Schulden
Deutscher Inkasso Dienst (brauche Hilfe); in Forum: Information; Hallo, wer kann mir helfen habe heute ein schreiben vom Deutschen Inkasso Dienst bekommen (Siehe LINK). Und weis nicht was ich machen soll.Ich befinde mich gerade im Studium in Diplomsemester. ...| Tags: brauche, deutscher, dienst, hilfe, inkasso |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 15
| Hallo, wer kann mir helfen habe heute ein schreiben vom Deutschen Inkasso Dienst bekommen (Siehe LINK). Und weis nicht was ich machen soll.Ich befinde mich gerade im Studium in Diplomsemester. Da ich die Regelstudienzeit um 2 Semester überschritten habe bekomme ich auch kein Bafoeg mehr. Und da ich einen eigen Haushalt führe, gehe ich auf 400 Euro basis jobben. Dieses Geld reicht für mich aber nur sehr knapp Miete,Essen,Krankenversicherung so das ich am MOnatende nichts mehr üprig habe.Meine Eltern können mich auch nicht finanziele unterstützen. Ich könnte monatlich max 20 euro abbezahlen und dann in ca 6 Monaten falls ich einene job habe dann in 2-3 RAten die gesamte Summe abbezahlen.Ich möchte das es nicht mehr wird, sonder das ich die anfallenden ZInsen zahlen kann, und dies wird mit den 20 Euro abgedeckt laut meiner berechnung. Oder liege ich da falsch. Was soll ich dem Inkasso dienst zurückschreiben. Mir ist auch nicht möglich die angegebene Raten zahlung von 160 Euro zu zahlen, denn mehr als 400 euro habe ich nicht. Und was ist das Schuldanerkenntnis?Hier das Schreiben ich habe es mal eingescannt ink zur Seite 1: http://www.imageshosting.eu/pic.php?...7d5662593c1951 Link zur Seite 2 http://www.imageshosting.eu/pic.php?...5f5bcf81f499ee was soll ich machen habe schon gelesen das ich auf keinen fall das Schuldanerkenntnis unterschreiben soll. |
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| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.289
| willkommen im Forum. Als 1.verlange die Original Vollmacht des Auftraggebers,ist i.d.Regel nicht machbar. Inkassodienst hat keinerlei rechtl. Befugnisse. Uns Silvia weiß da mehr. per Suchfunktion findest Du diesgbzgl.reichlich Vorgänge Selbstverständlich NICHTS unterschreiben.
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Dem Deutschen Volke (endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen. Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 15
| Ich danke dir wolliohne. Kann ich dieses Schreiben Aufsetzen sehr geehrtes Inkasso Unternehmen leider haben Sie vergessen sich zu legitimieren. Ich lehne deshalb die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem, § 174 BGB ab. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie ausserdem auf: 1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG 2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG 3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG 4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG 5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG 6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens. 7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben). Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3 MFG..................... |
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| | #4 | |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.975
| Zitat:
Lies Dich mal hier durch..... http://www.elo-forum.org/heute-brief...hlight=Inkasso http://www.meine-schulden.de/ratgeber/inkasso http://www.elo-forum.org/inkasso-bek...assogeb%FChren http://www.elo-forum.org/erfolglose-...assogeb%FChren
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| | #5 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.289
| ist ok, ich würde aber nicht sofort "alles Pulver verschiessen" So schnell werden diese Abzocker nicht aufgeben. Tip,verlange die Vollmacht dann hast Du erst einmal Ruhe,so wars jedenfalls bei mir.
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 15
| KAnn mir jemand einen tip geben wie ich das Schreiben verfassen kann. das ich die vollmacht erhalten möchte. Soll ich das original anfordern oder eine kopie davon |
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| | #7 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.289
| auf die Original Vollmacht bestehen,keine Kopi ! Bitte die Tips auch lesen.
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 15
| Die Forderugs-Nummer lautet .................. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Einspruch gegen Ihr Schreiben vom 05.08.2007 ein. Bitte senden Sie mir die Vollmacht bzw Abtretungsurkunde (Im Orginal) lt § 174 BGB zu. Mit freundlichen Grüßen........... Oder soll ich es so formulieren Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Einspruch gegen Ihr Schreiben vom 05.08.2007 ein. Bitte senden Sie mir die Kopie des Vollstreckungsbescheides sowie die Vollmacht bzw Abtretungsurkunde (Im Orginal) lt § 174 BGB zu. Mit freundlichen Grüßen........... |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.09.2005 Ort: Bananenrepublik
Beiträge: 296
| Formulier es besser so: Sehr geehrte Damen und Herren, mangels fehlender Vollmacht bzw Abtrittserklärung erkenne ich die Forderung nicht an. Das mit dem Oirginal weglassen. Einen Einspruch oder Widerspruch kannst Du ja in der Sache nicht einlegen. Gruß Listche
__________________ "Wer die Menschen kennnenlernen will, der studiere ihre Entschuldigungsgründe." Christian Friedrich Hebbel |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 347
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Hervorragend.
__________________ «Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht» E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau. Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch! Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Vorab : Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben - sonst wirst Du ausgeqetscht wie eine Zitrone Allerdings : Der TFFFF macht absolut keinen Sinn hier ! Lass also den Quatsch mit dem BDSG Die Forderung der Bank ist nämlich anscheinend berechtigt. Und bei einer Summe von 1389 wird bestimmt nicht ausgebucht Außerdem bestätigst Du dann indirekt den Erhalt des dieses 1 Inkasso Briefes Ziel: Es gilt die jetzigen und Künftigen Inkassogebühren einzusparen und mit einem blauen Auge da raus zukommen Vorschlag : Aus diesem Grund würde ich zunächst - ohne auf dieses Schreiben einzugehen - weitere Zahlungen auf das bekannte kto tätigen mit dem Zusatz : nur für Hauptforderung. Um ( wenig ) Zeit zu gewinnen kannst Du die 174 er Vollmacht einfordern Das bringt jedoch nur wenige Tage ! Diese Vollmacht würde ich jedoch erst ab dem nächsten Zweiten ( !) Brief vom Inkasso verlangen. Diese 1 Inkasso Brief also als nicht existierend erachten .....(da nicht Einschreiben) gruß Geändert von Inkasso (10.08.2007 um 18:05 Uhr) |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 15
| Hallo Heute kahm die Vollmacht. Was soll ich nun machen um die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen? Einfach weiter auf das Konto einzahlen? http://www.imageshosting.eu/pic.php?...c81ad61987b74d |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Hast Du in der Zwischenzeit Zahlungen an die Bank auf das bekannte Konto getätigt ? lg |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 15
| nein habe ich noch nicht da ich erst in der mitte des Monats überweise. |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 2.441
| Die Vollmacht nennt als Bevollmächtigten die juristische Person ....GMBH. Also eine Kapitalgesellschaft. Das Anschreiben stammt aber von einer GmbH & Co KG. Das ist eine Personengesellschaft. Könnte sein, dass damit die Vollmacht unwirksam ist. Irgendwie ist mir die ganze Vollmacht suspekt. Der Satzbau, der Sprachgebrauch, die diffusen Rechtsanwälte..... Unterschrieben haben U.Nleserlich und A.Nonym? Auch das passt nicht zu einer namhaften Bank. War wohl die erste Vollmacht die erstellt werden musste? Ist wohl das falsche Forum. Schuldnerberatungen wissen zu diesen Themen viel mehr. |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| @kleindieter Na ja - die werden schon beauftragt worden sein Das permanente Einfordern und wieder Zurückweisen der Gläubigervollmacht wg obligatorischer Form Fehler macht im Masseninkasso Sinn ( und Spaß ) aber hier in diesem Fall gewinnt der Schuldner lediglich Zeit , weil die eigentliche Hauptforderung ja unstrittig ist und - angesichts der Höhe - wohl kaum ausgebucht wird. Es geht hier nur um die aufgeführten Inkassogebühren die sich @Board00 nicht an die Backe heften sollte. Da keine EV besteht (?) und auch nicht geplant ist solltest er mal an den eigentlichen Gläubiger einen Betrag X überweisen (zur expl Verrechnung auf Hauptforderung) Das macht aber kaum Sinn wenn er nur 50 € überweisen kann ! 2 bis 3 Hundert Euro sollten es schon sein --------------------------------------------------------------------- @ Board00 Oder .... Du lässt Dich auf das Inkasso ein und ... vereinbarst - nach Schilderung Deiner katastrophalen finanziellen Situation eine Ratenzahlung mit dem inkasso - ohne Schuldanerkenntnis (!) - und zahlst dann die vereinbarten Raten - ebenfalls immer mit dem Zusatz : Nur Verrechnung mit Hauptforderung - (auf dem Ü Träger unter Verwendungszweck vermerken) Wenn dann die Zahlungen Deiner Raten die Höhe der HF plus Zinsen erreicht hat überweist Du einen Betrag von zusätzlich z.b 50 € explicit für Inkassogebühren und verweist wg der restlichen gebühren auf den rechtsweg. Die Erwähnung " Nur zur Verrechnung auf HF " auf dem Überweisungsträger geht oft im Masseninkasso unter bzw wird von den Erfüllungsgehilfen nicht ernst genommen und es wird (zumindest auf dem Papier) nach BGB 367 verrechnet. Dann die kommenden Mahnbriefe wg der Inkassogebühren herabregnen lassen und falls ein Mahnbescheid kommt diesem dann fristgem. und begründungslos zu widersprechen. lg Geändert von Inkasso (11.09.2007 um 10:51 Uhr) |
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| | #17 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 15
| Wie könnte denn so ein schreiben aussehen was ich an das INkasse schicken könnte? Zitat:
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| | #18 |
| Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 1
| Bin neu hier und ehemaliger Anwalts-Bürovorsteher. Keine Rechtsberatung, aber sovie ist sicher: Die Kosten eines Inkassobüros können vor Gericht nicht eingeklagt werden, denn der BGH hat schon vor Jahrzehnten enstprechend entschieden. Mich wundert es, das noch immer Leute auf solche Firmen hereinfallen. Ich würde schreiben wie folgt: Guten Tag (sehr geehrte usw. gehört bei solchen Vereinen nicht hier hin....) Wie selbst Ihnen sicherlich bekannt sein sollte, hat der BGH seit langem immer wieder bestätigt, das die Kosten von parasitären Vereinigungen, wie In kassobüros usw. nicht vom Gläubiger einklagbar sind. Sie dürfen den Vorgang als für Sie nicht zutreffend, also an Ihren Auftraggeberb zurückgeben. Wenn dieser dann der Meinung ist, er habe einen rechtlich begründeten Anspruch gegen mich, mag er sich der dafür vom Gesetzgeber vorgesehenen Institutionen (Anwälte und Gericht) bedienen. Vereinigungen, wie die Ihre, dienen lediglich dazu, Ihnen und Ihresgleichen ein schönes Leben auf Kosten solcher Dummen zu ermöglichen, die durch Ihre Briefköpfe verängstigt werden und wohlmöglich an Sie zahlen. Zu solchen Dumm-Menschen gehöre ich nicht. Ich muss Sie noch abschliessend darauf hinweisen, das ich im Wiederholungsfalle Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstatten werde. Die, das ist mir wohl bekannt, wird nichts bringen. Sie wird Ihnen aber zusätzliche Schreibarbeit und u.U. einen Gang zur Kripo bescheren. Die Befestigung dieser, Ihnen noch kostenlos erteilten Belehrung, an Ihrem Spiegel rate ich Ihnen dringend an. Mit wenig Achtung, gez. Unterschrift Das Erwerbslosen Forum Deutschland rät dringend dieses Schreiben ausdrücklich nicht zu benutzen. Wer es dennoch benutzt muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Martin Behrsing Geändert von Martin Behrsing (13.09.2007 um 10:03 Uhr) |
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| | #19 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 1
| hallo ich hatte das selbe problem zahlen musst du schreibe dene was du monatlich zu zahlen hast und was du bekommst schicke ihnen den kontoauszug wo ist was du bekommst an unterhalt und schreibe das du nicht mehr zahlen kannst als 20 euro die gehen bzw müssen darauf eingehen wenn du einen anderen job hast wo du mehr verdienst zahle dann einfach mehr ein bzw rufe da an und sage ich bezahle nun ....euro monatlich.gruss susi hallo |
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| | #20 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
@Wonneproppen All die belehrende Empörung nützt nichts - die Forderung gegen den Fragesteller ist berechtigt und zu hoch um ausgebucht zu werden. Die Weitergabe ans Inkasso ist obligatorisch. Er muß - falls er keine EV leisten will - zahlen. Es geht nur um die Gebühren des zwischengeschalteten IBs welcher er einsparen sollte und kann lg | |
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| | #21 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 12
| Huhu. Ich hab schon ne Weile hier gelesen und hab mich nun auch angemeldet weil ich da mal eine Frage habe. Und zwar ist dieser Thread ja nun schon ein bissel älter. In weit sind die Infos die ich hier gefunden habe aktuell? Ich habe nämlich Post bekommen von "Deutscher Inkasso Dienst". Größter Schreck war natürlich dieses Schuldanerkenntnis was ich ausfüllen sollte. Naja gegooglet und euch gefunden und dann wusste ich ja das ich das lieber nicht ausfülle. Die Hauptforderung in Höhe von 29,29€(!) (ursprünglich waren es mal ca. 1000€) bezieht sich auf eine offene Forderung bei Otto GmbH & Co. KG. Das Inkassounternehmen fordert, inklusive Kontoführungs- und Inkassovergütung, 67,12€ von mir. Nachdem ich dann diesen Thread hier gelesen habe, habe ich auf den ersten Brief erstmal gar nicht reagiert und gestern die Hauptforderung an das mir bekannte Bankkonto von Otto überwiesen. Heute flatterte der nächste Brief vom Deutschen Inkasso Dienst in meinen Briefkasten. Wieder dieses Schuldanerkenntnis (was mir ehrlich gesagt Angst macht) und eine Ratenvereinbarung. Wie gehts nun weiter? Ich habe mir gedacht ich reagiere nun doch lieber mal auf ihre Schreiben und teile Ihnen mit das ich die Hauptforderung ja nun beglichen habe. Ist das sinnvoll? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Jedes Inkassobüro muß dem Schuldner vermeintliche Konsequenzen in den Bausteinmahnbriefen ankündigen sonst wäre wohl es nicht lange am Mark ;) Ich würde auch diesen Brief in die Tonne befördern bzw Ihn als nicht existent erachten ! Warte auf das nächste Schreiben des Inkassos und negiere gegenüber dem IB in etwa so : Sehr geehrter Inkassomandatar, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück Sollten Sie bzw Ihr Auftraggeber anderer Meinung sein verweise ich auf den rechtsweg Ich untersage die Kontaktaufnahme per Telefon Mit der Speicherung und Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden .................................................. .................................................. .......................... ....Eine erfolgreiche Klage explicit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05..... Inkassobüro – Wikipedia .................................................. .................................................. ............................. Am Besten Du postest dann noch mal hier ög |
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| | #23 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 12
| Ok, super. Dann ignoriere ich dieses Schreiben auch noch. Und dann poste ich nochmal wenn das nächste Schreiben kommt, kann ja nicht lange dauern, denn ich habe ja nur eine Frist von 4 Tagen gesetzt bekommen. Danke für deine Antwort.
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| | #24 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 1
| Hallo, ich habe auch ein kleines Problem mit dem EUROTREUHAND INKASSO kurz ETI. Ich habe mir als ich 15 war Webspace gemietet. DIe haben mich bei der Firma nicht nach dem alter gefragt. nen Jahr später bin ich umgezogen, habe meien neue Anschrift bekannt gegeben. Wenig später schrifftlich, per mail und per telefon gekündigt (telefon nie jemand erreicht). So ein Jahr nichtsmehr gehört aufeinmal am Freitag nachricht vom Inkasso die firma sowieso will 21,95 zzgl Gebühren bla bla 77,88. Das schreiben ist endet so: Dieses schreiben ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift rehctswirksam Mit freundlichen Grüßen Richter. Das steht noch die geben meien Daten an die SCHUFA usw. Das beste ist, das schreiben wurde an meien alte ADresse geschickt, ahbe ich nur erhalten, da mein Bruder dort wohnt. Nun was soll ich machen.. ANrufen und sagen das ich 17 bin und zum Zeitpunkt der Webspaceanmeldung 15 oder wie? Habe mit meinen Eltern schon geredet mein Papa meinte ich soll sagen das ich minderjährig bin und wenn sie was sollen sollen die sich an meien Eltern wenden. Aber ich habe doch schon bisschen bange was ich denen sagen soll. Vorallem läuft meine Frist shcon bald ab ich habe nur bis zum 23.08 zeit. Liebe Grüße BJ |
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| | #25 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 784
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich kann nur jedem Hartzer dringend empfehlen, sich den roten "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z" zu besorgen. Kostet € 10.- mit Versand. Es ist gut angelegtes Geld. | |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 125
| Hallöchen.... Am besten ist es, sich immer mit dem Hauptgläubiger zu einigen. Entweder über Ratenzahlung bzw Stundung. Auch sollte man dem Gläubiger,unverzüglich die Zahlungsunfähig nachweislich erklären. Denn der Gläubiger hat eine Schadensminderungspflicht der er nachkommen muß. Sollte dann ein Inkasso trotz der Zahlungsunfähigkeit,eingeschaltet werden,geht der Spaß auf Kosten des Gläubigers. Wenn ein Inkasso eine Berechtigte Forderung beitreiben will ,besteht die selbige Schadensminderungspflicht Dem Mahn-bzw.Vollstreckungsbescheid immer teilweise Widersprechen und nur die Haupforderung anerkennen. Wenn schon Zahlungen an den Gläubiger erfolgen,dann mit dem Hinweis dazu,kommplett Widersprechen. Zahlungen immer an den Hauptgläubiger mit dem Hinweis ....zur Verrechnung auf die Hauptforderung....überweisen. Auf keinen Fall,etwas vom Inkasso unterschreiben oder anerkennen. Lg Dino |
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| | #27 | ||||
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.11.2007 Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 93
| Wenn ich das hier so lese, wird mir gerade mulmig. Ich weiß jetzt auch nicht mehr weiter, vielleicht kann einer von euch den untern Abschnitt einmal genauer betrachten. Ich habe vor ein paar Wochen auch ein Schreiben vom DID (Deutscher Inkasso Dienst) bekommen. Es geht darum, dass ich bei OTTO was auf Raten gekauft hatte. Da ich, wie viele andere auch, von Harzt IV leben müssen, konnte ich maximal 4-12 Raten zu je ~59€ an OTTO überweisen. Nach einiger Zeit konnte ich die Raten nicht mehr überweisen, da es finanziell Berg ab ging, die ARGE machte Harri-Kirri, nun meldete sich die DID bei mir, ich solle doch den ganzen Kram ausfüllen und unterschreiben. Da ich keine Lust hatte und auch kein Geld für Briefmarken ausgeben wollte, habe ich denen ein Fax geschickt, wobei ich nur ein paar Sätze + Bescheid der ARGE beinhaltete. Teil 1 - DID übernimmt die Forderung von OTTO --- Seite 1 --- Zitat:
Zitat:
Zitat:
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Was soll ich nun machen? Ich hatte vor damit zum Anwalt zu gehen. Kann ich sonst noch gegen die DID was machen? Ich bin mit den Nerven sowieso am Ende Vielen Dank.
__________________ Gruß ash007 Geändert von ash007 (24.08.2008 um 03:38 Uhr) | ||||
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Das würde ich zahlen : Hauptforderung EUR 390,46 Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin EUR 27,00 Zinsen EUR 6,- Der Rest der Kosten ist nicht durchsetzungsfähig ICH würde NICHT das Anerkenntnis unterschreiben sondern versuchen das Geld irgendwie aufzutreiben und die Summe ( 423,46 ) direkt auf das Konto von DID - natürlich zweckgebunden überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger : " Nur Hauptforderung € 390,46 ,Mahnkosten € 27,-,Zinsen € 6,- " |
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| | #29 | |||
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.11.2007 Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 93
| Hallo Inkasso, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort ![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wie kommt das Inkasso von 519,70 auf 613,44? Nur was mache ich in der Zwischenzeit, soll ich vorher einen Anwalt aufsuchen oder ähnlich? Ich weiß halt noch nicht, wann ich das Schmerzensgeld bekomme da die Versicherung des Unfallverursachers alles daran setzt mir nur eine Abfindung unterzujubeln, dass heißt, die Versicherung wäre aus dem Schneider falls noch was ist.
__________________ Gruß ash007 Geändert von ash007 (24.08.2008 um 13:58 Uhr) | |||
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| | #30 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Freie Marktwirtschaft - Das Inkasso kann verlangen was es denkt was der Schuldner bereit ist zu zahlen Zitat:
Die Forderung ist ja berechtigt ! Jetzt geht es lediglich darum die Forderung möglichst günstig vom Tisch zu bekommen. Die Hauptforderung muß weg - dann kannst du dem IB wg der Gebühren die lange Nase zeigen - denn : Inkassobüro ? Wikipedia Zitat:
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Nachtrag Du könntest aber trotzdem jetzt schon z.b 30 oder 40 € überweisen ! Natürlich ebenfalls zweckgebunden zur Verrechnung auf die HF Dann eben die gezahlten 1 oder 2 Raten vond er gesamtsumme später abziehen |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 125
| Hallöchen..... aber das Schuldanerkenntnis hast du nicht unterschrieben an DID gefaxt....oder??? Laß dich nicht Ärgern von Denen....plag mich schon über 10 jahren mit DID..... Wünsch die alles Gute und hoffe das die Versicherung bald zu Deinem gunsten handelt.. Gute Besserung-komm Du erst mal wieder auf die Beine ,DID läuft Dir nicht weg.... Lg Dino |
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| | #33 | |||||||
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.11.2007 Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 93
| Hallo Inkasso, danke für den Tipp ![]() Ich werde dass mal so machen wie du es schreibst. Hallo Landino Zitat:
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Die hätten ja zum 10. Jubiläum auch dir mal was schenken können Zitat:
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Nur die ARGE ist hinter einem her wie der Teufel hinter der Seele. Wieso lasse ich mich meistens einschüchtern? Bin wohl des öfteren zu Naiv. Hatte mir mal vor ein paar Tagen die HP von DID angeschaut, die sind ja sehr variable. Vielen Dank euch beiden.
__________________ Gruß ash007 Geändert von ash007 (25.08.2008 um 03:49 Uhr) | |||||||
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| | #34 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.09.2008
Beiträge: 2
| hey @ll ich hab gestern einen brief vom Deutschen Inkasso Dienst (DID) bekommen. da ich mir nicht bewust war das ich bei irgend jemanden schulden habe, habe ich mal gegooglt und bin auf eure diese seite gestossen. hier mal ne abschrieft der 3 blätter: ---------start-blatt-1-seite-1--------- Forderung WEHRGARANTIE Techniche Versicherun AG in Höhe von zzt. EUR 296,55 Sehr geehrter Herr ---------- wir haben die Bearbeitung dieser Forderung übernommen. Sie finden in uns einen zuverlässigen und hilfsbereiten Partner, der Sie bei der Begleichung der Forderung unterstützten wird. Neben dem Inkassoauftrag haben wir auch den vollstreckbaren schuldentitel erhalten, der die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweist. Die Gesamtforderung gemäß dem beiligenden Schuldanerkeenntnis ist jetzt zur Zahlung fällig. Zahlen Sie den Betrag innerhalb von 7 Tagen an uns. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, freuen wir uns über Ihren Ratenzahlungsvorschlag. Schicken Sie uns daher auf jeden Fall das Formular vollständig ausgefüllt und undterschrieben zurück. Dies ist der erste Schritt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden, die uns beiden regecht wird. Bei einer gültigen Vereinbarung bleiben weitere Mahnungen aus! Mit freundlichen Grüßen 2 unleserliche Unterschriften ( scheint ne Fotokopie zu sein) Anlagene/n. ----------ende-blatt-1-seite-1--------- ---------start-blatt-2-seite-1--------- Meine Schulden aus dem rechtskräftigen Titel. Aktenzeichen des Gerichts 00-0000000-0-0 (da steht meine nummer) Ausstehenden Forderung der Firma WERTGARANTIE Technische Versicherung AG Mir ist bekannt, dass ich die oben genannte rechtskräftig titulierte Forderung schulde, die zur Zeit einschließlich der bisher entstandenen Verzugszinsen und Vollstreckungskosten EUR 296,55 beträgt. Die Gesammtforderung überweise ich am ____________. ABZAHLUNGSVVERGLEICH Die gesammtforderung kann ich nicht sofort zahlen und bitte um Stundung. Zur Verminderung von Zwangsmaßnahmen schlage ich folgenden Abzahlungsvergleich vor und verpflichte mich, die bei Ihrem Auftraggeber entstandenen Einigungsvergütungen bis in eine Höhe von EUR 30,00 zu erstatten, soweit sie nach Gesetz und Rechtsprechung als Verzugsschaden ersatzpflichtig sind. Zum Beweis meiner Zahlungsbereitschaft werde ich sofort/am _________einen Teilbetrag von EUR ______ überweisen. Den rest überweise ich spätestens am ________/in monatlichen Raten von EUR __________ spätestens zum ______(Tagesdatum) eines jeden Monats bei Ihnen eingehend, beginnend im Monat ________. Sollte ich vorübergehend keine Monatsraten zahlen können, verzichte ich für diesen Zeitraum auf die Einrede der Zinsverjährung. Die Angaben zur Selbstauskunft (siehe Rückseite) mache ich freiwillig, damit eine sachgerechte Entscheidung entsprechend meiner finanziellen Verhältnisse getroffen weerden kann. Ich erkläre mich damit einverstanden, über meine e-mail-Adresse kontaktiert zu werden. Meine Angeben werden bei der Firma Deutscher Inkasso-Dienst gespeichert. SICHERUNGSABTRETUNG Zur Sicherung und in Höhe der oben bezeichneten Gesammtforderung zuzüglich eines Aufschlages von 20 % trete ich unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Tilgung den pfändbaren Teil meiner Ansprüche auf Lohn, Gehalt, Arbeitnehmersparzulage, Provision und Einkünfte aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigleit, Abfindung, ALG I, ALG II, Krankengeld, Renten, auch Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- und Weisenrente sowie Pension an die Gläubigerin ab. Mehrere Ansprüche sind zusammenzurechnen, wobei der unpfändbare Betrag dem höchsten Einkommen zu enrnehmen ist. Soweit die Forderung teilweise getilgt wird, ist die Abtretung auf mein Verlangen in entspechender Höhe freizugeben. VERZUGSFOLGEN Komme ich mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Verzug, wird die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig und es darf von der Sicherungsabtretung Gebraucht gemacht werden. Die Offenlegung der Abtretung sit mir minde- stens einen Monat vorher anzukündigen. Die Restschuld wird ebenfalls bei einer wesendlichen Verbesserung meiner Vermögensverhältnisse oder bei Entsehung einer Aufrechnungslage fällig. Ort/Datum Unterschrift/Schuldner 1 Unterschrift/Schuldner 2 ----------ende-blatt-2-seite-1--------- ---------start-blatt-2-seite-2--------- mittig SELBSTAUSKUNFT rechts und link je Schuldner 1 und 2 alles mittig geschrieben: Vornamen, Familienname ------------ Straße u. Haus-Nr./wohnhaft bei, Postleitzahl und Ort ------------ Geburtsdatum ------------ Fam.stand: Anz.Kinder: ------------ Telefon mit Vorwahl, Handy, E-Mail ------------ Beruf, Arbeitgeber, (Firmenname bitte ausschreiben), Straße und Haus-Nr. Postleitzahl und Ort, Telefon und Vorwahl ------------ Arbeitsamt, Stamm-Nr.: ------------ Rentenanstalt/Versicherungsanstalt, Vers.-Nr.: ------------ mittig Einnahmen (Nachweis bitte beifügen) Lohn oder Gehalt, ALG I, ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Rente, Kinder/Erziehungsgeld, eingehende Unterhaltszahlungen, Krankengeld mittig Sonstige Angaben lebensversicherung bei:, Nr.:, EUR: ----------- Bausparvertrag bei:, Nr.:, EUR: ----------- Prämiensparvertrag bei:, Nr.:, EUR: ----------- grundbesitzart, Grundbuchamt:, Blatt : ----------- Diese Angaben mache ich freiwillig, damit eine sachgerechte Entscheidung entsprechend meinen finanziellen Verhältnisse getroffen werden kann. ----------ende-blatt-2-seite-2--------- Blatt 3 ist ein Überweisungsträger ausgefült mit meinem Namen, ner Kontonummer der Postbank -Giro- Hamburg und DID morgen, Montag den 29-9, will ich zum Amtsgericht und die Nummer des Aktenzeichens mal checken. was würdet ihr mir raten zu unternehmen? MfG Filidae änderung I zwecks platz Geändert von Filidae (28.09.2008 um 14:33 Uhr) |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Ist die Forderung denn tituliert bzw hast Du ein Schulldanerkenntnis unterschrieben ? |
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.09.2008
Beiträge: 2
| So nach gut 1,5 wochen herum telefonieren weiß ich jetzt, das das wohl rechtens sein soll. ich hab in ganz deutschland (Hamburg, Muenchen, Koelln, Berlin, Hannover, Braunschweig und Ueltzen) angerufen. mir wird eine abschrift dessen geschieckt. in freudiger erwartung des schreiben. sorry fuer das warten, habe keinen staendigen i-net-zugang. @ InKasso ich hab weder was unterschrieben noch sonst in irgenteiner form bei denen gemeldet. hab die stelle bei gericht angerufen wo es um mahnbescheide geht. danach hab ich die gerichte per telefon abgeklappert. anscheinen, nach dem gericht in ueltzen, ist das wohl tituliert :-( MfG Filidae aenderung I zwecks kommentar Geändert von Filidae (06.10.2008 um 16:59 Uhr) |
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 1
| .................................................. .................................................. .......................... ....Eine erfolgreiche Klage explicit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05..... Inkassobüro – Wikipedia .................................................. .................................................. ............................. Das steht so nicht in den Urteilen. Die Inkassokosten können als Verzugschaden grundsätzlich eingeklagt werden. Die entscheidende Stelle der Entscheidung des OLG Oldenburg lautet: Allerdings stellen nach nahezu einhelliger Meinung (BGH, Urteil vom 24.05.167 AZ. VIII ZR 278/64) die Kosten eines zugelassenen Inkassobüros regelmäßig einen vom Schuldner zu ersetzenden Verzugsschaden dar. Für eine grundsätzliche Erstattungsfähigkeit spricht, dass von dem in Verzug befindlichen Schuldner alle Kosten von zweckentsprechenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung zu erstatten sind. Außerdem muss es dem Gläubiger überlassen bleiben, welchen Weg er beschreitet, um zur Erfüllung seines Anspruchs zu kommen. Lediglich dann, wenn der Schuldner für den Gläubiger erkennbar zahlungsunwillig oder -unfähig ist, und daher voraussehbar ist, dass später doch ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, wird überwiegend eine Erstattungsfähigkeit verneint.Bei Verzug des Schuldners besteht daher grundsätzlich eine Pflicht zur Zahlung der Inkassokosten. |
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| | #38 | |||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
( AZ 11 U 8/06 ) lautet aber anders : Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Kosten hat der GL ebenfalls zu tragen : Zitat:
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.10.2005 Ort: frankfurt
Beiträge: 984
| Zitat:
Kam da nicht das legendäre Sgt Pepper Album von den Beatles raus ? lg | |
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| | #40 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 61
| Ich würde dann doch nur mit dem Gläubiger selber verhandeln und nicht mit dem Inkassobüro. |
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