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| Tags: eidesstattlichen, ersten, mahnung, versicherung |
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| | #1 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.910
| Sobald man seinen finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann, hat ein Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderungen mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Als erstes wird eine Mahnung geschickt.Man sollte unbedingt prüfen,ob die daraus resultierende Forderung gerechtfertigt ist.Sollte dies der Fall sein, wäre es ratsam einen Teil der Schuldsumme aufzubringen.Für den Rest könnte man evtl. mit dem Gläubiger Ratenzahlung vereinbaren. Aber Vorsicht die Situation sollte realistisch eingeschätzt werden,es nützt wenig,wenn man einen Gläubiger bedient und gleichzeitig neue Löcher aufreisst. Miete, Strom und der sonstige Lebensunterhalt haben immer Vorrang! Gläubiger können auch Rechtsanwälte und Inkassobüros mit der Eintreibung der Forderungen beauftragen. Auch hier sollte vor jeder Zahlung die Rechtmäßigkeit der Forderungen überprüft werden. Wird auf die schriftliche Mahnung nicht reagiert oder ein Zahlungstermin nicht eingehalten, können Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht. Falls nicht gezahlt werden kann, sollte man sich spätestens jetzt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen,bzw. die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Wird auf den Mahnbescheid kein Widerspruch erhoben, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ermöglicht die Forderung zwangsweise, mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers, und/oder durch Lohnpfändung einzutreiben. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und Einwendungen gegen die Forderungen der Gläubiger sind in der Regel ausgeschlossen. Zu den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zählt die Sachpfändung. Hier pfänden Gerichtsvollzieher bewegliche Sachen. Auch eine Pfändung beim Arbeitgeber oder in das Girokonto ist möglich,hierbei müssen jedoch die gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen beachtet werden. Wenn Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg führen oder aussichtslos scheinen, ist der Schuldner verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Damit wird seine gesamte Vermögenssituation offen gelegt. |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Danke .. wie immer sehr informativ und wichtig für alle! |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.08.2005
Beiträge: 16
| Hallo, das ist gerade sehr interessant für mich! Denn auch ich habe Löcher aufgerissen, um andere zu stopfen :? Wie das so ist; man glaubt immer, es ergibt sich was -man hat ja schliesslich mal gut verdient- und stopft und reisst woanders auf. Ich habe öfter meine Miete nur teilweise gezahlt oder keinen Strom usw. Aber das geht nun mal nicht mehr! Habe keinen Bock, aus der Wohnung zu fliegen.... Ich konnte meinen Verpflichtungen bei "meinem Freund in Hamburg" nicht mehr nachkommen am Ende letzten Jahres. Mitgeteilt, Raten vereinbart nach langem hin und her (erst hiess es natürlich auch "ne, geht nicht!" und "Dann Inkasso!"). Tja, jetzt schaffe ich aber auch die Raten nicht mehr, teilte den Grund und die Finanzlage mit. Keine Antwort; das Schweigen im Walde :kratz: Nach mehrmaligem Schreiben ein Einzeiler "Geht nich, is nich-die ganze Summe zahlen von ca. 400 Euro -klar, ich hab´s ja- sonst Inkasso, Pfändung etc." Die reagierten auf Nichts mehr und es kam ein Brief vom Inkaso-Unternehmen. Mit unverschämten Gebühren! Da wühlte ich mich erstmal durchs Netz und bemängelte dann ein paar Punkte, was natürlich abgelehnt wurde sinngemäss mit "ist nun mal so" und "stellen Sie sich mal nicht an; Sie bekommen genug Geld, um Raten zahlen zu können". Ausserdem hätte der Gläubiger davon ausgehen können, dass ich zahlen kann (warum, ist der Hellseher?) Daraufhin ging ich zur Verbraucherzentrale (Schuldnerberatung Wartezeit zu lange; musste schnell reagieren; nur 10 Tage Zeit). Termin beim Anwalt der VZ bekommen. Anwalt totale Null (packte schon ein, während ich mit ihm sprach; las sich nichts durch am Schriftverkehr und zog ein Gesicht wie bei Geschwüren 3. Grades) und schrieb widerwillig einen Brief, dass die auf die Inkasso-Gebühr etc. verzichten sollen und ich nur die richtige Summe zahle. Bisher keine Antwort. Auf meine Fragen ging er gar nicht ein. Hatte nämlich gelesen, dass die keine Gebühren (Verw.-geb. etc.) nehmen dürfen, wenn man der Firma angezeigt hat, dass man zahlungsunfähig ist von wegen Schadensbegrenzung usw. Er meinte, das stimmt nicht. Auch meinte jemand, dass man meine Katzen pfänden könnte, da es Rassekatzen sind (stimmt das?). Sonst könnte man nix pfänden (klar, was auch bei 678 Euro?). Soll ich mir einen anderen Anwalt suchen und was kann mir Schlimmstenfalls passieren? Ausser "EV" meine ich. Hat man dann ewig den Gerichtsvollzieher auf der Bude hängen oder wie läuft das? Ich will natürlich zahlen, aber 1. Geht das JETZT nicht und 2. zahle ich ja dann nur Zinsen, Gebühren und an das Inkasso-Unternehmen, bevor es erstmal an die eigentliche Summe geht. Ich fühle mich echt voll auf überflüssige Kosten getrieben.... :shock: Was soll ich jetzt machen, wenn nix passiert? Soll ich zum Anwalt oder selber wieder schreiben? Ich bitte um Rat; vielleicht hat das hier ja jemand schon durch? :? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.561
| Tschuldigung für eine Antwort erst jetzt. Hatte auch ein paar größere Probleme zu lösen. Auf alles kann ich natürlich keine Antwort geben. Hier mal ein paar Antworten von einem Lebenskünstler :lol: : 1.) Ein anderer Anwalt wird mit Sicherheit auch ersteinmal Geld kosten. Hier ist Vertragsrecht angesagt und das kostet immer. Vielleicht geht es aber auch mit Beratungshilfe. Kannst Du beim Gericht beantragen. 2.) Wenn Du eine Eidesstattliche Versicherung abgibst, ist erst einmal Ruhe. Natürlich wird der Gerichtsvollzieher von Zeit zur Zeit vorbeikommen, wenn er vom Gläubiger beauftragt wird. Da Du Dich dann aber auf Deine EV berufen kannst, geht er mit einer fruchtlosen Pfändung auch wieder. (Wenn Du ihn immer nett zum :pause: einlädst, dann ist er meistens auch nett. Wie man in den Wald hineinruft.........) . Die EV muß alle 3 Jahre wiederholt werden. Auf Antrag des Gläubigers. 3.) Haben die Freunde aus HH denn schon einen Titel? Das heißt, haben die die Sache schon ausgeklagt? Wahrscheinlich. Dann kann es auch sein, das sie die Forderung an den Inkassodienst verkauft haben. Wenn Du ein Schreiben bekommst, welches noch ein Begleitschreiben hat, in dem Du einen Ratenzahlungsvorschlag machen sollst, dann ist äußerste Vorsicht geboten. In diesem Falle den Brief ganz vorsichtig und sorgfältig dem Schredder übereignen :mrgreen: . Denn laut meinem GV ;) dürfen Titel nur von dem Vollstreckt werden, der auch den Titel erwirkt hat. Also z.B. ein Versandhaus willi. Willi kann diesen Titel jederzeit vollstrecken. Hat Willi nun den Titel an Inkassobüro verkauft, dann hat Willi keinen Anspruch mehr, weil Willi ja Geld bekommen hat. Der Rest wird von Willi als Verlust übers Finanzamt abgeschrieben. BIG - Inkasso hat den Titel gekauft. Nun versucht BIG, den Geldbetrag von Dir zu bekommen. Wenn Du nicht auf die Schreiben reagierst, dann hat BIG keine Möglichkeit, etwas zu unternehmen. Irgendwann in einigen Jahrzenhten :pfeiff: können die dann Ihr Geld auch als Verlust beim Finanzamt abschreiben. Pfänden oder Vollstrecken können die nicht, weil die BIG heißen und nicht WILLI. Hast Du aber, weil Sie ja nur Dein Bestes wollen und Dir helfen, eine Ratenzahlung unterschrieben, dann biste dran. Dann können Sie einen eigenen Titel erwirken. Denn ziemlich klein steht drüber: Abzahlungsvergleich. Ich erkenne an......... Dann dürfen sie wieder. Dieses gilt aber nur für Forderungen, die verkauft wurden z.B.Quelle beauftragt Universum nur. Da steht dann immer noch Quelle hinter. Da muss man sich dann andere Mittel einfallen lassen.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 250
| Inkassogebühren werden i.d.R bei einem Gerichtsverfahren als nicht erstattungsfähig erachtet. z.b OLG Dresden 5 U 68/93 NJW RR 1994 heft 18 S 1139 oder AG Wedding vom 24.10.01 20 C 104/01 Dies ist auch einer der Gründe warum Inkassofirmen als extrem klagescheu gelten ! |
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