Schulden

Real Inkasso- brauche hilfe!; in Forum: Information; Hallo, die Real Inkasso belästigt mich jetztt in zwei fällen. beim einen fall hab ich schon einen teil bezahlt, ein paar monate ausgestzt iwel ich dachte, der Betrag wäre begliche. ...

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Alt 30.10.2007, 17:50   7 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Hallo,

die Real Inkasso belästigt mich jetztt in zwei fällen. beim einen fall hab ich schon einen teil bezahlt, ein paar monate ausgestzt iwel ich dachte, der Betrag wäre begliche. war er aber nicht, und jetzt wollen sie noch mehr und haben nochmal kräftig draufgeschlagen mit Inkassokosten. Ich weiß nicht, ob ich das jetzt einfach nicht zahlen kann, oder ob die dann mit Gericht kommen..

Im andern Fall, den sie jetzt plötzlich ausgegraben haben, hab ich noch nichts bezhalt, und ich denke, ich werde nur den Betrag an den Gläubiger überweisen, den ich ausgegegbn hab, ud die Inkassokosten abziehen.

Kennt emand von euch Real Inkasso und kann mir sagen, ob die wegen den Inkassokosten, die ich nicht bezahle, vor Gericht gehen würden? Was ist das für ein verein?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Felicia
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Alt 30.10.2007, 18:14   #2
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Zitat:
Zitat von Felicia07 Beitrag anzeigen
Hallo,

die Real Inkasso belästigt mich jetztt in zwei fällen. beim einen fall hab ich schon einen teil bezahlt, ein paar monate ausgestzt iwel ich dachte, der Betrag wäre begliche. war er aber nicht, und jetzt wollen sie noch mehr und haben nochmal kräftig draufgeschlagen mit Inkassokosten. Ich weiß nicht, ob ich das jetzt einfach nicht zahlen kann, oder ob die dann mit Gericht kommen..

Im andern Fall, den sie jetzt plötzlich ausgegraben haben, hab ich noch nichts bezhalt, und ich denke, ich werde nur den Betrag an den Gläubiger überweisen, den ich ausgegegbn hab, ud die Inkassokosten abziehen.

Kennt emand von euch Real Inkasso und kann mir sagen, ob die wegen den Inkassokosten, die ich nicht bezahle, vor Gericht gehen würden? Was ist das für ein verein?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Felicia
Es hilft dir zwar nicht wirklich aber normalerweise hat man doch ein Schreiben in dem steht was man zu begleichen hat.
Wenn man dies beglichen hat bekommt man ein weiteres Schreiben in dem dann stehen sollte dass es keine weiteren Forderungen mehr gibt.

Zum Thema - an den Gläubiger -
Da musst du aber aufpassen, nicht jeder Gläubiger nimmt die offenen Forderungen an, ja , es gibt sogar einige die diese Forderung nichteinmal mehr in ihrem System haben.

Da kanns passieren dass du Zahlst, niemand weiss davon , niemand beachtet das und das Inkasso sitzt dir weiter im Nacken.

Also aufpassen, ich hatte z.B. genau den Fall. Beglichen, keine Rückmledung bekommen (da habe ich es versäumt auf einen Schrieb zu bestehen), nach 1 Jahr den Beleg weggeworfen und dann kam der Gerichtsvollzieher wegen genau dieser Forderung und ich konnte nix mehr Belegen (war Bareinzahlung beim Stromanbieter).

Ergo, doppelt gezahlt. :-(
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Alt 30.10.2007, 18:43   #3
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Ich kenne zwar konkret real-Inkasso nicht, hatte aber seinerzeit einen "Fall" wo mir jemand ein Inkassounternehmen "schicken" wollte - ich habe einfach gar nicht reagiert, schließlich habe ich mit keinem Inkassounternehmen einen Vertrag. Vielmehr habe ich (via Anwalt) argumentiert, daß eine mögliche Geringhaltung der Kosten im Vordergrund zu stehen habe - und recht bekommen. Der "richtige" Weg wäre es für deinen Gläubiger, zu Mahnen und ggf. einen Mahnbescheid zu erwirken, nichts weiter. Alles andere ist "Musik die er selbst bestellt", und die du - aus o.g. Grunde - nicht zahlen mußt. Allerdings haben offenbar zu viele Leute zu viel Schiß, sich gegen diese unlautere Praxis zu wehren...
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"Wisset, daß das Geheimnis des Glücks die Freiheit, die Voraussetzung der Freiheit aber der Mut ist!"
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Alt 30.10.2007, 18:49   #4
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das heißt, es ist nicht rechtens, einfach ein Inkasssobüro anzuheuern? Stimmt das?

ok, aber ich glaub, wenn man eine forderung vom Inkassobüro schon mal teilweise bezahlt hat, kommt man da nicht mehr raus, oder?
Bei dem, wo ich noch nichts bezahlt hab, hab ich jetzt den Betrag, für den ich eigekauft hab, direkt an den Gläubiger überwiesen. Natürlich hebe ich den Kontoauszug auf und die Kriegen auch noch einen Brief von mir, daß ich das bin, die bezhalt hat. Und dann ist schluß!
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Alt 31.10.2007, 23:39   #5
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Zitat:
Zitat von Felicia07 Beitrag anzeigen
das heißt, es ist nicht rechtens, einfach ein Inkasssobüro anzuheuern? Stimmt das?

ok, aber ich glaub, wenn man eine forderung vom Inkassobüro schon mal teilweise bezahlt hat, kommt man da nicht mehr raus, oder?
Bei dem, wo ich noch nichts bezahlt hab, hab ich jetzt den Betrag, für den ich eigekauft hab, direkt an den Gläubiger überwiesen. Natürlich hebe ich den Kontoauszug auf und die Kriegen auch noch einen Brief von mir, daß ich das bin, die bezhalt hat. Und dann ist schluß!
1 Sache:
Ist die bereits teilweise bezahlte Forderung tituliert ?
Einen Ratenzahlungs Vertrag mit dem Inkassobüro schriftlich abgeschlossen ?
Wieviele Raten bezahlt ?

2 Sache
geplatzte Lastschrift ?
Falls ja - Sicherheitshalber nochmal 5 € obendrauflegen !
Den nicht per Einschreiben verschickten Inkassobrief würde ich (!) ignorieren und in den Papierkorb werfen

--------------------------------------------------------------------------------------------------
lg
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Alt 31.10.2007, 23:41   #6
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Zitat:
Zitat von nemesiz Beitrag anzeigen
Es hilft dir zwar nicht wirklich aber normalerweise hat man doch ein Schreiben in dem steht was man zu begleichen hat.
Wenn man dies beglichen hat bekommt man ein weiteres Schreiben in dem dann stehen sollte dass es keine weiteren Forderungen mehr gibt.

Zum Thema - an den Gläubiger -
Da musst du aber aufpassen, nicht jeder Gläubiger nimmt die offenen Forderungen an, ja , es gibt sogar einige die diese Forderung nichteinmal mehr in ihrem System haben.

Da kanns passieren dass du Zahlst, niemand weiss davon , niemand beachtet das und das Inkasso sitzt dir weiter im Nacken
Das kann dem Schuldner eigentlich egal sein .........
Wenn die an den Gläubiger überwiesenen € nicht retourniert werden ist für den Schuldner der Käse gegessen
Das beauftragte Inkassobüro wird aber ohnehin zumindest wg der entgangenen Gebühren weiterhin die Bausteinmahnbriefe verschicken !
2 bis 3 werden da sicher noch kommen ....
Wichtig ist es hierbei den Widerspruch ( begründungslos und komplett) bei einem evtl Mahnbescheid nicht zu verschlafen. Und diesen Widerspruch auch nicht wieder zurücknehemen

lg


lg
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Geändert von Inkasso (31.10.2007 um 23:43 Uhr)
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Alt 19.11.2007, 10:26   #7
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Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
1 Sache:
Ist die bereits teilweise bezahlte Forderung tituliert ?
Einen Ratenzahlungs Vertrag mit dem Inkassobüro schriftlich abgeschlossen?
tituliert, das heißt wohl, ob sie Mahnbescheid geschickt haben und ich nicht widersprochen hab? Nee, nicht tituliert.

Ja, schriftlicherRatenzahlungsvereinbarung


Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Wieviele Raten bezahlt ?
die Hälfte, so 6 ungefähr



Die haben mich vorhin angerufen, die Säcke, von Fülleborn-Rechtsanwalt, die zocken nämlich auch noch mit ab. Und denen hab ich erklärt, daß für mich die Sache gegessen ist, da ich das Geld an den Gläubiger gezahlt habe, und daraufhin wurde sie ganz schlecht gelaunt und hat mir weitere Briefe angedroht Meint ihr wirklich, ich komm da raus, ohne dass die mich vor Gericht zerren?
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Alt 19.11.2007, 23:07   #8
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Zitat:
Zitat von Felicia07 Beitrag anzeigen
tituliert, das heißt wohl, ob sie Mahnbescheid geschickt haben und ich nicht widersprochen hab? Nee, nicht tituliert.

Ja, schriftlicherRatenzahlungsvereinbarung




die Hälfte, so 6 ungefähr



Die haben mich vorhin angerufen, die Säcke, von Fülleborn-Rechtsanwalt, die zocken nämlich auch noch mit ab. Und denen hab ich erklärt, daß für mich die Sache gegessen ist, da ich das Geld an den Gläubiger gezahlt habe, und daraufhin wurde sie ganz schlecht gelaunt und hat mir weitere Briefe angedroht Meint ihr wirklich, ich komm da raus, ohne dass die mich vor Gericht zerren?
Du hast an den Gläubiger gezahlt oder ans Inkassobüro ?
Es geht lediglich um die offenen Inkassogebühren ?
um wieviel gehts da ?

Die Ratenzahlungsvereinbarung ( mit wem gemacht ?) ist die selbe Sache oder ?
Mehr Details bitte - ich blicke nicht richtig durch ....

lg
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Alt 20.11.2007, 09:49   #9
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Zitat:
Die haben mich vorhin angerufen, die Säcke, von Fülleborn-Rechtsanwalt, die zocken nämlich auch noch mit ab. Und denen hab ich erklärt, daß für mich die Sache gegessen ist, da ich das Geld an den Gläubiger gezahlt habe, und daraufhin wurde sie ganz schlecht gelaunt und hat mir weitere Briefe angedroht Meint ihr wirklich, ich komm da raus, ohne dass die mich vor Gericht zerren
Du zahlst deine Raten an den Gläubiger direkt. Also hat ein Inkasso-Unternehmen nichts von dir zu wollen!

Teile denen das mit, wenn sie sich wieder melden,und drohe gleichzeitig mit einer Anzeige wegen Belästigung und verbitte dir weitere Anrufe.

Vor Gericht können die dich auch nicht zerren, die haben nichts in der Hand, du zahlst doch! Ihre angeblichen Gebühren können sie sich von ihrem Auftraggeber holen. Fertig.

Keine Angst zeigen und nicht einschüchtern lassen - das sind nur extra Abzocker, die der Meinung sind, sich an den Armen noch mal 'ne goldene Nase verdienen zu können. Und die gegen von der Verunsicherung der Leute aus.
gitta2 ist offline  
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Alt 20.11.2007, 16:33   #10
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Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Du hast an den Gläubiger gezahlt oder ans Inkassobüro ?
Es geht lediglich um die offenen Inkassogebühren ?
um wieviel gehts da ?
ich hab an den Gläubiger gezahlt. Jetzt wollen halt noch die Anwälte und das Inkassobüro ihr Geld. Das sind etwa 100 Euro

Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
Die Ratenzahlungsvereinbarung ( mit wem gemacht ?) ist die selbe Sache oder ? lg
Ich hab, bevor ich das Geld an den Gläubiger überwiesen hab, eine Ratenzahlungsvereinbarung gemacht mit dem Anwalt. Aber dann keine Rate überwiesen sondern direkt an den Gläubiger. Ich hab da allerdings nichts unterschrieben, sondern nur geschrieben, ich kanns nicht auf einmal zahlen, und dann kam in Brief mit dem Vorschlag zurück.

Eine andere Sache ist die Ratenzahlung in dem anderen Fall von Real Inkasso, wo ich jetzt eingewilligt hab, noch 60 Euro zu zahlen, wqeil ich dachte, wenn ich schon angefangen hab mit den Raten, haben die was in der Hand gegen mich. Ist doch so, oder?

LG, Felicia
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Alt 21.11.2007, 11:24   #11
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real inkasso,droht und belästigt uns auch ,obwohl mittlerweile eidesstattliche versicherung abgegeben,und insolvenz eröffnet.
am-boden ist offline  
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Alt 23.11.2007, 23:30   #12
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Zitat:
Zitat von Felicia07 Beitrag anzeigen
ich hab an den Gläubiger gezahlt. Jetzt wollen halt noch die Anwälte und das Inkassobüro ihr Geld. Das sind etwa 100 Euro


Ich hab, bevor ich das Geld an den Gläubiger überwiesen hab, eine Ratenzahlungsvereinbarung gemacht mit dem Anwalt. Aber dann keine Rate überwiesen sondern direkt an den Gläubiger. Ich hab da allerdings nichts unterschrieben, sondern nur geschrieben, ich kanns nicht auf einmal zahlen, und dann kam in Brief mit dem Vorschlag zurück.

Eine andere Sache ist die Ratenzahlung in dem anderen Fall von Real Inkasso, wo ich jetzt eingewilligt hab, noch 60 Euro zu zahlen, wqeil ich dachte, wenn ich schon angefangen hab mit den Raten, haben die was in der Hand gegen mich. Ist doch so, oder?

LG, Felicia
Du hast die komplette Forderung an den eigentlichen Gläubiger überwiesen und nichts in Zusammenhang mit dem RA bzw Inkassobüro unterschrieben ?
Wenn ja dann bist Du m.M aus dem Schneider !
Eine Verrechnung gem BGB 367 ist ebenfalls nicht mehr möglich !
Falls Mahnbescheid wg der Inkasso/RA Gebühren Gebühren - dann würde ich Diesem komplett UND begründungslos widersprechen ( Widerspruch ans Gericht)
Diesen Widerspruch nicht wieder zurücknehmen !

In der 2 Sache
Ratenzahlungsvertrag mit Real unterschrieben und bereits Raten aufs Inkassokonto gezahlt ?
60 € ist die Restforderung ?
Bitte mehr Details zum 2 Real Fall

lg
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Alt 23.11.2007, 23:32   #13
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Zitat:
Zitat von am-boden Beitrag anzeigen
real inkasso,droht und belästigt uns auch ,obwohl mittlerweile eidesstattliche versicherung abgegeben,und insolvenz eröffnet.
Bausteinmahnbriefe nur
oder auch Telefoninkasso bzw angekündigter Außendienst ?

lg
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Alt 24.11.2007, 18:15   #14
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nee, im zweiten Fall hab ich auch nichts unterschrieben, nur um Ratenzahlung gebeten und dann Antwort bekommen, daß sie genehmigt ist. Ist eine Restforderung, nicht tituliert, aber in dem Brief steht, daß ich mit Zahlung der ersten Rate der Ratenzahlung zustimme.

Im ersten Fall hab ich jetzt einen Brief bekommen, daß die Hauptforderung auf dem Konto ist, wobei sie auf die Hauptforderung nochmal 30 Euro Mahngebühren und Auskunft bei der Bnk etc. zu dem Betrag draufgeschlagen haben,für den ich eingekauft hab, und fordern die Inkasso-/Anwaltskosten. Da können sie aber lang warten!

Soll ich die restlichen 30 Euro, die sie als Hauptforderung wollen, noch überweisen?
Felicia

Geändert von Felicia07 (24.11.2007 um 18:18 Uhr)
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Alt 24.11.2007, 22:55   #15
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Ich würde keinen 30 er mehr nachschieben
Hauptforderung ist an den Gläubiger direkt überwiesen -
Es geht um Inkasso/RA und angebl Auskunftskosten
nichts ist tituliert
Diese Forderung würde ich vollumfänglich (schriftlich per Fax UND email) zurückweisen - telefonische Kontaktaufnahme ausdrücklich untersagen und auf den rechtsweg verweisen
---------------------------------------------------------------------
In der 2 sache hast Du schon eine Rate ans Inkasso überwiesen ?


lg
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Geändert von Inkasso (24.11.2007 um 22:58 Uhr)
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Alt 25.11.2007, 12:23   #16
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ja, in der anderen Sache hab ich schon einige Raten überwiesen. Da kann man jetzt wohl nichts mehr machen, oder?
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Alt 25.11.2007, 23:31   #17
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...was wäre noch offen insgesamt ?
Die 60 wäre dann die restzahlung ?
Liste doch mal auf Hauptforderung war wieviel und wieviel wurde von Dir an raten bezahlt ?

lg
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Alt 15.12.2007, 14:05   #18
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Also, heute kam eine weitere Drohung mit Gericht.
Hauptforderung: 89,48
davon bezahlt: 59,10 (das war exakt der Betrag, für den ich eingekauft habe)
Inkassokosten: 30,-
Kontoführungsgebühren: 18,- (was ist das??)
Ermittlungskosten/Vergleichskosten: 30,- (Vergleich?? wir hatten keinen Vergleich! Höchstens eine Ratenzahlungsvereinbarung..)
Verzugszinsen blabla 14,22

Gesamtforderung: 152,20

also, doch noch die restlichen 30 überweisen?

Schon komisch, die drohen mit Gericht und gleichzeitig bieten Sie mir nochmal eine Ratenzahlung an.
was mache ich jetzt? Erstmal diesem ganzen Inkasso- und Anwaltsgedöns widersprechen und die reste der Hauptforderung an den Gläubiger überweisen?
Felicia07 ist offline  
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Alt 17.12.2007, 10:30   #19
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davon bezahlt: 59,10 (das war exakt der Betrag, für den ich eingekauft habe)
---------------------------------------------------------
Diese Summe hast Du ja an den Gläubiger überwiesen ?!
Hast Du - abgesehen davon - noch was in dieser Angelegenheit an den Gläubiger überwiesen ?

lg
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Alt 17.12.2007, 22:54   #20
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Inkassokosten: 30,-
Kontoführungsgebühren: 18,- (was ist das??)
Ermittlungskosten/Vergleichskosten: 30,- (Vergleich?? wir hatten keinen Vergleich! Höchstens eine Ratenzahlungsvereinbarung..)
Verzugszinsen blabla 14,22
-----------------------------------------------------------------------------
Unabhängig von den erwähnten 30 €
Obige Positionen - sofern nicht tituliert - würde ich auf keinen Fall begleichen und der gegenseite den Rechtsweg anheim stellen

lg
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Alt 18.12.2007, 17:32   #21
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und wenn die Anwälte vor Gericht gehen?
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Alt 18.12.2007, 18:16   #22
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Wenn ich diesen Thread und Deinen mit dem Handyvertrag so lese, dann solltest Du Dich mal schnellstens mit einer Schuldnerberatung in Verbindung setzen, sonst bekommst Du Deine Verbindlichkeiten nie mehr auf die Reihe
__________________
Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort
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Alt 18.12.2007, 20:29   #23
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Das ist eine gute Idee, wo finde ich sowas? Machen das Anwälte oder wer?
Felicia07 ist offline  
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Alt 18.12.2007, 22:10   #24
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Zitat:
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und wenn die Anwälte vor Gericht gehen?
wegen was ?
Kontoführungsgebühren ? Lächerlich
Inkassogebühren ? Absurd
Selbst Gläubigerfreundlich eingestellte Richter würden diese beiden Positionen sehr wahrscheinlich als nicht erstattungsfähig sehen

Ermittlungskosten/Vergleichskosten: 30,- ?
Es hat kein Vergleich stattgefunden !
Ermittlungskosten ? Da müssten Nachweise vorgelegt werden !
Über diesen Sachverhalt sind sich die RAs ebenfalls im Klaren
Glaube kaum das die RAs tatsächlich beaftragt werden diese kostenintensive und riskante Schiene der Klage fahren werden.
Man wird eher auf dynamische Mahnbriefe setzen um den Schuldner weichzuklopfen.
Nach einem MB Widerspruch Deinerseits ist m.M Schluß
Die HF (59) ist ja an den Gläubiger überwiesen worden ?

lg
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Inkasso ist offline  
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Alt 18.12.2007, 22:31   #25
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Benutzerbild von Arania
 
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Zitat:
Zitat von Felicia07 Beitrag anzeigen
Das ist eine gute Idee, wo finde ich sowas? Machen das Anwälte oder wer?
Eine Schuldenberatungsstelle findest Du fast in jeder Stadt, schau doch mal auf der Webseite Deiner Heimatstadt nach
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Der Spruch "Der Klügere gibt nach" ist falsch, denn dann kommen nur noch die Dummen zu Wort
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Alt 30.12.2007, 12:34   #26
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also die Hauptforderung von 89,48 € ist direkt an den Gläubiger überwiesen, aber Fülleborn RA will jetzt 121,86, die sich wie folgt zusammen setzen: 107,60€ "Kosten" (RA?) HF Zinsen 14,26 €
wenn man davon ausgeht, daß sie alles dran setzen, um an dieses Geld zu kommen, wie gehen die dann vor? Mahnbescheid? und wenn ich wiederspreche? würde das an den Staatsanwalt gehen oder ein private Klage werden? Ich habe nur 500 Euro Unterhalt von den Eltern zum leben, wird dann mein Konto gepfändet?
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Alt 30.12.2007, 12:41   #27
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Zitat:
Zitat von Felicia07 Beitrag anzeigen
also die Hauptforderung von 89,48 € ist direkt an den Gläubiger überwiesen, aber Fülleborn RA will jetzt 121,86, die sich wie folgt zusammen setzen: 107,60€ "Kosten" (RA?) HF Zinsen 14,26 €
wenn man davon ausgeht, daß sie alles dran setzen, um an dieses Geld zu kommen, wie gehen die dann vor? Mahnbescheid? und wenn ich wiederspreche? würde das an den Staatsanwalt gehen oder ein private Klage werden? Ich habe nur 500 Euro Unterhalt von den Eltern zum leben, wird dann mein Konto gepfändet?
Hm warte erst mal ab was unser guter Inkasso hierzu schreiben wird.
Seine Tips haben mir sehr geholfen, eine unberechtigte Forderung gegen mich abzuwenden.
Die Staatsanwaltschaft wirds wohl nicht bekommen.
Wenn die Forderung 89€ war, sind die Kosten von 107€ schon als Wucher anzusehen.
Und nen Mahnbescheid, daß einzige Schwert das die noch haben, dem kannste eher locker entgegen sehen, du mußt diesem natürlich widersprechen.
LG
Hexe
Hexe45 ist offline  
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Alt 31.12.2007, 18:35   #28
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Zitat:
Zitat von Felicia07 Beitrag anzeigen
also die Hauptforderung von 89,48 € ist direkt an den Gläubiger überwiesen, aber Fülleborn RA will jetzt 121,86, die sich wie folgt zusammen setzen: 107,60€ "Kosten" (RA?) HF Zinsen 14,26 €
wenn man davon ausgeht, daß sie alles dran setzen, um an dieses Geld zu kommen, wie gehen die dann vor? Mahnbescheid? und wenn ich wiederspreche? würde das an den Staatsanwalt gehen oder ein private Klage werden? Ich habe nur 500 Euro Unterhalt von den Eltern zum leben, wird dann mein Konto gepfändet?
Cool bleiben..
Es wird auch dort nur mit Wasser gekocht
Folgendes Szenario halte ich für möglich :
1 Schritt
evtl Anruf : z.b : " Guten Tag - Hier Prozessabteilung / Wir geben Ihnen eine letzte Chance/ Ratenzahlungsangebot etc " (telefoninkasso)
2.
evtl Mahnbescheid
Diesem widersprichst Du vollumfänglich und begründungslos
und dann....
meldet sich in der Regel die Gegenseite mit der Aufforderung :
3.
... den Widerspruch mangels Erfolgsaussichten dringend zurückzunehmen (was Du natürlich negieren solltest)

Danach ist Ruhe
Guten Rutsch

lg
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Geändert von Inkasso (31.12.2007 um 18:46 Uhr)
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Alt 31.12.2007, 18:38   #29
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Zitat:
Zitat von Hexe45 Beitrag anzeigen
Hm warte erst mal ab was unser guter Inkasso hierzu schreiben wird.
Seine Tips haben mir sehr geholfen, eine unberechtigte Forderung gegen mich abzuwenden.

LG
Hexe
Danke für die Blumen
Guten Rutsch !

lg
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Alt 02.01.2008, 10:34   #30
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ok, vielen Dank Inkasso! Das klingt ja harmlos.
Felicia07 ist offline  
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Alt 07.07.2008, 12:02   #31
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Standard AW: Real Inkasso- brauche hilfe!

die sind hartnäckig die pfänden sofort dein Konto und das is hart der allerletzte Verein.....
kerstinsdl ist offline  
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Alt 07.07.2008, 21:48   #32
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Zitat:
Zitat von kerstinsdl Beitrag anzeigen
die sind hartnäckig die pfänden sofort dein Konto und das is hart der allerletzte Verein.....
Ohne Titel geht das aber schlecht
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Alt 07.07.2008, 22:06   #33
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Zahlung aussetzen und auf Hartz 4 verweisen. Man wäre ja willig, kann aber nicht...
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Alt 09.07.2008, 19:42   #34
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OK, da sist jetzt ein halbes Jahr her, keine weiteren Liebesbriefe mehr von denen.. verjährt eine Forderung írgendwann?
Felicia07 ist offline  
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Alt 09.07.2008, 22:26   #35
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Zitat:
Zitat von Felicia07 Beitrag anzeigen
OK, da sist jetzt ein halbes Jahr her, keine weiteren Liebesbriefe mehr von denen.. verjährt eine Forderung írgendwann?
Ja - am 1.01.2011 ist verjährt
aber expl wg den Inkassogebühren wird aus wirtschaftlichen Gründen kaum der Klageweg beschritten werden
Das heißt aber nicht das das IB es nicht noch mal mit einem Mahnbrief versuchen wird

lg
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Alt 02.02.2009, 12:19   #36
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hallo ich habe ebenfalls probleme mit real inkasso und wollte mal fragen wie es mit den forderungen ausgegangen ist?
speedy89 ist offline  
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Alt 02.02.2009, 22:24   #37
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Zitat:
Zitat von speedy89 Beitrag anzeigen
hallo ich habe ebenfalls probleme mit real inkasso und wollte mal fragen wie es mit den forderungen ausgegangen ist?
Würde mich auch interesieren
ich kann mir allerdings nicht vorstellen das ein Inkassobüro den vermeintlichen Schuldner über die interne Gebühren Ausbuchung extra in Kenntnis setzt
(..Ihr Widerstand war erfolgreich , wir geben auf..)

lg
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Alt 04.02.2009, 14:08   #38
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ja das stimmt auch wieder. naja hätte ich die seite und das thema mal eher gefunden, wär ich wohl besser dran gewesen...ich bezahle den scheiß im moment ab. :(

kann man gegen den ihre zuschläge was machen zinsen und sowas?
speedy89 ist offline  
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Alt 04.02.2009, 20:37   #39
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Zitat:
kann man gegen den ihre zuschläge was machen zinsen und sowas? 02.02.2009 22:24
Details
Um was gehts ?
Tituliert ? - was unterschrieben ? etc

lg
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Alt 02.03.2009, 13:59   #40
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Hallo zusammen!

Falls jemand Probleme mit Inkassofirmen hat o.Ä. einfach Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und versuchter Erpressung erstatten.

Zu RA Fülleborn: Es ist anzuraten bei seinem Vorgehen nochmals Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und versuchter Erpressung gegen den RA zu erstatten.

z.B. wie mein Fall:
"REAL" Inkasso hat RA Fülleborn beauftragt die offenen Forderungen einzuziehen, RA Fülleborn hat dies versucht, doch wird nicht weit kommen. In seinem Brief steht unten: "Sollte ich jedoch keine schriftliche oder telefonische Nachricht von Ihnen erhalten, sehe ich mich gezwungen, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, wodurch Ihnen weitere unnötige Kosten enstehen würden." Trotz Fax und mehreren Telefonaten wurde es zum Mahngericht weitergeleitet. Ich habe mich also gemeldet, aber er hat es trotzdem weitergeleitet. Ich habe hinterher noch Strafanzeige gegen RA Fülleborn erstattet wegen versuchter Nötigung, versuchter Erpressung und Betrug.

Man sollte sich sowas nicht gefallen lassen und ambesten mit allem Kämpfen was jedem zur Macht steht.
Tobiasle ist offline  
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