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Schulden

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Alt 08.08.2007, 21:10   2 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe)

Hallo, wer kann mir helfen habe heute ein schreiben vom Deutschen Inkasso Dienst bekommen (Siehe LINK). Und weis nicht was ich machen soll.Ich befinde mich gerade im Studium in Diplomsemester. Da ich die Regelstudienzeit um 2 Semester überschritten habe bekomme ich auch kein Bafoeg mehr. Und da ich einen eigen Haushalt führe, gehe ich auf 400 Euro basis jobben. Dieses Geld reicht für mich aber nur sehr knapp Miete,Essen,Krankenversicherung so das ich am MOnatende nichts mehr üprig habe.Meine Eltern können mich auch nicht finanziele unterstützen.
Ich könnte monatlich max 20 euro abbezahlen und dann in ca 6 Monaten falls ich einene job habe dann in 2-3 RAten die gesamte Summe abbezahlen.Ich möchte das es nicht mehr wird, sonder das ich die anfallenden ZInsen zahlen kann, und dies wird mit den 20 Euro abgedeckt laut meiner berechnung. Oder liege ich da falsch. Was soll ich dem Inkasso dienst zurückschreiben. Mir ist auch nicht möglich die angegebene Raten zahlung von 160 Euro zu zahlen, denn mehr als 400 euro habe ich nicht. Und was ist das Schuldanerkenntnis?Hier das Schreiben ich habe es mal eingescannt
ink zur Seite 1: http://www.imageshosting.eu/pic.php?...7d5662593c1951
Link zur Seite 2 http://www.imageshosting.eu/pic.php?...5f5bcf81f499ee

was soll ich machen habe schon gelesen das ich auf keinen fall das Schuldanerkenntnis unterschreiben soll.
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Alt 08.08.2007, 21:27   #2
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Standard Board00

willkommen im Forum.

Als 1.verlange die Original Vollmacht des Auftraggebers,ist i.d.Regel nicht machbar.

Inkassodienst hat keinerlei rechtl. Befugnisse.

Uns Silvia weiß da mehr.

per Suchfunktion findest Du diesgbzgl.reichlich Vorgänge
Selbstverständlich NICHTS unterschreiben.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist gerade online  
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Alt 08.08.2007, 21:33   #3
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Ich danke dir wolliohne.

Kann ich dieses Schreiben Aufsetzen


sehr geehrtes Inkasso Unternehmen

leider haben Sie vergessen sich zu legitimieren.
Ich lehne deshalb die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem, § 174 BGB ab.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie ausserdem auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

MFG.....................
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Alt 08.08.2007, 21:35   #4
Redaktion
 
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Zitat:
Zitat von Board00 Beitrag anzeigen
Hallo, wer kann mir helfen habe heute ein schreiben vom Deutschen Inkasso Dienst bekommen (Siehe LINK). Und weis nicht was ich machen soll.Ich befinde mich gerade im Studium in Diplomsemester. Da ich die Regelstudienzeit um 2 Semester überschritten habe bekomme ich auch kein Bafoeg mehr. Und da ich einen eigen Haushalt führe, gehe ich auf 400 Euro basis jobben. Dieses Geld reicht für mich aber nur sehr knapp Miete,Essen,Krankenversicherung so das ich am MOnatende nichts mehr üprig habe.Meine Eltern können mich auch nicht finanziele unterstützen.
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ink zur Seite 1: http://www.imageshosting.eu/pic.php?...7d5662593c1951
Link zur Seite 2 http://www.imageshosting.eu/pic.php?...5f5bcf81f499ee

was soll ich machen habe schon gelesen das ich auf keinen fall das Schuldanerkenntnis unterschreiben soll.
Nein,nicht unterschreiben,denn dann können die Banditen ohne weitere Vorwarnung vollstrecken.


Lies Dich mal hier durch.....


http://www.elo-forum.org/heute-brief...hlight=Inkasso

http://www.meine-schulden.de/ratgeber/inkasso

http://www.elo-forum.org/inkasso-bek...assogeb%FChren

http://www.elo-forum.org/erfolglose-...assogeb%FChren
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"Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. "

Dietrich Bonhoeffer(1906-1945)


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Alt 08.08.2007, 21:37   #5
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Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
Standard ja

ist ok,

ich würde aber nicht sofort "alles Pulver verschiessen"
So schnell werden diese Abzocker nicht aufgeben.

Tip,verlange die Vollmacht dann hast Du erst einmal Ruhe,so wars jedenfalls bei mir.
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Alt 08.08.2007, 21:45   #6
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Beiträge: 15
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KAnn mir jemand einen tip geben wie ich das Schreiben verfassen kann. das ich die vollmacht erhalten möchte. Soll ich das original anfordern oder eine kopie davon
Board00 ist offline  
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Alt 08.08.2007, 21:47   #7
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
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Beitrag

auf die Original Vollmacht bestehen,keine Kopi !

Bitte die Tips auch lesen.
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Geändert von wolliohne (08.08.2007 um 21:51 Uhr).
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Alt 08.08.2007, 22:01   #8
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Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 15
Standard

Die Forderugs-Nummer lautet ..................

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen Ihr Schreiben vom 05.08.2007 ein.
Bitte senden Sie mir die Vollmacht bzw Abtretungsurkunde (Im Orginal) lt § 174 BGB zu.



Mit freundlichen Grüßen...........



Oder soll ich es so formulieren

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen Ihr Schreiben vom 05.08.2007 ein.
Bitte senden Sie mir die Kopie des Vollstreckungsbescheides sowie die Vollmacht bzw Abtretungsurkunde (Im Orginal) lt § 174 BGB zu.



Mit freundlichen Grüßen...........
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Alt 09.08.2007, 05:22   #9
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Benutzerbild von listche
 
Registriert seit: 16.09.2005
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Beiträge: 315
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Formulier es besser so:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mangels fehlender Vollmacht bzw Abtrittserklärung erkenne ich die Forderung nicht an.

Das mit dem Oirginal weglassen. Einen Einspruch oder Widerspruch kannst Du ja in der Sache nicht einlegen.

Gruß Listche
__________________
"Wer die Menschen kennnenlernen will, der studiere ihre
Entschuldigungsgründe."

Christian Friedrich Hebbel
listche ist offline  
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Alt 09.08.2007, 10:46   #10
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Benutzerbild von Grobi
 
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Beiträge: 353
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Zitat:
Zitat von listche Beitrag anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mangels fehlender Vollmacht bzw Abtrittserklärung erkenne ich die Forderung nicht an.
Hervorragend.
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«Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht»
E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau.
Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch!
Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte.
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Alt 10.08.2007, 17:55   #11
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Benutzerbild von Inkasso
 
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Vorab :
Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben - sonst wirst Du ausgeqetscht wie eine Zitrone

Allerdings :
Der TFFFF macht absolut keinen Sinn hier !
Lass also den Quatsch mit dem BDSG
Die Forderung der Bank ist nämlich anscheinend berechtigt.
Und bei einer Summe von 1389 wird bestimmt nicht ausgebucht
Außerdem bestätigst Du dann indirekt den Erhalt des dieses 1 Inkasso Briefes

Ziel:
Es gilt die jetzigen und Künftigen Inkassogebühren einzusparen und mit einem blauen Auge da raus zukommen

Vorschlag :
Aus diesem Grund würde ich zunächst - ohne auf dieses Schreiben einzugehen - weitere Zahlungen auf das bekannte kto tätigen mit dem Zusatz : nur für Hauptforderung.
Um ( wenig ) Zeit zu gewinnen kannst Du die 174 er Vollmacht einfordern
Das bringt jedoch nur wenige Tage !
Diese Vollmacht würde ich jedoch erst ab dem nächsten Zweiten ( !) Brief vom Inkasso verlangen.
Diese 1 Inkasso Brief also als nicht existierend erachten .....(da nicht Einschreiben)

gruß
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Dies ist eine Meinung eines Laien - keine Rechtsberatung - ich könnte mich auch irren - was jedoch extrem selten ist
Im Zweifelsfall befragen Sie einen Advokaten

Geändert von Inkasso (10.08.2007 um 18:05 Uhr).
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Alt 10.09.2007, 10:25   #12
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Hallo Heute kahm die Vollmacht.
Was soll ich nun machen um die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen?
Einfach weiter auf das Konto einzahlen?
http://www.imageshosting.eu/pic.php?...c81ad61987b74d
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Alt 10.09.2007, 22:25   #13
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Hast Du in der Zwischenzeit Zahlungen an die Bank auf das bekannte Konto getätigt ?

lg
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Alt 10.09.2007, 23:47   #14
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nein habe ich noch nicht da ich erst in der mitte des Monats überweise.
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Alt 11.09.2007, 05:44   #15
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Standard Was zum meckern

Die Vollmacht nennt als Bevollmächtigten die juristische Person ....GMBH. Also eine Kapitalgesellschaft.

Das Anschreiben stammt aber von einer GmbH & Co KG. Das ist eine Personengesellschaft.

Könnte sein, dass damit die Vollmacht unwirksam ist.

Irgendwie ist mir die ganze Vollmacht suspekt. Der Satzbau, der Sprachgebrauch, die diffusen Rechtsanwälte.....

Unterschrieben haben U.Nleserlich und A.Nonym? Auch das passt nicht zu einer namhaften Bank.

War wohl die erste Vollmacht die erstellt werden musste?

Ist wohl das falsche Forum. Schuldnerberatungen wissen zu diesen Themen viel mehr.
kleindieter ist offline  
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Alt 11.09.2007, 10:46   #16
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@kleindieter
Na ja - die werden schon beauftragt worden sein
Das permanente Einfordern und wieder Zurückweisen der Gläubigervollmacht wg obligatorischer Form Fehler macht im Masseninkasso Sinn ( und Spaß ) aber hier in diesem Fall gewinnt der Schuldner lediglich Zeit , weil die eigentliche Hauptforderung ja unstrittig ist und - angesichts der Höhe - wohl kaum ausgebucht wird.
Es geht hier nur um die aufgeführten Inkassogebühren die sich @Board00
nicht an die Backe heften sollte.
Da keine EV besteht (?) und auch nicht geplant ist solltest er
mal an den eigentlichen Gläubiger einen Betrag X überweisen (zur expl Verrechnung auf Hauptforderung)
Das macht aber kaum Sinn wenn er nur 50 € überweisen kann !
2 bis 3 Hundert Euro sollten es schon sein
---------------------------------------------------------------------
@ Board00
Oder ....
Du lässt Dich auf das Inkasso ein und ...
vereinbarst - nach Schilderung Deiner katastrophalen finanziellen Situation eine Ratenzahlung mit dem inkasso - ohne Schuldanerkenntnis (!) - und zahlst dann die vereinbarten Raten - ebenfalls immer mit dem Zusatz : Nur Verrechnung mit Hauptforderung - (auf dem Ü Träger unter Verwendungszweck vermerken)
Wenn dann die Zahlungen Deiner Raten die Höhe der HF plus Zinsen erreicht hat überweist Du einen Betrag von zusätzlich z.b 50 € explicit für Inkassogebühren und verweist wg der restlichen gebühren auf den rechtsweg.
Die Erwähnung " Nur zur Verrechnung auf HF " auf dem Überweisungsträger geht oft im Masseninkasso unter bzw wird von den Erfüllungsgehilfen nicht ernst genommen und es wird (zumindest auf dem Papier) nach BGB 367 verrechnet.
Dann die kommenden Mahnbriefe wg der Inkassogebühren herabregnen
lassen und falls ein Mahnbescheid kommt diesem dann fristgem. und begründungslos zu widersprechen.

lg
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Alt 12.09.2007, 07:55   #17
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Wie könnte denn so ein schreiben aussehen was ich an das INkasse schicken könnte?


Zitat:
Zitat von Inkasso Beitrag anzeigen
@kleindieter
Na ja - die werden schon beauftragt worden sein
Das permanente Einfordern und wieder Zurückweisen der Gläubigervollmacht wg obligatorischer Form Fehler macht im Masseninkasso Sinn ( und Spaß ) aber hier in diesem Fall gewinnt der Schuldner lediglich Zeit , weil die eigentliche Hauptforderung ja unstrittig ist und - angesichts der Höhe - wohl kaum ausgebucht wird.
Es geht hier nur um die aufgeführten Inkassogebühren die sich @Board00
nicht an die Backe heften sollte.
Da keine EV besteht (?) und auch nicht geplant ist solltest er
mal an den eigentlichen Gläubiger einen Betrag X überweisen (zur expl Verrechnung auf Hauptforderung)
Das macht aber kaum Sinn wenn er nur 50 € überweisen kann !
2 bis 3 Hundert Euro sollten es schon sein
---------------------------------------------------------------------
@ Board00
Oder ....
Du lässt Dich auf das Inkasso ein und ...
vereinbarst - nach Schilderung Deiner katastrophalen finanziellen Situation eine Ratenzahlung mit dem inkasso - ohne Schuldanerkenntnis (!) - und zahlst dann die vereinbarten Raten - ebenfalls immer mit dem Zusatz : Nur Verrechnung mit Hauptforderung - (auf dem Ü Träger unter Verwendungszweck vermerken)
Wenn dann die Zahlungen Deiner Raten die Höhe der HF plus Zinsen erreicht hat überweist Du einen Betrag von zusätzlich z.b 50 € explicit für Inkassogebühren und verweist wg der restlichen gebühren auf den rechtsweg.
Die Erwähnung " Nur zur Verrechnung auf HF " auf dem Überweisungsträger geht oft im Masseninkasso unter bzw wird von den Erfüllungsgehilfen nicht ernst genommen und es wird (zumindest auf dem Papier) nach BGB 367 verrechnet.
Dann die kommenden Mahnbriefe wg der Inkassogebühren herabregnen
lassen und falls ein Mahnbescheid kommt diesem dann fristgem. und begründungslos zu widersprechen.

lg
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