimmt ist?
catwoman666666 ist offline  
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Alt 12.07.2009, 14:04   #40
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Hi,
wir haben die Briefen geöffnet, weil der Name des Empfängers in unseren Land sehr häufig vorkommen, wir dachten es wäre für jemanden, der vllt mal hier wohnt. Können wir die geöffnete Briefen einfach zur Post gehen und diese zurückgeben?

Danke für ihre Hilfe

edit: Wir haben den Vermieter nachgefragt, hier wohnt niemand der so heißt.
noMoney ist offline  
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