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| | #1 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 38
| Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen... bei mir ist eine Kontopfändung und nun soll ich vom Amtsgericht mir etwas ausstellen lassen woraus zu ersehen ist, wieweit der Kindesunterhalt pfändbar ist.. Ich bekomme Hartz4, Kindergeld und eben den Kindesunterhalt für meine minderjährigen Kinder... Wenn man die Hintergründe sieht finde ich es wirklich abartig...Scheidung, Haus mit minus verkauft, Exmann zahlte bis auf diesen Monat nur den Kindesunterhalt, ist Selbständig verdient sich dumm und dusselig,nur für die Schulden will er nicht aufkommen( geht wohl alles auf seine jetzige Frau) der Unterhalt wird auch von ihrem Konto überwiesen...Er zahlt vielleicht irgendwann den Kindesunterhalt, das mir dann weggepfändet werden soll und die Schulden werden weniger... also bezahlen die Kids indirekt und er ist fein raus..Kindesunterhalt gezahlt und auf der anderen Seite minimieren sich die Schulden... Was kann ich tun? TED69 |
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| | #2 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 4
| Hallo TEd69 als erstes wäre gut zu wissen wer diese Forderung aufgestellt hat, das Du etwas vom Amtsgericht besorgen sollst. Nach meinem Verständnis und meiner Erfahrung ist das völliger Blödsinn. Die Pfändung betrifft Dich und nicht Deine Kinder. Der Unterhaltsanspruch (auch das Kindergeld) ist per Gesetz ein Anspruch den Kinder gegen beide Elternteile haben und somit ist es kein Einkommen das Dir angerechnet werden darf. Für minderjährige Kinder ist ein Elternteil (o. beide) nur gesetzlicher Vertreter (Erziehungsberechtigter). Der Anspruch geht deshalb nicht auf das jeweilige Elternteil über. Das einzige was mir einfallen würde was Du vorlegen must ist ein Schreiben vom Vollstreckungsgericht das Dein Einkommen (HartzIV); da es die Pfändungsfreigrenze nicht übersteigt nicht pfänbar ist. Lies Dir mal § 850 ZPO durch, da solltest Du alles finden. Aber wie gesagt eine Garantie für das oben geschriebene kann ich Dir nicht geben, da unsere Gesetze manchmal seltsame Wege gehen! Gruss Giesel |
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| | #3 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 138
| Hallo TED; auch ich bin der Meinung das Dein gesamtes Einkommen nicht pfändbar ist. Kindergeld und Unterhalt sowieso nicht da es für Deine Kinder ist. Was Du allerdings beim Amtsgericht abgeben sollst??? Kann ich nicht sagen,ich denke mal nimm den Hartz4 Bescheid mit und dann sag denen das du nix hast.. Wenn Sie Dein Konto sperren wegen der Pfändung dann kannst Du nur noch am Schalter Dein Geld holen,weil wie gesagt Dein Geld nicht pfändbar ist kannst Du darüber verfügen. Aber 100 prozentig weiß ich das auch nicht. Schau doch mal hier im Forum bei Schulden vielleicht wirst Du ja da schon fündig... Viel Glück und LG kossi |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mir ist auch nicht klar, was das soll. Wichtig: Alle Sozialleistungen innerhalb 7 Tagen abholen, sonst könnte das Konto gepfändet werden. |
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| | #5 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 38
| Hi, war also beim Amtsgericht...die nette Dame sagte mir, da daer Kindesunterhalt eh noch nicht drauf ist können wir auch nichts machen... ich glaube meine Bank möchte mich loswerden... toll war gerade dabei die Kids aus der ARGE zunehmen und müssen jetzt wahrscheinlich wieder mit rein, weil der Unterhalt nicht kommt... Es ist echt zum Mäusemelken....mein Problem ist ja nur falls ich zuviel Kin desunterhalt bekomme, das heisst auf der einen Seite von der ARGE und dann überweist der Vater auch noch, dann wird es für die Schulden gepfändet und er hat aber den Kindesunterhalt bezahlt...indirekt die Kinder... Dank schon einmal Ted69 |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #7 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 38
| Hi, also es ist etwas schwierig zu erklären, aber Versuch macht klug...Meine Kinder sind 17J und 10J., mein Grosser hat eine Ausbildung angefangen und wohnt bei meiner Mutter...Sein Vater hatte das ganze Jahr versucht ihm Steine in den Weg zu legen...was ich doch gut abwehren konnte... Mein Sohnemann bekommt jetzt sein Lehrlingsgehalt und mit 18 will sein Vater natürlich den Unterhalt kürzen, kann er ja auch gerne machen...Ich verlange lediglich das dies alles schriftlich gemacht wird... Er hat nämlich seine eigenen Gesetze.. Die Vorgeschichte war, meinem Sohn wurde während seines Praktikums die Ausbildung angeboten.Wir waren natürlich unheimlich happy. Nun sollte ich mit seinem Vater einen Termin für die Unterschrift des Vertrages ausmachen, da wir beide Erziehungsberechtigt sind. Er hat mir zuerst aufgezählt wann er eben nicht könnte und eben erst in einer Woche...Der Ausbilder betonte ihnen würde sehr viel daran liegen beide Eltern kennen zu lernen, weil der Wohnort und die Ausbildungsstelle ca. 70 km auseinander liegen und sie wollten sehen das die Eltern dahinterstehen.Wir also den Termin nachdem Vater gelegt, der an dem Morgen, 2 Std. vor Abfahrt bei seinem Sohn anrief und absagte, wegen einer Unterschrift würde er nicht soweit fahren ,er habe aber mit dem Ausbilder gesprochen, falls es Probleme mit seinem Sohn gäbe sollten sie sich an ihn wenden...PRIMA Jetzt wo also mein kleiner Sohn auch nicht mehr zum Vater will, bekommen wir natürlich gar kein Geld! Ich habe Titel und es ist alles in Arbeit, bloss die Frage ist wie lange sowas dauert, da der Unterhalt der Kinder die Hälfte unseres Einkommens beträgt. Bei der ARGE beeilen sie sich auch gerade, hatte einen Widerspruch eingelegt zu den Prüfungsanträgen und es dauert, weil die AKTE bei der Widerspruchsstelle ist...War ja gerade dabei den Kleinen auch aus der ARGE zunehmen, aber jetzt ohne Unterhalt muss ich ihn wieder mit reinnehmen...DANKE! Nun nochmal zum Amtsgericht, es ist anscheinend auch Kindesunterhalt pfändbar,weil ich es ja verwalte...Die Dame sagte der Vater,könnte es den Kindern überweisen,prima Idee... Mal schauen was die nächste Woche brint...HAPPY CHRISTMAS Ted 69 |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #9 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 38
| Hi Ludwigsburg, war bei der Rechtsanwältin, er bekommt jetzt eine Sachpfändung mit Antrag auf Eidesstattlicher Versicherung... hoffe das was bei rauskommt... Mein Sohn wird bald 18, der Vater hat schon angekündigt das er mit ihm notfalls vor Gericht geht...super Daddy..er hätte den Vertag doch mitunterschreiben können, er kann ihn immer haben..wenn aber alles schriftlich und da haben wir das Problem...er hat seine Gesetze..er tut so als würden wir ihn ihm vorenthalten...habe dem Vater aber gleich gesagt das ich mir vom Grossen ne Vollmacht hole...er soll ihn endlich mal in Ruhe lassen damit er seine Ausbildung vernünftig machen kann.(Krank) Viele Grüsse Ted69 |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Allein sein Rechtsanwalt verlangte soviel wie an Unterhalt etwa rausgekommen ist...selbst schuld | |
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| | #11 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 38
| Hi Ludwigsburg, war gerade bei der Bank, er hat jetzt bezahlt,muss also den Gerichtsvollzieher wieder "zurückholen".Habe keine Sperre bei der Bank gehabt und habe gleich meine Überweisungen gemacht. Werde morgen trotzdem zur Rechtspflegerin mal nachschauen lassen ob was zu pfänden ist,bzw. im Vorwege alles erledigen damit ich Weihnachten beruhigt feiern kann. Nun sagte mir mein Sohn gerade er habe ne tolle mail von seinem Vater bekommen, er solle zum Jugendamt und seine Ansprüche ausrechnen lassen... also für später wenn er 18 ist... Ist es nicht so das der Vater den Vertrag anfordern kann und dies alles selbst berechnen lassen muss? Wenn ich die Neuberechnungen machen lasse bezahlt der Staat das,ich habe die Titel und die muss ER doch abändern lasse. Mein Sohn ist in der Ausbildung klar wird es mit angerechnet, sein Vater schreibt er würde nur die Hälfte wenn überhaupt zahlen, weil ich auch zahlen muss.. Wäre doch alles kein Problem wenn er den ganzen Mist mal selber machen müsste, die Arbeit sollen wir aber haben.Er sollte sogar den Ausbildungsvertrag mitunterschreiben und ist nicht gekommen...war wohl doch nicht so wichtig... Viele Grüsse Ted69 Geändert von Ted69 (11.12.2007 um 16:56 Uhr) |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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