Schulden
FKH GbR und UGV Inkasso brauche hilfe.; in Forum: Information; Hallo ich habe heute einen brief vom Gerichtsvollzieher bekommen , das mein Konto von UGv Inkasso gepfändet wurde. Nach einem anrufdort sagte man mir das die Forderung schon seit 2002 ...| Tags: brauche, fkh, gbr, hilfe, inkasso, ugv |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.11.2007
Beiträge: 1
| Hallo ich habe heute einen brief vom Gerichtsvollzieher bekommen , das mein Konto von UGv Inkasso gepfändet wurde. Nach einem anrufdort sagte man mir das die Forderung schon seit 2002 bestehen würde. ????? Kein plan, ist 6 Jahre her und ich kann mich nicht wirklich dran erinnern das ich ausser diesen brief und letzte woche einen brief jemals was bekommen hätte. Die Frau am telefon war auch nicht gerade nett , als ich sie fragte wie es denn sein könnte das ich auf eine Forderung von damals 24,90 € jetzt 756,26 an Inkasso kosten zahlen müsste, meinte sie nur ich sollte mal überlegen das es schon 6 Jahre läuft. Nach dem ich sagte das ich eine aufstellung der kosten haben möchte sagte sie hätte ich schon bekommen, und dann klegte sie auf. Wie soll ich mich weiter verhalten ??? weiß echt nicht weiter Kennst sich vielleicht jemand mit den ungefähren tatsächlichen kosten aus? Denn ich habe nicht einen Gläubiger erlebt wo ich bis jetzt so viel zahlen musste. Danke im voraus LG Nicole |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.515
| Hallo Nicole zunächst gibts von mir diesen und diesen Link. Manche Info kommt zwar jetzt zu spät, aber vll. ist noch nicht alles verloren. Zitat:
Welche Rechte haben Inkassofirmen? [Archiv] - Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung Erfahrungen mit unseriösen Gläubigern - Justizforum NRW | |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.076
| Ganz schön heavy was es da für Abzocker gibt. Aber @ Nicole du müßtest doch eigentlich vorher vom Amtsgericht Hagen Post gekriegt haben das ein Vollstreckungs/Schuldtitel gegen dich beantragt wurde. Aber nach dem Link von Gerda bin ich da noch guter Hoffnung daß du da herauskommt. Wenn wir Gerda und Inkasso hier nicht hätten, hätte ich schon zweimal grißen Ärger gehabt Einmal hat mir eine Info von Inkasso und einmal eine Info von Gerda sehr geholfen. LG Hexel |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.760
| Ist der aktuelle Vollstreckungsversuch der Einzige oder war da schon mal etwas? Solltest Du eine Forderungsaufstellung bekommen,dann achte drauf,wie die Zinsen berechnet wurden,denn erfolgte die letzte Vollstreckungshandlung oder Zahlung bis 31.12.2004,dann sind alle Zinsen,welche mehr als 4 Jahre vor dieser Vollstreckung oder Zahlung fällig wurden,verjährt. Erfolgte die letzte Vollstreckung oder Zahlung ab dem 01.01.2005 so sind alle Zinsen,welche mehr als 3 Jahre vor der Vollstreckung oder Zahlung fällig wurden verjährt. Im Klartext heisst das,der Gläubiger darf nicht 10 Jahre warten,ehe er pfändet und die Schulden als gute Anlage sehen,bei der dann ein Haufen Zinsen dazu kommt.Er muß sich schon in regelmäßigen Abständen rühren. Ansonsten gib mal in die Suche "Inkassofirma" o.ä. ein,Du wirst jede Menge Hinweise finden. http://www.elo-forum.org/schulden/32...bek-mpfen.html
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Es ist tituliert ! Kein GV pfändet ohne Titel Das Inkassobüro versucht eben ( wie alle Inkassobüros) selbstredend aus der ganzen Situation maximalen Profit einzufahren Dein Verhalten in der Vergangenheit war nicht besonders clever Die Gegenwehr muß immer vorher kommen (Widerspruch beim MB/Einspruch beim VB) Das ganze wäre - mangels Erfolgsausichten vor Gericht - sehr wahrscheinlich ( wie meistens ) nach den üblichen 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen ausgebucht worden Da wurde Deinerseits eindeutig geschlafen Was genau ist tituliert ? Besteht EV ? schau auch mal hier : FKH GbR, UGV Inkasso, Rae Wehnert: Erfolgreiche Klageabwehr lg Geändert von Inkasso (20.02.2008 um 22:40 Uhr) |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 3
| hallo NicoleMu, eine bekannte von mir hat z.zt. exakt das gleiche problem wie du! wir haben gemeinsam schon viele seiten durchforstet und nun frage ich mich gerade wie es denn bei dir weitergegangen ist. Auch bei Ihr - Forderung schon seit 2002 - Betrag 750,- und noch was - vorläufiges zahlungsverbot seit 01.07.08 anruf bei uvg .. lapidare antwort .. man solle doch die drei punkte beachten. als da wären .. 1. teilzahlungsvereinbarung 2. monatl. dauerauftrga 3. 1 rate nach erhalt des schreibens der ugv zahlen (trotteln .. das geht ja nicht mehr da kein zugriff auf konto) Wiiiiiie ist es bei Dir weitergegangen. Was hast Du als folgendes gemacht. Sie hat keine Lust hier irgendjemand Geld sonstwohin zu stecken. Und diese UGV hat ja mehr als einen schlechten Ruf! |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| @batman Neuer Versuch hier im Forum die kraftvolle Durchsetzungsfähigkeit von Onkel Wernes sympatischen Inkassoverein aus dem wunderschönen Harthausen zu lobpreisen ? wie bereits von mir gepostet wäre der Spuk in Deinem fiktiven Fall beendet gewesen wenn die Bekannte dem damaligen Mahnbescheid vollumfänglich widersprochen hätte. Dann wird auch bei dem erwähnten Inkassobüro bzw den Hausadvokaten nach 2 oder 3 weiteren Bittbriefen ausgebucht. Selbst falls dies verschlafen wird besteht sogar noch Gegenwehr bei dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid (Einspruch) Wer Null Gegenwehr leistet - wie in Deinem hier geposteten fiktiven fall - wird eben bestraft lg Geändert von Inkasso (12.07.2008 um 00:05 Uhr) |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 3
| das blöde ist nur das sie nicht mehr weiss ob 2002 ein mahnbescheid reingeflattert ist. nun liegt ein vorläufiges zahlungsverbot (aktuell 01.07) vor das sich auf einen rechtskräftigen vollstreckungsbescheid von dez. 2002 bezieht. was sowieso schon witz an sich ist (6 Jahre später!!!). über das weitere vorgehen sind wir uns nun sehr unsicher. da das konto wohl noch bis ende juli gesperrt sein wird .. kommt eine interessante zeit auf sie zu hast du einen guten tipp parat was der nächste intelligente schritt wäre! |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| .... @die4werner/batman Diese Märchen kannst Du dem Weihnachtsmann erzählen Ich klink mich aus Geändert von Inkasso (12.07.2008 um 21:18 Uhr) |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 3
| leider schreibt die besten stories das leben! ist alles so wie ich es geschrieben habe. Schade .. hätte mir etwas mehr erwartet. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Nochmal : Ich kann es nicht nachvollziehen das da keine Gegenwehr gekommen ist Wenn das wirklich kein Fake sein sollte hat die Bekannte eben sehr schlechte Karten da - infolge des nicht Erfolgten Widerstandes - die Forderung komplett tituliert ist Einziger Tip in diesem Fall wäre es die künftigen zahlungen zweckgebunden (zur Verrechnung auf die HF ) zu tätigen - da ansonsten mit immer wieder neu aus dem Ärmel geschüttelten Gebühren verrechnet wird. lg |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.12.2008
Beiträge: 1
| Hallo, ich selbst habe auch Probleme mit UGV. Habe mal bei der Verbraucherzentrale Hamburg angefragt. Dieses Unternhemen soll nach deren Aussage als Abzockunternehmen gelten. Weißt bescheid ? |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 29
| Geht mir ebenso. Ich habe der obskuren Forderung schriftlich widersprochen und mit Unterlassungsklage gedroht. Mal sehen, was jetzt passiert. Sieht mir fast so aus, nachdem hier einige von denen belästigt werden, daß da Daten von HartzIV-Empfängern verkauft wurden? Notfalls, ich bin mir aber nicht sicher, wie man das organisieren soll, eine Sammelklage gegen die UGV-Inkasso machen. Das wäre mein Vorschlag |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Nur wegen was ? Wenn die Leute nicht mal in der Lage sind einem Mahnbescheid zu widersprechen ! Wenn erst mal tituliert ist hat der Verbraucher meistens schlechte Karten lg | |
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| | #15 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.02.2008 Ort: Osterrönfeld
Beiträge: 33
| Die FKH GbR und UGV-Inkasso gehören zusammen. Bei beiden Unternehmen ist der Geschäftsführer Werner Jentzer. Mit dem einen Unternehmen kauft der Forderungen, mit dem Anderen treibt er sie ein. Ein Urteil: jur-abc: Inkasso sittenwidrig Noch'n Urteil: jur-abc: Abtretung sittenwidrig Von mir wollte der auch mal Geld haben. Nachdem ich denen die rechtliche Seite in einem Brief erklärt habe, war funkstille. Im Juni 2007 habe ich denen deren "Mahnung" um die Ohren gehauen, seit dem ist Ruhe. Für interessierte: »»***FKH GbR***«« http://www.ugv-inkasso.de googlet mal ein bisschen nach den beiden Firmen, ihr werdet einige Stunden zu tun haben |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 2.132
| Es ist inzwischen nicht unüblich das ohne grosse Vorwahnung - gerade Alg 2 beziehern und weiteren die Konten gepfändet werden. Wir hatten hier davon schon viele Fälle. Oft ist es sogar so - das SChuldkredite verkauft wurden und eine Pfändung dann durch jemand erfolgt , der dir natürlich nichts sagt und noch obendrein der Pfändungsbeschluss hingehalten wird, oder verzögert eintrifft. Wir gehen in solchen Fällen so damit vor: Aber du musst sofort - von deiner Bank dir den den Pfändungs und Überweisungsbeschluss aushändigen lassen und damit sofort aufs Amtsgericht gehen. ( Notfalls geht das auch per Fax - wenn die Bank zu weit weg ist.) Dort legst du alles vor - deine Einkommensbescheide - Personalausweis - dann können sie dich soweit es dein Einkommen auch berechtigt von der Pfändung freistellen. Ich empfehle jeden der von Hartz oder Alg leben muss - wehr euch! Dreht den Spiess um und droht mit Insolvenz, und handelt die Schulden runter auf 30 % - falls es möglich ist - die dann auch regelmässig zu bezahlen. Auch Rentner ( Empfänger von Grundsicherungsleistungen usw.. )- deren Einkommen werden - obwohl sie den gleichen Satz wie ein Harzt Empfänger haben, als Arbeitseinkommen gerechnet - und können nur wegen dieser klausel bis zu 70 Euro pro Monat gepfändet werden.
__________________ Schicke Bruno mal ganz viel:icon_idee: und :icon_hug: |
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| | #17 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.515
| Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 641
| Die Grundsicherung liegt regelmäßig deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag von ca. 980 EUR. Bis zu diesem Freibetrag ist an sich keine Pfändung möglich. Daher gehen viele unseriöse Gläubiger dazu über, eine Kontopfändung durchzuführen. Hier besteht nach wie vor eine massive Gesetzeslücke! Sozialleistungen wie ALG2 sind nur die ersten 7 Tage auf dem Konto nicht pfändbar. Versäumt ein Schuldner sein Geld in dieser Zeit abzuheben, oder ist daran z.B. durch Krankheit etc. gehindert, ist es futsch. Selbst dann, wenn der Schuldner deshalb bis zum Monatsende nichts mehr zum Essen hat, seine Miete nicht bezahlen kann u.s.w..
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #19 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.02.2008 Ort: Osterrönfeld
Beiträge: 33
| Zitat:
Wichtig ist bei einer Kontopfändung, dass das Geld UMGEHEND abgehoben wird - Banken sträuben sich da gerne -, also auf den §55 SGB I hinweisen (danach muss die Bank innerhalb von 7 Tagen nach Eingang alles auszahlen). Es wird aber auch langsam Zeit, dass da mal etwas mit dem geplanten Pfändungsschutzkonto passiert. Das sollte mal langsam in die Gesetzgebung mit aufgenommen werden, lange genug hampeln die Kasper in Berlin daran ja nun rum. | |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 1
| Mir wurde Gestern das Kontogepfändet und ich soll angeblich ein Foderung in Höhe von 337.77€ habe. Was mich stutzig macht ist das ich nie irgend was von diesem Inkassobüro bekommen habe und auch keine Mahnbescheid. Ich bekomme HartzIV und soll diesen betrag zahlen , was ich nicht werde was kann ich tun damit die Pfändung rückgenigt gemacht wird. Ich habe mal die Firma bei Google ein gegeben und fand 6.090 einträge. Das ist doch kommisch das eine Firma über zweistellen das Geld sich unter den nagel ziehen will, von Leuten wir wir die kaum was zum Leben haben und am Existenzminimum leben. Werden dann einfach die Konten Gepfändet. Könnte denn mir einer Helfen und tips dann geben würde mich über jede hilfe Freuen. Danke schon mal im voraus gruß Daniel |
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 2.447
| Auf zum Amtsgericht, Pfändungsschutz beantragen Dazu Beratungskostenhilfe um der Inkassobude das Dankeschön zustellen zu lassen. Pfänden ohne Titel ist auch nur eine Straftat. |
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| | #22 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Du hast anscheinend einem gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und nicht widersprochen ! Bei dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid gab es auch kein Widerspruch ! Ansonsten wie von kleindieter empfohlen zum Amtsgericht lg | |
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| | #23 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 2.132
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Ist mir damals als mir das während meines Umzuges und dem Chaos der Arge hier nach NRW, passierte so vom Amtsgericht mitgeteilt worden. Rente zählt wie Arbeitseinkommen und können -- bis zu 70 euro gepfändet werden. Das Betrifft auch EU - Rente den die habe ich ja. Bei mir hätten sie 30 Euro Pfänden können auch wenn ich nicht mehr hatte als ich Hartz kriegen würde. Wo das steht mal googeln? Ich weis es nur vom Amtsgericht hier.
__________________ Schicke Bruno mal ganz viel:icon_idee: und :icon_hug: |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 2.132
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Pffffffffffft stimmt nicht. Ich habe auch schon Pfänden lassen - ganz ohne Titel. Nur mit den Berechtigten Forderungen.
__________________ Schicke Bruno mal ganz viel:icon_idee: und :icon_hug: |
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| | #25 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
lg | |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 2.132
| ganz einfach -- zum Anwalt und der schreibt mit Fristsetzung und dann wird gepfändet, das wurde wiederum wurde durch eine Beamtin der Justitzkasse am Ort des Schuldners gemacht. Hat 35 Euro gekostet die Pfändung.
__________________ Schicke Bruno mal ganz viel:icon_idee: und :icon_hug: |
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 3
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| | #28 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
lg | |
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| | #29 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Zitat:
![]() und Wenn doch dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprochen wurde wie kann es da trotzdem zu einem Vollstreckungsbescheid kommen ![]() lg | ||
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| | #30 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 473
| Zitat:
LG strümpfchen | |
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Das kann aber sehr teuer für den GL werden lg | |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 333
| Ich versteh bloß eins nicht, hat sich mW. die Rechtslage geändert? Nach 6 Jahren ohne Mahnung kuckt der Gl normalerweise in die Röhre. Man muß um Forderungen nicht verjähren zu lassen alle 2? 3? Jahre anmahnen. Jedenfalls hab ich sowas mal bei meiner Ausbildung zum Kaufmann gelernt. LG Clint
__________________ Stellt endlich das Dummschwätzen von "Hinterbänklern" unter Strafe. |
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| | #33 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Zitat:
Bin mir übrigens nicht sicher ob das Posting nicht ein Fake ist Das passiert in Zusammenhang mit FKH GbR und UGV Inkasso sowie die angeschlossenen Hausadvokaten hier und in anderen Foren öfter. lg | |
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| | #34 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 27
| Ein Inkassobüro ist cverpflichtert, die Forderung in allen Einzelheiten darzulegen. Zwei Möglichkeiten: 1. Vollstreckungsschutz beim Amtsgericht beantragen; 2. alle eingehenden Gelder auf ein anderes Konto umleiten, das nicht gepfändet werden kann. Spart eine Menge Ärger und Nerven!Weeitere Inofs gern hier im Netz. |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| @BerlinerHexe Das Posting ist meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich ein Fake lg |
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 4
| Hi, wir haben vor mehr als 2 Wochen einen Schreiben von UGV Inkasso GmbH bekommt, wo die uns auffordern 99,15 Eur zu bezahlen. Da der Name des Empfängers in dem Schreiben nicht mit unsere übereinstimmen, haben wir es ignoriert. Heute bekommen wir wieder ein Schreiben von der Firma und diese verlangt wieder Geld, diesmal der Name wieder nicht mit unsere übereinstimmen. Kann uns bitte jemanden helfen, sollen wir es wieder ignorieren? Sry für meinen Deutsch, wir sind keine Deutschen. |
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 678
| Wieso kommt die Post an ? Stimmt der Straßenname bzw Hausnummer ? lg |
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| | #38 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 4
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 875
| Brief nicht öffnen, auf den Briefumschlag schreiben: hier nicht wohnhaft, ab in den gelben Briefkasten der Post. Dann kriegts der Zusteller wieder auf den Tisch, der macht seinen Stempel drauf (Empfänger nicht zu ermitteln) und schickt es zurück. Warum um himmels willen macht ihr Post auf, die nocht für euch bestimmt ist? |
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| | #40 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 4
| Hi, wir haben die Briefen geöffnet, weil der Name des Empfängers in unseren Land sehr häufig vorkommen, wir dachten es wäre für jemanden, der vllt mal hier wohnt. Können wir die geöffnete Briefen einfach zur Post gehen und diese zurückgeben? Danke für ihre Hilfe edit: Wir haben den Vermieter nachgefragt, hier wohnt niemand der so heißt. |
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