Schulden
Real Inkasso- brauche hilfe!; in Forum: Information; Hallo, die Real Inkasso belästigt mich jetztt in zwei fällen. beim einen fall hab ich schon einen teil bezahlt, ein paar monate ausgestzt iwel ich dachte, der Betrag wäre begliche. ...| Tags: brauche, hilfe, inkasso, real |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| Hallo, die Real Inkasso belästigt mich jetztt in zwei fällen. beim einen fall hab ich schon einen teil bezahlt, ein paar monate ausgestzt iwel ich dachte, der Betrag wäre begliche. war er aber nicht, und jetzt wollen sie noch mehr und haben nochmal kräftig draufgeschlagen mit Inkassokosten. Ich weiß nicht, ob ich das jetzt einfach nicht zahlen kann, oder ob die dann mit Gericht kommen.. Im andern Fall, den sie jetzt plötzlich ausgegraben haben, hab ich noch nichts bezhalt, und ich denke, ich werde nur den Betrag an den Gläubiger überweisen, den ich ausgegegbn hab, ud die Inkassokosten abziehen. Kennt emand von euch Real Inkasso und kann mir sagen, ob die wegen den Inkassokosten, die ich nicht bezahle, vor Gericht gehen würden? Was ist das für ein verein? Vielen Dank für eure Hilfe, Felicia |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 240
| Zitat:
Wenn man dies beglichen hat bekommt man ein weiteres Schreiben in dem dann stehen sollte dass es keine weiteren Forderungen mehr gibt. Zum Thema - an den Gläubiger - Da musst du aber aufpassen, nicht jeder Gläubiger nimmt die offenen Forderungen an, ja , es gibt sogar einige die diese Forderung nichteinmal mehr in ihrem System haben. Da kanns passieren dass du Zahlst, niemand weiss davon , niemand beachtet das und das Inkasso sitzt dir weiter im Nacken. Also aufpassen, ich hatte z.B. genau den Fall. Beglichen, keine Rückmledung bekommen (da habe ich es versäumt auf einen Schrieb zu bestehen), nach 1 Jahr den Beleg weggeworfen und dann kam der Gerichtsvollzieher wegen genau dieser Forderung und ich konnte nix mehr Belegen (war Bareinzahlung beim Stromanbieter). Ergo, doppelt gezahlt. :-(
__________________ Die Realität ist der schlimmste Alptraum von allem | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 156
| Ich kenne zwar konkret real-Inkasso nicht, hatte aber seinerzeit einen "Fall" wo mir jemand ein Inkassounternehmen "schicken" wollte - ich habe einfach gar nicht reagiert, schließlich habe ich mit keinem Inkassounternehmen einen Vertrag. Vielmehr habe ich (via Anwalt) argumentiert, daß eine mögliche Geringhaltung der Kosten im Vordergrund zu stehen habe - und recht bekommen. Der "richtige" Weg wäre es für deinen Gläubiger, zu Mahnen und ggf. einen Mahnbescheid zu erwirken, nichts weiter. Alles andere ist "Musik die er selbst bestellt", und die du - aus o.g. Grunde - nicht zahlen mußt. Allerdings haben offenbar zu viele Leute zu viel Schiß, sich gegen diese unlautere Praxis zu wehren...
__________________ "Wisset, daß das Geheimnis des Glücks die Freiheit, die Voraussetzung der Freiheit aber der Mut ist!" |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| das heißt, es ist nicht rechtens, einfach ein Inkasssobüro anzuheuern? Stimmt das? ok, aber ich glaub, wenn man eine forderung vom Inkassobüro schon mal teilweise bezahlt hat, kommt man da nicht mehr raus, oder? Bei dem, wo ich noch nichts bezahlt hab, hab ich jetzt den Betrag, für den ich eigekauft hab, direkt an den Gläubiger überwiesen. Natürlich hebe ich den Kontoauszug auf und die Kriegen auch noch einen Brief von mir, daß ich das bin, die bezhalt hat. Und dann ist schluß! |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Ist die bereits teilweise bezahlte Forderung tituliert ? Einen Ratenzahlungs Vertrag mit dem Inkassobüro schriftlich abgeschlossen ? Wieviele Raten bezahlt ? 2 Sache geplatzte Lastschrift ? Falls ja - Sicherheitshalber nochmal 5 € obendrauflegen ! Den nicht per Einschreiben verschickten Inkassobrief würde ich (!) ignorieren und in den Papierkorb werfen -------------------------------------------------------------------------------------------------- lg | |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Wenn die an den Gläubiger überwiesenen € nicht retourniert werden ist für den Schuldner der Käse gegessen Das beauftragte Inkassobüro wird aber ohnehin zumindest wg der entgangenen Gebühren weiterhin die Bausteinmahnbriefe verschicken ! 2 bis 3 werden da sicher noch kommen .... Wichtig ist es hierbei den Widerspruch ( begründungslos und komplett) bei einem evtl Mahnbescheid nicht zu verschlafen. Und diesen Widerspruch auch nicht wieder zurücknehemen lg lg Geändert von Inkasso (31.10.2007 um 23:43 Uhr) | |
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| | #7 | |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| Zitat:
Ja, schriftlicherRatenzahlungsvereinbarung die Hälfte, so 6 ungefähr Die haben mich vorhin angerufen, die Säcke, von Fülleborn-Rechtsanwalt, die zocken nämlich auch noch mit ab. Und denen hab ich erklärt, daß für mich die Sache gegessen ist, da ich das Geld an den Gläubiger gezahlt habe, und daraufhin wurde sie ganz schlecht gelaunt und hat mir weitere Briefe angedroht | |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Es geht lediglich um die offenen Inkassogebühren ? um wieviel gehts da ? Die Ratenzahlungsvereinbarung ( mit wem gemacht ?) ist die selbe Sache oder ? Mehr Details bitte - ich blicke nicht richtig durch .... lg | |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.05.2007 Ort: Südthüringen
Beiträge: 186
| Zitat:
Teile denen das mit, wenn sie sich wieder melden,und drohe gleichzeitig mit einer Anzeige wegen Belästigung und verbitte dir weitere Anrufe. Vor Gericht können die dich auch nicht zerren, die haben nichts in der Hand, du zahlst doch! Ihre angeblichen Gebühren können sie sich von ihrem Auftraggeber holen. Fertig. Keine Angst zeigen und nicht einschüchtern lassen - das sind nur extra Abzocker, die der Meinung sind, sich an den Armen noch mal 'ne goldene Nase verdienen zu können. Und die gegen von der Verunsicherung der Leute aus. | |
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| | #10 | ||
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| Zitat:
Zitat:
Eine andere Sache ist die Ratenzahlung in dem anderen Fall von Real Inkasso, wo ich jetzt eingewilligt hab, noch 60 Euro zu zahlen, wqeil ich dachte, wenn ich schon angefangen hab mit den Raten, haben die was in der Hand gegen mich. Ist doch so, oder? LG, Felicia | ||
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.11.2006
Beiträge: 198
| real inkasso,droht und belästigt uns auch ,obwohl mittlerweile eidesstattliche versicherung abgegeben,und insolvenz eröffnet. |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Wenn ja dann bist Du m.M aus dem Schneider ! Eine Verrechnung gem BGB 367 ist ebenfalls nicht mehr möglich ! Falls Mahnbescheid wg der Inkasso/RA Gebühren Gebühren - dann würde ich Diesem komplett UND begründungslos widersprechen ( Widerspruch ans Gericht) Diesen Widerspruch nicht wieder zurücknehmen ! In der 2 Sache Ratenzahlungsvertrag mit Real unterschrieben und bereits Raten aufs Inkassokonto gezahlt ? 60 € ist die Restforderung ? Bitte mehr Details zum 2 Real Fall lg | |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
oder auch Telefoninkasso bzw angekündigter Außendienst ? lg | |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| nee, im zweiten Fall hab ich auch nichts unterschrieben, nur um Ratenzahlung gebeten und dann Antwort bekommen, daß sie genehmigt ist. Ist eine Restforderung, nicht tituliert, aber in dem Brief steht, daß ich mit Zahlung der ersten Rate der Ratenzahlung zustimme. Im ersten Fall hab ich jetzt einen Brief bekommen, daß die Hauptforderung auf dem Konto ist, wobei sie auf die Hauptforderung nochmal 30 Euro Mahngebühren und Auskunft bei der Bnk etc. zu dem Betrag draufgeschlagen haben,für den ich eingekauft hab, und fordern die Inkasso-/Anwaltskosten. Da können sie aber lang warten! Soll ich die restlichen 30 Euro, die sie als Hauptforderung wollen, noch überweisen? Felicia Geändert von Felicia07 (24.11.2007 um 18:18 Uhr) |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Ich würde keinen 30 er mehr nachschieben Hauptforderung ist an den Gläubiger direkt überwiesen - Es geht um Inkasso/RA und angebl Auskunftskosten nichts ist tituliert Diese Forderung würde ich vollumfänglich (schriftlich per Fax UND email) zurückweisen - telefonische Kontaktaufnahme ausdrücklich untersagen und auf den rechtsweg verweisen --------------------------------------------------------------------- In der 2 sache hast Du schon eine Rate ans Inkasso überwiesen ? lg Geändert von Inkasso (24.11.2007 um 22:58 Uhr) |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| ja, in der anderen Sache hab ich schon einige Raten überwiesen. Da kann man jetzt wohl nichts mehr machen, oder? |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| ...was wäre noch offen insgesamt ? Die 60 wäre dann die restzahlung ? Liste doch mal auf Hauptforderung war wieviel und wieviel wurde von Dir an raten bezahlt ? lg |
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| | #18 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| Also, heute kam eine weitere Drohung mit Gericht. Hauptforderung: 89,48 davon bezahlt: 59,10 (das war exakt der Betrag, für den ich eingekauft habe) Inkassokosten: 30,- Kontoführungsgebühren: 18,- (was ist das??) Ermittlungskosten/Vergleichskosten: 30,- (Vergleich?? wir hatten keinen Vergleich! Höchstens eine Ratenzahlungsvereinbarung..) Verzugszinsen blabla 14,22 Gesamtforderung: 152,20 also, doch noch die restlichen 30 überweisen? Schon komisch, die drohen mit Gericht und gleichzeitig bieten Sie mir nochmal eine Ratenzahlung an. was mache ich jetzt? Erstmal diesem ganzen Inkasso- und Anwaltsgedöns widersprechen und die reste der Hauptforderung an den Gläubiger überweisen? |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| davon bezahlt: 59,10 (das war exakt der Betrag, für den ich eingekauft habe) --------------------------------------------------------- Diese Summe hast Du ja an den Gläubiger überwiesen ?! Hast Du - abgesehen davon - noch was in dieser Angelegenheit an den Gläubiger überwiesen ? lg |
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Inkassokosten: 30,- Kontoführungsgebühren: 18,- (was ist das??) Ermittlungskosten/Vergleichskosten: 30,- (Vergleich?? wir hatten keinen Vergleich! Höchstens eine Ratenzahlungsvereinbarung..) Verzugszinsen blabla 14,22 ----------------------------------------------------------------------------- Unabhängig von den erwähnten 30 € Obige Positionen - sofern nicht tituliert - würde ich auf keinen Fall begleichen und der gegenseite den Rechtsweg anheim stellen lg |
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| | #21 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| und wenn die Anwälte vor Gericht gehen? |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.708
| Wenn ich diesen Thread und Deinen mit dem Handyvertrag so lese, dann solltest Du Dich mal schnellstens mit einer Schuldnerberatung in Verbindung setzen, sonst bekommst Du Deine Verbindlichkeiten nie mehr auf die Reihe
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #23 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| Das ist eine gute Idee, wo finde ich sowas? Machen das Anwälte oder wer? |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
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wegen was ? Kontoführungsgebühren ? Lächerlich Inkassogebühren ? Absurd Selbst Gläubigerfreundlich eingestellte Richter würden diese beiden Positionen sehr wahrscheinlich als nicht erstattungsfähig sehen Ermittlungskosten/Vergleichskosten: 30,- ? Es hat kein Vergleich stattgefunden ! Ermittlungskosten ? Da müssten Nachweise vorgelegt werden ! Über diesen Sachverhalt sind sich die RAs ebenfalls im Klaren Glaube kaum das die RAs tatsächlich beaftragt werden diese kostenintensive und riskante Schiene der Klage fahren werden. Man wird eher auf dynamische Mahnbriefe setzen um den Schuldner weichzuklopfen. Nach einem MB Widerspruch Deinerseits ist m.M Schluß Die HF (59) ist ja an den Gläubiger überwiesen worden ? lg |
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| | #25 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.708
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Eine Schuldenberatungsstelle findest Du fast in jeder Stadt, schau doch mal auf der Webseite Deiner Heimatstadt nach
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #26 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| also die Hauptforderung von 89,48 € ist direkt an den Gläubiger überwiesen, aber Fülleborn RA will jetzt 121,86, die sich wie folgt zusammen setzen: 107,60€ "Kosten" (RA?) HF Zinsen 14,26 € wenn man davon ausgeht, daß sie alles dran setzen, um an dieses Geld zu kommen, wie gehen die dann vor? Mahnbescheid? und wenn ich wiederspreche? würde das an den Staatsanwalt gehen oder ein private Klage werden? Ich habe nur 500 Euro Unterhalt von den Eltern zum leben, wird dann mein Konto gepfändet? |
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| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.150
| Zitat:
Seine Tips haben mir sehr geholfen, eine unberechtigte Forderung gegen mich abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft wirds wohl nicht bekommen. Wenn die Forderung 89€ war, sind die Kosten von 107€ schon als Wucher anzusehen. Und nen Mahnbescheid, daß einzige Schwert das die noch haben, dem kannste eher locker entgegen sehen, du mußt diesem natürlich widersprechen. LG Hexe | |
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| | #28 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Es wird auch dort nur mit Wasser gekocht Folgendes Szenario halte ich für möglich : 1 Schritt evtl Anruf : z.b : " Guten Tag - Hier Prozessabteilung / Wir geben Ihnen eine letzte Chance/ Ratenzahlungsangebot etc " (telefoninkasso) 2. evtl Mahnbescheid Diesem widersprichst Du vollumfänglich und begründungslos und dann.... meldet sich in der Regel die Gegenseite mit der Aufforderung : 3. ... den Widerspruch mangels Erfolgsaussichten dringend zurückzunehmen (was Du natürlich negieren solltest) Danach ist Ruhe Guten Rutsch lg Geändert von Inkasso (31.12.2007 um 18:46 Uhr) | |
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| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Guten Rutsch ! lg | |
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| | #30 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| ok, vielen Dank Inkasso! Das klingt ja harmlos. |
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| | #31 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 1
| die sind hartnäckig die pfänden sofort dein Konto und das is hart der allerletzte Verein..... |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 1.010
| Zahlung aussetzen und auf Hartz 4 verweisen. Man wäre ja willig, kann aber nicht...
__________________ Das beste ist, nichts zu tun. |
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| | #34 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 38
| OK, da sist jetzt ein halbes Jahr her, keine weiteren Liebesbriefe mehr von denen.. verjährt eine Forderung írgendwann? |
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| | #35 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
aber expl wg den Inkassogebühren wird aus wirtschaftlichen Gründen kaum der Klageweg beschritten werden Das heißt aber nicht das das IB es nicht noch mal mit einem Mahnbrief versuchen wird lg | |
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 2
| hallo ich habe ebenfalls probleme mit real inkasso und wollte mal fragen wie es mit den forderungen ausgegangen ist? |
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
ich kann mir allerdings nicht vorstellen das ein Inkassobüro den vermeintlichen Schuldner über die interne Gebühren Ausbuchung extra in Kenntnis setzt (..Ihr Widerstand war erfolgreich , wir geben auf..) lg | |
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| | #38 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 2
| ja das stimmt auch wieder. naja hätte ich die seite und das thema mal eher gefunden, wär ich wohl besser dran gewesen...ich bezahle den scheiß im moment ab. :( kann man gegen den ihre zuschläge was machen zinsen und sowas? |
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Um was gehts ? Tituliert ? - was unterschrieben ? etc lg | |
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| | #40 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 2
| Hallo zusammen! Falls jemand Probleme mit Inkassofirmen hat o.Ä. einfach Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und versuchter Erpressung erstatten. Zu RA Fülleborn: Es ist anzuraten bei seinem Vorgehen nochmals Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und versuchter Erpressung gegen den RA zu erstatten. z.B. wie mein Fall: "REAL" Inkasso hat RA Fülleborn beauftragt die offenen Forderungen einzuziehen, RA Fülleborn hat dies versucht, doch wird nicht weit kommen. In seinem Brief steht unten: "Sollte ich jedoch keine schriftliche oder telefonische Nachricht von Ihnen erhalten, sehe ich mich gezwungen, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, wodurch Ihnen weitere unnötige Kosten enstehen würden." Trotz Fax und mehreren Telefonaten wurde es zum Mahngericht weitergeleitet. Ich habe mich also gemeldet, aber er hat es trotzdem weitergeleitet. Ich habe hinterher noch Strafanzeige gegen RA Fülleborn erstattet wegen versuchter Nötigung, versuchter Erpressung und Betrug. Man sollte sich sowas nicht gefallen lassen und ambesten mit allem Kämpfen was jedem zur Macht steht. |
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